Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 16:54:00
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 04. September 2016, 19:17:08 »

Hier wird das Thema ausführlich behandelt.
Autor: bopelz
« am: 04. September 2016, 17:52:51 »

Hallo,

ich bin FREIWILLIG GESETZLICH krankenversichert. Ich bekomme ja über die Unterahltssicherung mein Nettogehalt ausbezahlt. Mein Frage: Bekomme ich den Arbeitnehmerbeitragsanteil zur Krankenversicherung zusätzlich ausbezahlt? Denn: Die Krankenversicherung besteht ja weiterhin während der RDL, aber die Beiträge zahlt der Bund und Leistungspflicht besteht ja auch nicht, also müsste es ja in diesem Zeitraum nicht abgezogen werden.

Vielen Dank im Voraus.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de