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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bikeforlife am 12. Juli 2018, 18:24:30

Titel: Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: bikeforlife am 12. Juli 2018, 18:24:30
Ich habe eine Frage, und zwar wenn man bei der Musterung nicht gesagt,  dass man beispielsweise sich mal Verkühlt hat oder Sodbrennen hatte, weil man es schlicht und einfach vergessen hat, ist sowas schon ein Kündigungsgrund oder geht es um Krankheiten die zur Nichteinstellung geführt hätten ?
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: ulli76 am 12. Juli 2018, 19:00:18
Verkühlt ist kein Problem. Das ist eine Bagatellerkrankung, die folgenlos ausheilt.
Sodbrennen ist so ne Sache- war das MAL und die Umstände passen auch- kein Problem. Hattest du das immer mal wieder und das ist auch behandelt worden, kann das zur Entlassung führen.
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: bikeforlife am 12. Juli 2018, 19:10:09
Alles klar, danke für die Antwort :)
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: bikeforlife am 13. Juli 2018, 00:55:07
Wäre es ein Problem, wenn ich bei der Einstellungsuntersuch die Befunde mitbringe und von mir aus gleich sage "ich habe was vergessen und möchte es ihnen mitteilen " oder kommt es da u.U. zu Problemen ?Ich möchte ja ehrlich sein.
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: slider am 13. Juli 2018, 01:23:31
Etwas vergessen kann Jeder mal. Einfach vorab melden und dann schnellstmöglich nachreichen, damit auf der anderen Seite zeitnah alle Informationen vorliegen und entsprechend reagiert werden kann. Wenn dort schon Arbeit in Planungen und Entscheidungen reingesteckt wurden und dann kommt noch was, was ansich schon seit Wochen/Monaten hätte gemeldet werden können, jetzt aber Alles umwirft, sind die Leute zurecht genervt.
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2018, 08:25:06
Sie sind doch belehrt worden, oder? Damit sind Sie verpflichtet, dem KC vor Dienstantritt alle Sachen mitzuteilen, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten. Wo ist als jetzt Ihr Problem?
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: bikeforlife am 13. Juli 2018, 12:55:35
Ja das würde ich auch gerne machen ich hab heute beim ärztlichen Dienst angerufen und es gesagt dass ich etwas nachtragen möchte, Dort sagte man mir nur dass ich für tauglich erklärt wurde und dass das jetzt nicht mehr geht
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: dunstig am 13. Juli 2018, 13:01:05
Schwachsinn.

Es gilt nach wie vor:
Zitat
Damit sind Sie verpflichtet, dem KC vor Dienstantritt alle Sachen mitzuteilen, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten.

Dann könnte man sich ja die ganze Belehrung sparen. Bin ich einmal tauglich erklärt, kann ich mir also zwei Tage vorm Dienstantritt beide Beine brechen. Ist ja nicht schlimm, bin ja tauglich. ::)
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2018, 13:41:43
.. warum werde ich dann bei JEDEM Dienstantritt und Entlassung, manchmal mehrmals im Jahr, wieder erneut gemustert?
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: bikeforlife am 13. Juli 2018, 17:39:11
Wie läuft dass dann ab,Kann ich dann einfach die Befunde die ich für wichtig halte hinschicken und dort wird es dann überprüft ? Inklusive Stellungnahme.
Titel: Antw:Kündigung bei nicht Angabe von Krankheiten die keine Auswirkung haben
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2018, 17:58:11
Warum fragen Sie uns das? Rufen Sie im KC an und fragen Sie da! Dort sitzen die, die darüber zu befinden haben.