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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: luem999 am 21. Oktober 2017, 16:50:05
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Hallo bin Wiedereinsteller 42 Jahre alt verh.2 Kinder
Bin als OG wiedereingestellt worden mit 12 monatiger Wehrdienstzeit im Jahre 1995 danach 23 Jahre als Lagerist gearbeitet
Welche Erfahrungsstufe steht mir zu ??
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die erklärung zu den stufen auf der offiziellen seite hast du gefunden?
die nächste frage ist, welche zeit dir die bundeswehr als erfahrungszeit anrechnet. da wäre eine offizielle stelle die konkretere antwort.
die tätigkeit jetzt passt zu deinem beruf?
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die tätigkeit jetzt passt zu deinem beruf?
In der Mannschaftslaufbahn?
die nächste frage ist, welche zeit dir die bundeswehr als erfahrungszeit anrechnet.
12 Monate Vordienstzeit.
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Wenn Sie bereits eingestellt worden sind, dann steht die Antwort doch auf Ihrer Bezügeabrechnung?!
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42 Jähriger Wiedereinsteller in der Mannschaftslaufbahn??
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Ist ohne weiteres möglich.
Bei der EF wird die Vordienstzeit angerechnet,
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Ja wir sind aber alle erstmal auf die 1 zurückgestuft worden bis Ernennung SAZ
Die Ernennung liegt jetzt schon 4 Wochen zurück
Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
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Nein, schon länger nicht mehr.
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§27 und 28 BBesG
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Auch wenn die Bw verstärkt Bewerber 40+ einstellt... hat die Bw keinen Einfluss auf die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetz BBesG.
Und der Gesetzgeber hat hier mit seinen letzten Änderungen eindeutig im Fokus gehabt:
+ den jungen Bewerber
+ den älteren Bewerber mit nutzbarer Qualifikation
Aber nicht
+ den alten Bewerber
+ ohne nutzbare Qualifikation
Und ich wiederhole mich
Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:
"Die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit werden aufgehoben, so dass insbesondere junge Soldatinnen und Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bisher erreichen können.
Langdienende Soldatinnen und Soldaten steigen schneller in höhere Stufen auf.
Für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr haben Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen besondere Bedeutung.
Deshalb wird für diese Gruppe bei Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen, der die Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe ermöglicht.
Zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes werden die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben. "
Wie Sie lesen können...es geht um den
+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat
oder
+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist
Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad
Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe
Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...
Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohnenutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.
Ich persönlich kann nicht verstehen, dass gerade lebensältere Bewerber, die über Lebenserfahrung verfügen,
sich nicht VOR Einstellung mit den wichtigen Fragen wie Besoldung, Krankenversicherung nach DZE und Rentenversicherung auseinandersetzen.
Diese Sachverhalte sind für jeden Interessierten im Internet verfügbar.
Nach Einstellung plötzlich festzustellen, dass man z.B. als 42-jähriger Mannschafter nur die Erfahrungsstufe 1 bekommt... und dann auf die Bw "zu zeigen" ... ist schlicht falsch.
Das haben sich die Betroffenen selbst eingebrockt ! Die Bw setzt nur ein Bundesgesetz um.
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Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
...haben Sie 21 Jahre Bundeswehrerfahrung?!
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Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
...haben Sie 21 Jahre Bundeswehrerfahrung?!
Darum geht es nicht...
Beim TE wäre beim bis zum 31.12.2015 geltenden Recht zum Tragen gekommen:
"...Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde. "
D.h. ... da er als OGefr wieder eingestellt worden wäre... wäre auf das 21. Lebensjahr zurückgerechnet worden, unabhängig davon, was er bis heute gearbeitet hat, oder ob eine Qualifikation für die Bw nutzbar wäre...
Nur ... dies gilt seit dem 01.01.2016 eben nicht mehr.
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Moin Moin
Dies gilt nur mit Einstellungen mit höheren Dienstgrad? Bin zum 1.4.2015 als Flieger eingestiegen. Mit der Erfahrungsstufe 1.War zu diesen Zeitpunkt 35 Jahre alt.Da wird dann wohl dann nicht mehr zurückgerechnet?
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Nein, weil du keine verwertbare Berufserfahrung mitbringst (Eignungsübender, Einstieg mit höherem DstGrd).
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@Ralf
oder
@LwPersFw
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ich mich hier mal direkt einhake, aber mir als angehendem Wiedereinsteller drängt sich ebenfalls die Frage mit der Erfahrungsstufe auf, die sich ja in der Besoldung niederschlägt.
Ich bin jetzt 29 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie zwei Jahre Vordienstzeit (Fwdl 23 +1 Monat Anschlusswehrübung; + zig Wehrübungen/ RDL-Tage) und bin noch beordert und OStGefr. d.R..
Nur um das richtig zu verstehen:
Wenn ich in die Fw Laufbahn im Truppendienst kommen würde hätte ich dann Erfahrungsstufe 1, obwohl ich OStGefr. d.R. bin?
Wenn ich aufgrund meiner ziv. abgeschlossenen Berufsausbildung in die Fw Laufbahn im Fachdienst gehen würde, und z.B. als Uffz oder Maat eingestellt würde. hätte ich dann eine dementsprechend höhere, da die Ausbildung, ziv. Arbeitszeiten u.U. anerkannt werden?
Unter:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beGwiKbjW6GAYjJEIXU6EWTG1JrdTPt4bJROPZzjMHGFTANB97yV1vNFeB12x-Wmd5mcfLOC53B0S6SYstPZQJ7hM4_guwYOMPUISiFVCHjcXPjXQOBTBgVz7yJxmMdUo4wpv3Q6g7rlsl9qahk7ADJpU5T9epPieZBGbFRVhhycMGuXNuuK8ijNB7T6QxUgnSmFuE3yqduTuoPpMw3CqPSarGnM5ed3IzSQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056
heißte es u.a.:
"Die Erfahrungsstufen der Grundgehälter der Soldatinnen und Soldaten wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2016 durch das siebente Besoldungsänderungsgesetz neu strukturiert. Es entfällt die bisherige Bezugnahme auf die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen. Nunmehr gilt die gesamte Zeit ab Einstellung als Soldat oder Soldatin auf Zeit als Erfahrungszeit. Die zweite Erfahrungsstufe wird bei jungen Soldatinnen und Soldaten früher erreicht. Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen. "
Kann ich daraus lesen, dass ich zwar (als Wiedereinsteller in der Fw-Laufbahn im Truppendienst) meine Besoldung gemäß Dienstgrad (A5mA) erhalten würde, aber die Erfahrungsstufe, da ich ja bisher noch nie Zeitsoldat war auf Stufe 1 läge?
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Lfb FwTrD: Deine Vordienstzeiten würden anerkannt.
Lfb Fw allgFD: Vordienstzeiten, Ausbildungszeiten bis zu 2 bzw. 3 Jahren und hauptberufliche Tätigkeitszeiten im Beruf.