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Zusammenfassung

Autor: Baaal
« am: 30. April 2019, 13:03:00 »

Danke, die Möglichkeiten sind echt vielfältig. Das gefällt mir sehr gut. Ich hatte es immer bereut, dass ich Zivi gemacht habe und dachte der Zug wäre abgefahren, aber mit den heutigen Möglichkeiten kann man solche Entscheidungen rückgängig machen. Der Stabsfeldwebel der örtlichen RSUKr meinte auch, dass noch Platz da ist. Da kann ich sicherlich, und zusammen mit den Lehrgängen, viel lernen.
Autor: Löwe von Eutin
« am: 27. April 2019, 11:49:51 »

Man kann Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes werden, oder im Wehrdienst, zum Beispiel als SaZ mit 2 oder 3 Jahren Verpflichtungszeit.

In Erfurt ist das Prüfzentrum für Reserveoffiziere seit kurzem beheimatet dort könnte man Sie testen.

Bevor Sie die Urlaubsvertretung für irgendwen übernehmen könnten müssten Sie erstmal ausgebildet sein.
Man kann natürlich auch längere Reservedienste ableisten.
Ich kenne auch "Dauerwehrübende" / Dauer-RD Leistende, die 10 oder 11 Monate im Jahr am Stück dienen. (Das ist aber eher die Ausnahme und in der Regel benötigten Spezialisten vorbehalten)

Ich kann verstehen, dass es schwierig ist, sich das alles als Ungedienter vorzustellen, aber als erstes denke ich,dass es vlt. Sinn machen würde, sich noch genauer zu informieren und zu überlegen, was am meisten Sinn macht und was man möchte und was nicht.

Die Plätze für den Einzelkämpferlehrgang sind relativ begehrt und es kann längere "Wartezeiten" geben.
In der Regel sind diese Lehrgänge für Truppendienstoffiziere (Fallschirmjäger, Heeresaufklärer etc. vorgesehen ("Ein Muss")) gedacht.

Mann kann ja sonst vlt. auch erstmal in die RSU Kompanien reinschnuppern und dann immer noch Reserveoffizier werden.
Eine Beratung/ Rückscprache mit dem Karrierecenter/ beziehungsweise Lkdo macht da vlt. Sinn.

Ich wünsche dir/ Ihnen auf jedenfall viel Erfolg und bleiben Sie dabei! :)
Autor: Baaal
« am: 26. April 2019, 17:42:30 »

Danke, jetzt habe ich einen besseren Überblick.

Eine Frage noch: angenommen ich nehme den Weg Reserveoffizier Seiteneinstieg zur Truppenverwendung, heißt das in der Praxis, ich werde die Urlaubsvertretung für einen Offizier, der dort seine Bürarbeit macht, was heißt ich übernehme für kurze Zeit die Vertretung? Gilt diese Zeit denn als RD, mit den 19 oder 33 Tagen?

Könnte ich in der Position noch RD machen z.B. bei Lehrgängen als Einzelkämpfer, oder müsste ich mich dann bei einer langen Anmeldeliste ganz hinten anstellen?

Es ist echt schwierig sich alles in der Praxis vorzustellen. Ich weiß ungefähr was ich will und welche Wege es gibt. Ich weiß aber nicht, ob ich auf den Wegen meine Ziele erreiche. Eigentlich will ich soldatische Praxis kennen lernen und Wehrübungen machen. Idealistische Motive spielen natürlich auch eine Rolle... Ob Kurzausbildungen als Offizier Sinn machen, sei mal dahingestellt.
Autor: Löwe von Eutin
« am: 25. April 2019, 20:58:00 »

Für Infos aus erster Hand bitte direkt mit dem Lkdo SH in Verbindung setzen.
Ansprechpartner für angehende Reservisten in Schleswig- Holstein:

Ansprechpartner Reservistenangelegenheiten
Telefon: +49 (0431) 384 - 1361
Telefax: +49 (0431) 384 - 1369
E-Mail: LKdoSHResAngel@bundeswehr.org

Da einige Dinge durcheinandergekommen sind, versuche ich mal hier etwas mehr klarheit reinzubringen.

Gekapert von der RK-Marine- Kiel:
https://www.rk-marine-kiel.de/infos/reservist/uebungen/

"Verbands Veranstaltung (VVag)

Einige Ausbildungen können auch als Veranstaltungen des Reservistenverbandes (VdRBw) durchgeführt werden. Diese Ausbildungen organisieren die Reservisten selbst mit Hilfe ihres Organisationsleiters.

Je nach Lage können die Reisekosten zurückerstattet werden und die Verpflegung übernommen werden; versichert ist man allerdings in jedem Fall.

Es liegt nur an der jeweiligen Landes-, Bezirks- und Kreisgruppen sowie den Reservistenkameradschaft, ein interessantes und vielfältiges Angebot auf die Beine zu stellen.


Dienstliche Veranstaltung (DVag)

Eine andere Form sind dienstliche Veranstaltungen. Diese werden meist von der für die freiwillige Reservistenarbeit zuständigen Stelle, den Landeskommandos (LKdo) durchgeführt. An diesen kann jeder Reservist teilnehmen, egal ob er beordert ist oder nicht.

Oft sind Reservisten bei diesen Veranstaltungen selbst Ausbilder und können so ihre Führungsfähigkeit erhalten und verbessern. Außerdem werden Reservisten auch an der Gestaltung der dienstlichen Veranstaltung beteiligt.

Während einer dienstlichen Veranstaltung ist der Reservist versichert, erhält Truppenverpflegung und bekommt die Fahrtkosten erstattet; allerdings gibt es keinen Wehrsold.


RD (Reservedienstleistungen) [[ANMERKUNG- früher hießen die Wehrübungen]]
"Im Reservistendienst (RD) leisten Reservisten, d. h. ehemalige Soldaten oder auch Ungediente aktiven Wehrdienst in einem Dienstleistungsverhältnis nach § 60 des Soldatengesetzes. Dabei handelt es sich meist um eine dienstpostenbezogene Ausbildung für beorderte Reservisten. Es gibt aber auch Reservedienstleistungen (RD) die von umbeorderten Reservisten geleistet werden können. Das sind meist Lehrgänge, die im BesAnRes zu finden sind. Das Angebot dieses Kataloges ist sehr vielseitig; es reicht vom Einzelkämpferlehrgang, über Scharfschützenlehrgang bis hin zu Sportlehrgängen.

Für Reservedienstleistungen (RD) erhält der Reservist Wehrsold, Unterhaltsicherungsgeld und alle anderen dienstlichen Bezüge. Während der Dienstleistung haben diese Reservistendienst Leistenden (RDL) die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Soldaten. Damit entfällt der außerhalb eines Wehrdienstes geführte Dienstgradzusatz "d.R." (der Reserve) oder "a.D." (außer Dienst)."

1. Gute Idee!

2. Am besten mit dem LKdo absprechen.

3. Auf einen Dienstposten am besten. Die Dienstposten sind nicht an einer Kaserne sondern an die Funktionen in einer Kompanie gebunden. Die RSU Kp in SH haben keine eigenen Kasernen, keine feste Liegenschaft, wie aktive Truppenteile. (Was nicht heißt, dass wir nicht geduldet werden.)

4.
"Verpflichtungszuschlag nach § 10 Abs. 3 USG

Reservistendienst Leistenden, die sich in einem Kalenderjahr vor dem ersten Tag der Dienstleistung aufgrund eines entsprechenden Angebotes zu einem Reservistendienst von mindestens 19 bzw. 33 Kalendertagen verpflichten, wird nach Erfüllung der Verpflichtung ein Zuschlag von 25 € bzw. 35 € gewährt. Die Höchstgrenze beträgt 1.470 € im Kalenderjahr. "
Quelle:https://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/unterhsicherung/rdlendusgaafl/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beK0REt5q4GIz4SIQupmItmtqSUsHPt4bJROLZzjMHGOTANG9vkrub0Vx5XrD4tEjSQxrOwnAy3i2RZtvl-hDHiEkEx38B5m0cAEXYXwQUfmM6uLGJYQ8M2J23_EVqY50SjvDy8xCKiuuLEpkpaS-sgEllzv11qs9RIoFZcRVWWPK0Xq6cq5t5gAF2XUekMVIJUppHgL8qlWkc5N9JqB95h9FEtSkdvQGwtAQm/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL292251RE0APQEMT6600O6

6. Das ist richtig, es können aber Fahrtkosten erstatten werden, bei einer Dvag kann man Anspruch auf Teilnahme an der Truppenverpflegung haben.

7. Weder das eine noch das andere, wenn die Tage nicht erfüllt werden, gibt es keinen Zuschlag. Wenn man mehr macht, gibt es auch nicht mehr.
Es hängt immer davon ab, wie hoch der Bedarf ist und wieviele Tage "freigegeben" werden. Es gibt keine Teilnahmepflicht an RD.
Wenn RD anstehen, dann wird abgefragt, wer Zeit hat. Manchmal sind auch Teilnehmerbegrenzungen vorhanden, (z.B. Umschulung auf das neue Schießausbildungskonzept etc.) dann wird natürlich geschaut, wer wann mit kann.

8. Ist mir nicht bekannt, ich konnte die letzten 6 Jahre in einer RSU Kompanie dienen, auch ohne Dvags. Allerdings habe ich auch früher schon von anderen RSU Kompanien in anderen Bundesländern gehört, dass dort ein Großteil der Ausbildung über Dvags läuft. (Dort waren viele Soldaten auch noch nicht beordert)
Aber sowas kann sich ja jederzeit auch ändern.

9. Siehe Defintion weiter oben.

10. Wenn Sie studiert haben liegt das vlt. nahe, da sollte das Karrierecenter eigtl. weiterhelfen können.

11. Ich wüsste nicht, inwiefern man einen Ungedienten im Aufklärungsbatallion einsetzen könnte.
"Die RSU-Kompanien verfügen über Patenverbände, die sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Die RSU-Kompanie „Schleswig“ lehnt sich an das Flugabwehrraketengeschwader 1 „Schleswig-Holstein“ in Husum an. Der Patenverband der RSU-Kompanie „Holstein“ ist das Aufklärungsbataillon 6 „Holstein“ in Eutin."

Ich würde Ihnen/ dir raten, mal mit dem LKdo SH, (die RSU Kompanien in SH sind ihm unterstellt) in Kontakt zu treten, die werden dir sagen können, wie im Moment der aktuelle Stand ist, gerade im Bezug auf die Ausbildung und geplante Ausbildung von Ungedienten, und deren Eingliederung in die RSU Kompanien. Das sind alles sehr feine und freundliche Kameraden im Kommando die gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Und auch die Kameraden aus den beiden Kompanie sind sehr feine Kerle!
Autor: Baaal
« am: 25. April 2019, 18:01:01 »

Guten Tag, ich informiere mich seit einer Weile über RDL, bzw. über Tätigkeiten als Reservist bei der Bundeswehr. Ich möchte mittelfristig dort einsteigen, weil ich gerne Wehrübungen machen möchte.

Ich bin 33, Angestellter in einen Brotjob, dazu an der Uni eingeschrieben und haben eine FH Abschluss als Ingenieur. Früher hab ich mal Wehrersatzdienst geleistet.

Jetzt will ich mich erkundigen, ob es ich einigermaßen richtig verstanden haben.
Ich könnte also
1. meine KDV widerrufen,
2. in manchen Bundesländern eine ASSA machen am WE durch Ausbildungsoffiziere der Reserve,
3. mich beordern lassen auf einen nicht strukturgebunden Reservistenplatz in einer nahegelegenen Kaserne (va. RSUKp),
4. mich zur RDL verpflichten für 33 Tage pro Jahr, wofür ich einen Verpflichtungszuschlag erhalte von ~1470€
5. für die 33 Tage erhalte ich den Tagessatz von ~60€ + Erstattung für Lohnausfall
6. ich kann an DVags und VVags teilnehmen, die rein in meiner Freizeit gemacht werden und für die ich nicht entlohnt werde. Das dient aber der Weiterbildung.

7. Frage zu den 33 Tagen RDL: ist die Zahl Maximum, oder Minimum? Kann es sein, dass sich kein Bedarf am meiner RDL herrscht und ich muss nur 0 von 33 Tagen leisten, oder kann ich mit den 33 Tagen definitiv rechnen, und ich weiß nur nicht, wann und wo die geleistet werden? Kann man mehr machen?

8. An DVags muss man regelmäßig teilnehmen, sonst fliegt man raus, oder?

9. Was ist der Unterschied von RD, von dem ich in der Broschüre für Reservisten gelesen habe, zu RDL und DVag? Ist mit RD der K-Fall oder V-Fall gemeint?

10. Alternativ könnte ich Seiteneinsteiger als Reserveoffizier bei Truppenverwendung werden mit "kurzer Offiziersausbildung", wobei die Ansprüche an meine berufliche Vorausbildung hierbei höher sind.

11. Von der Person im Karrierecenter habe ich nun gehört, dass allgemein Reservisten bei der RSUKp Holstein und beim Aufklärungsbataillon 6 Holstein Reservisten verwendet und verwaltet werden. Kennt sich jemand dort aus? Könnte ich dort Verwendung finden, oder wäre ich dort Arsch der Truppe? Dazu kommt noch, dass es die Seiteneinsteigerausbildung mit ASSA am WE noch gar nicht im Bundesland SH gibt, richtig?

Bitte nur ehrliche und sachdienliche Antworten.
Vielen Dank für die Mühe!
Gruß Baaal
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