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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: LwPersFw am 12. Juli 2017, 21:47:11

Titel: Gewährung halber Sonderurlaubstage
Beitrag von: LwPersFw am 12. Juli 2017, 21:47:11
Der VBB informiert zu o.g. Thema... siehe Anhang


Ebenso wird klargestellt das

+ die lediglich stundenweise Gewährung von Sonderurlaub nicht möglich ist

+ reine Reisetage – also An-/Abreise ohne Wahrnehmung des konkreten Anlasses - nicht sonderurlaubsfähig sind
Titel: Antw:Gewährung halber Sonderurlaubstage
Beitrag von: Der Reservist am 22. März 2019, 10:00:39
Das bedeutet also, wenn man Sonderurlaub aufgrund eines ehrenamtlichen Dienstes bekommt, man den ganzen Tag frei bekommt, obwohl bspw. die entsprechende Sitzung abends stattfindet und man demnach max. 30 Minuten vor Dienstende abreisen müsste?
Titel: Antw:Gewährung halber Sonderurlaubstage
Beitrag von: KlausP am 22. März 2019, 11:16:05
Neben Sonderurlaub gibt es ja noch die Möglichkeit der Freistellung vom Dienst/von der Arbeit. Das geht wiederum auch stundenweise (oder minutenweise, um Nachfragen diesbezüglich vorzubeugen).