Autor: loberger
« am: 31. Dezember 2016, 13:03:10 »Ob nun die bloße Anforderung eines Formulars zum Nachweis der Kontoverbindung einen positiven Bescheid ankündigt? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Denn nach der Verwaltungsverfahrensordnung des WDB-Verfahrens muss ungeachtet von etwaigen Zahlungen dem BVA über die WDB Stelle die aktuelle Kontoverbindung mitgeteilt werden.
Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank!