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Zusammenfassung

Autor: snitch
« am: 25. Oktober 2018, 19:18:48 »

Zurück zum Thema!

Zur Erinnerung:
Ich habe eine RDL abgeleistet und war an einem Wochenende dazwischen kommandiert! Es ging also nicht um kommandiert werden oder nicht... sondern ob dadurch Überstunden anfallen und wer diese ggf. auszahlt.

Falls es bei mir Neuigkeiten gibt, gebe ich hier Rückmeldung.
Autor: miguhamburg1
« am: 25. Oktober 2018, 12:38:39 »

Ich empfinde es immer wieder erstaunlich, wie eine derartige Anfrage zu einer langen Diskussion über verschiedenste Möglichkeiten und gedanklich sonstige Ausflüge führt, wenn es im Falle des Fragenstellers schlicht nur eine Person gibt, die hierüber entscheiden könnte. nämlich der/die Disziplinatrvorgesetzte des Fragenstellers während seiner RDL, in die diese DVag fällt.

Anstelle hier ellenlang herumzuspekulieren, sollte doch diese/r DV befragt werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Er/sie sieht den dienstlichen Zweck für den Fragensteller - dann wird kommandiert und dann werden selbstverständlich auch die reisekosten von der Bundeswehr bezahlt. Oder er/sie sieht den dienstlichen Zweck nicht, dann gibt es keine Kommandierung und die Reiseaufwendungen muss der Fragensteller selbst tragen.
Autor: MMG-2.0
« am: 25. Oktober 2018, 12:25:32 »

Nun mach dir keinen Kopf, wenn der DV einen dienstlichen Zweck zum RO sieht, dann wird er sein ok geben und lässt dich kommandieren.
Autor: doc.
« am: 25. Oktober 2018, 11:52:21 »

Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich schlage gleich mal in die gleiche Kerbe, wie der Kamerad "F_K": Ich bin zwar kein Reservistenbearbeiter, aber S1-er, und von mir würden Sie für dieses Schießen keine Kommandierung bekommen! Das fällt für mich unter "Privatvergnügen" und ich sehe darin keinen dienstlichen Zweck, so dass ich meinem S1-Offz bzw. dem DV der Stufe 1 raten würde, hier exakt NICHTS zu unternehmen!

Ich habe jetzt nochmal meine Beiträge durchgelesen, ob ich irgendwo geschrieben habe, daß ich eine Spaß-DVag und im speziellen ein Schießen besuche - Ergebnis: nein.

Es gibt aber tatsächlich keinen direkten dienstlichen Zweck im Zusammenhang mit meiner RDL. Aber Relevanz für meine Ausbildung zum RO. Das ist ja gerade die spezielle blöde Konstellation.
Autor: Tommie
« am: 25. Oktober 2018, 10:22:37 »

Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich schlage gleich mal in die gleiche Kerbe, wie der Kamerad "F_K": Ich bin zwar kein Reservistenbearbeiter, aber S1-er, und von mir würden Sie für dieses Schießen keine Kommandierung bekommen! Das fällt für mich unter "Privatvergnügen" und ich sehe darin keinen dienstlichen Zweck, so dass ich meinem S1-Offz bzw. dem DV der Stufe 1 raten würde, hier exakt NICHTS zu unternehmen!
Autor: F_K
« am: 25. Oktober 2018, 10:18:50 »

Nochmal:

Verteidigers Beitrag beschreibt das Vorgehen in der Freizeit - dann natürlich keine Bezahlung und keine Reisekosten.

Mit Kommandierung gibt es beides - aber hier dienstlicher Zweck?
Autor: doc.
« am: 25. Oktober 2018, 10:15:57 »

...
Soldat will an einem Reservistenschießen teilnehmen.
...

Na, kein Wunder daß es immer weniger Reservisten gibt!  ;D

...
Soldat geht mit der Einladung zum Chef und lässt sich bestätigen, dass er teilnehmen darf.
Chef genehmigt.
Soldat nimmt am Schießen teil

Aber ernsthaft - ich komme mit telefonieren und fragen nicht weiter...die zuziehende Stelle sagt mir jetzt, daß ich eine Kommandierung benötige, weil ich ansonsten Probleme mit Versicherung, Reisekostenabrechnung etc. bekomme. Es handelt sich um mehr als 4 Stunden Fahrt (einfach), also nicht mal kurz zum Schießen um die Ecke.

Ich werde jetzt schlicht meine RDL antreten, unverzüglich mit der dortigen S1 sprechen und das machen was die mir sagen. Ich kann dann gerne hinterher schildern wie es letztlich gelaufen ist.

Gruß,
doc.
Autor: Verteidiger
« am: 25. Oktober 2018, 09:46:41 »

Ich kenne das so.
Soldat leistet RDL.
Soldat will an einem Reservistenschießen teilnehmen.
Soldat schreibt FWRes, dass er in einem Wehrverhältnis steht und keine Zuziehung sondern eine Einladung benötigt.
Soldat geht mit der Einladung zum Chef und lässt sich bestätigen, dass er teilnehmen darf.
Chef genehmigt.
Soldat nimmt am Schießen teil
Autor: F_K
« am: 18. Oktober 2018, 13:55:32 »

@ Doc:

In der Regel (Beispiel: Teilnehmer bei einem Schießen) wird man einem Teilnehmer eben KEINE Kommandierung geben - da fehlt einfach der dienstliche Zweck - ist ja nur "Hukuhu .."

Daher nur Genehmigung "DV" (kann auch mündlich sein), alles "privat", und auf Teilnehmerliste dann hinten Status "BW".
Autor: doc.
« am: 18. Oktober 2018, 13:00:51 »

Das wäre ja super - ich will das ja freiwillig machen, weil ich in den 2 Wochen RDL nicht noch Überstunden abfeiern möchte.

Das heißt für mich, ich melde der zuziehenden Stelle die Tatsache daß ich mich in der Zeit in einer RDL befinde und diese legen dann meinem DV einen Schrieb vor, den er signieren muß und dann kann ich von meiner Dienststelle nach Dienstschluß Freitags mit meinem eigenen Pkw die DVag besuchen? Ohne Dienstreise, Kommandierung, Mehrarbeit etc. - denn davon geht mein DV im Moment nämlich aus.

Aber selbst bei der Kommandierung (inkl. Dienstreise), könnte der zuziehende TrT mir die Mehrarbeit finanziell vergüten, so daß ich keine Mehrarbeit abfeiern müßte.

Klingt fast zu schön um wahr zu sein.
Autor: F_K
« am: 18. Oktober 2018, 10:20:28 »

@ MMG:

Negativ: Bei Soldaten MUSS der DV zustimmen, dass der (aktive) Soldat an einer DVag teilnimmt - dann gibt es für den Durchführenden der DVag eine entsprechende zusätzliche Teilnehmerliste (Befehlsrecht!).

Dieser Soldat macht es dann aber in seiner "Freizeit", ohne Mehrarbeit - FREIWILLIG (aber mit notwendiger Erlaubnis).

Will der DV dass der Soldat es "macht"; dann muss er KOMMANDIEREN, dann zahl die (neue) Stelle aber "Kohle".

Ergo: Wird der Soldat zwingend als Funktioner benötigt, wird kommandiert.

Ist es "Hukuhu" - dann gibt es auch keine Kohle.
Autor: MMG-2.0
« am: 18. Oktober 2018, 10:02:31 »

Sorry, das bezog sich nochmal auf @snitch.
Autor: MMG-2.0
« am: 18. Oktober 2018, 09:59:10 »

Wenn du eine RDL ableistest, dann kannst während dieser keine DVAG machen (einleuchtend), deshalb wird du fürs WE zum anderen TrT kommandiert (das Unterstellungsverhältnis ändert sich). I.d.R. übernimmt der neue TrT dann die Abrechnungen.

Für die kurze Zeit könnte es evtl. auch alte ReFü übernehmen.
Autor: doc.
« am: 18. Oktober 2018, 09:21:49 »

Jetzt bin ich komplett verwirrt...vielleicht konkreter: Ich bin zwei Wochen in einer RDL. Am Freitag muß ich um 12 Uhr bei einer Veranstaltung sein, die eigentlich als DVag angesetzt ist und bis Samstag EOB dauert.

Jetzt war bisher mein Kenntnisstand, Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis (das ja auch am Wochenende fortbesteht) werden nicht zu einer DVag herangeszogen, sondern eingeladen (vom DV bestätigt) und damit fällt auch Mehrarbeit an.

Ihr sagt jetzt, ich könnte einfach am Freitag rechtzeitig Dienstschluß machen und dann in meiner "Freizeit" die DVag (als DVag, inkl. Reisekosten etc.) besuchen?



Autor: F_K
« am: 17. Oktober 2018, 17:07:26 »

Wer "freiwillig" als Soldat auf eine DVag geht, macht das in der Freizeit (keine Mehrarbeit!).

Wer kommandiert wird, hat Dienst, und ggf. Mehrarbeit.
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