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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Fachdiener am 31. Januar 2018, 20:06:10

Titel: Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Fachdiener am 31. Januar 2018, 20:06:10
Hallo,

gem. § 21 (1) 7. Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) wird für die Dauer der notwendigen Abwesenheit bei einer Blutspende Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte genehmigt.

Die Regelung A-1410/7 sagt unter 1 Allgemeines und hier unter dem Punkt 102. aus, das der Sonderurlaub in der vorgenannten SUrlV geregelt wird. (Hier gibt es ja für Blutspenden den Sonderurlaub und wie ich das interpretiere für die Zeit, wo das Blutspenden durchgeführt wird.

In der Regelung A-1410/7 steht aber explizit nichts von einer Blutspende. Hier findet man nur unter dem Punkt 3.3 Besondere Anlässe und hier dem Unterpunkt 3.3.3 nur "Urlaub aus Anlass von Organ- und Gewebespenden".

Ich bin jetzt seit 2004 bei der Bundeswehr, habe immer Sonderurlaub für den Tag der Blutspende erhalten und habe das Blutspenden anhand einer Bescheinigung beim Disziplinarvorgesetzten nachgewiesen.

Seit heute soll mir kein Sonderurlaub mehr genehmigt werden, da die Regelung keinen Sonderurlaub für Blutspenden kennen / hergeben würde.

Was sagt Ihr dazu?

Kameradschaftliche Grüße :-)
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 31. Januar 2018, 21:53:31
Seit heute soll mir kein Sonderurlaub mehr genehmigt werden, da die Regelung keinen Sonderurlaub für Blutspenden kennen / hergeben würde.

Wer sagt das denn, dass Du keinen Sonderurlaub bekommst? Hast Du ihn ganz formal beantragt und eine Ablehnung bekommen, oder hat nur irgendwer gesagt "gibt's nicht mehr"?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Ralf am 01. Februar 2018, 05:52:33
Es gibt einen Brief des GI vom 30.04.2014, der die DV bestärkt, dieses mit Dienstbefreiung zu verbinden. Das ist aber keine Weisung. Ich kann mich auch täuschen, aber ich meine letztes jahr kam da noch etwas dazu.
Man will es aber m.E. bei der Überarbeitung der Erlasse zur SAZV auch reinnehmen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: FoxtrotUniform am 01. Februar 2018, 07:02:25
Bezüglich der Regelung d'accord, Sonderurlaub steht während der Abwesenheit zu.

Die Handhabung - in einigen Dienststellen begrenzt auf den der Bkutspende folgenden Freitag - des zusätzlichen Sonderurlaubs über die Abwesenheit hinaus kenne ich auch nicht anders.

Persönliche Meinung: Freiwilliges Spenden erfolgt (sollte) aus Kameradschaft und Solidarität, nicht um einen Tag Urlaub abzugreifen. Aber gleichzeitig sollte es bundeseinheitlich identisch gehandhabt werden.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Andi am 01. Februar 2018, 11:03:08
Zusätzlich ist bei der Genehmigung und der Versagung von Sonderurlaub seit letztem Jahr grundsätzlich die VP zu beteiligen.
Wenn es also Unklarheiten gibt sollte die definitiv mit ins Boot geholt werden.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Fachdiener am 01. Februar 2018, 21:16:52
Danke Euch Allen für Eure Antworten!

Ja Tasty, der Sonderurlaub wurde nicht schriftlich abgelehnt, sondern "zwischen Tür und Angel" vom stellvertretenden Spieß nach Hinweis an den KpChef :-(

Ich werde nächste Woche meinen Disziplinarvorgesetzten noch ein letztes Mal in einer ruhigen Minute auf das Thema ansprechen und ihn auf das Schreiben des Generalinspekteurs aufmerksam machen.

Just 4 Info: Ich bin Thrombozytenspender und habe eine Blutgruppe, welche sehr selten vorkommt. Ich habe immer feste Termine zum Blutspenden und nutze neben meinem Erholungsurlaub eben auch bis zu vier Mal im Jahr den Sonderurlaub (bis jetzt). Seit gestern hat sich das aber erst einmal erledigt. PS: Eine Thrombozytenspende dauert in der Regel mit Vor- u. Nachuntersuchung knapp 2 Stunden und ist meiner Meinung nach verglichen mit einer Vollblutspende so wie es die Meisten kennen, nicht vergleichbar.

Dabei ist es mir wichtig, dass ich a) ausgeschlafen, satt und mit ausreichend Flüssigkeit gefüllt zum Spenden gehe, dort nach dem Spenden noch eine Weile verbleibe bevor ich ein KFZ führe und mich dann zu Hause ausruhe und nicht wieder 77 Km vom Spendeort zum Dienst fahren muss. Daher halt auch einen ganzen Tag Sonderurlaub und nicht nur für die Dauer der Maßnahme.

Kann mich sogar daran erinnern, dass es "damals" so war, dass wenn Soldaten Blut gespendet habe, dass sie nach dem Blutspenden Dienstschluss hatte und noch einen zusätzlichen (Frei-)Tag zu Hause bleiben konnten.

Mir ist das Thema Blutspende in jeglicher Art sehr wichtig und ich werde dran bleiben und den Sonderurlaub für mich und meine Kameraden meiner Kp versuchen wiederzuerhalten.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 01. Februar 2018, 23:25:54
Daumen hoch. :-)
Finde ich prima, dass Du Thrombo-Spender bist. Ich mache das auch seit Jahren, bekomme aber leider als Landesbeamter nicht eine Minute Sonderurlaub, Freistellung vom Dienst oder sonst was dafür.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Ralf am 02. Februar 2018, 04:25:52
Zitat
Dabei ist es mir wichtig, dass ich a) ausgeschlafen, satt und mit ausreichend Flüssigkeit gefüllt zum Spenden gehe, dort nach dem Spenden noch eine Weile verbleibe bevor ich ein KFZ führe und mich dann zu Hause ausruhe und nicht wieder 77 Km vom Spendeort zum Dienst fahren muss. Daher halt auch einen ganzen Tag Sonderurlaub und nicht nur für die Dauer der Maßnahme.
Den gibt es doch nicht für den ganzen Tag im vorneherein, sondern entweder direkt im Anschluss (also keinen ganzen Diensttag) oder einem zeitnahen Freitag.
So lauteten und lauten auch immer noch die Empfehlungen an die DV bisher an jedem StO, an dem ich war.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Rollo83 am 02. Februar 2018, 06:56:51
Das hört sich hier ja so an als wenn sie extern Blut spenden gehen und nicht wenn es die Bundeswehr am Standort an bietet und sie für diese Externe spende einen Tag SU erwarten?
Lese ich das richtig ?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 02. Februar 2018, 07:15:11
Das hört sich hier ja so an als wenn sie extern Blut spenden gehen und nicht wenn es die Bundeswehr am Standort an bietet und sie für diese Externe spende einen Tag SU erwarten?
Lese ich das richtig ?
Steht denn im Brief des GI, dass der SU ausschließlich für Blutspenden beim Blutspendedienst Bw gewährt werden soll? Und wenn ja, welchen Grund konstruiert man für diese Ungleichbehandlung?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Ralf am 02. Februar 2018, 07:25:50
Einfach mal Nachdenken, dann beantwortet sich diese "Frage".
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 02. Februar 2018, 07:41:07
Einfach mal Nachdenken, dann beantwortet sich diese "Frage".

Mit anderen Worten, Du weißt es auch nicht?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Rollo83 am 02. Februar 2018, 07:59:18
Also ich kenn den Befehl grad nicht auswendig und bin auch zu faul diesen rauszusuchen aber das Ergebnis kann ich mir denken.
Ich kann mir nicht vorstellen das es SU gibt wenn man extern Blut spenden geht. Vielleicht hab ich gleich ein wenig zeit das Schreiben rauszusuchen.

Ich wette aber das Ralf ganz genau bescheid weiß.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Rollo83 am 02. Februar 2018, 08:02:39
Übrigens Blutplasma kann man mehrmals wöchentlich spenden. Ich melde mich dann mal für dieses Jahr bei meinem Chef ab.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Rollo83 am 02. Februar 2018, 08:13:48
Und nochmal ich, hab den Brief vom GI kurz überflogen und ausgewertet. Es wird explizit der Spendedienst der Bundeswehr angesprochen.

..."Unterstützen Sie, wie auch ich, den Blutspendedienst der Bundeswehr"...

Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Andi am 02. Februar 2018, 08:44:37
Macht ja auch Sinn, denn da gibt es keine Aufwandsentschädigung.
Auf dem zivilen Markt gibt es für die angesprochene Form der Spende circa 50€ Aufwandsentschädigung. Zusätzlich noch Sonderurlaub zu fordern ist wohl deutlich fragwürdig.

Tatsächlich ist das schlicht Privatvergnügen - zumindest sofern die Dienstfähigkeit nicht beeinflusst wird, denn dann sind wir ohne Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten schnell im Bereich des Dienstvergehens/der Wehrstraftat.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: LwPersFw am 02. Februar 2018, 09:05:07
Für die Gewährung von Sonderurlaub von Soldaten gilt:

Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten  (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SUV)

Dort der § 9

"Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend,

sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt."



"...nichts anderes ergibt..." findet sich dann ggf. in den Regelungen A-1410/7 und A-1420/12.

Dort wird zunächst grundsätzlich ausgeführt A-1420/12:

"301. Für Soldatinnen und Soldaten gilt die SUrlV nach Maßgabe von § 9 SUV entsprechend."

D.h. ...

+ alle Vorgaben zum SU, die in den Regelungen A-1410/7 und A-1420/12 behandelt werden, sind so wie dort erläutert anzuwenden

+ alle Vorgaben der SUrlV, die nicht in den Regelungen A-1410/7 und A-1420/12 behandelt werden, sind so wie in der SUrlV erläutert anzuwenden



Umsetzung auf die Thematik Blutspende:

Frage : Wo sind Vorgaben hierzu ggf. zu finden ?

+ In den Regelungen A-1410/7 und A-1420/12 finden sich hierzu keine Erläuterungen > somit gilt Nr 301 der A-1420/12

+ In der SUrlV finden sich Vorgaben in § 21 Abs 1 Nr. 7

Lösung : Auf Grund § 9 SUV i.V.m. A-1420/12 Nr. 301 findet § 21 Abs 1 Nr. 7 SUrlV Anwendung


Umsetzung:

§ 21 Abs 1 Nr. 7 SUrlV bestimmt:


"§ 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen

(1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist wie folgt zu gewähren:

7. ( ... ) oder für eine Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderer Blutbestandteile im Sinne von § 1 des Transfusionsgesetzes,
    soweit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird

    Dauer der notwendigen Abwesenheit"



Wie kann dies in der Praxis Bw umgesetzt werden:


Lösung:

+ Für eine Spende, die die Vorgaben des § 21 SUrlV entspricht, d.h. es werden Bestandteile des Blutes gespendet,
   ist Dienstbefreiung im dafür notwendigen Umfang zu gewähren.

          Ein Beispiel hierfür siehe hier :
https://www.derwesten.de/staedte/menden/fuer-die-stammzellenspende-gab-es-sonderurlaub-id7110885.html
 (https://www.derwesten.de/staedte/menden/fuer-die-stammzellenspende-gab-es-sonderurlaub-id7110885.html)
+ Für die Spende von Vollblutkonserven, d.h. es findet keine Separation von Blutbestandteilen statt,
   besteht kein Anspruch auf die Gewährung von SU / Dienstbefreiung.


Da aber das BMVg das Blutspenden unterstützen möchte, erfolgt dies, indem die Vorgesetzten das Blutspenden
beim Blutspendedienst der Bw unterstützen können und sollen.

Im "Mutterhaus" BMVg erfolgt dies z.B. so:

"Für die Teilnahme an Blutspenden des Blutspendedienstes der Bundeswehr können Führungskräfte in Anlehnung an die bestehenden Möglichkeiten zur Dienstbefreiung gemäß Kapitel A.6 Ziffer 10 der Hausverfügungen BMVg ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu einem Tag Dienstbefreiung gewähren, vorzugsweise am Tag der Blutspende."
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 02. Februar 2018, 10:33:23
Danke für den konstruktiven Beitrag.

D.h. also für Thrombozytenspenden ist Dienstbefreiung zu gewähren, auch wenn die Spende an einer zivilen Einrichtung erfolgt?

Aufwandsentschädigung beträgt übrigens 60€, Spende ist alle 2-3 Wochen möglich 😉
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2018, 10:41:20
Ich als DV würde auf die Unendgeldlichkeit gemäß Transplantionsgesetzt verweisen und so einen Antrag ablehnen, ebenso wie einen entsprechenden Nebenerwerbsantrag.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 02. Februar 2018, 10:49:53
Du reitest doch sonst immer so auf Einhaltung von Vorschriften rum. Oder etwa nur wenn sie Dir passen?

Aufwandsentschädigung ist weder Nebenerwerbsentgelt noch ist Blutspenden Nebenjob.

Und in der Verordnung steht "ist zu gewähren".
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Rollo83 am 02. Februar 2018, 10:50:15
Auf den ersten Teil von F_K´s Aussage würde ich mich als DV anschließen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2018, 11:10:48
@ Tasty:

Hast Du den eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der SPENDE für einen konkreten Spender?

Eine "pauschale" Aufwandsentschädigung von 60 Euro ohne jeden Nachweis tatsächlich entstandener Kosten ist für mich eine Bezahlung - und da wäre ich durchaus bereit, mich von einem Gericht in meiner Auffassung korregieren zu lassen (bei einer solchen Abwwesenheit alle 2 bis 3 Wochen).
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Tasty am 02. Februar 2018, 12:12:38
Was 60€ für Dich sind ist völlig schnurzegal, maßgeblich ist die Rechtslage.
Und wo steht in der Verordnung, dasses sich um eine notwendige Spende handeln muss?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Februar 2018, 12:21:10
Mit Verlaub, F_K, Ihre nassforsche Art verstellt Ihnen offenbar mitunter die Fähigkeit zum verstehenden Lesen.

Die ärztliche Bescheinigung bedeutet, dass Sie ausweisen muss, wann und wie lange diese Spendenentnshme dauert. Damit ist die Notwendigkeit dieser Spende bescheinigt. Ihre Auslegung, dass genau diese Bestandteile zwingend benötigt sein müssen, um ... zu erreichen, schießt über das Ziel hinaus. Nun kann der DV ggf. mit dem Truppenarzt eine näher am Dienstort liegende Entnahmeeinrichtung herausfinden und hätte damit die Möglichkeit, die Abwesenheit von Dienst wegen kürzerer Fahrzeit zu verkürzen.

Im Übrigen gilt auch für die SUrlV der Grundsatz der Angemessenheit. Heißt, dass der DV (ggf. mit Beratung durch den RB) dem Soldaten zweimal im Jahr SU gewährt und für ggf. weitere Spenden Jahresurlaub beantragen lässt.

Ihre Argumentation bezüglich der Aufwandentschädigung ist schlicht Bullshit. Es ist kein Nebenerwerb und muss deshalb genausowenig angezeigt werden, wie die Tätigkeit als Trainer eines Sportvereins oder Mitglied eines Kreistages.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2018, 12:25:03
Auch bitte die AUSLASSUNGEN von LwPersFw lesen - da geht es um §8 TPG - in diesem Zusammenhang sehe ich auch die Unendgeltlichkeit und den "Sinn" dahinter.

Es geht nicht um das "Abgreifen von Geldern", sondern darum eine Spende zu leisten (wie im verlinkten Artikel).

Das ist der Geist, warum es SU gibt.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Ralf am 02. Februar 2018, 13:33:32
Geht das ohne Anfeindungen? Beitrag entsorgt.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2018, 13:42:09
@ Migu:

Dann erkläre doch mal, warum eine "Vollblutspende" nicht "förderwürdig" ist, aber eine "allgemeine" Spende von Blutbestandteilen plötzlich förderwürdig sein soll?

Insbesondere, wenn man technisch / rechtlich berücksichtigt, dass auch eine Vollblutspende in aller Regel nach der Spende in die Blutbestandteile "zerlegt" wird - da Vollblut nur sehr begrenzt lagerfähig und verwendbar ist.

Meine rechtliche Einschätzung:

- Beim SU geht es vordringlich um Fälle nach §8 TPG (also z. B. den verlinkten Fall).

- rein technisch kann man anstelle der OP auch eine Hormonbehandlung durchführen, und dann die benötigten Stammzellen mit Hilfe einer "Blutwäsche" aus dem Blut herausfiltern, und auf solche Fälle bezieht sich nach meinem Verständnis der Verweis auf §1 TPG, nachdem §8 TPG genannt worden ist.

Diese Auslegung der Rechtslage ist sehr nah am Wortlaut und erklärt auch deutlich, warum eine Vollblutspende eben keinen SU beansprucht.

Dies "erklärt" dann auch die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung - diese macht für eine Vollblutspende / Trombozytenspende keinen Sin - die Abwesenheit bzw. Spende als solche kann "irgentein" Mitarbeiter bestätigen, dazu braucht es keinen Arzt.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: LwPersFw am 02. Februar 2018, 17:22:17

Meine rechtliche Einschätzung:

- Beim SU geht es vordringlich um Fälle nach §8 TPG


Im 21 SUrlV steht zwischen dem 8 TPG und dem 1 TFG ein "oder"...

Deshalb habe ich es bewusst weggelassen, da der 8 TPG hier vollkommen irrelevant ist.


Zitat
Insbesondere, wenn man technisch / rechtlich berücksichtigt, dass auch eine Vollblutspende in aller Regel nach der Spende in die Blutbestandteile "zerlegt" wird - da Vollblut nur sehr begrenzt lagerfähig und verwendbar ist.

Auch dies ist irrelevant, da es um das Verfahren im Moment der Spende geht und nicht darum, was später mit der Spende ggf. passiert.

Zitat
Dies "erklärt" dann auch die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung

Diese Bescheinigung dient einzig dazu festzustellen, welche Art der Spende vorliegt, um zu entscheiden, ob SU/Dienstbefreiung zu gewähren ist.


Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Februar 2018, 18:44:13
Unglaublich; Es gibt dazu die viel zitierten Vorschriften die Sonderurlaub für bestimmte Varianten vorgeben, andernfalls dem DV Ermessensspielraum einräumen.
Des Weiteren hat General Wieker in seiner Funktion als GI den DV eine Empfehlung an die Hand gegeben.

Ich verstehe die Diskussion darüber nicht.

Bezüglich der Betrachtung einer Aufwandsentschädigung für die Blutspende als Nebentätigkeit im Sinne des § 20 SG: War das ernst gemeint?
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2018, 19:00:08
@ FU:

Die Richtlinien für Blutspenden sind bezüglich Bezahlung eindeutig - und so hohe "Aufwandsentschädigungen" ohne Nachweise  sind nach Auffassung z. B. des DRK vermutlich Umgehungstatbestände - zumindest während bezahlter Dienstzeit sehe ich das sehr kritisch.

Der GI bezieht sich nur auf Spenden beim Blutspendedienst der BW - die keine "Entschädigung" zahlt.

Ich bleibe dabei, dass ich es "anrüchig" finde, für eine Spende Geld und bezahlte Zeit zu verlangen.

Ich kann da auch andere Meinungen akzeptieren - schön wäre trotzdem eine Erläuterung, was der Sinn sein soll, eine Vollblutspende nicht zu unterstützen, wenn die öfter abzulegende Spende unterstützt wird.
Titel: Antw:Sonderurlaub für das Blutspenden?!
Beitrag von: Ralf am 03. Februar 2018, 06:11:44
Und wieder mal aufgeräumt und nun hier dicht. Sollten noch inhaltliche Beiträge kommen, wird auf Anforderung wieder aufgemacht.

Btw: wem das nicht passt, kann gerne gehen!