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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Janno am 20. September 2018, 23:13:31

Titel: Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Janno am 20. September 2018, 23:13:31
Moin
Zu meiner Frage:
Erstmal paar infos:
Ich bin Wiedereinsteller Saz 10, Sü bestanden. Einstellungstermin ist der 02.12.2018
Das Problem ist das ich in der sü nicht angeben habe das gegen mich eine kontopfändung vorliegt, also habe ich ein einstellungs Betrug begangen(aus Angst vor Ablehnung).
Nun möchte ich es gradebiegen. Die Frage ist: wie ich es an besten angehe ohne große Nachteile davon zu dragen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Al Terego am 20. September 2018, 23:52:39
Nun möchte ich es gradebiegen. Die Frage ist: wie ich es an besten angehe ohne große Nachteile davon zu dragen?

Merkwürdige Frage - melden natürlich, was denn sonst?
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Meister_Eder am 21. September 2018, 00:47:44
oh jetzt hast du ja was angestellt... wenn das morgen bzw heute gelesen wird, kannst du dich auf ein paar harte Kommentare einstellen.


auch von mir der Tipp: Ehrlichkeit währt am längsten.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Somethingwrong am 21. September 2018, 07:02:12
Wenn wir schon dabei sind, hätte ein noch laufender Bildungskredit (<2000€) auch angegeben werden müssen ?
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Ralf am 21. September 2018, 07:14:32
Das muss man anhand der vorliegenden Frage auf dem Bogen bewerten.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Rollo83 am 21. September 2018, 08:30:44
Der Bildungskredit wird aber nicht das Problem darstellen, eine Kontopfändung ist da ein ganz anderes Kaliber.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: TomTom2017 am 21. September 2018, 10:36:35
Da du noch nicht eingestellt bist, liegt noch kein (vollendeter) Einstellungsbetrug vor.

Du bist verpflichtet, das zu melden...also bitte machen. Ob das zur Problemen bei der SÜ führt, entscheidet schlussendlich der MAD (Kontopfändung ist nicht gleich Privatinsolvenz).
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: bmar am 21. September 2018, 21:13:10
Wenn wir schon dabei sind, hätte ein noch laufender Bildungskredit (<2000€) auch angegeben werden müssen ?

Die konkrete Frage bei der SÜ lautet in etwa "Sind Sie in der Lage Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen?"

Welche Verpflichtungen das konkret sind, ist nur relevant, wenn man diesen nicht nachkommen kann. Dies könnte bei einer Kontopfändung regelmäßig der Fall sein, weil sowohl der Grund für diese Pfändung interessant sein dürfte, als auch der Umstand, dass der monatliche Geldeingang vorerst weg fällt, Verpflichtungen aber weiterlaufen.

Einzige Lösung: Melden.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: TomTom2017 am 21. September 2018, 21:22:33
Naja, das kann man jetzt anders sehen. Ist das Konto gedeckt, kommt man mit eine Kontopfändung ja seine finanziellen Verpflichtung nach. Vielleicht ist der TE ja in der Lage, möchte aber nicht zahlen (weil es Streitigkeiten gibt). Vielleicht läuft der Rechtsstreit noch (Berufung, Revision), wurde jedoch vorläufig vollstreckt.

Wie dem auch sei...es bleibt dabei: Melden ist die einzig richtige Lösung.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Ralf am 22. September 2018, 05:41:27
In den Bewerbungsunterlagen ist auch eine Frage, die jedoch detailliert auch nach Beträgen fragt. Dazu wurde hier bisher nichts gesagt.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: bmar am 22. September 2018, 11:19:42
Naja, das kann man jetzt anders sehen. Ist das Konto gedeckt, kommt man mit eine Kontopfändung ja seine finanziellen Verpflichtung nach. Vielleicht ist der TE ja in der Lage, möchte aber nicht zahlen (weil es Streitigkeiten gibt). Vielleicht läuft der Rechtsstreit noch (Berufung, Revision), wurde jedoch vorläufig vollstreckt.

Wie dem auch sei...es bleibt dabei: Melden ist die einzig richtige Lösung.

Ich bezog mich auch nicht auf die Verpflichtung, die zur Kontopfändung geführt hat, sondern auf die anderen laufenden Verpflichtungen, die normalerweise über das Konto beglichen werden - Miete, Versicherungen, Wasser/Strom, Kommunikation ect.
Meines Wissens werden alle Kontobewegungen bei einer Pfändung eingefroren, so dass Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr bedient werden.

In den Bewerbungsunterlagen ist auch eine Frage, die jedoch detailliert auch nach Beträgen fragt. Dazu wurde hier bisher nichts gesagt.

Danke für die Info, ich hatte in der Tat nur die Frage aus der ELSE vor Augen - dann revidiere ich meine Aussage in Bezug auf die Bewerbung an sich.
Titel: Antw:Kontopfändung nachträglich melden.
Beitrag von: Janno am 22. September 2018, 18:24:25
Also erstmal danke für die Antworten.
Finanziell ist alles dank P-Konto geregelt, die Pfändung müsste auch bald beendet sein.
Ich werde es am Montag beim für mich zuständigen K-Center melden.
Hoffe mal das es zu kein größeren Problem führen wird.
Nochmal danke für die Antworten.
Gruß Jan