Autor: LwPersFw
« am: 28. Januar 2020, 17:40:49 »Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.
Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.
Für die Festsetzung der Kürzungszeiten z. B. wegen Studium ist der BFD zuständig. Dazu gibt es einen "Bescheid über die Feststellung des Anspruchs auf schulische und berufliche Bildung nach § 5 SVG".
Dieser Bescheid ist für das BVA die Grundlage zur Festsetzung der Übergangsgebührnisse (bezüglich von Kürzungstatbeständen).
Danke für die Richtigstellung didi ! Wenn man nur schnell quer liest...