In aller Regel kann man beides miteinander vereinbaren.
Nur bedingt...
Wenn du mit einem vorläufigen höheren DG zunächst eingestellt wirst in die Laufbahn der ResOffz aufgrund deiner zivilen Qualifikation (§43(3) i.V.m. §26(2) SLV) und auf einen entsprechenden freien DP beordert wirst, da deine zivile Qualifikation in eine entsprechende vom DP geforderten militärischen Qualifikation überführt werden kann, dann wohl nicht.
2 Beorderungen parallel gehen ja nicht.
Wenn du aber auf Halde ausgebildet wirst, sprich §43(3) i.V.m. §26(4) SLV, wird man zunächst nicht beordert, dann, hypothetisch, ja.
Das schliesst aber nicht aus, dass du auf deinem DP beordert bist im vorläufigen höheren DG und nebenher in einer RSUKp mitläufst ohne dort beordert zu sein, wenn das zuständige LKdo sein OK gibt.