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Zusammenfassung

Autor: Ethereum
« am: 17. August 2022, 19:27:11 »

Ja
Autor: DerNeue148
« am: 17. August 2022, 15:31:42 »

Die Entscheidung zur UKV mit der Begründung und versehener Rechtsbelehrung ergibt sich aus den Nummern 9.2 + 17 der Anlage und dort steht unter diesen Punkten:

9: Aus Anlass der Kommandierung wird die UKV nicht zugesagt, weil Umzug an den 9.2 neuen Dienstort wegen der kürze des verbeleibens nicht zu vertreten ist.
17 sind die Rechtsbelehrungen.

Also bin ich ganz normal TG berechtigt nach  Paragraf 3 ?
Autor: KlausP
« am: 17. August 2022, 15:19:42 »

Was steht denn da genau zur UKV? Wird sie zugesagt oder nicht zugesagt?
Autor: DerNeue148
« am: 17. August 2022, 14:54:49 »

Moin,

ich bin ziemlich neu was TG angeht.
Ich soll nun nächste Woche auf SLP für knapp 2 Monate. Verfügung habe ich, hier steht was von UKV Zusage nach ganzen vielen Unterpunkten.
Ich habe eine anerkannte Wohnung, wie läuft das nun 🙈
Autor: Ralf
« am: 09. August 2022, 05:09:32 »

Ja, da steht eine Telefonnummer drauf. Ich schätze, auch der Rechnungsführer am Standort kann dir das auch erklären (zumindest sollte er das).
Autor: JonasWaMa22
« am: 08. August 2022, 20:57:29 »

Vielen Dank für die Links.

Sobald ich die ersten Gehaltsabrechnungen vorliegen habe, werde ich mir das genauer anschauen.

Gibt es dann einen Ansprechpartner/eine Telefonnummer auf der Abrechnung oder wie fährt man da fort?
Autor: Ralf
« am: 08. August 2022, 20:34:39 »

Du könntest dir aber auch die Mühe machen, dir das mal durchzulesen, ich hatte ja geschrieben, du findest hierzu etwas im Forum:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,66179.msg677963.html#msg677963
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62826.msg646483.html#msg646483
Autor: JonasWaMa22
« am: 08. August 2022, 20:06:15 »

Danke für die Info.

Ich würde mich einfach auf den §69 Abs. 6 Bundesbesoldungsgesetz beziehen und das den ReFü erläutern.

Denn dort heißt es: Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in
Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich
bereitgestellt.
Autor: Ralf
« am: 08. August 2022, 19:32:27 »

Grds. ja, wenn man TG-berechtigt ist, zahlt man nicht für die Stube. Es kann sich aber auf Lehrgängen anders verhalten (weil Verpflichtung besteht), da bin ich jetzt aber auch nicht der Profi. Wir hatten hierzu aber auch bereits einige Male das Thema, ich denke, dort wirst du auch die Antwort finden, wie es während der Lehrgänge aussieht.
Autor: JonasWaMa22
« am: 08. August 2022, 19:24:23 »

Absolut richtige Punkte von Ihnen. Bin ja auch freiwillig hier!

Aus Ihren Aussagen entnehme ich also, dass ich eigentlich für die Stube kein Entgelt zu zahlen habe (da ich ja TG berechtigt und über 25 bin)

Danke für nochmalige Klarstellung dieses Punktes.
Autor: Ralf
« am: 08. August 2022, 18:50:51 »

Langsam wird es für mich unverständlich.
Du zahlst doch auch für Verpflegung, weil du etwas in Anspruch nimmst, das hat man dir vorher auch nicht gesagt.
Du solltest vielleicht auch mal die Kirche im Dorf lassen, das Leben kostet nun einmal und du erhältst rd. 2000,- Gehalt für nichts. Du bist weder ausgebildet noch nimmst du eine Aufgabe war. Du erhältst also ein Lehrlingsgehalt von rd. 2000,-.
Meinst du nicht, dass du auch einmal deine Anspruchshaltung überdenken solltest?
Und wenn du dann TG-berechtigt bist, bekommst sogar eine kleine Wohnung/Stube etc. bezahlt. Und bekommst Familienheimfahrten.
Und noch einmal: du leistet die ersten 5-6 Jahre als OA nichts.
Wie siehst du das in dem Lichte?
Autor: JonasWaMa22
« am: 08. August 2022, 18:44:31 »

Naja, das hätte man ja mal erwähnen können. Nach dem Motto „denken sie daran, dass sie dann als Soldat nicht nur für ihre eigene Wohnung zahlen müssen, sondern auch noch für die Unterkunft hier bei der Bundeswehr“ - sprich in meinem Fall 6er Stube..


Autor: Ralf
« am: 08. August 2022, 05:23:38 »

Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss… hätte man mir auch mal sagen können.
Sagt wer?
Autor: JonasWaMa22
« am: 07. August 2022, 19:08:04 »

Nein, der Spieß meinte lediglich, dass der ReFü am Ende der Grundausbildung kommt…

Ich werde dann aber trotzdem proaktiv im GeZi nachhaken.


Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss… hätte man mir auch mal sagen können.

Autor: KlausP
« am: 07. August 2022, 18:43:42 »

Gab es bei Ihnen keine Unterrichtung durch einen Rechnungsführer oder den Spieß? Die Vordrucke gibt es im Geschäftszimmer und die Soldaten dort sollten auch ein paar Tipps geben können, obwohl das nicht ihr Auftrag ist.
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