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Zusammenfassung

Autor: Thanks4yourService
« am: 10. Januar 2018, 14:49:37 »

Zur Info: Ich wurde 3 Monate nach einer minimalinvasiven OP in der Bauchregion (Gallenblase) tauglich geschrieben. T2. Der Arzt beim KC meinte, tauglich ist man nach einer solchen OP nach einem Monat.
Autor: F_K
« am: 10. Juli 2017, 18:00:11 »

Dies bitte mit dem PersOffz besprechen - ggf. erfolgt ohne Musterungsstatus keine Einplanung - und keine Zuziehung.
Autor: Andi8111
« am: 10. Juli 2017, 17:40:00 »

Also der Sinn ist der:
Bei Aktiven eine Verschlechterung des Zustandes durch Dienstobliegenheiten zu verursachen, die den Bund regresspflichtig machen (WDB, Rente etc.) und zu einem längeren Ausfall durch Krankheit zu führen.

Bei Reservisten ist es dieselbe Argumentation und die sollte, auch wenn das eigene Wohlergehen im Rahmen der "wieso halten sich alle nur an doofe Regeln und bei mir MUSS eine Ausnahme gemacht werden, denn bei mir gibt es keine Komplikationen" Mentalität, hinten an steht, doch Berückstichtigung finden.

Niemandem ist geholfen, wenn die Narbe platzt, sich eine Hernie bildet oder eine anschließende Sepsis zu Multiorganversagen führt. Und ich möchte nun kein "ach, das sind soooo seltene Komplikationen"-Geseiere hören, die sehe ich nämlich täglich in sehr großer Zahl.

Einen Lehrgang zu buchen, der außerhalb der Rückstellungszeit liegt, ist möglich. Ich würde die Verfügbarkeitsuntersuchung beim KarrC absagen und 4 Wochen vor dem Lehrgang beantragen. Damit ist man auf der sicheren Seite, denn sonst müssen Sie am Ende der Rückstellungszeit wieder dort antanzen ;)
Autor: BFD2000
« am: 10. Juli 2017, 17:24:38 »

Vielen Dank für Erklärung! Die Sinnhaftigkeit der pauschalen sechsmonatigen Sperrfrist erschliesst sich mir nicht.   Gibt es eine Möglichkeit, sich trotz vorübergehender Untauglichkeit für Lehrgänge anzumelden, die nach der erneuten Musterung liegen?
Autor: Andi8111
« am: 10. Juli 2017, 16:29:56 »

1) Ja.
2) Nein, es bleibt bei der Rückstellung 6 Monate postOP. Es sei denn, sie lügen.. (kann ich mir aber bei einem angehenden StOffz nicht vorstellen)
3) Nein. Die Gallenblase wird ja nicht entnommen, weil es Spass macht. Mit kranker Galle ist man untauglich und eben 6 Monate nach der Entfernung.
Egal wie man es dreht und wendet.
Autor: BFD2000
« am: 10. Juli 2017, 16:11:59 »

Liebe Kameraden,
gem 43.3/26.2 wurde mir ein A13 DP zugeordnet. GWD 1997. Demnächst wird meine Tauglichkeit geprüft. Nächste Woche erfolgt die schon lang geplante minimalinvasive Entfernung meiner Gallenblase. 4 Wochen Sportverbot, danach bin ich wieder voll belastbar.
Meine G Akte wird gerade angefordert, ich rechne so im August mit einer Einladung ins KarrC. Im Forum habe ich gelesen, dass ich 6 Monate nach einer Bauch OP untauglich bin. Worst case: Erneute Musterung 01/2018. Sollte dies zutreffen, kann ich mich nicht für ROL1 anmelden (Termine kommen im Herbst?), obwohl die Veranstaltung erst deutlich später stattfindet und verliere folglich Zeit.
Meine Fragen:
1. Ist mein Verständnis richtig?
2. Falls ja, macht es Sinn, die Musterung auf Ende August zu terminieren, um die vollständige Verheilung/Arztbericht zu dokumentieren um so ggf tauglich gemustert zu werden?
3. Gibt es eine andere Möglichkeit, den Zeitverlust zu vermeiden?
Vielen lieben Dank.
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