Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2018, 19:32:44 »Ich denke, die Person meint damit die Gewichtabnahme.
Ich habe mich doch deutlich ausgedrückt.
Bei Auflage... oder Zweifel...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ich denke, die Person meint damit die Gewichtabnahme.
Dann habe ich richtig verstanden, dass es nur durchgeführt wird, wenn man eine Auflage bekommen hat? Ansonsten nicht?
ZitatMeine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?
Wenn Sie das als Auflage bei der Musterung bekommen haben, kann das durchaus sein. Dann wird der Musterungsarzt das nämlich in Ihren Unterlagen vermerkt haben, dass Sie bis zum Dienstantritt mehrere Kilo abnehmen müssen.
Meine Frage lautet: Wird bei der Untersuchung auch nochmal der WhtR-Wert gemessen, sprich eine Gewichtabnahme durchgezogen?