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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2018, 19:32:44 »

Ich denke, die Person meint damit die Gewichtabnahme.

Ich habe mich doch deutlich ausgedrückt.

Bei Auflage... oder Zweifel...
Autor: miT
« am: 17. Dezember 2018, 19:01:13 »

Nein, wenn ich der festen Überzeugung bin das etwas nicht passt,  stelle ich sie trotzdem auf die Waage.
Autor: Top
« am: 17. Dezember 2018, 18:53:39 »

Ich denke, die Person meint damit die Gewichtabnahme.
Autor: wolverine
« am: 17. Dezember 2018, 17:48:43 »

Das Einstellungsuntersuchung?  :D
Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2018, 17:39:59 »

Dann habe ich richtig verstanden, dass es nur durchgeführt wird, wenn man eine Auflage bekommen hat? Ansonsten nicht?

Was meinen Sie mit "es" ?
Autor: Reserve
« am: 17. Dezember 2018, 16:29:32 »

Dann habe ich richtig verstanden, dass es nur durchgeführt wird, wenn man eine Auflage bekommen hat? Ansonsten nicht?
Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2018, 09:46:36 »

Zitat
Meine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?

Wenn Sie das als Auflage bei der Musterung bekommen haben, kann das durchaus sein. Dann wird der Musterungsarzt das nämlich in Ihren Unterlagen vermerkt haben, dass Sie bis zum Dienstantritt mehrere Kilo abnehmen müssen.

Genau so wird verfahren.

Entscheidend ist, was das KC/AC festlegt.

Ist die Auflage "Gewichtsabnahme" dem KC/AC vor Dienstantritt nachzuweisen ... gilt diese Frist.

Ist die Auflage "Gewichtsabnahme" bei Dienstantritt nachzuweisen ... gilt diese Frist und der TrArzt muss dies im Rahmen der Einstellungsuntersuchung überprüfen.

Dies gilt für jede med. Auflage, die das KC/AC erteilt.

Warum ?

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

§ 37 Voraussetzung der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist."



Ergibt die Überprüfung durch den Truppenarzt, dass die erforderliche körperliche Eignung fehlt
oder können Zweifel an der körperlichen Eignung nicht ausgeräumt werden, ist der Bewerber
vom nächsten Disziplinarvorgesetzten sofort nach Hause in Marsch zu setzen.
(Ausnahme: der Bewerber ist nicht reisefähig)

Die Berufung darf nicht ausgeführt werden !

Ausnahme:


Stellt der Arzt fest, dass die Auflage noch innerhalb eines Monats nach Dienstantritt definitiv erfüllt wird,
kann die Berufung durchgeführt werden.
Autor: miT
« am: 16. Dezember 2018, 09:25:50 »

Hinzugefügt; wir sind nicht blind ??? Dem ein oder anderen wird dieser Fakt trotz Wegfall der Untersuchung den Job kosten .
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2018, 07:46:01 »

Zitat
Meine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?

Wenn Sie das als Auflage bei der Musterung bekommen haben, kann das durchaus sein. Dann wird der Musterungsarzt das nämlich in Ihren Unterlagen vermerkt haben, dass Sie bis zum Dienstantritt mehrere Kilo abnehmen müssen.
Autor: Heady
« am: 16. Dezember 2018, 03:16:17 »

Soweit ich die neue Vorschrift richtig verstanden habe, kann eine Einstellungsuntersuchung dann erfolgen, wenn der Soldat dem ärztlichen Dienst Änderungen seiner Gesundheitslage mitteilt. Ansonsten sollen wohl nur die zahnärztliche Kontrolle und eine Befragung stattfinden.
Autor: MedizinCheck
« am: 16. Dezember 2018, 01:05:05 »

Guten Abend,

meines Wissens ist die Einstellungsuntersuchung bei der Bundeswehr seit diesem Quartal ausgesetzt. Sofern führen die Ärzte nur noch Zahnkontrollen durch. Meine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?
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