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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 16. Oktober 2018, 11:37:10 »

Und damit sollte in dieser Richtung alles gesagt sein.
Autor: wolverine
« am: 15. Oktober 2018, 23:14:56 »

Wo ist jetzt eigentlich hier wieder das Problem? Es geht laufbahnrechtlich, es wird praktiziert und es passiert selten. Nicht, weil irgendwer nicht will sondern weil selten die Voraussetzungen vorliegen.
Ob es beim Fragesteller so ist, weiß der Himmel. Ich kenne bis auf sein Gehalt nicht seine spezifischen Fähigkeiten, noch den Bedarf in der angestrebten Verwendung und bin auch nicht sein PersFhr.
Warum man ohne Not und Anhaltspunkte darüber spekulieren muss oder sich dann deswegen wieder gegenseitig anpupt, weiß der Himmel. >:(
Autor: Tasty
« am: 15. Oktober 2018, 23:04:10 »

Dies sehe ich bei diesem Menschen nicht, also nicht offensichtlich eine Tätigkeit im ö.D., die 1 zu 1 auf die Bw übertragen werden könnte.
Naja was Du siehst oder nicht siehst ist ja nun auch Dein persönliches Ding  ;)
Autor: Gummy Bear
« am: 15. Oktober 2018, 21:48:51 »

Meine Frage war auch eher hypothetischer Natur ...
Die entsprechende Eingruppierung bei z.B. Rechtsberatern, Truppenpsychologen u.ä. als A13 bzw. Major d.R. ist mir bekannt.

Dies sehe ich bei diesem Menschen nicht, also nicht offensichtlich eine Tätigkeit im ö.D., die 1 zu 1 auf die Bw übertragen werden könnte.
Autor: Tasty
« am: 15. Oktober 2018, 21:30:20 »

Abgesehen davon, mich würde ernsthaft interessieren, was den Threaderöffner seiner Meinung nach dazu prädestiniert, sich gleich zum Oberst berufen zu fühlen bzw. die Offizierslaufbahn gleich so weit oben ansetzen zu müssen ...

Ganz einfach: Seine Ausbildung, Berufserfahrung und Einordnung der bisherigen Tätigkeit in der beruflichen Hierarchie.
Dieselben oder vergleichbare Beweggründe, die einen langjährigen Handwerksmeister dazu bewegen, bei einem neuen Job nicht dauerhaft Tätigkeiten auf dem Niveau eines Junggesellen übertragen zu bekommen und auch vom Gehalt her höhenspezifisch angesiedelt zu werden.

Im öffentlichen Dienst sind Tätigkeit und Vergütung nun mal sehr eng mit der Besoldungsgruppe und damit dem Dienstgrad verbunden, das ist halt ein sehr starres System, das wenig Spielraum lässt.
Autor: Gummy Bear
« am: 15. Oktober 2018, 19:21:31 »

Abgesehen davon, mich würde ernsthaft interessieren, was den Threaderöffner seiner Meinung nach dazu prädestiniert, sich gleich zum Oberst berufen zu fühlen bzw. die Offizierslaufbahn gleich so weit oben ansetzen zu müssen ...
Autor: Gummy Bear
« am: 15. Oktober 2018, 19:18:58 »

Es gibt (theoretisch) noch einen Dienstgrad über dem General d'armée: Marechal de France mit dann 6 Sternen...

Sorry, der hat 7 Sterne und ist kein Dienstgrad, sondern die theoretisch höchste militärische Ehrenbezeichnung (dignité d'état).
Der letzte Maréchal de France verstarb 1967.
(Bitte nicht fragen, wo der 6-Sterne-was-auch-immer ist, gibt es auch nicht).
Autor: snitch
« am: 15. Oktober 2018, 18:10:13 »

Es gibt (theoretisch) noch einen Dienstgrad über dem General d'armée: Marechal de France mit dann 6 Sternen...
Autor: Gummy Bear
« am: 15. Oktober 2018, 15:24:14 »

1. Es gibt in Deutschland keinen "5-Sterne-General", im Gegensatz zum Beispiel zu Frankreich!

Auch wenn das hier off-Topic ist, FRA hat auch keinen!
Tatsächlich fehtl es dort am "Ein-Sterne-General", denn:
  • der Général de brigade trägt 2
  • der General de division trägt 3
  • der General de corps d'armée trägt 4
  • und der General d'armée trägt 5 Sterne

Es gibt viele mögliche Ursachen hierfür, Tatsache ist aber, dass seit 1788 kein Dienstgrad der französischen Streitkräfte einen einzelnen Stern vorsieht.
Autor: Opa_Hagen
« am: 15. Oktober 2018, 07:49:01 »

Moin moin,

also... ein "wenig" kenn ich mich ja in der S4 leiste aus. Und ich hab erst vor Kurzem einen Fall in meinem Btl erlebt, dass jemand quasi aus
einer RDL heraus als OTL ein(wiederein)gestellt wurde.
Aber, auch ich kann mich im Punkt Wunschdienstgrad Oberst nur meinen Vorrednern anschliessen. An einen Obristen stellt man schon gewisse
Erwartungen, und ob man die als Ungedienter erfüllen kann?
Auch die Frage, inwieweit man Vorbildung mitbringt, die der Bw nutzen.... als OTL in der S4 Leiste bietet sich ja der S4 StOffz an, und auf diesem
DP sollte man schon eine gehörige Portion an SAP Können mitbringen, von den Beschaffungsvorgängen innerhalb der Bw mal ganz abgesehen.
Und 30 Jahre Berufserfsahrung und Promotion im Zivilen sind, nunja, für den Menschen gut, für den Menschen als Soldat eher weniger, weil: fast nicht
verwertbar.
Autor: PzPiKp360
« am: 14. Oktober 2018, 19:47:06 »

Der Wunsch zu dienen, sich selbstlos für das Vaterland einzubringen, kommt das aus ganz reinem Herzen? Oder gilt es, keinesfalls illegitim, auch etwas für sich selbst zu erreichen? Die Frage nach einer Möglichkeit zum Einsteig ganz oben legt zumindest den Verdacht nahe, daß schon auf Anhieb Eichenlaub und möglichst viele Sterne das eigene Ego dekorieren sollen. Vielleicht wäre es angebracht, gerade bei bisher Ungedienten, die Sache mit ein bißchen Respekt und Demut anzugehen. Denn selbst wenn die beschriebenen Verfahren es erlauben, daß bei Zusammentreffen von akademischen Titeln, Berufserfahrung und verfügbarem Dienstposten ein hoher Dienstgrad herausspringt, und man durch zivilen Beruf bemerkenswerte Erfahrungen in Menschenführung, Unternehmensführung, Projektleitung usw. gesammelt hat, gilt es vor allem eine Uniform zu füllen, und je höher der Dienstgrad, desto höher der Anspruch, der daran gestellt wird. Militärisch ist man erstmal eine Null, jeder Gefreite hat viel mehr drauf, und eventuell sollte man die Peinlichkeit fürchten, wenn es dem neuen Umfeld ein Grinsen entlockt, weil man die Dienstgrade der Kameradinnen und Kameraden nicht unfallfrei erkennt oder beim Zerlegen des G36 scheitert. Als Oberst einzusteigen bedeutet zudem, sich nie mehr auf eine Beförderung freuen zu können, denn Generale der Reserve gibt es schon sehr lange nicht mehr.

Auch solche Gedanken haben mich dazu motiviert, als RO(A) nicht den Einstieg mit höherem Dienstgrad anzustreben, sondern vom bisherigen Hauptgefreiten die Treppe Stufe für Stufe zu erklimmen. Ein kleines Fest wird es geben, wenn eines Tages, und hoffentlich auch verdientermaßen, der Fahnenjunker geschafft ist.
Autor: wolverine
« am: 14. Oktober 2018, 18:02:40 »

Dass das laufbahntechnisch kein Standard ist, dürfte doch wohl kar sein. Z. B. sind Spitzendienstgrade nur einmal zu spiegeln und es gibt da bestimmt regelmäßig Interessenten. Also muss schon Eignung und Bedarf sehr genau zueinander passen. Dass es geht und vorkommt, hat Ralf ja schon geschrieben.
Autor: alpha_de
« am: 14. Oktober 2018, 17:52:32 »

Da steht zeichnen und nicht mitzeichnen.

Die Verfügung kommt vom BMVg und eine direkte Beorderung als Oberst dürfte eine sehr seltene Ausnahme sein, die besondere Gründe/Bedarf erfordert.
Autor: Tasty
« am: 14. Oktober 2018, 17:25:03 »

Sollten Sie das Prozedere des 43.3 i.V.m. 26.2 SLV durchlaufen, ist bei der Vergabe des Dienstgrades durch das BAPersBw maximal der Oberstleuntnant drin.

2.2.2.5 Ernennungs- und Entlassungsdienststellen
2099. BAPersBw darf Beförderungen bis einschließlich zum Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve
veranlassen. Beförderungen zum Dienstgrad Oberst der Reserve sind durch BMVg zu zeichnen.

Rein formal widerspricht sich das jetzt.
Da steht nicht, dass BAPers den DG Oberst nicht vergeben darf sondern nur, dass BMVg sich eine vorherige Mitzeichnung vorbehalten hat. Und Mitzeichnungen anderer Referate/Abteilungen oder Dienststellen sind nun wahrlich nichts ungewöhnliches in einer Verwaltung.
Autor: ToMA
« am: 14. Oktober 2018, 14:17:44 »

Sollten Sie das Prozedere des 43.3 i.V.m. 26.2 SLV durchlaufen, ist bei der Vergabe des Dienstgrades durch das BAPersBw maximal der Oberstleuntnant drin.

2.2.2.5 Ernennungs- und Entlassungsdienststellen
2099. BAPersBw darf Beförderungen bis einschließlich zum Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve
veranlassen. Beförderungen zum Dienstgrad Oberst der Reserve sind durch BMVg zu zeichnen. Dies
gilt auch für
die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 5 und
§ 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV).

Etwas anderes ist mir in den ResOffz-Lehrgängen auch nicht über den Weg gelaufen. Selbst bei den Kameraden und Kameradinnen, die beim BMVg "beordert" sind.

Deshalb schätze ich Ihre Chancen nicht sehr hoch ein, auf Anhieb Oberst zu werden.
Aber OTL ist doch auch nicht schlecht, oder?  ::)  Und an Ihrer "Vergütung" ändert sich (nach Ihren Mengenangaben) dadurch auch nichts. Versuchen Sie doch Ihr Glück!?
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