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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Heady am 12. September 2019, 21:41:48
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Nehmen wir an: Kamerad A ist kzH, fährt am Tag heim und geht abends was mit einem Kumpel essen.
Wre das ein Dienstvergehen, selbst wenn er sich besser fühlt?
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Das hatten wir doch nun schon mehrfach. Hat die Forensuche nichts dazu ergeben?
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Müssen kranke nicht essen?
Dürfen Kranke nicht einkaufen?
Mal drüber nachdenken.
Wenn ein Kamerad ein gebrochenes Bein hat und dann trotzdem Fußball spielt, dann sollte man es kritisch sehen.
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Man darf nichts tun, was den Heilungsprozess tatsächlich und nachweislich verzögert.
Wer also wegen einer Grippe kzH ist und die ganze Nacht in der Disco tanzt, der begeht ein Dienstvergehen, wenn er deswegen länger krank ist und sich die Heilung verzögert. Er begeht hingegen kein Dienstvergehen, wenn er trotz dieser Aktion wie geplant gesundet und seinen Dienst wie vom Arzt prognostiziert wieder aufnehmen kann. Dann hat er Glück gehabt. In der Praxis ist das manchmal schwer nachweisbar.
Grundsätzlich gilt aber das, was auch im allgemeinen Arbeitsrecht im Zivilen gilt: Spaziergänge, routine-Einkäufe etc. sind definitiv zulässig. Beim Essen gehen abends kommt es drauf an. Wer aber nicht grade mit 40 Fieber Bettruhe halten sollte, der darf wohl auch abends auswärts was essen gehen.
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Nehmen wir an: Kamerad A ist kzH, fährt am Tag heim und geht abends was mit einem Kumpel essen.
Wre das ein Dienstvergehen, selbst wenn er sich besser fühlt?
Die kurze Antwort ist: "Nein."
Die lange Antwort ist: "Nein, vermutlich nicht."