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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: gast am 24. März 2006, 23:05:56

Titel: fahnenflucht
Beitrag von: gast am 24. März 2006, 23:05:56
meine tochter hat seit 3 wochen einen freund,der soldat ist.sein grundwehrdienst ist vorbei gewesen und er hatte vor einiger zeit verlängern lassen,da kannte er noch nicht  meine tochter.die ersten 2 wochen hat er sich krank gemeldet und jetzt letzte woche ist er einfach nicht hingefahren(er meinte,er will da eh aufhören) und wurde jetzt abgeholt.was wird ihn erwarten,man sagte uns,bis zu 5 jahre im schlimmsten fall.was wäre der günstigste fall?kann da jemand was zu sagen?hat ja freiwillig verlängert und gibts verschonung wenn man so  heftig und frisch verliebt ist?
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 10:27:49
Schaut nicht gut aus. Und ne Verschonung hat der auch nicht zu erwarten. Ist ja nichts wirklich wichtiges wie z.B. Tod eines nahen Verwandten o.ä. und selbst da wäre die Woche schon zu viel. Da wird auf jedenfall ordentlich die Luft brennen. Wenn der schon abgeholt wird....::)

Mehr Info's unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht) Ohne Anspruch auf Richtigkeit!! Aber als anhalt ganz gut.

M
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: peppie am 25. März 2006, 13:20:41
§16 WStG
Zitat
§ 16 Fahnenflucht.

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
Quelle: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html (http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html)

Ich bin zwar noch kein aktiver Soldat geschweige denn Jurist, aber dadurch das er abgeholt werden musste, würde ich sagen das es ziemlich übel um ihn steht. Und das er freiwillig längeren Wehrdienst gemacht hat und dann Fahnenflucht begangen hat, wird wohl noch Strafverschärfend hinzukommen. Alle Angaben sind aber ohne Gewähr, dem Freund von Ihrer Tochter wird wohl nur ein fähiger Anwalt eine gute Auskunft geben können.

Nebenbei, meiner Meinung nach sollte er mit voller härte des Gesetzes bestraft werden, da er sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichtet hat und aus niederen Gründen Fahnenflüchtig war.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 13:41:09
Unglaublich,jeder vernünftige Vorgesetze würde NIEMALS "DIE VOLLE HÄRTE" des Gesetzes anwenden. Darüberhinaus sind diese hohen Gefängsnisstrafan nur im Kriesfall besonders gravierend. Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Nicole am 25. März 2006, 13:41:40
gibts verschonung wenn man so heftig und frisch verliebt ist?

Nein, defintiv nicht, denn das ist wirklich kein Grund! Sonst würden 1000de wegen ihren Freundinnen oder Freunden nicht zum Dienst erscheinen und nix zu erwarten haben!
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: peppie am 25. März 2006, 13:49:40
Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...

Auch wenn wir in Friedenszeiten leben würde ich Fahnenflucht nicht als Nichtigkeit bezeichnen. Und Gesetze sind nicht da um gebrochen zu werden, sondern um den gesellschaftlichen Rahmen zu regeln in dem wird alle leben.

Zitat
Unglaublich,jeder vernünftige Vorgesetze würde NIEMALS "DIE VOLLE HÄRTE" des Gesetzes anwenden.

Ich glaube auch nicht, dass der Disziplinarvorgesetzte die (Freiheits)Strafe ausspricht, sondern viel mehr, dass ein deutsches Gericht mit einem ausgebildetem Richter in Deutschland die Strafe ausspricht nachdem ein Staatsanwalt der Bundesrepublik Anklage erhoben hat und der Richter ihn für schuldig befunden hat.

Edit: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Disziplinarvorgesetzter eine Straftat verschweigen darf und eigenmächtig eine so gravierende Entscheidung fällen darf. Viel mehr gehe ich davon aus, dass es unverzüglich der Staatsanwaltschaft melden muss. Aber wie ich in meinem 1. Post schon schrieb, ich bin weder aktiver Soldat noch ausgebildeter Jurist.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 14:09:35
Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Fahnenflucht als Nichtigkeit zu bezeichnen ist in meinen Augen ja fast schon ein Skandal! Das kannst du nicht ernst meinen.  

Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...
Ich glaube nicht das der so gut davon kommen wird. Wenn das so easy wäre, dann würden das mehr und mehr Leute machen. "Achja, ich muss dann ja nur paar mal mehr Wache machen und mehr als OG wollt ich eh nicht werden... "  ::)
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 14:09:54
Wie gesagt,jeder "VERNÜNFTIGE" Disziplinarvorgesetzte,in erster linie der Kompanieschef.Wenn der junge Soldat pech hat,dient er unter einem Kompaniechef der deine Auffassung von "FAHNENFLUCHT" teilt. Dann wird er (natürlich) eine RIESIGE sache daraus machen.
Der Soldat wird schon genug damit bestraft,dass es schlecht um seine zukunft steht.Sowohl bei der BW als auch im Zivilleben,da dieses in seiner beurteilung stehen wird.
Sicherlich,ist Fahnenflucht oder in diesem Fall,"Eigenmächtiges fernbleiben vom Dienst",nichts was man auf die leichte schulter nehmen sollte.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 14:12:53
Entschuldigung für die ungenau formulierung, "IN DER WACHE"meinte ich natürlich "KAFFE-VIERECK"
Von Fahnenflucht spricht man in einem Kriegsfall,wenn der Soldat aus feigheit die Truppe verläßt...davon kann doch in DIESEM fall keine rede sein.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Chuckie85 am 25. März 2006, 14:15:12
Nun mal ruhig bleiben.  ::)
Ein ehemaliger Kamerad von mir hat es geschafft 3 Wochen vom Dienst wegzublieben, gab dann 60 Tage Kaffee Viereck (immerhin 1 Stunde Ausgang in Begleitung am Wochenende) + Nachdienen natürlich.
Somit ist er durch die Diziplinarstrafe auch zivil vorbestraft.

Fahnenflucht ist natürlich kein Kavaliersdelikt, aber jahrelang in den Knast geht dafür heute auch keiner mehr.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: peppie am 25. März 2006, 14:20:01
Selbst wenn es nur eigenmächtige Abwesendheit gewesen wär würde §15 WStG greifen.

Zitat
§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit.

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Sind auch biszu 3 Jahren Freiheitsstrafe...

Aber davon abgesehen, wir haben hier viel zu wenig Fakten um den Fall wirklich beurteilen zu können, aber meine Meinung zu Fahnenflucht bzw. Eigenmächtiger Abwesenheit bleibt bestehen. Wie ich schrieb, nur ein ausgebildeter Jurist wird fachmännische Auskünfte geben können!
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 14:31:53
Ganz ehrlich,wer könnte den einen jungen mann wegen LIEEEEBE, in den KNAST für 3 Jahre STECKEN??????
LIIIIEEEEEEEEEEEBE!!!Liebe Leute!! ES geht doch um LIEEEBE!!
Seine Mithäftlinge würden ihn fragen:"Warum sitzt du?"
Soldat:"Ich bin verliebt"
Zum totlachen.
Ich hab jemanden gesehn der 4 wochen im Wache-Knast saß->uncool!
Jeder der schon mal Wache geschoben hat,hat diese Zellen gesehen,es wird einem beim vorbeigehen übel.
In diesem Fall,da bereits die Feldjäger kenntnis davon haben,ist Kaffe-Viereck vorprogrammiert.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: peppie am 25. März 2006, 15:04:36
Ganz ehrlich,wer könnte den einen jungen mann wegen LIEEEEBE, in den KNAST für 3 Jahre STECKEN??????
LIIIIEEEEEEEEEEEBE!!!Liebe Leute!! ES geht doch um LIEEEBE!!
Seine Mithäftlinge würden ihn fragen:"Warum sitzt du?"
Soldat:"Ich bin verliebt"
Zum totlachen.
Ich hab jemanden gesehn der 4 wochen im Wache-Knast saß->uncool!
Jeder der schon mal Wache geschoben hat,hat diese Zellen gesehen,es wird einem beim vorbeigehen übel.
In diesem Fall,da bereits die Feldjäger kenntnis davon haben,ist Kaffe-Viereck vorprogrammiert.

Es wurden aus "Liebe" auch schon Morde begangen, soll jetzt jeder der aus "Liebe" einen anderen umbringt amnestiert werden?? Aus "Liebe" werden viele verbrechen verübt, aber das ist doch kein Grund auf eine Strafmilderung zu hoffen.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 15:19:03
Auf keinen Fall,du hast absolut recht.....
Niemand redet von verschonung oder ähnlichem.
Aber Juristen sind doch nicht blind,im sinne von blind die §en befolgend.Got sei dank sind solche juristen eher die ausnahme.Danach würde z.B jeder Wachabende neue Soldaten brauchen,da die anderen wegen einem schweren Wachvergehen,z.B."Verlassen des Streifenwegs"im Knast sitzen.
Jeder Fall wird individuel geprüft und es werden präzidenz fälle studiert.Wenn man diesen Soldaten in den Knast für 3 jahre steckt,gehe ich alleine demonstrieren  ;D..Man munkelt,sexualverbrecher kriegen meistens auch ab 3 Jahren aufwärts.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 16:23:42
Es ist unwahrscheinlich das er die Höchststrafe bekommt, das seh ich ein. Trotzdem sollte sich dieser niedere Beweggrund nicht auch noch strafmildernd auswirken. Er hat eine Straftat begangen und dafür wird er angemessen bestraft. Basta. Wie das aussieht - darüber ließe sich hier ausgiebig diskutieren. Das entscheiden ohnehin andere.  ;)

Es bringt dem Threadersteller herzlich wenig darüber zu spekulieren. Die Rechtslage (die §) wurde angeführt, das soll zur Information genügen.  ;D

M  
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: peppie am 25. März 2006, 16:29:03
Man munkelt,sexualverbrecher kriegen meistens auch ab 3 Jahren aufwärts.

Welche Strafe andere Verbrecher verbüßen müssen ist völlig irrelevant. Die Gesetzgebung ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen zuständig. Wenn dir die möglichen/verhängten Strafen zu gering sind, schreib der Frau Bundeskanzlerin einen Brief und bitte sie um korrektur.

Edit:

Metatron1979 hat völlig recht. Ausgebildete Juristen werden sich mit Sicherheit ausführlich darum kümmern. :D
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 16:42:21
Genauso liegt es in der Verantwortung eines jeden Richters,jeden Fall im Kontext zu sehen.Dies bedeutet,die Verhältnismäßigkeiten zu berücksichtigen.Aus diesem Grund ist es NICHT irrelevant andere "VERBRECHEN",wenn man Disziplinlosigkeit und Verantwortungslosigkeit als diese bezeichnen mag, zur analyse hinzu zu ziehen.
Hierbei ist denke ich jedem klar,dass "LIEBE"nicht als mildender Grund für jemanden von Bedeutung ist.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 16:45:30
PS:
Disziplinlosigkeit und Verantwortungslosigkeit,wenn daraus keine ernsthaften Konsequenzen resultieren... :-\
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: gast am 25. März 2006, 17:01:34
Nun mal ruhig bleiben.  ::)
Ein ehemaliger Kamerad von mir hat es geschafft 3 Wochen vom Dienst wegzublieben, gab dann 60 Tage Kaffee Viereck (immerhin 1 Stunde Ausgang in Begleitung am Wochenende) + Nachdienen natürlich.
Somit ist er durch die Diziplinarstrafe auch zivil vorbestraft.

Fahnenflucht ist natürlich kein Kavaliersdelikt, aber jahrelang in den Knast geht dafür heute auch keiner mehr.

danke euch allen,wollen wir mal hoffen,das es nich so schlimm wird.60 tage wären ja schon viel(für frischverliebte) und genug .was ist kaffee viereck,hab keine ahnung,bin eine frau.
meine tochter  hat heute ne sms von ihm bekommen,er macht erstmal weiter dienst und in 2 wochen kommt er wieder nach haus.anhörung ist morgen.wir dachten er wird gleich eingesperrt.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 17:02:55
Eine Zelle im Wachgebäude
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: gast am 25. März 2006, 17:08:11
Eine Zelle im Wachgebäude

danke,wieder was dazugelernt
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 17:09:31
danke,wieder was dazugelernt

Wobei das etwas ist, das ich nicht unbedingt näher kennenlernen möchte  ;D


M
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 17:15:10
Naja,etwas gutes hat das Kaffe-Viereck schon.
Man fängt zwangläufig an zu lesen.Da kann man sich an Lieteratur herantrauen deren Seitenzahl einen schon ins Schwitzen gebracht hat.Im Viereck ist jede ungelesene Seite ein Segen aufgrund von fehlen jeglicher elektronik..sogar das Handy wird einem abgenommen,schnürsenkel werden auch abgegeben.Gut sowas von der ANDEREN seite gesehen zu haben!
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 17:15:52
 ;D
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 25. März 2006, 17:27:17
Naja,etwas gutes hat das Kaffe-Viereck schon.
Man fängt zwangläufig an zu lesen.Da kann man sich an Lieteratur herantrauen deren Seitenzahl einen schon ins Schwitzen gebracht hat.Im Viereck ist jede ungelesene Seite ein Segen aufgrund von fehlen jeglicher elektronik..sogar das Handy wird einem abgenommen,schnürsenkel werden auch abgegeben.Gut sowas von der ANDEREN seite gesehen zu haben!

Gut? Mir reicht das wenn ich das mit ansehen muss. Aber wenn man vor nix fies ist.  ;) Und wie geht der doofe Spruch? Ein Soldat ohne Diszi ist kein richtiger Soldat!  ::)


M
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Timid am 25. März 2006, 18:17:53
danke euch allen,wollen wir mal hoffen,das es nich so schlimm wird.60 tage wären ja schon viel(für frischverliebte) und genug .

Wohlgemerkt: Schon ab 21 Tagen Disziplinararrest ist man vorbestraft ... Folglich hat er sich im schlimmsten Fall seine Zukunft selber verbaut, indem er unerlaubt abwesend war - ob er das tat, weil er verliebt war, oder aus welchen Gründen auch immer, spielt keine Rolle.


@MSA-Kanonier
Es gibt hier im Forum übrigens eine Editier-Funktion für die eigenen Beiträge, damit kann man solche störenden Doppelposts vermeiden ...
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: MSA-Kanonier am 25. März 2006, 18:36:31
@Timid
UPSss,Danke Danke,passiert mir jetz niewieder,skuuzzii! :)
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Matthias am 26. März 2006, 18:28:12
Das einem allein vom vorbeigehen am kaffee viereck schlecht kannsch net verstehen. bei uns waren die zellen besser ausgestattet als dieunterkunft des ovWa mkf, weshalb einige kameraden lieber in der zelle platzgenommen haben.....die hatten logo auch die möglichkeit da jederzeit zu gehen schon klar, aber jetzt mal von den zuständen und räumlichkeiten gesehen......kommt logo auf die kaserne an.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Metatron79 am 26. März 2006, 18:48:00
Das einem allein vom vorbeigehen am kaffee viereck schlecht kannsch net verstehen. bei uns waren die zellen besser ausgestattet als dieunterkunft des ovWa mkf, weshalb einige kameraden lieber in der zelle platzgenommen haben.....die hatten logo auch die möglichkeit da jederzeit zu gehen schon klar, aber jetzt mal von den zuständen und räumlichkeiten gesehen......kommt logo auf die kaserne an.
Ich denke das bezieht sich auf meinen Beitrag. Ich meinte damit nicht die Ausstatung als solches, sondern die Tatsache da drin sitzen zu müssen. Bei uns schlafen auch teile der Wachmannschaft dort, das ist überhaupt nicht mit einem richtigen Aufenthalt zu vergleichen.

M
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: schlammtreiber am 27. März 2006, 08:18:52
Es gibt hier im Forum übrigens eine Editier-Funktion  ...

Eine kostenlose und unverbindliche Editierfunktion bitte!  ;)

Im Übrigen ist diese Diskussion um höhere oder niedere Beweggründe irgendwie für´s Gesäß. Kann ja nicht jedermann tun und lassen was er will weil ihm ein grad ein Mädel/Kerl über den Weg läuft. Is ja nich Woodstock hier.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Kobold am 27. März 2006, 11:07:13
Das erinnert mich an den Woodstock Directors Cut, wo der Mann, der die Toilettenhäuschen reingt, erzählt "Yeah, this one´s really great, great people, my son´s here, too, my other one is in the Marines, flyin´ helicopters in the DMZ". Und dann "Uh, look here, a cane, some poor fellow forgot his cane. Poor guy."

Oh, Off Topic.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: TheAdmin am 27. März 2006, 12:54:51
Nur zu Info:

Der Soldat hat eine Wehrstraftat gem. §16 WStG (Fahnenflucht) begangen, da er die Absicht hatte sich dem Wehrdienst dauerhaft zu entziehen.
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe liegen nicht vor.

In solch einem Fall ist der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Einen Ermessensspielraum hat er nicht!

Somit hat der Disziplinarvorgesetzte keinerlei Einfluß auf das Strafmaß. Die disziplinare Ahndung wird er auch nicht übernehmen, da sein Maßnahmenkatalog das nicht hergibt, eine Abgabe an höhere Disziplinarvorgesetzte ist hier angebracht.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Andi am 28. März 2006, 22:20:19
Ab 21 Tage Disziplinararrest ist man vorbestraft? Darf ich mal lachen? Wo steht das denn bitte? Für die Verhängung eines Disziplinararrestes ist zwar die Zustimmung eines Richters erforderlich, das war es aber auch schon.
Disziplinare Maßnahmen sind Erziehungsmittel und haben keinen Bezug zum Strafrecht! Hier gibt es eine ganz klare Trennung! Allerdings kann ein Richter bei der Bemessung einer etwaigen Strafe feststellen, dass der Soldat bereits mit der disziplinaren Würdigung ausreichend belangt wurde und auf eine Strafe verzichten.

Auf Fahnenflucht wird hier auch niemand prüfen, da dazu eindeutige Indikationen notwendig sind, die kaum nachweisbar sein dürften. Da der Soldat zum ersten mal eigenmächtig abwesend war wird es an sich wohl gar keine strafrechtlichen Konsequenzen geben, insbesondere deshalb, da eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft nur bei eigenmächtiger Abwesenheit im Wiederholungsfall zwingend vorzunehmen ist!

Das ganze gibt ein Donnerwetter vom Chef und vom Kommandeur, wahrscheinlich Disziplinararrest/Ausgangsbeschränkungen. Eine grundsätzliche Zuständigkeit des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten kann ich aber auch nicht erkennen.

Gruß Andi
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: TheAdmin am 29. März 2006, 00:44:14
Hi!

Bzgl. Disziplinararrest hast du recht.

Gemäß dem, was der Ausgangsposter geschrieben hat liegen hier die im Gesetz festgehaltenen Gründe zur Anname der Fahnenflucht vor. Da kann man sich in diesem Fall mit den wenigen Infos jedoch streiten. Bei eigenmächtiger Abwesenheit ist es aber möglich das Ganze nicht abzugeben.

Und da der Chef nur Arreste bis zu 7 Tagen verhängen kann, hier aber weit mehr angebracht ist, ist er verpflichtet die Sache wenigstens an den Kommandeur abzugeben.

Ich rede hier von "Pflichten", ein Ermessensspielraum ist hier nur in geringstem Maße gegeben, vor allem, da die Feldjäger schon da waren. Dies impliziert die Meldung eines "Besonderen Vorkommnisses" und daher sind hier mehr Stellen involvier als "nur" die Disziplinarvorgesetzten des Btls.
Titel: Nein, keine Fahnenflucht!
Beitrag von: Andi am 30. März 2006, 11:52:36
Soweit zur Theorie. Als Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.
Im Normalfall geht auch kaum ein Disziplinarvorgesetzter über die sieben Tage grenze, eben um das ganze im "eigenen Beritt" klären zu können (wenn es überhaupt Disziplinararrest gibt).
Eine Meldung über ein BV muss bei eigenmächtiger Abwesenheit sowieso abgegeben werden, das juckt aber weder in einem Btl, noch in einer Brigade oder einer Division jemanden, das gehört zum Tagesgeschäft. Der Disziplinarvorgesetzte ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig. Da es sich in diesem Fall um einen Dienstälteren Soldaten handelt hakt der Kdr vielleicht nach, das wars aber dann auch schon.

Aus dem Feldjägernähkästchen: In der Regel muss man bei Wiederholungstätern dem DV ziemlich auf die Füße steigen, damit er den Sachverhalt überhaupt an die Staatsanwaltschaft abgibt (was dann sowieso ein "muss" ist, was aber kaum einer weiß), spätestens, wenn man einen Soldaten das vierte oder fünfte Mal "eingesammelt" hat und es den Staatsanwalt überhaupt nicht stört und disziplinare Maßnahmen nicht greifen fragt man sich sowieso, warum man immer wieder Taxi spielt.

Der geschilderte Fall ist einer von vielen und unterscheidet sich nicht von anderen - die Beweggründe liegen meißt im privaten Bereich, wie auch hier, die Konsequenzen der Tat holen die meißten Soldaten dann aber ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Gruß Andi
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Faustrecht00 am 13. Oktober 2010, 17:22:05
Einfach nicht antreten?? des will ich garnicht!
Allerdings würde ich finanziell schon schäden davon tragen da ich ja laufende kosten habe, wie viele andere halt auch
desweiteren habe ich nix gegen den Wehrdienst nur will ich erst meinen meisterbrief machen.
Da ich erst seit letztes jahr ausgelernt habe trifft sich des ganz gut mit dem meisterbrief da der nötige lehrnstoff von der berufsschule noch nicht lange her ist.
Des kann doch nicht sein das es keine möglichkeit gibt den wehrdienst zu verschieben
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: der_stuffz am 13. Oktober 2010, 17:33:56
Du kannst nen Antrag stellen!

Schon mal versucht?

Einfach mal beim KWEA anfragen!
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. Oktober 2010, 18:14:37
@ Faustrecht00

Falls du aus dem Handwerk kommen solltest weißt du schon das du erst entsprechende Gesellenjahre vorweisen musst um
zur Meisterschule zugelassen zu werden.
In meinem Beruf sind es fünf Jahre.

Ihr habt schon gesehen das der Thread uralt ist?
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Fitsch am 14. Oktober 2010, 09:17:27
und sicher ist auch schon bewusst, daß es anderen Männern nicht anders geht.

Gehört zum Gerechtigkeitsgrundsatz daß jeder gesunde männliche Deutsche diesen "Wettbewerbsnachteil" erdulden muß  ;D
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: snake99 am 14. Oktober 2010, 09:22:42
Kleiner Hinweis:

Dass eigentliche Thread vom User Faustrecht befindet sich mittlerweile hier (http://www.bundeswehrforum.de/forum/wehrdienst/wehrdienst-und-meisterausbildung/msg247769/#msg247769)
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: justice005 am 15. Oktober 2010, 23:58:00
Meine Güte, was ist hier in diesem Thread schon für ein Käse geschrieben worden... Allerdings ist hier auch schon sehr viel richtiges geschrieben worden, nur leider geht das wohl unter, daher schreibe ich es auch nochmal.

Wenn die Feldjäger den Soldaten eingefangen haben, dann setzt der Chef ein BV (Besonderes Vorkommnis ab). Das hat einen riesen Verteiler, von der kompanie bis ganz nach oben.... Unter anderem kriegt es auch die Division und dort der Rechtsberater. Der Rechtsberater rüft die Angaben auf dem BV und wenn dort irgendwas nicht schlüssig ist, dann greift er zum Telefon und fragt beim KpChef nach.

Das gilt insbesondere für die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der chef MUSS die sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, denn eigenmächtige Abwesenheit bzw. Fahnenflucht ist eine Katalogtat gemäß ZDv 14/3 B 117 (Abgabeerlass). Daher wird der Chef ganz sicher abgeben.

Zitat
Als Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.

Das ist völliger Unsinn (siehe oben).

Zitat
Im Normalfall geht auch kaum ein Disziplinarvorgesetzter über die sieben Tage grenze, eben um das ganze im "eigenen Beritt" klären zu können (wenn es überhaupt Disziplinararrest gibt).

Hier wird Stafrecht und Disziplinarrecht durcheinandergeworfen. Klar gibt der Chef meistens nur 7 tage. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Sache nicht an die StA abgegeben wird, wo es ein ganz normales Strafverfahren gibt. Üblich sind in so einem Fall saftige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze, bei einer echten Fahnenflucht (also dem Versuch, sich DAUERHAFT) dem Wehrdienst zu entziehen, gibt es auch Bewährungsstrafen.

Es mag sein, dass es Gelegentlich eine Unsitte der chefs ist, zu meinen, es müsste alles "innerhalb der Kp" bleiben. Damit begibt sich der Chef aber auf sehr dünnes Eis. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein solcher Chef plötzlich selber vor dem Truppendienstgericht wiederfindet. Offen gesagt, gibt es auch nicht mehr viele Chefs, die solches Verhalten deckeln. Letztendlich klappt es ohenhin nicht mehr, sobald ein BV abgesetzt ist.

Zitat
Eine Meldung über ein BV muss bei eigenmächtiger Abwesenheit sowieso abgegeben werden, das juckt aber weder in einem Btl, noch in einer Brigade oder einer Division jemanden, das gehört zum Tagesgeschäft.

Das ist nicht richtig, siehe oben.

Zitat
Der Disziplinarvorgesetzte ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig.

Falsch, der DV MUSS ermitteln, siehe § 32 WDO. Zudem ist er verpflichtet, die Sache an die StA abzugeben. Unabhängig ist er nur in der Maßnahmebemessung am Ende der Ermittlungen. Das hat aber nichts mit einem Strafverfahren zu tun, was davon unabhängig läuft.

Zitat
Wohlgemerkt: Schon ab 21 Tagen Disziplinararrest ist man vorbestraft ...

Nein. Arrest ist überhaupt keine Strafe, sondern eine Disziplinarmaßnahme. "Strafen" kann nur die ganz normale Justiz (also ein Richter, nachdem Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde), aber nicht ein Vorgesetzter.


Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Glockman am 18. Oktober 2010, 11:39:28
Meine Anmerkung (bin schon ein paar Jahre dabei...)

Andi hat vollkommen recht!

Der Disziplinarvorgesetzte ermittelt in einem solchen Fall NICHT im Hinblick auf Fahnenflucht, sondern NUR in Richtung Eigenmächtige Abwesenheit. Er prüft sicherlich, ob ggf. Fahnenflucht vorliegt, bei einer Woche ist dies grundsätzlich eher zu verneinen. Der Disziplinarvorgesetzte muss daher auch nicht (beim ersten mal) abgeben - kann dies aber tun, alles andere ist Quatsch, nur bei Fahnenflucht MUSS er abgeben! Dazu ein Zitat aus der ZDv 14/3 i.d.g.F.:Besonders schwere Straftaten, die stets abzugeben sind
==> Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall § 15 WStG
==> Fahnenflucht § 16 Abs. 1 WStG

Dann zum Diszipliarmaß: 7 Tage eigenmächtig abwesend = 7 Tage D-Arrest (meist so praktiziert - wenn der zuständige Richter am Truppendienstgericht dem Antrag so zustimmt). Disziplinar Stufe II (also meist Kommandeur) in der Regel bei richtig grober Eigenmächtiger Abwesenheit oder im Wiederholungsfall (bei den Unbelehrbaren...). Zum Thema 90 Tagessätze, sehr, sehr, sehr selten. Und sie können mir glauben, dass ich schon genügend Fälle als KpFhr, KpChef bzw. auf Btl/DivEbene gesehen habe! Und der Punkt innerhalb der eigenen Verantwortungsebene bleiben, hat NICHTS mit Deckeln zu tun, sondern ganz einfach mit Auftragstaktik (Sichwort: ebenengerecht!). Und ein BV wegen eigenmächtiger Abwesenheit ist ein ganz normaler Ablauf, da gerät NIEMAND großartig in Wallung (außer ggf. der KpChef, der ohne KpFw so ein BV das erste mal alleine absetzten muss...).

Alles andere, was Sie schreiben, ist demzufolge auch nicht richtig/sinnvoll, da sie in Ihrer Argumentation NUR auf die Fahnenflucht abzielen, diese greift zu 99,99% in diesem Fall aber nicht...

Gruß Glockman
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: StOPfr am 18. Oktober 2010, 14:09:32
...Und ein BV wegen eigenmächtiger Abwesenheit ist ein ganz normaler Ablauf, da gerät NIEMAND großartig in Wallung (außer ggf. der KpChef, der ohne KpFw so ein BV das erste mal alleine absetzten muss...).

Gut recherchiert  :D!
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Glockman am 18. Oktober 2010, 16:10:59
Nun ja, damals als junger Oberleutnant und KpFhr gab mir der Chef noch mit, dass alles i.O sei und er jetzt mal zwei Wochen im Urlaub wäre... ::)

Aber dass der Soldat XY ab da an eine Auszeit nehmen wollte wussten wir nicht...  ;)

Und dass der Spieß krank wird auch nicht...  ;D
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Andi am 20. Oktober 2010, 22:03:46
Meine Güte, was ist hier in diesem Thread schon für ein Käse geschrieben worden... Allerdings ist hier auch schon sehr viel richtiges geschrieben worden, nur leider geht das wohl unter, daher schreibe ich es auch nochmal.

;) Na ja, an sich fügst du noch diversen eigenen Käse hinzu.

Wenn die Feldjäger den Soldaten eingefangen haben, dann setzt der Chef ein BV (Besonderes Vorkommnis ab). Das hat einen riesen Verteiler, von der kompanie bis ganz nach oben.... Unter anderem kriegt es auch die Division und dort der Rechtsberater. Der Rechtsberater rüft die Angaben auf dem BV und wenn dort irgendwas nicht schlüssig ist, dann greift er zum Telefon und fragt beim KpChef nach.

Prüft auf was? Wohl zunächst einmal ob er überhaupt zuständig ist und das ist er (zumindest in seiner Funktion als WDA) im Normalfall bei §15 WStG nicht. Ansonsten ist eine Meldung über ein BV nichts anderes als eine Information zuständiger und/oder vorgesetzter Dienststellen über einen für sie für die Führung relevanten Sachverhalt.
Ansonsten wartet der WDA - sofern er nicht als Rechtsberater vom zuständigen DV angefragt wird und er nicht automatisch als WDA zuständig ist - einfach bis er in dem Disziplinarverfahren zuständig wird, nämlich in dem Moment wo er die Unterlagen über das abgeschlossene Disziplinarverfahren auf dem Schreibtisch hat.
Abgesehen davon bekommt die Kommandoebene schon früher Kenntnis über das Stellen eines EA/Fahnenflüchtigen - nämlich durch die Feldjägermeldung. Und vor allem weiß er über den Sachverhalt schon durch das BV bescheid, dass bei der Feststellung der EA/Fahnenflucht abzusetzen ist.

Das gilt insbesondere für die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der chef MUSS die sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, denn eigenmächtige Abwesenheit bzw. Fahnenflucht ist eine Katalogtat gemäß ZDv 14/3 B 117 (Abgabeerlass). Daher wird der Chef ganz sicher abgeben.


Wie schon richtig zitiert ist EA nur im Wiederholungsfall zwingend abzugeben. Im Erstfall liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des DV, ob er abgibt oder nicht - im Normalfall erfolgt hier keine Abgabe!

Zitat
Als Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.

Das ist völliger Unsinn (siehe oben).

Nö, das ist die Realität. ;) Und als Feldjägeroffizier habe ich da umfassenden Einblick in alle Ebenen.

Und die Prüfung auf Fahnenflucht durch RB/DV scheitert in 99,999999999999999999% der Fälle daran, dass die spezifischen Tatbestandsmerkmale nicht mal im Ansatz erkennbar sind, denn hier handelt es sich um eine klar definierte Zielsetzung (dauerhafte Entziehung), die nachgewiesen werden muss. Wenn der Soldat nicht gerade einen Zettel hinterlässt à la "mich seht ihr nie wieder, ich flüchte um nie wieder zurück zu kommen" oder entsprechendes verlauten lässt ist so ein Nachweis quasi unmöglich. Im Normalfall (die vielen neunen von oben) weiß der DV überhaupt nichts über das Motiv des Soldaten und deswegen kann er auch nicht von Fahnenflucht ausgehen.
Wenn dir das neu ist solltest du vielleicht noch mal Grundlagen aufarbeiten, bevor du dich mit Leuten unterhältst denen du ihr Tagesgeschäft erklären willst...

Und zum restlichen "Fachwissen" deinerseits hat Glockman ja schon ausreichend kommentiert...

Andi
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: hbmaennchen am 20. Oktober 2010, 22:14:38
Anhang-2-Straftat sagt Dir was, Justice?
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Zitat
Anhang-2-Straftat sagt Dir was, Justice?

Ja, das sagt mir was. Das sagt mir nämlich, dass der Chef ebenfalls abgeben muss. Wenn er ausnahmesweise (!) nicht abgeben will, dann hat er die Zustimmung des RB einzuholen. Das steht (soweit ich das auswendig weiß) in Absatz V des Erlasses.

Zitat
Prüft auf was? Wohl zunächst einmal ob er überhaupt zuständig ist und das ist er (zumindest in seiner Funktion als WDA) im Normalfall bei §15 WStG nicht.

Der RB prüft (sowohl auf Divisionsebene wie auch auf höherer Kommandoebene), ob die Angaben auf dem BV schlüssig sind. Wenn dort in dem Feld "Abgabe an die StA" das Wörtchen "nein" steht, dann kannst du Dir sicher sein, dass der RB bei dem zuständigen Chef anruft und ihm Dampf macht. Die Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen daraus, dass der RB dies in seiner Eigenschaft als Rechtsberater eines Disziplinarvorgesetzten tut. Er prüft das nicht für sich selbst, sondern im Auftrag des Divsionskommandeurs oder des Befehlshabers.

Da gerät auch in der Tat keiner in "Wallung", sondern macht seine Arbeit ganz gelassen. Wenn alles auf dem BV stimmt, dann wird das Ding zu den Akten verfügt und interessiert keinen mehr (sofern nicht etwas relevantes für den RB in seiner eigenschaft als WDA dabei ist). Wenn aber irgendwas nicht stimmt (zum Beispiel die Abgabe) oder irgendwas brisantes dabei ist (was er dem kommandeur oder dem BefH melden müsste), dann wird selbstverständlich nachgehakt.

Zitat
Wie schon richtig zitiert ist EA nur im Wiederholungsfall zwingend abzugeben. Im Erstfall liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des DV, ob er abgibt oder nicht - im Normalfall erfolgt hier keine Abgabe!

Wie schon gesagt, selbst bei Anhang 2 muss der Chef abgeben, es sei denn, der RB genehmigt etwas anderes. Das tut er aber üblicherweise nicht, es sei denn, es liegen wirklich außergewähnliche umstände vor.

Zitat
Nö, das ist die Realität.  Und als Feldjägeroffizier habe ich da umfassenden Einblick in alle Ebenen.

Offen gesagt ist es mir schleierhaft, woher ein Feldjägeroffizier einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeit eines RBs haben will. Es ist mir eigentlich ein Graus, hier gegenseitig mit Kompetenz aufzutrumpfen, denn das ist ganz sicher nicht Sinn des Forums und auch nicht mein Stil. Leider sehe ich hier aber keine andere Möglichkeit, mich auch zu outen, und zwar als Volljurist, spezialisiert im Wehrrecht, der als langjähriger Reserveoffizier regelmäßig bei RB/WDA übt und die Verfahrensabläufe bestens kennt. Einen Feldjäger habe ich dort im Büro jedenfalls noch nie gesehen, wenn die BVs bearbeitet werden ...  ;)

 



Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:31:26
Ich hab hier die "Ausnahme im Einzelfall" im Kopf, und die ist IMHO in 14/3 B 117 IV 2 geregelt, und kann mich da nicht an eine erforderliche Zustimmung des RB erinnern. Ich bin ebenfalls Volljurist und habe als KpChef den Fall eines eigenmächtig abwesenden HptFw, der von den FJg "Besuch bekam" (mit BV und dem ganzen Summs), nachdem er eine WÜ "verschwitzt" hatte wg. privater Probleme (und den ich "eigentlich" als sehr korrekten und zuverlässigen Soldaten meiner Kp kannte), eben nicht abgegeben, was auch im Nachgang nie mehr ein Thema war.  Die 14/3 liegt mir leider momentan nicht vor, um das zu prüfen.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:43:27
Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Andi am 21. Oktober 2010, 19:53:58
Wenn er ausnahmesweise (!) nicht abgeben will, dann hat er die Zustimmung des RB einzuholen.

Nein eine Stellungnahme - keine Zustimmung. Und wenn er anderer Meinung ist als der DV hat der DV die Entscheidung der Einleitungsbehörde - also des Kommandeurs/Befehlshabers (und nicht des WDA) einzuholen. Und man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.

Der RB prüft (sowohl auf Divisionsebene wie auch auf höherer Kommandoebene), ob die Angaben auf dem BV schlüssig sind. Wenn dort in dem Feld "Abgabe an die StA" das Wörtchen "nein" steht, dann kannst du Dir sicher sein, dass der RB bei dem zuständigen Chef anruft und ihm Dampf macht.

Tja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben? Im Falle von Reservisten endgültige Entlassung und Auskleidung?

Die Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen daraus, dass der RB dies in seiner Eigenschaft als Rechtsberater eines Disziplinarvorgesetzten tut. Er prüft das nicht für sich selbst, sondern im Auftrag des Divsionskommandeurs oder des Befehlshabers.

Eben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.

Wenn aber irgendwas nicht stimmt (zum Beispiel die Abgabe) oder irgendwas brisantes dabei ist, dann wird selbstverständlich nachgehakt.


Soso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren. Warum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe. ;)

Wie schon gesagt, selbst bei Anhang 2 muss der Chef abgeben, es sei denn, der RB genehmigt etwas anderes. Das tut er aber üblicherweise nicht, es sei denn, es liegen wirklich außergewähnliche umstände vor.

Wie schon gesagt halten wir erst mal fest, dass der WDA/WB nichts zu genehmigen oder nicht zu genehmigen hat, sondern sein Kommandeur/Befehlshaber dem er zuarbeitet die Entscheidungen trifft. Das der regelmäßig gut beraten ist auf seine Hausjuristen zu hören steht auf einem anderen Blatt.
Und aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.

Offen gesagt ist es mir schleierhaft, woher ein Feldjägeroffizier einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeit eines RBs haben will.

Gott bewahre, wer will denn sowas? Ich kenne die Entscheidungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen relativ gut und kenne die Probleme. Denn ich den Fällen in denen das "Nein" zur Abgabe steht sind es im Normalfall die Feldjäger, die den DV darum bitten der Abgabe zuzustimmen und die Angabe entsprechend zu ändern. Denn wenn der DV der Abgabe nicht zustimmt können wir keine Informationen und Unterstützung von der Polizei anfordern, wenn wir sie brauchen - und das bedeutet, dass in diversen Fällen ein Auffinden und Rückführen des EA zur Truppe nicht sehr wahrscheinlich ist.

Es ist mir eigentlich ein Graus, hier gegenseitig mit Kompetenz aufzutrumpfen, denn das ist ganz sicher nicht Sinn des Forums und auch nicht mein Stil. Leider sehe ich hier aber keine andere Möglichkeit, mich auch zu outen, und zwar als Volljurist, spezialisiert im Wehrrecht, der als langjähriger Reserveoffizier regelmäßig bei RB/WDA übt und die Verfahrensabläufe bestens kennt.

Wenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).

Einen Feldjäger habe ich dort im Büro jedenfalls noch nie gesehen, wenn die BVs bearbeitet werden ...  ;)

Oh, dann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...

Gruß Andi
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Andi am 21. Oktober 2010, 19:56:44
Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.

Da dürfte wohl bei einem Vorgesetzten auch kein Weg dran vorbeiführen, denn die Abgabe ist hier wegen der Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung schlicht zwingend erforderlich. Bei Mannschaften sieht das aber - zumindest in Bezug darauf - anders aus. Praktisch wäre es für meine Arbeit als Feldjäger schon, wenn das immer die Abgabe dabei wäre.

Ach so, die 14/3 findest du hier (http://pingwins.ucoz.de/_ld/0/20_ZDv14_003.pdf).

Gruß Andi
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: justice005 am 21. Oktober 2010, 20:20:26
Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist, hat diese im Netz erstmal gar nichts verloren. Aber wie auch immer, sie hilft hier jedenfalls weiter. Außerdem ist sie veraltet, aber egal.

Dort steht nämlich - wie ich sagte, in Absatz V - : Will der Disziplinarvorgesetzte eine der im Anhang 2 aufgeführten Straftaten nicht abgeben, hat er eine Stellungnahme des zuständigen Rechtsberaters einzuholen. Hält der Rechtsberater eine Abgabe für geboten und schließt sich der Disziplinarvorgesetzte dieser Auffassung nicht an, hat er die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen.

Somit sind wir uns wohl einig, dass der Chef abgeben MUSS, es sei denn, der RB ist mit etwas anderem einverstanden.

Zitat
Und man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.

Der WDA hat damit gar nichts zu tun, die Beratung des komm. General macht der RB. Und in einem von 1000 Fällen schließt sich der General vielleicht nicht seinem RB an, ansonsten aber schon.

Zitat
Tja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben?

Was damit gesagt werden soll, erschließt sich mir nicht....

Zitat
Eben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.

Hier ist NUR von der Tätigkeit des RB die rede ! Der RB prüft die BVs, so wie ich es gesat habe. Der WDA hat damit nichts zu tun. Das mit der "ebenengerechtigkeit" erschließt sich mir auch nicht. Selbstverständlich ruft der Rb gleich unten in der Kp an, wenn der dortige Chef unklare oder nicht nachvollziehbare Angaben auf dem BV macht.

Zitat
Soso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren.

jetzt wird es wirr....

Zitat
Warum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.


Das BV wird ja nicht "geändert". Es wird GEGEBENENFALLS (nicht immer(!)) nachgefragt, was mit dem Fall inhaltlich los ist. Und bei einem Verstoß gegen den Abgabeerlass, der ja nun auch hier für jeden nachzulesen ist, wird nachgefragt. Punkt.

Zitat
Und aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.

Das ist nicht richtig. Aber immerhin sind wir von den 99 Prozent schon mal bei 40-50 % angekommen. Außerdem wird immernoch RB und WDA durcheinandergeworfen.

Zitat
Wenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).

Meine Aussagen sind absolut korrekt.

Zitat
dann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...

Der Vergleich hinkt und das bedarf ja wohl auch keiner näheren Erläuterung. im Inland haben die Feldjäger jedenfalls nicht das geringste mit der Arbeit der RBs zu tun.









Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 21:12:31
Nach Studium der (veralteteten) entsprechenden ZDv-Passagen bin ich ebenfalls überzeugt, dass justice recht hat. Ea MUSS regelmässig abgegeben werden ODER in Ausnahmefällen der RB befragt werden und ggf. Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeigeführt werden.
Titel: Re:fahnenflucht
Beitrag von: Timid am 22. Oktober 2010, 14:19:13
Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist

Es ist zugegebenermaßen schon ein wenig her, dass ich das letzte Mal im Intranet war, aber damals waren die allermeisten Vorschriften, die auf dem Wege verfügbar waren, eben keine VS, und die die es waren, waren auf jeder Seite mit einem VS-Schriftzug gekennzeichnet ...
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:35:41
Hallo ich habe mal ne frage und zwar war ich vor 4 jahren bei der bundeswehr und will wider hin. und jetzt kommt meinen frage ich war unerlaubt abwesend und habe auch nen diszi bekommen von 5 tagen bau und habe es auch abgegolten abgesessen und war auch dan fertig. und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Danke für eure antworten .
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Pofi am 13. Oktober 2014, 15:37:56
und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Sie hätten die vier Jahre nutzen können um ihre Rechtschreibung auf Vordermann zu bringen... ;)

Versuchen Sie ihr Glück, allerdings werden Sie sich die ein oder andere Frage vom psychologischen Dienst gefallen lassen müssen... ::)
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:49:53
ok dankeschön für den tipp ich habe leider LRS wen ihnen das was sagt ? ok das habe ich mir schon fast gedacht das ich mich darauf einstellen muss auf die eine  oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen  ;D
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: F_K am 13. Oktober 2014, 15:55:48
Lieber Sven,

eine Disziplinarbusse ist nach drei Jahren zu tilgen (jedenfalls die 5 Tage "Bau"), insoweit spielt dies keine Rolle mehr.
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:59:29
ich weis das es nicht gerade toll ist das man nicht hinget und habe ja auch meine 5 tage gesessen und habe ja auch daraus gelernt und das ist das wichtigste hatte damals auch noch nicht meien sohn und will nun alles richtig machen und mich voll und ganz aus das was ich dan da tuhe hingeben mit allem was ich kann
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: F_K am 13. Oktober 2014, 16:03:49
Lieber Sven,

dann viel Erfolg.

Aber, BITTE, BITTE, benutze ein Rechtschreibkontrollprogramm, Deine Texte sind ein Graus, eine LRS ist da keine Entschuldigung.
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: wolverine am 13. Oktober 2014, 16:16:33
die eine  oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen  ;D
Und dann suchen Sie sich genau die als Arbeitgeber aus?! ???
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Flexscan am 13. Oktober 2014, 16:44:52
nicht füttern....  ::)
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: Demis am 17. September 2017, 02:09:10
Also wer fahnenflucht begannen hat, kann nicht wieder in den Dienst der Bundeswehr eingegliedert werden, oder wie ist das. Aus welchem Grund auch immer, die fahnenflucht begannen wurde.
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: BSG1966 am 17. September 2017, 04:30:43
Lesen Sie die hier im Thread bisher gegebenen Antworten, dann dürfte sich auch Ihre Frage erledigen. Und versuchen Sie mal das mit der Rechtschreibung etwas zu verbessern.
Titel: Antw:fahnenflucht
Beitrag von: KlausP am 17. September 2017, 07:43:50
Also wer fahnenflucht begannen hat, kann nicht wieder in den Dienst der Bundeswehr eingegliedert werden, oder wie ist das. Aus welchem Grund auch immer, die fahnenflucht begannen wurde.

Haben Sie Fahnenflucht begangen oder wieso fragen Sie diesbezüglich hier jetzt nach?



Edit: War so frei und habe das nicht in ein nach geändert und den Folgebeitrag gelöscht.