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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Deepflight am 22. Mai 2017, 10:57:00

Titel: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 22. Mai 2017, 10:57:00
Hallo zusammen,

da es ja immer mal wieder zu Missverständnissen bzgl. der Karriereoptionen als Seiteneinsteiger kommt erstelle ich mal diesen Threat als
allgemeinen Sammelpunkt für Hinweise und Klarstellungen zu dem Thema.
Ich habe die Hoffnung, dass hier sowohl die "alten Hasen" als auch die aktuellen Bewerber ihre Erfahrungen beitragen können und wir
so einen Wissensfundus aufbauen können. Das Ziel soll es sein, bei Bewerbern um einen Seiteneinstieg bereits im Voraus wichtige Fragen
klären zu können und darüber hinaus - wo nötig - bereits eine Klarstellung von Erwartungen zu erreichen.


Soweit erst einmal von mir, ich freue mich auf eine angeregte Diskussion und Teilnahme.

Nochmal der Hinweis: dies ist meine persönliche Erfahrung mit dem Thema, daher erhebe ich hier selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Auch sachliche Kritik oder Korrekturen sind jederzeit gerne willkommen, da dieser Threat allen Interessenten für einen Seiteneinstieg dienen soll.

Beste Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LwPersFw am 22. Mai 2017, 11:36:58
Von mir nur drei Ergänzungen, da gern "verdrängt"...

11. Schließe ich einen regulär kündbaren Arbeitsvertrag ?

      NEIN !

      Als Seiteneinsteiger verpflichte ich mich, eine fest vereinbarte Dienstzeit, z.B. 12 Jahre,
      in der Bundeswehr abzuleisten.

      Da der Seiteneinsteiger eine nutzbare zivile Qualifikation mitbringt und
      deshalb die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad möglich ist,
      erfolgt seine Einstellung zu einer sog. 4-monatigen "Eignungsübung".

      Diese gibt ihm/ihr die Möglichkeit, in den ersten 4 Monaten nach Diensteintritt
      seine/ihre Entlassung ("Kündigung") zu beantragen, falls man merkt, dass einem
      die Bw doch nicht so liegt...

      Nach Ablauf dieser Frist, geht dies nicht mehr !

      Nach Ablauf dieser 4 Monate wird die Dienstzeit, während der Ausbildung, i.d.R.
      stufenweise festgesetzt, um zu verhindern, dass ein Soldat, bei Nichtbestehen der
      Ausbildung, die gesamte Verpflichtungszeit in der Bw verbleiben müsste.

      Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt die Festsetzung der Dienstzeit auf die
      volle Verpflichtungszeit.

      Sowohl den Zwischenfestsetzungen, als auch der endgültigen Festsetzung der
      Dienstzeit, kann der Soldat nicht widersprechen!

      Will der Soldat doch vor Ablauf der Verpflichtungszeit entlassen werden,
      geht dies nur, wenn er die 2 Möglichkeiten des Soldatengesetzes erfüllt:

      a) Dienstzeitverkürzung nach § 40 Abs 7 oder
      b) Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs 3

      Diese Möglichkeiten sind aber an enge Kriterien gebunden ! z.B. :

      zu a) Ein dienstliches Interesse an der Verkürzung
      zu b) Das Vorliegen schwerwiegender persönlicher Gründe

      "schwerwiegend" ist z.B. nicht:
      + ein besseres berufliches Angebot
      + mir gefällt es bei der Bw nicht mehr
      + etc.


Deshalb gilt hier der Grundsatz: "...drum prüfe wer sich für Jahre bindet..." !

Hier auch die besonderen Regeln des Eignungsübungsgesetzes, insbesondere die
Bestimmungen zum Kündigungsschutz (§§ 1 bis 3 EÜG):

https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html (https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html)


12. Wenn ich (vor allem) lebensälter bin - wie sieht es mit der Kranken-/Rentenversicherung nach DZE aus ?


      Zum Thema KV > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0)

      Zum Thema RV > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60219.msg623140#msg623140 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60219.msg623140#msg623140)

                                und Beschäftigen mit der 9/10-Regel KVdR


13. Wenn ich bereits einmal SaZ war - wie verhält es sich mit der Dienstzeitversorgung ?

 
Quelle : Zeitschrift „Die Bundeswehr“ Ausgabe Januar 2015

„Ich hätte da eine Frage ...

Ich war SaZ 12 und habe mich nun als Wiedereinsteller für weitere 13 Jahre verpflichtet.
Habe ich jetzt nochmals erneut die Ansprüche eines SaZ 12 hinsichtlich der Berufsförderung, Übergangsgebührnisse und -Beihilfe?

Leider nicht so uneingeschränkt, wie Sie denken.

Die Antwort Ihrer Frage finden Sie in Paragraph 13 a des Soldatenversorgungsgesetzes:

„Hat ein Soldat auf Zeit vor seiner Berufung in das Dienstverhältnis bereits Grundwehrdienst
(§ 5 des Wehrpflichtgesetzes), freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den
Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes, freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des
Soldatengesetzes oder Dienst als Soldat auf Zeit geleistet, bestimmen sich seine Ansprüche auf
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach den §§ 5, 11 und 12 nach der Gesamtdienstzeit.

Beträge, die ihm auf Grund des früheren Dienstverhältnisses nach § 9 des Wehrsoldgesetzes
zugestanden haben, sind anzurechnen.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Eingliederungsscheins besteht nur, wenn ihm nach Beendigung
des früheren Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nach § 11 nicht zugestanden haben
oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr
Jahren geendet hat.

Die Anspruchszeiten auf Berufsförderung, die auf Grund des früheren Dienstverhältnisses gewährt wurden,
sind von der nunmehr zustehenden Förderungsdauer abzuziehen.

Der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse verkürzt sich um die Zeit, für die früher Übergangsgebührnisse gezahlt wurden.

Die Übergangsbeihilfe verringert sich um den früher gezahlten Betrag.“

Diese Vorschrift ist eindeutig formuliert und bedarf keiner großen Erläuterungen.

Sie haben also die Ansprüche eines SaZ 25.

Von diesen Ansprüchen werden die bereits nach dem ersten Dienstverhältnis erhaltenen Leistungen abgezogen.

Haben Sie z.B. bereits die vollen 60 Monate Berufsförderung in Verbindung mit dem ersten Dienstverhältnis
voll ausgeschöpft, dann hätten Sie am Ende der neuen Dienstzeit keine Ansprüche mehr!“

Bei den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe steht dann nur die ggf.
bestehende Differenz zu, wie sie sich zw. SaZ 12 und SaZ 25 ergibt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 29. Mai 2017, 10:46:40
11. Wie funktioniert das mit der Eignungsübung?

Die Eignungsübung (EÜ) ist quasi die Probezeit in der Bundeswehr, in der sowohl die Bundeswehr als auch der Bewerber die Chance hat zu schauen,
ob man zueinander passt. Auch wenn man das als Bewerber bereits vorher genau durchdacht haben sollte, man weiß nie, ob einem der
tägliche Dienst dann doch zusagt oder nicht.
Das Gleiche gilt auch auf Seiten der Bundeswehr. Da Seiteneinsteiger (weitgehend bis komplett) nach Aktenlage ausgewählt werden, kann es
theoretisch dazu kommen, dass der Bewerber einfach nicht in eine militärische Gemeinschaft passt, sich im Arbeitsumfeld nicht zurechtfindet etc. etc.
Da muss man keine Angst vor haben, es ist wie mit jedem anderen Arbeitgeberwechsel auch: kann passen, muss es aber nicht.
In der Regel dauert die EÜ vier Kalendermonate, kann aber mit gegenseitiger Zustimmung verlängert werden, wenn man sich zum Ende der vier Monate noch nicht sicher ist (z.B. wegen Krankheit etc.).
Nach dem Ende der EÜ ist man dann entweder wieder Zivilist - wenn man austreten will - oder man bleibt Soldat. Wenn man sich für das Soldat-sein entscheidet, kann man gemäß der korrekten Ausführungen von @LwPersFw nicht mehr kündigen.

12. Was passiert mit meiner zivilen Arbeitsstelle?
Zunächst einmal ganz wichtig ist es zu verstehen, dass man aufgrund des Beginns einer EÜ auf keinen Fall bei seinem aktuellen Arbeitgeber kündigen sollte. Niemals! Denn für die Dauer der EÜ ruht das zivile Arbeitsverhältnis, und es darf vom Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres gekünditg werden. Zwar gibt es auch da Möglichkeiten, der AG muss jedoch lückenlos beweisen, dass er nicht aufgrund der Einberufung zur EÜ gekündigt hat; im Zweifelsfall legt das Arbeitsgericht einen Fall zugunsten des Arbeitnehmers aus.
Im Endeffekt wirkt das also so, als ob du sozusagen "unbezahlt freigestellt" bist.
Das Ganze geht so weit, dass der Arbeitgeber dich zurücknehmen muss und dann auch nicht ohne Weiteres kündigen darf, wenn du zum Ende der EÜ nicht Soldat bleibst.

Im §2 EÜG steht hierzu:

"Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist."

Wenn du nach dem Ende der EÜ Soldat bleibst, wird dein aktueller Arbeitgeber davon schriftlich durch die Bundeswehr hingewiesen und das
Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tag der Übernahme als SaZ, ohne dass es einer Kündigung durch dich bedarf. (s. §3 EÜG).

Im §6 EÜG schließt der Gesetzgeber darüber hinaus Nachteile durch die Teilnahme oder beabsichtigte Teilnahme an einer Eignungsübung aus.
Stellt euch der Arbeitgeber aus Ärger über eure Teilnahme an der EÜ trotz bisher stets guter Leistungen ein schlechtes Arbeitszeugnis aus,
kann man auf Grundlage dieses Paragraphen (und weiterer §§, die nicht Bundeswehrbezogen sind) sogar dagegen vorgehen.

13. Wie reagiert mein Arbeitgeber darauf, dass ich eine Eignungsübung mache?
Die Frage kann dir niemand beantworten. Hier ist von "super, Dienst an der Gemeinschaft ist klasse" und einer vernünftigen Behandlung im Unternehmen bis Dienstbeginn bis zu leicht bis mittelschweren cholerischen Anfällen alles möglich sein.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass es meistens besser ist, so schnell wie möglich den Arbeitgeber zu informieren und nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt (genau 4 Wochen vor Beginn der EÜ) zu warten. Das dem Arbeitgeber gegenüber fair, da er so mehr Zeit hat, sich auf den Wegfall einer Arbeitskraft einzustellen.
Leider muss hier aber gesagt sein, dass Fairness immer auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn der Arbeitgeber zum Typ II (Choleriker o.Ä.) gehört, seid ihr gekniffen; dann habt ihr aber wenigstens moralisch Recht.

Es soll auch Arbeitgeber geben, die solchen Fällen mit Abmahnung oder Kündigung drohen, euch schlecht behandeln etc. pp.
Die Empfehlung da ist - auch wenns schwerfallen mag - ruhig und freundlich bleiben und weiter einen guten Job bis zum Ende zu machen.
Wenn es hart auf hart kommt hat man aber i.d.R. aufgrund der oben genannten Punkte und einem halbwegs guten Anwalt immer gute Chancen vor Gericht. Das sollte aber immer das letzte Mittel sein.

14. Wie funktioniert das mit meinem Urlaub?
Du bekommst bei der Bundeswehr den üblichen, für Soldaten geltenden Erholungsurlaub pro Jahr. Da der Beginn deiner EÜ aber in den seltensten Fällen der 01.01. sein dürfte, ist hiervon der bereits im zivilen Arbeitsumfeld genommene Urlaub abzuziehen.
Das bedeutet, wenn du im Vertrag 26 Urlaubstage drinstehen hast und trittst zum 01.07. in die Bundeswehr ein, brauchst du eine Bescheinigung deines AG über die bereits genommenen Urlaubstage (z.B. 13); die verbleibenden Urlaubstage (in diesem Beispiel 13) darfst du dann bei der Bundeswehr nehmen.
Besonders wichtig ist das, wenn du noch keinen Urlaub im zivilen Arbeitsleben genommen hattest.
Es gibt das Gerücht, dass die BW davon ausgeht, dass du den dir zustehenden Urlaub auch genommen hast, wenn du keine anderslautende Bescheinigung deines Arbeitgeber hast.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 29. Mai 2017, 11:13:20
Zitat
In der Regel dauert die EÜ vier Kalendermonate, kann aber mit gegenseitiger Zustimmung verlängert werden, wenn man sich zum Ende der vier Monate noch nicht sicher ist (z.B. wegen Krankheit etc.).
Vorsicht hinsichtlich des Arbeitsplatzschutzes. Nur bei Verlängerung der EÜ durch Krankheit bleibt er auch über 4 Monate hinaus bestehen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 29. Mai 2017, 12:14:17
Korrekt, hatte ich vergessen dazu zu schreiben!
Danke für den Hinweis, @Ralf!

Der §3 EÜG sieht hierzu vor:

"Setzt der Arbeitnehmer die Eignungsübung über vier Monate hinaus freiwillig fort, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vier Monate. Dies gilt nicht, wenn bis zum Ablauf der vier Monate die Eignung des Arbeitnehmers wegen Krankheit von mehr als vier Wochen nicht endgültig beurteilt worden ist und der Arbeitnehmer aus diesem Grund die Eignungsübung freiwillig fortsetzt; in diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis höchstens weitere vier Monate. Es endet, wenn der Arbeitnehmer die Eignungsübung auch noch über diesen Zeitpunkt hinaus freiwillig fortsetzt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend"

Somit gilt:

1.) in der Regel dauert die EÜ 4 Monate bei vollem Arbeitsplatzschutz
2.) die EÜ dauert maximal 8 Monate bei vollem Arbeitsplatzschutz, wenn sie z.b. aufgrund Krankheit von mehr als 4 Wochen und damit nicht
     möglicher, abschließender Beurteilung freiwillig verlängert wird.
3.) Verlängert man freiwillig über die genannte Dauer in 1.) endet der Schutz des Arbeitsplatzes, sofern die Bedingung aus 2.) nicht erfüllt ist
4.) Gleiches gilt, wenn die Bedingung aus 2.) zwar erfüllt ist, aber man die EÜ über die notwendigen Monate bis zur
     Beurteilung (max. weitere 4) freiwillig verlängert
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Legionär am 17. Juni 2018, 16:47:21
Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,

vorerst finde ich es gut, dass hier ein separater Feed für Seiteneinsteiger aufgemacht wurde. Danke dafür!

Ich will es gern prüfen lassen, ob eine Wiedereinstellung möglich wäre. Ich habe einen Bachelor in Maschinenbau und 3,5 Jahre Berufserfahrung. Vor 3 Jahre habe ich bereits bekannte Tests in Köln absolviert und eine Sofortzusage bekommen, habe mich letztendlich dann für eine zivile Laufbahn entschieden. Seit mehreren Jahren beschäftige ich mich aktiv in der Reserve. Da ich nächstes Jahr bereits 30 werde, kommt für mich ein Einstieg als Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad in Frage. Hierzu hätte einige Fragen:

1) Würde es sich an der Stelle lohnen eine Beurteilung bei der RSU anzufragen und den Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen?

2) Gibt es einen festen Einstellungstermin für die Seiteneinsteiger? Ich war bis jetzt der Meinung, dass es extra geregelt wird und sich vom Fall zum Fall unterscheidet.

Danke!

Mit kameradschaftlichen Grüßen,

Sergej

SG d.R.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 17. Juni 2018, 19:05:00
1) Nein, du wirst den Einstellungstest ganz normal durchlaufen.
2) Ja, 01.04. und 01.07.
Als WE und Stabsgefreiter fällst du unter die o.a. Diensteintritte und zählst nicht als Wiedereinsteller sondern als Seiteneinsteiger (weil noch kein Offz).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Legionär am 21. Juni 2018, 21:43:05
Guten Abend Kameraden,

da ich einige Fragen bezüglich meine Bewerbungsunterlagen hatte, war ich gestern bei dem Karriereberater. Einige Punkte wurden seitens Berater erwähnt, die jedoch mit den Informationen hier bzw. auf Bundeswehr-Karriere Portal nicht komplett übereinstimmen:

1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre. Ich habe mich nicht darüber erkundigt, ob in der Situation bei positive Prüfung und Anstellung eine Wiedereinstellungsprämie vorgesehen ist, wobei das ehe noch nebensächlich ist.

2) Laut dem Karriereberater ist ein Einstieg mit höherem Dienstgrad nicht an einen Termin gebunden. Hier ist jedoch zu erwähnen, dass das Merkblatt für Seiteneinsteiger, wo entsprechende Termine stehen, dem Berater nicht bekannt war.

Die aktuelle Vorgehensweise wurde im Forum schon mehrmals beschrieben, somit werde ich bei meiner Bewerbung die Daten von Karriereseite nutzen.

 

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Pericranium am 21. Juni 2018, 22:56:21
1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.

Ich bin als OA wiedereingestiegen und meine Vordienstzeit wurde auch nicht abgezogen. Wüsste auch nicht, dass das Standard sein soll.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2018, 05:34:24
Man muss unterscheiden zwischen einen Wiedereinsteller (und der ist hier ein WE, wenn er vorher schon mal Lt oder höher war). Der ist an keinen Termin gebunden. Hier ist,da i.d.R. keine Ausbildung mehr durchlaufen werden muss, eine individuelle Verpflichtungszeit anzulegen.

Oder ein Seiteneinsteiger, der aufgrund seines Studiums mit höherem Dienstgrad kommt, also Eignungsübung. Hier gibt es feste Diensteintritte, weil sich das an den Offizierlehrgängen ausrichtet. Hier beträgt die Regelverpflichtungszeit 8 Jahre. Son einmal geleisteter Wehrdienst (bspw. 4 Jahre Msch) wird nicht abgezogen, sondern aufaddiert.

Zitat
die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.
Auch das ist nicht der Fall. Man stelle sich vor, ein ehem. SaZ04 Msch bewirbt sich als OA mit Studium. Dann hätte er ja statt 13 Jahre nur 9. Dann zieht man die OffzAusbildung (1J), das Studium (4J) und eine Fachausbildung (1J ab, dann würde auf Dienstposten nur noch 3 Jahre dienen. Richtig ist, es können bis zu 12 Monate auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden. Aber da gibt es enge Grenzen, es muss wirklich eine Ausbildungsersparnis vorliegen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Legionär am 24. Juni 2018, 16:31:38
Ich würde hier nur ungern falsche Informationen posten. Während des Gespräches mit dem Einplaner in Köln, nachdem alle Tests bestanden waren, wurde mir gesagt, dass die vorgediente Zeit (bei mir sind es 15 Monate) von 13 Jahren abgezogen wird. Warum es in meinem Fall so gehandelt wurde, kann ich leider nicht sagen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2018, 16:45:08
Geregelt ist das in den ergänzenden Bestimmungen des jeweiligen UTB bzw. ZSanDstBw und diese sagen aus "zuzüglich Vordienstzeiten bzw. bis zum Beginn der jeweiligen Laufbahnausbildung geleisteter Wehrdienst". Diese sind unter Regelungen-online zu finden. Dass manche KarrBer bzw. Einplaner da "individuelle" Wege gehen kommt halt vor. Richtiger wird es deswegen nicht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Pericranium am 24. Juni 2018, 17:14:38
Aber folgendes ist richtig, oder?
Ich bin SaZ 19, aber habe 18 Jahre Dienstzeit und das SaZ 19 kommt daher, dass meine 12 Monate FWDL dazu gezählt werden, korrekt?
Oder müsste ich SaZ 18 sein?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: KlausP am 24. Juni 2018, 17:27:20
So ist das eigentlich gedacht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Pericranium am 24. Juni 2018, 17:30:38
So ist das eigentlich gedacht.

Na, dann ist das wenigstens richtig, nachdem mein DZE drei Mal falsch gelegt wurde  ;D
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Calistra am 27. Juli 2018, 15:56:31
Hallo Zusammen,

habe zwei Fragen zum Seiteneinsteiger.
Ich habe bereits während meiner früheren Verwendung  (Fluggerätemechaniker, SaZ 8) die Offizierbewerberprüfung bestanden, musste allerdings Aufgrund der flugmedizinischen Untersuchung den Traum vom Piloten ad acta legen und auch eine anderweitige Verwendung wurde damals von höheren Stellen nicht mehr verfolgt. Nach der militärischen Laufbahn habe ich ein BWL-Studium abgeschlossen und sitze zur Zeit noch am Master.

Jetzt zu den Fragen:

Muss ich bei erneuter Bewerbung wieder den kompletten Prüfungsablauf (bis auf die Prüfungen zum Studium) bewältigen? Von der Karriereberatung wurde gesagt, ich hätte ein sehr verkürztes Verfahren, müsste allerdings die Urkunde der bereits bestandenen Offizierbewerberprüfung vorlegen. Wie die verkürzte Prüfung aussehen soll konnte man mir nicht erzählen.

Welche Verwendung gibt es überhaupt für Bewerber mit einem BWL-Studium (Bei mir BWL mit Schwerpunkt Steuerrecht)?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2018, 16:01:00
Nicht so viele. Vielleicht bei Controlling etwas.

Die Aussage des KarrC Bw kann ich so nicht nachvollziehen: die Eignung ist (nur) 2 Jahre gültig. Verkürzt heißt, ohne Studieneignungstest.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Calistra am 27. Juli 2018, 16:16:21
Nicht so viele. Vielleicht bei Controlling etwas.

Die Aussage des KarrC Bw kann ich so nicht nachvollziehen: die Eignung ist (nur) 2 Jahre gültig. Verkürzt heißt, ohne Studieneignungstest.

Wow, vielen Dank für die superschnelle Rückmeldung.
Wahrscheinlich meinte man von Seiten der Beratung auch nur als "verkürzt" die Prüfung ohne Studieneignungstest.
Vielleicht macht eine Bewerbung dann auch mangels Verwendungsmöglichkeit keinen Sinn, da dann das technische Studium fehlt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2018, 17:07:24
Du kannst dich ja erkundigen:
https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/offizier-seiteneinsteiger/87554
Ganz unten steht ja, wie das elektronisch geht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 01. August 2018, 09:22:17
Hallo Kameraden,

hier noch ein eine Ergänzungen:

14.) Wie wird meine Dienstzeit festgesetzt?

Hier gibt die A-1330/2, offen, Nr. 105 Auskunft. Im Fazit wird deine Dienstzeit so festgesetzt, dass die gesamte Zeit der neuerlichen
Verpflichtung ohne Berufsförderung in der Truppe verbracht werden kann.
Ein Beispiel:   Bewerber hat bereits 12 Monate Vordienstzeit als FWDL und will weitere 8 Jahre Dienst tun.
Lösung:         Festsetzung SaZ 9 unter Anerkennung der bereits geleisteten 12 Monate = 8 Jahre Restdienstzeit

Klar, von den 8 Jahren verbringt man nochmal einen Teil in der Ausbildung und nicht originär "in der Truppe", aber am Ende des Tages
wird man vor DZE noch 8 Jahre treu dienen.

15. Kann ich Berufssoldat werden?

Auch hier gibt die A-1330/2, offen, Aufschluss, und zwar in Nr. 601-605. Im Endeffekt gibt es zwei Wege, wovon der erste der unrealistischste
ist und nur zum Tragen kommen dürfte, wenn deine Ergebnisse im ACFüKrBw überragend sind und du ein absoluter Überflieger deines
Fachbereichs bist.

M1: Es kann dir zugesichert werden, nach 3 Jahren in das Dienstverhältnis eines BS übernommen zu werden, sofern du dich in der Zeit in der
       Verwendung, für die du eingestellt wurdest, min. 2 Jahre lang bewährt hast.

M2: Dir steht - sofern keine Zusicherung wie in M1 beschrieben erteilt wurde - die Möglichkeit offen, dich im normalen Verfahren für die Übernahme
       zum BS zu bewerben, sofern du mindestens drei Jahre treu gedient hast.

Das heißt also für dich als Seiteneinsteiger, so schnell wie möglich deine Ausbildung abschließen und dann auf deinem Dienstposten bestmöglich performen,
um entweder die "Bewährung" nach M1 zu erfüllen (sofern du eine schriftl. Zusicherung hast) oder aber möglichst gute Beurteilungen zu bekommen und dich
mit diesen im normalen BS-Verfahren durchzusetzen.

Meine persönliche Meinung:
Da man dich im Sinne der Gleichberechtigung im normalen BS-Verfahren aufgrund deiner Seiteneinstellung nicht benachteiligen darf, ist es durchaus möglich,
hierrüber BS zu werden; dennoch sollte klar sein das man den Kameraden der Vergleichsgruppe ggf. zigg Dienstjahre hinterher hinkt, daher wird man das
vermutlich ohne entsprechenden Leistungswillen nur schwer schaffen, vergleichbar gute Beurteilungen zu erreichen.
Ist also wie überall; wer will, kann es packen, es muss aber nicht klappen.

16. Bleibe ich ewig auf dem DP, für den ich eingestellt wurde?

Auch hier wieder mal die A-1330/2 und ein ganz klares "nein" in Ziffern 704 & 705. Für die erste Verwendung muss dein Studium zum Dienstposten passen.
Wenn du vor der ersten Verwendung auf einen anderen DP willst, muss dieser mit deinem Studium hinterlegt sein und das auch per Aktennotiz festgehalten werden.
Nach der ersten Verwendung bedarf es dieses Abgleiches nicht mehr, dann kann rein nach deinen ATNs (ja ich weiß es gibt einen neueren Begriff dafür) vorgegangen werden.
Aber machen wir uns nichts vor: In aller Regel wirst du als Seiteneinsteiger nur eingestellt wenn die Bundeswehr einen Bedarf nicht aus den eigenen Reihen decken kann;
z.B. weil es ein absoluter Spezialistendienstposten ist. Sofern da niemand regeneriert ist und irgendwann auf den DP drängt kann es gut sein, dass man lange dort bleibt, wenn man das will.
Oder man möchte dies eben nicht und bittet nach der ersten Verwendung um Versetzung auf einen anderen DP der eigenen Verwendungsreihe; das hängt von euch persönlich ab, was ihr für das Beste haltet.
Ich persönlich halte aber Versetzungsgesuche vor der ersten Verwendung für unkameradschaftlich, denn der Dienstherr hat euch ja zum Füllen genau dieser Lücke aus hunderten Bewerbern ausgewählt...
Aber auch hier nur meine persönliche Meinung; möglich ist es auf jeden Fall.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Eisensoldat am 01. August 2018, 11:53:31
Da Seiteneinsteiger ja eingestellt werden um Vakanzen auszufüllen, und da niemnad "auf den DP drängelt" (wie soll das gehen?) ist die Wahrscheinlichkeit groß ,dass man sehr lange auf seinem Dienstposten bleibt....
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 01. August 2018, 13:28:04
Naja es ist eben wie beschrieben: In aller Regel steht einem längeren Verbleibt auf dem DP nichts im Wege, aber es kann natürlich sein das die PersFhr irgendwann einen Regeneranten einstellen der dann ja Anrecht auf den DP hat (wenn ihm die Regeneration dieses DP schriftlich zugesagt wurde).
In der Regel sehe ich es aber wie @Eisensoldat, dass man vermutlich längere Zeit dort bleiben kann, weil sich die DP eben nicht so eben mal regenerieren lassen
und somit auch niemand nachdrängt.

Einen Versetzungsantrag schreiben und dann letztendlich ggf. auch versetzt werden kann man laut A-1330/2 aber in jedem Fall, wenn man nach einiger Zeit weg möchte.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 01. August 2018, 14:23:35
@Deepflight:

Naja, wenn der Seiteneinsteiger der EINZIGE mit passendem Studium in der BW ist, und es eben KEINEN Regeneranten gibt, sowie ausreichend Bewerber für Alternativdienstposten - dann werden Versetzungsanträge mit guten Gründen ggf. abgelehnt werden.
Dies gehört auch zur Wahrheit.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 02. August 2018, 07:26:44
@F_K
Vollkommen korrekt!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Wulfgard am 02. August 2018, 10:34:27
Guten Tag Kameraden.

Weiß nicht ob das der richtige Bereich ist, aber habe nix passendes gefunden dazu.

Ich habe 2016 einen Antrag auf Laufbahnwechsel zu den Unteroffizieren ohne Portepee gestellt. Dieser wurde vom damaligen Batteriechef positiv beschieden und ich habe auch von Köln eine Stelle reserviert bekommen als Einsatzsanitäter. 2017 habe ich aus gesundheitlichen Gründen meine Führerscheintauglichkeit verloren worauf hin der Antrag von Köln abgelehnt wurde da FS Voraussetzung ist.
Ich habe die Tauglichkeit jetzt wieder erlangt und einen erneuten Antrag gestellt. Ich bin aber mittlerweile in eine neue Batterie versetzt worden, und der Chef hat diesen Antrag abgelehnt mit der Begründung das er mich aufgrund der kurzen Stehzeit von 6 Wochen die jetzt bei Ihm in der Einheit bin nicht einschätzen kann. Ich habe der Beurteilung widersprochen und eine Stellungnahme dazu geschrieben in der ich obrigen Sachverhalt dargelegt habe sowie das ich den Chef seinen Standpunkt verstehe aber nicht teile da ich insgesamt ja auch schon knapp 8 jahre Dienstzeit hinter mir habe und die Stehzeit in der neuen Einheit kein Hinderungsgrund oder Ausschlussgrund sein kann / sollte, dazumal ich ja zu den Sanis möchte und so nicht in der TE bleibe. Köln teilte mir aber nun mit (habe da angerufen und mich vorab informiert) das bei negativer Stellungnahme Chef der Antrag automatisch zur Ablehnung führt egal ob ich dazu etwas geschrieben habe oder nicht. Jetzt Frage ich mich natürlich warum es auf der Beurteilung / Stellungnahme Laufbahnwechsel die Möglichkeit des ankreuzen: Stimme der Beurteilung nicht zu, Erklärung / Stellungnahme vom _____ ist beigefügt,  wenn es sowieso keine Beachtung findet, da in den Handlungsanweisungen steht das bei negativer Entsprechung Disziplinarvorgesetzter der Antrag abzulehnen ist.

Ich fühle mich da irgendwie richtig verrauscht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. August 2018, 10:53:28
Dann soll er halt sich einen Beitrag von deinem alten Chef einholen.

Nachtrag:
Du kannst dir den gesamten Vorgang auch in der GAIP 27-01-00 Laufbahnwechsel in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn mal durchlesen.
Du nimmst dazu Stellung, weil nach deinem Chef noch der nächsthöhere DV Stellung nehmen muss.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: KlausP am 02. August 2018, 12:38:56
So einfach kann man sich das als Chef machen! Nachwuchsgewinnung scheint nicht mehr eine der wichtigsten Führungsaufgaben zu sein.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ferrumia am 02. September 2018, 00:31:58
Hallo, ich hätte auch ein paar Fragen zum Thema quereinstieg - icj hatte mich da eigentlich auf meinen exfreund verlassen (Soldat), der hat die Beziehung jedoch kürzlich beendet.
Mir ist bekannt, dass es Beratungsstellen bzw. Spezielle Berater zum.o.g. Thema gibt, allerdings hatte ich von ihm viele Infos,  dje es mir.sinnvoller erscheinen lassen, mich nicht unbedingt auf die infos dort zu verlassen..ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Thema truppenpraktikum: hatte ich bei ihm in Aussicht, klappt ja jetzt nicht...  Wo.kann man sich da hinwenden?
Kann mir jemand nützliche insiderinfos zum Thema quereinszieg geben die ich nicht über eine beratungsstelle bekomme (gerne pn)?
Danke!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. September 2018, 06:11:03
Was genau meinst du mit Truppenpraktikum als Seiteneinsteiger? Nach der Einstiegsausbildng wird man i.d.R. in seinen zukünftigen Stammverband versetzt und macht den den Rest der Eignungsübung, manche bezeichnen das als "Truppenpraktikum". Da gibt es also vorher nichts vorher abzusprechen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ferrumia am 02. September 2018, 14:18:12
Was genau meinst du mit Truppenpraktikum als Seiteneinsteiger? Nach der Einstiegsausbildng wird man i.d.R. in seinen zukünftigen Stammverband versetzt und macht den den Rest der Eignungsübung, manche bezeichnen das als "Truppenpraktikum". Da gibt es also vorher nichts vorher abzusprechen.

Ich dachte an ein allgemeines Truppenpraktikum, denn man wird doch, hoffe ich, als Quereinsteiger (bei entsprechender Eignung), genau wie als normaler Soldat auch, wenn man beim Bund bleibt, die Möglichkeit zu Veränderungen, anderen Verwendungen, Aufstiegsmöglichkeiten etc. Haben..es geht mir aber da primär um ein "Reinschnuppern" in den Bundeswehralltag, so wie bei jedem normalen Praktikum. Ob man sich in der Umgebung wohl fühlt,  etc.
Ich finde sowas sinnvoll, bevor man sich für ein paar Jahre verpflichtet..
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. September 2018, 14:27:13
Also ein Truppenbesuch. Das kann über den örtlichen Karrierberater vereinbart werden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 02. September 2018, 14:28:52
Mag man ja finden - gibt es aber nicht.

Wäre mir auch in der zivilen Wirtschaft unbekannt - da gibt es auch keine Praktika für Studierte.

Es gibt die Probezeit, wie im Zivilen auch.

(Truppenbesuch sind nur wenige Tage - und ohne "Arbeiten", das ist nur "gucken")
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ferrumia am 03. September 2018, 00:06:46
Gibt es so etwas wie ein Truppenpraktikum gar nicht? ???

Geht das auch theoretisch an einem.von mir ausgewählten standort, kann man sich direkt dorthin wenden?


.. Ein Truppenbesuch wäre besser als nichts, Natürlich kann man nicht als Soldat "mitarbeiten".
Als Studierter kann man natürlich auch ein Praktikum machen, zumindest in manchen Unternehmen  :).. Und als.student natürlich erst recht - da man als quereinsteiger zwar einen Studienabschluss, aber noch keine militärische Qualifikation hat, wäre man dann ja auch so etwas wie ein "Student" :)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 03. September 2018, 05:21:18
Sprich mit deinem Karriereberater darüber, was welche Einheiten anbieten. I.d.R. sind es Truppenbesuche.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: PzPiKp360 am 03. September 2018, 08:20:20
Wäre mir auch in der zivilen Wirtschaft unbekannt - da gibt es auch keine Praktika für Studierte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Praktikum (https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Praktikum)

Zitat
Ausgangspunkt waren folgende Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt:

- Junge Akademiker überbrücken potentielle Lücken im Lebenslauf, indem sie eine Praktikantenstelle nach der anderen annehmen, obwohl sie eigentlich eine feste Anstellung suchen.
- Einige Unternehmen nutzen Praktikantenverträge zur Minderung des mit Neueinstellungen verbundenen Risikos, da sie bei Praktikantenverträgen die gesetzlichen Auflagen zum Kündigungsschutz und Tarifverträge nicht umverhandeln müssen.
- Manche Unternehmen missbrauchen hochqualifizierte Praktikanten und Hospitanten, beschäftigen sie unter- oder sogar unbezahlt, ohne Absicht, entsprechende Stellen im regulären Angestelltenverhältnis einzurichten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ferrumia am 03. September 2018, 13:39:44
Wäre mir auch in der zivilen Wirtschaft unbekannt - da gibt es auch keine Praktika für Studierte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Praktikum (https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Praktikum)

Zitat
Ausgangspunkt waren folgende Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt:

- Junge Akademiker überbrücken potentielle Lücken im Lebenslauf, indem sie eine Praktikantenstelle nach der anderen annehmen, obwohl sie eigentlich eine feste Anstellung suchen.
- Einige Unternehmen nutzen Praktikantenverträge zur Minderung des mit Neueinstellungen verbundenen Risikos, da sie bei Praktikantenverträgen die gesetzlichen Auflagen zum Kündigungsschutz und Tarifverträge nicht umverhandeln müssen.
- Manche Unternehmen missbrauchen hochqualifizierte Praktikanten und Hospitanten, beschäftigen sie unter- oder sogar unbezahlt, ohne Absicht, entsprechende Stellen im regulären Angestelltenverhältnis einzurichten.
Es wäre doch in meinem fall freiwillig... Schon klar, dass man, wenn man einen festen Job sucht, nicht mit einem Praktikum abgespeist werden sollte...
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LeK am 03. September 2018, 14:37:36
Das war ziemlich sicher bloß ein Hinweis an F_K, dass Praktika für Studierte in der zivilen Wirtschaft alles andere als ungewöhnlich sind.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 03. September 2018, 14:57:19
Das "Problem" gibt es angeblich seit 1990 - also schon 30 Jahre. Spätestens mit dem Mindestlohn ist es nicht mehr so existent - und es war eh nur in wenigen Branchen überhaupt ein Thema.

Also nochmal - Truppenbesuch ist möglich (wenige Tage) - ein Praktikum für Einstellung mit höherem Dienstgrad (einige Wochen) ist NICHT möglich.

Es gibt aber die Probezeit.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Suriel am 04. Dezember 2018, 18:24:42
Moin,
kurz zu mir. Habe mich als Seiteneinsteiger beworben, Assessment-Center durchlebt, wurde gewogen, gemessen und für tauglich erklärt   :D.
Als 1. Wunsch habe ich die Luftwaffe eingetragen, 2. Wunsch Heer.

Wann kann man denn frühestens mit einer Aussage rechnen, ob man eingestellt wird oder nicht? Hat da jemand Erfahrungen?

Beste Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 04. Dezember 2018, 19:04:22
Wenn die Eignungsreihenfolge aufgelöst wird. Zum Diensteintritt im April ist so im Januar und für den Juli entsprechend später.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 10. Dezember 2018, 14:21:32
@Suriel

Also in aller Regel kriegt man als Seiteneinstieger im April die Information ob man genommen wurde oder nicht. Normalfall ist eine Einstellung als Seiteneinsteiger
zum Anfang Juli, sodass man mit der Rückmeldung im April die gesetzliche Meldefrist beim Arbeitgeber vor Beginn der Eignungsübung locker einhalten kann.
Je nach Verwendungsreihe kann es aber auch passieren, wie Ralf richtig beschrieben hast, dass du deinen Dienstantritt im April hast, dann sollte die Information
dich im Januar erreichen.

@Ferrumia
Ich stimme dem Post von F_K bzgl. des kurzen Truppenbesuchs durchaus zu, möchte hier aber noch auf eine weitere Möglichkeit hinweisen.
Es gibt noch die sogenannten "Informationswehrübungen". Die sind dazu gedacht, damit sich interessiertes Personal aus Zivilwirtschaft, Politik und Wissenschaft ein Bild von der Truppe machen kann. In aller Regel leistet man diese Informationswehrübung - selbst wenn man vorher noch nie Soldat war - im Soldatenstatus und ggf sogar in einem der zivilen Qualifikation entsprechenden, höheren Dienstgrad - sozusagen "auf Probe" - ab.
In diese Informationswehrübungen reinzukommen ist zwar nicht ganz einfach, kann aber mit einem pfiffigen KarrB durchaus klappen.
Nähere Details gerne per PN.

Dies gibt zumindest einen groben Einblick wie es sein kann, Soldat zu sein, auch wenn das dir keinen Einblick über eine spätere Tätigkeit geben kann.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 10. Dezember 2018, 14:43:26
@ Deepflight:

1.) Nunja, inzwischen ist es "nur noch" eine DVag (also ohne Bezahlung ...) http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/start/uberun/infoveranstskb/infodvag/!ut/p/z1/hY5fC4IwFMU_UOC9LZbzcRJYIREY6O5L3FSWtZyEWB-_Rc_SeTt_-HGAoALqeeosj53v2QVvaH1OVX7KRSLE5iAlatRimyiFmMVQ_htQqHFGGqFoWjCBEc8y1BIKIKAbT_yOBv8cXTtGXH8fgrly37j26Gv9C_ZA1vlLuF6mYOxi11UWhkf1wpW8fwBXnsdS/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DN550A0A2H9880081 .

2.) Ist das Anforderungsprofil nicht ohne, der TE wird wohl kein Mitglied des Bundestages sein - und gerade "fertigstudiert" gehört man nicht zu der Gruppe "gehobene Führungskraft".

Aber trotzdem: Viel Erfolg.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 11. Dezember 2018, 12:44:00
@F_K

Vollkommen korrekt, die Anforderungen sind nicht ohne...aber vielleicht ist es ja ein Studiengang mit absolutem Mangel bei der Truppe, dann könnte es ggf. klappen.
Wobei ich der Info-DVag auch schon Leute habe rumspringen sehen, wo man sich gefragt hat wo da jetzt der Mehrwert für die Truppe sein soll. Aber das ist ein anderes
Thema.

Und du hast vollkommen Recht, es ist nur noch eine Info-DVag und es gibt dafür kein Geld. Aber wenn man ernsthaftes Interesse an der Truppe hat wird man - sofern
man denn rein kommt - sicherlich überlegen, ob man sich (meiner Kenntnis nach) zwei Wochen einen "Schnupperkurs" bei der Bundeswehr nicht irgendwie leisten kann,
auch wenn es dafür kein Geld gibt.

Im Fazit: Vollkommen richtig, reinkommen ist nicht einfach und es gibt kein Geld dafür; wenn man es aber schafft da rein zu kommen, ein netter Einblick.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 11. Dezember 2018, 13:14:37
@ Deepflight:

Es ist etwas mühsam, wenn Du Dir nicht mal die Mühe machst, die per Link gegebenen Informationen auszuwerten:
- Es sind nur noch 6 Tage, gleich eine (kurze) Kalenderwoche (keine zwei Wochen mehr).

Studiengang mit "Mangel" ist eben kein Kriterium bei der Auswahl.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 05. Februar 2019, 12:17:02
Infos für Interessenten:

Die kommende, 107. Info DVag der Luftwaffe für zivile Führungskräfte geht vom 16.09.19 - 26.09.19
und somit 9 Tage bzw. knapp zwei Arbeitswochen. Anreise wohl einen Tag vorher, Abreise am 27.09.
Bewerbungsschluss 15.02.2019.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Shirxy am 07. Februar 2019, 06:29:21
Zum ersten vielen dank für die sehr vielen guten Infos!
Habe hier sehr viele gute und Sachliche Informationen gefunden.

Nach meiner Bewerbung zur Bundeswehr wurde ich binnen zwei Wochen zurück gerufen, das ich zum AC eingeladen bin.
Nun darf ich in sehr naher Zukunft dies auch durchlaufen und habe nun großen Respekt vor den Prüfungen zu gleich freue ich mich.  ;D

Aber zu meiner eigentlich Frage. Ich genieße es aktuell in der Wirtschaft die einen oder anderen Geldwertenvorteile zu erhalten.
In meinem Fall besitze ich ein Auto, Handy und Laptop. Was würde, wenn ich genommen werde, mit diesen Vorteilen geschehen?
Dürfte ich diese behalten oder darf der Arbeitgeber diese Dinge zurückfordern?

Oder wäre dieses eine Typische frage, die ich im AC stellen sollte?

Vielen dank im voraus.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Al Terego am 07. Februar 2019, 06:40:22
Äh, komische Frage, diese "Geldwertenvorteile" sind doch sicher Bestandteil Deines jetzigen Arbeitsvertrages - oder? Ich glaube kaum, dass Dein AG Dir diese nach Beendigung Deines jetzigen Arbeitsverhältnisses "schenkt".

Die Bundeswehr hat damit überhaupt nichts zu tun und eine solche Frage im AC führt garantiert zu Stirnrunzeln.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Shirxy am 07. Februar 2019, 11:22:12
Äh, komische Frage, diese "Geldwertenvorteile" sind doch sicher Bestandteil Deines jetzigen Arbeitsvertrages - oder? Ich glaube kaum, dass Dein AG Dir diese nach Beendigung Deines jetzigen Arbeitsverhältnisses "schenkt".

Die Bundeswehr hat damit überhaupt nichts zu tun und eine solche Frage im AC führt garantiert zu Stirnrunzeln.

Vielen dank Al Terego die schnelle Antwort.
Ich habe mich hier falsch ausgedrückt.

Das ich nach der "Probezeit" die Wertsachen abgeben muss ist mir vollkommen bewusst und ich nicht als Geschenk erhalte.
Es geht mir um die "Probezeit" von den vier Monaten, in der der Arbeitsvertrag "eingefroren" ist.
Ich gehe auch davon stark aus, dass die Geschenke zu diesem Zeitpunkt auch eingefroren werden und nicht genutzt werden können.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 07. Februar 2019, 14:26:57
Der Begriff ist "Ruhen" - und gilt so für alle Leistungen aus dem Arbeitsvertrag.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2019, 14:34:12
Das musst du deinen AG fragen. Die Bundeswehr interessiert das nicht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Rekrut84 am 07. Februar 2019, 15:58:08
Du bekommst auch kein Gehalt während der Eignungsübung. Damit entfalle auch die Geldwertenleistungen. Das Ruhen bedeutet, dass sowohl du als auch dein AG von den Pflichten zur Leistung der Arbeit und Bezahlung der Vergütung und damit zusammenhängender Geldwerter Vorteile befreit seid.

Eine weitere Nutzung scheidet schon deshalb aus, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist diese über deine Lohnabrechnung monatlich zu versteuern. Da du von deinem alten Arbeitgeber aber keinen Lohn beziehst kann da auch nichts versteuert bzw an Steuer abgeführt werden. Der Bund gewährleistet Dir diese Vorteile nicht und kann sie deshalb auch nicht bei deiner Besoldung mit versteuern.

Kurz gesagt. Geht nicht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 13. Februar 2019, 13:59:29
Korrekt, die geldwerten Vorteile, die du aktuell von deinem Arbeitgeber erhältst, stehen dir für die Zeit der Eignungsübung nicht zu; denn geldwerte Vorteile sind per Definition EStG eine steuerbare Dreingabe (aka Erhöhung) deines
Arbeitentgelds. Somit gibt es keine Grundlage, dir diese Dinge weiter zur Verfügung zu stellen und du musst Sie i.d.R. an deinem letzten Arbeitstag an deinen AG zurückgeben.
Sollte der AG das Versäumen und du nutzt die Dinge weiter, kann er dich schlimmstenfalls schadensersatzpflichtig machen.
Selbst wenn der AG davon absieht, müsstest du selbst nach dem EStG diese geldwerten Vorteile in deiner Lohnsteuerjahreserklärung angeben und nachversteuern.
Gleiches im übrigen auch - nur vom Steuersatz noch bescheidener - wenn der AG dir die Gegenstände wirklich übereignet, sprich schenkt; auch dann musst du Steuer abführen, und zwar nicht zu knapp.
Abgesehen davon steht im Arbeitsvertrag i.d.R. auch ein Passus, dass der AG solche Geldwerten Vorteile jederzeit wieder einfordern kann; ich kenne ein paar Leute, bei denen die Sachen schon früher nach dem Bekanntwerden der
bevorstehenden Eignungsübung vom Arbeitgeber zurückgefordert wurden.

Also stell dich darauf ein, dass du dir ein eigenes Auto, Laptop, Handy zulegen musst.
So oder so, mit dem KarrC oder der Bundeswehr hat das nichts zu tun, hier hilft nur Klärung mit deinem Arbeitgeber.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 05. April 2019, 19:33:14
17. Wie sehr unterscheide ich mich von klassischen Werdegängen?

Um es ganz klar zu sagen: das kommt sehr stark auf dich selbst an.
Natürlich wird man - gerade wenn man in einen der Seiteneinsteigerlehrgänge kommt - gewisse Abstriche im Bereich der allgemeinmillitärischen Ausbildung haben.
Das relativiert sich aber wenn man überlegt, dass man in aller Regel als Fachspezialist eingesetzt wird.
Die wenigsten Seiteneinsteiger werden Zugführer. Ausserdem gilt es zu bedenken, dass die "normalen Werdegänge" vor ihrem Aufschlagen in der Truppe  x Jahre an den Unis Zeit hatten, die allgemeinmilitärischen Inhalte und fachlichen Inhalte aus OL 1&2 weit hinten im Gehirn zu parken.
Im Fazit beobachte ich, dass Seiteneinsteiger die Inhalte des OL1 / 2 oft wesentlich präsenter haben als normale Werdegänge.

Von den ATBs ist der Unterschied zu einem normalen Truppendienstoffz direkt nach dem Studium jedenfalls marginal.
Was man dann daraus macht, hängt von der persönlichen Motivation ab. Ist man entsprechend motiviert, steht man nach 1 - 2 Dienstjahren seinen Kameraden in nichts nach und kann sogar schon ATBs erworben haben, die einem spezielle und nicht alltägliche Fachkompetenzen geben.
Aber es hängt von einem selbst ab, und natürlich von den Vorgesetzten, die diesen ATB-Erwerb unterstützen müssen.

Das Einzige das dann als effektive Differenz wohl bleibt ist die ATB "Offz TrDst SK Seiteneinstieg" vs. "Offz TrDst SK" eines normalen Werdegangs.
Laut BAPersBw & Staatssekretär Hoofe (Aussagen getroffen im OL-S Nr. 1, Q1/2018, VIII./ OSH) macht das aber für die spätere Verwendung keine Vorteile oder Nachteile...man ist dann Truppendienstoffz wie alle anderen auch.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: PzPiKp360 am 29. April 2019, 13:28:34
Bericht über den neuen OLS (Offizierlehrgang Seiteneinstieg):

https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/aktuell/nachrichten/jahr2019/april2019/!ut/p/z1/hVDLTsMwEPyaXrMOJWnhlqiAAm15RKGNL5UTbxOjxK6cTYoQH4-rQsWBipU1kmd3xuMFDmvgWgyqEqSMFo275zzchFeXyd1FyhaPYXLDntMwm0wXEWMZg1dY_TfCXZudqYhBKhFy5zE57-FDChz4mxjEu7czlhokT5SHjJDXQssGn0wZHQk32FO7aVGqvoWc9ooI7YGW6JVGO6lDQk3KYWUFGXsyLXtrXcdTEnLmz2IWnKL6n3E8jx-yYBzMkvjl553O9LZ0P5DNYD1FcA-8akxx3F2ki_G0Am5xixat11tH10S77nrERuw7m8vTjljRa4ndHmub6K35S12bjmD9SwS79na6XAaDOx9zXEVf_I-sow!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MO6IE0QS6U78MA00U1 (https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/aktuell/nachrichten/jahr2019/april2019/!ut/p/z1/hVDLTsMwEPyaXrMOJWnhlqiAAm15RKGNL5UTbxOjxK6cTYoQH4-rQsWBipU1kmd3xuMFDmvgWgyqEqSMFo275zzchFeXyd1FyhaPYXLDntMwm0wXEWMZg1dY_TfCXZudqYhBKhFy5zE57-FDChz4mxjEu7czlhokT5SHjJDXQssGn0wZHQk32FO7aVGqvoWc9ooI7YGW6JVGO6lDQk3KYWUFGXsyLXtrXcdTEnLmz2IWnKL6n3E8jx-yYBzMkvjl553O9LZ0P5DNYD1FcA-8akxx3F2ki_G0Am5xixat11tH10S77nrERuw7m8vTjljRa4ndHmub6K35S12bjmD9SwS79na6XAaDOx9zXEVf_I-sow!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MO6IE0QS6U78MA00U1)

Zitat
Wenn zivile Akademiker Offiziere werden wollen

Dresden/Sachsen, 26.04.2019.

Wollen Frauen und Männer, die bereits eine zivil abgeschlossene Hochschulausbildung haben, zur Bundeswehr gehen, gibt es einen Weg: der dreimonatige Offizierlehrgang Seiteneinstieg (OSL) an der Offizierschule des Heeres in Dresden. Nachdem bereits im letzten Jahr der Pilotlehrgang erfolgreich verlaufen ist, nutzten nun im zweiten Durchgang 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Chance, Offizier zu werden.

Seit 2018 bietet die Offizierschule des Heeres in Dresden einen Offizierlehrgang Seiteneinstieg (OLS) an für Absolventen, die mit zivilen Berufs- und Hochschulabschlüssen zur Bundeswehr kommen. In drei Monaten lernen sie die Grundlagen militärischer Führung. Studierte Informatiker, Elektrotechniker, Mediziner und Gesundheitsmanager zwischen 22 und 49 Jahren absolvierten im zweiten Durchgang des Pilotprojektes im Sommer 2018 die militärische Grundausbildung in Hannover und traten Anfang dieses Jahres gemeinsam den dreimonatigen OLS in Dresden an. (...)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: särsch am 01. August 2019, 18:59:01
Ich beginne meinen Dienst als Wiedereinsteller ohne EÜ, lediglich mit der Widerrufsfrist (Probezeit) von sechs Monaten.
Somit gilt für mich meiner Ansicht nach der Kündigungsschutz des EÜG nicht.

Frage:
Habe ich demnach, wie in der Privatwirtschaft üblich, meinen Arbeitsvertrag vor Dienstantritt ordentlich zu kündigen?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 01. August 2019, 19:35:22
Arbeitsplatzschutzgesetz
Zitat
§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1.
für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2.
für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: särsch am 01. August 2019, 22:12:33
Aha, sehr komfortabel. Vielen Dank.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Rechtsgelehrter am 25. September 2019, 10:31:55
… "mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind"
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Anubis112 am 11. März 2020, 17:45:09
Hallo Community,

erstmal vielen Dank, dass ihr hier im Forum wirklich gute Infos Rund um die BW bereit stellt die man so nirgendwo findet.

Jetzt würde ich natürlich auch gern euer Wissen für meine Frage nutzen ;)

Folgende Frage stellt sich mir:
Ausgangssituation:
Ein Kollege ist vor ca. einem Jahr als Seiteneinsteiger (Offz) zur BW gegangen und hatte dafür ein eintägiges Auswahlverfahren in Köln durchlaufen.
Ich habe mich jetzt auch beworben als Seiteneinsteiger (Offz), nach der ersten Sichtung meiner Unterlagen wurde ich nach Köln zu einem zweitägigen Auswahlverfahren eingeladen.

Wie erklärt sich der Unterschied ob man ein oder zwei Tage für dieses Verfahren benötigt?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Gruss

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 11. März 2020, 17:54:57
Aktuelle hohe Auslastung der Prüfungskapazitäten und deswegen auf 2 Tage verteilt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Nordlicht552 am 23. April 2020, 13:43:10
Moin Moin!

Ich war im Februar im AC in Köln und habe die Offizierseignung erhalten. Als Seiteneinsteiger wurde ich auf die Liste gestzt und warte nun auf den Anruf. Weiß jemand wie die Situation für Seiteneinsteiger während Corona ist? Ich möchte ungerne in Köln anrufen, da die dort bestimmt schon mehr als genug zutun haben. Werden Seiteneinsteiger überhaupt zum 01.07. eingestellt? Ich habe im Focus gelesen, dass die Grundausbildung für Leute die diese am 01.07. beginnen sollten nun auf den 01.08. verschoben wurde. Jetzt frage ich mich, ob Seiteneinsteiger in diesem Fall einfach erst zum 01.08. eingestellt werden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 23. April 2020, 13:49:52
Zitat
Ich habe im Focus gelesen, dass die Grundausbildung für Leute die diese am 01.07. beginnen sollten nun auf den 01.08. verschoben wurde.
Das ist nicht entschieden, sondern bei weiterem Bestehen der Lage eine Option, dass der körperliche Dienstantritt verschoben wird.
Alles andere bleibt abzuwarten. Einstellungen finden weiterhin statt, wann und wie ist lageangepasst. Von daher hilft im individuellen Fall nur ein Anruf.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 24. April 2020, 14:42:29
Für meine Kompanie GA Heer mit OA Anteil 01.07. verschoben auf 01.08. mit Dienstantritt 16.08.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 24. April 2020, 14:43:24
Für die Kompanie in der ich Dienst leiste, meine ich natürlich. ;)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: DeltaEcho am 24. April 2020, 15:43:27
Für meine Kompanie GA Heer mit OA Anteil 01.07. verschoben auf 01.08. mit Dienstantritt 16.08.

Das ist noch nicht entschieden und wird immer noch geprüft.
Hintergrund ist das zum 01.07 eben auch OA eingestellt werden und es zu einem Wechsel im OA Ausbildungssystem kommt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 24. April 2020, 17:49:05
@DeltaEcho
Sachsen Anhalt ab dem 17.06.20 mündliche Abiturprüfungen, Schleswig Holstein bis 19.06. mündliche, Saarland im Zeitraum bis 23.06.20 mündliche. Ja man dann sagen: Sie brauchen nur mit gültigen Abizeugnis kommen. Wäre für mich auch ok.  Die Prüfungen sollen der Grund für die Verschiebung sein.

Aber du hast Recht ich habe gerade den KTF gefragt ob er dafür auch einen Befehl hätte. "Ne nicht schriftlich, nur vom Kdr"  Der KTF ist allerdings gerade das ärmste Schwein in unserer Kompanie. Auf Grund von Corona wird unsere aktuelle GA fast täglich umgeplant. Ja, wir führen gerade eine GA durch. Mit allem Pipapo an Auflagen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: axm564 am 19. August 2020, 13:42:02
Sehr ausführlicher Beitrag! Vielen Dank an dieser Stelle.

Vielleicht kann jemand seine Erfahrungen teilen, wie es nach der Einstellungszusage weiter geht.
Insbesondere interessieren mich dabei folgende Schritte:

-Ablaufplan (Wo, Was, Wann, Wie lange?)
-Unterschiede Heer und Luftwaffe

Ich konnte bisher im Forum leider nichts dazu finden.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 19. August 2020, 13:47:28
Die Grundausbildung findet für alle Seiteneinsteiger bei der Lw statt (Germersheim/Roth). Anschl. geht es dann zeitnah auf den OL je nach "Uniform" unterschiedlich ob OSH oder OSLw.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 20. August 2020, 07:48:58
Guten Tag, bezogen auf den OL SE habe ich noch eine Frage. Eigentlich selbsterklärend nach Ihrer Aussage, aber ich möchte gerne sicher gehen, dass ich nichts falsch verstehe.

Wenn ich beim Heer als SE eingestellt werde, mache ich dann immer den OL in Dresden an der OSH, oder wird das nun auch etwas anders gehandhabt, da es keine festen Einstellungstermine mehr gibt und dann macht man den OL zum erstmöglichen Zeitpunkt nach Beendung der GA?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. August 2020, 07:56:33
Ja, Heeresuniformträger gehen an die OSH.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bronko41 am 11. September 2020, 11:13:13
Moin Moin!

Ich war im Februar im AC in Köln und habe die Offizierseignung erhalten. Als Seiteneinsteiger wurde ich auf die Liste gestzt und warte nun auf den Anruf. Weiß jemand wie die Situation für Seiteneinsteiger während Corona ist? Ich möchte ungerne in Köln anrufen, da die dort bestimmt schon mehr als genug zutun haben. Werden Seiteneinsteiger überhaupt zum 01.07. eingestellt? Ich habe im Focus gelesen, dass die Grundausbildung für Leute die diese am 01.07. beginnen sollten nun auf den 01.08. verschoben wurde. Jetzt frage ich mich, ob Seiteneinsteiger in diesem Fall einfach erst zum 01.08. eingestellt werden.

Ich habe mich als SE für die Offizierslaufbahn am 15.02.2018 beworben und trotz Eignungsfeststellung in Köln Sommer 2018 keine Einplanung erhalten. Finaler bescheid kam am 28. August 2020. Habe also nur 2 1/2 Jahre gewartet. Als ich mich beworben habe war ich 25 und frischer Bachelorabsolvent. Jetzt bin ich Ende 27 und schreibe meine Masterarbeit.

Wenn dir jemand bei der Karriereberatung sagt sie hätten für deine Fachrichtung mit Sicherheit eine offene Stelle kann das also auch heißen, dass in den nächsten zwei Jahren keine Stelle zu haben ist.

Stell dich auf lange Wartezeiten ein. Ich hab Politikwissenschaften studiert, bei Informatikern ist der Bund eventuell schneller hinterher.
Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: KlausP am 11. September 2020, 11:35:55
Zitat
... Ich hab Politikwissenschaften studiert ...

Das überrascht mich dann nicht, dass das nicht geklappt hat. Für Seiteneinsteiger muss zwingend ein Dienstposten frei sein, der genau DIESEN Studiengang erfordert, außerdem bietet die Bw diese Studienrichtung für ihre studierenden OA/Offz an den Bw-Unis selber an.

Zitat
... Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen. ...

Stimmt, hat mit Ihrem "Problem" aber nichts zu tun. Die Bundeswehr hat die Festlegungen der Soldatenlaufbahnverordnung korrekt anzuwenden, gemacht haben sie Andere.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 11. September 2020, 11:39:34
Zitat
Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen.
Warum wolltest du denn dann ein Teil dieses Wasserkopfes werden und ihn noch vergößern?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bronko41 am 11. September 2020, 16:19:04
Zitat
Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen.
Warum wolltest du denn dann ein Teil dieses Wasserkopfes werden und ihn noch vergößern?

Der Karriereberater hat vergessen zu erwähnen, dass der Bewerbungsprozess 2 1/2 Jahre dauert.
Ich war so naiv und bin vor meiner Erfahrung davon ausgegangen, dass das nicht so lange braucht.

Ferner war mir auch nicht bewusst, dass Bewerber für Stellen gecastet werden, die es garnicht gibt.

@KlausP Recht hast du.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: PzPiKp360 am 11. September 2020, 18:30:52
Casten kann man ja mal, aus Sicht der Bw, Motto "Bestenauslese", vielleicht passt ja was...

...aus Deiner Sicht, wenn es trotzdem was werden soll mit dem Bund, dann vielleicht über die Reservisten-Schiene, Details im entsprechenden Unterforum.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: BSG1966 am 11. September 2020, 19:03:55
Ich habe mich als SE für die Offizierslaufbahn am 15.02.2018 beworben und trotz Eignungsfeststellung in Köln Sommer 2018 keine Einplanung erhalten. Finaler bescheid kam am 28. August 2020. Habe also nur 2 1/2 Jahre gewartet. Als ich mich beworben habe war ich 25 und frischer Bachelorabsolvent. Jetzt bin ich Ende 27 und schreibe meine Masterarbeit.

Wenn dir jemand bei der Karriereberatung sagt sie hätten für deine Fachrichtung mit Sicherheit eine offene Stelle kann das also auch heißen, dass in den nächsten zwei Jahren keine Stelle zu haben ist.

Stell dich auf lange Wartezeiten ein. Ich hab Politikwissenschaften studiert, bei Informatikern ist der Bund eventuell schneller hinterher.
Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen.

Das hat in keiner Weise was mit dem "Wasserkopf" zu tun, sondern damit, dass der Bedarf an Politikissenschaftlern ein anderer als der Bedarf an Informatikern, Ingenieuren, Medizinern usw. ist.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bronko41 am 11. September 2020, 20:46:09
@BSG1966

Ihr seid beim Bund und ihr wisst am besten wie effizient die Bundeswehrverwaltung arbeitet.
Ich kann hier nur meinen Eindruck darlegen, der sich mir bei meinem Bewerbungsverfahren bot.

Mir ging es jetzt in erster Linie mit meinem Beitrag aber nur darum auch mal meine Erfahrung zu schildern, damit andere Bewerber auch lesen können, wie der Ablauf ist, wenn kein Bedarf besteht.
Da das ja nicht all zu selten sein kann, weil nicht jeder SE Ingeneur, Arzt oder Informatiker ist, halte ich das für umso wichtiger.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: BSG1966 am 12. September 2020, 10:30:53
@BSG1966

Ihr seid beim Bund und ihr wisst am besten wie effizient die Bundeswehrverwaltung arbeitet.
Ich kann hier nur meinen Eindruck darlegen, der sich mir bei meinem Bewerbungsverfahren bot.

Was halten Sie dann einfach davon, Ihre Eindruck als solchen zu kennzeichnen und nicht pauschalisierende Behauptungen in den Raum zu werfen, die jeglicher Grundlage entbehren?!

Zitat
Stell dich auf lange Wartezeiten ein. Ich hab Politikwissenschaften studiert, bei Informatikern ist der Bund eventuell schneller hinterher.
Die Bundeswehr hat einen bürokratischen Wasserkopf ohnegleichen.

Bei mir hat der "bürokratische Wasserkopf" keine 2 Monate bis zur Eignungsfeststellung gebraucht mit sofortiger Stellen(!)zusage und "sagen Sie Bescheid wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, damit wir Sie direkt in den Lehrgang einsteuern können" und zwischen Abschlussprüfung und Dienstbeginn lagen keine 4 Wochen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: PzGrenHG87 am 06. Oktober 2020, 19:45:16
Moin Kameraden,
Ich bin neu hier im Forum, lese schon ne Weile mit und habe mal eine Frage zum Thema Wiedereinstellung. Ich hoffe die Frage ist hier richtig platziert.
Zu mir...ich bin 33, bin 2006 mit 18 zur Bw und war 4 Jahre SaZ als PzGren. 2007 KFOR Einsatz.
Nach der Bw habe ich eine Ausbildung zum Galabauer absolviert und mit 1,0 abgeschlossen. Indem Beruf arbeite ich noch heute.

Nun würde ich gern wieder zur Bw, hab einen Beratungstermin vereinbart und heute kam der Rückruf. Ich habe dem Berater gesagt ich hätte noch keine genaue Vorstellung von Laufbahn oder Verpflichtungszeit und würde gern ersteinmal eine Beratung über Möglichkeiten. Der Karriereberater teilte mir mit das mit meinem "doch ziemlich hohen" Alter und gerade so einem "speziellen" Beruf es sehr sehr schwierig ist nocheinmal in die Truppe zu kommen und hat mir empfohlen über das Dezernat Wehrersatz bei der Karriereberatung Hannover mich zum Thema Reservistendienst informieren zu lassen.
Er war freundlich aber sehr kurz angebunden und ratzfatz war das Gespräch beendet.

Nun bin ich etwas verdutzt, weil ich a) dachte die Bw braucht Leute und b) ist denn 33 wirklich so alt?😅 da ich schon mitbekommen habe wie sich Kameraden mit über 40 wieder Erfolgreich beworben haben.

Vielleicht hat da jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir etwas zu dem Thema an Infos geben, Vielen Dank
 
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: dunstig am 06. Oktober 2020, 19:54:34
Sollte der Beruf nicht für eine Einstellung mit höherem Dienstgrad nutzbar sein - wovon ich vom Bauchgefühl her erst einmal ausgehen würde - dann wird das auf Grund des Alters tatsächlich nichts (außer in der Mannschaftslaufbahn). Aber zur Verwertbarkeit der Ausbildung kann morgen sicherlich ein anderer Forenteilnehmer noch genaueres sagen.

Davon ab:
Zitat
a) dachte die Bw braucht Leute
Das denken viele, ist so pauschal aber schlicht und einfach falsch. Die Bundeswehr kann in vielen Bereichen ihren Bedarf mehr als deutlich decken. Insbesondere in den grünen Verwendungen oder solchen mit kaufmännischem Hintergrund, wo es mehr als genug Bewerber gibt. Was vor allem fehlt, sind Fachkräfte in Mangelverwendungen. Mit einer Ausbildung im IT-Bereich sähe es z.B. schon wieder ganz anders aus.
Zitat
b) ist denn 33 wirklich so alt?
Ab 30 wird die Luft ohne verwertbare Berufsausbildung nun mal sehr knapp ;)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: IkbinkeinBerliner am 15. November 2020, 17:40:43
Guten Abend alle zusammen,

Ich wollte dafür keinen eigenen Faden eröffnen daher stelle ich meine Frage mal hier:

Da ich mich für den Weg als Seiteneinsteiger interessiere, würden mich persönliche Erfahrungsberichte über die tatsächlichen Aufgabenfelder der Offiziere die über den Seiteineinstieg kamen interessieren.

Gibt es hier jemanden der VWL studiert hat und es damit zur Bundeswehr geschafft hat? Da dieser Studiengang von der BW Uni selbst angeboten wird vermute ich damit eine höhere Hürde bei der Einstellung, aber vielleicht kennt ja jemand jemanden etc.

Falls die Frage hier unpassend ist bitte ich das zu entschuldigen und für Antworten herzlichen Dank im voraus.

Beste Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 15. November 2020, 18:57:58
Da beim Seiteneinstieg als Offizier dieses nur DP-bezogen erfolgt, würde so ein Erfahrungsbericht nur dann helfen, wenn es auch genau diesen DP betreffen würde.
Kann halt selbst bei Einstellung mit dem selben Studiengang bei einem andern DP völlig anders sein.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 17. April 2021, 02:36:25
Guten Tag,

Ich lese in diesem Forum schon recht lange immer wieder einmal, aber da SE ja doch soweit ich das weiß alle Einzelfallentscheidungen sind, gibt es zu meinem Fall soweit ich das sehen konnte keine Informationen. Ich habe nach meiner Bewerbung 2019 und dem AC Mitte 2020 nun endlich die (vorläufig mündliche) Zusage bekommen, dass geplant ist mich im Oktober 2021 als SE einzustellen. Der DP, auf den ich mich beworben habe, ist nun aber noch bis 2023 besetzt, woraufhin ich für die zwei Jahre auf einen anderen DP geparkt werden soll. Der Einplaner hat mir am Telefon gesagt, dass der Personalführer jetzt schauen möchte welche spezifischen Ausbildungsinhalte bei mir nötig werden, was voraussichtlich diese zwei Jahre überbrücken wird, bis der eigentliche DP frei ist. Ich gehe davon aus, dass ich zusätzlich zu den Standard-Lehrgängen auch noch DP spezifische Ausbildungsinhalte durchlaufen muss, die dann ja auf meinen Wunsch-DP zugeschnitten sind.

Jetzt mein Anliegen: Ich habe mehrere Bekannte in der Bundeswehr und die kennen natürlich hauptsächlich den allgemeinen Werdegang der OAs. Mir wurde jetzt von mehreren Seiten gesagt, ich solle mir keine allzu großen Hoffnungen machen, dass ich am Ende auch auf dem DP lande, auf den ich mich beworben habe und der 2023 frei wird, da "bekanntermaßen nichts bei der Bundeswehr sicher ist". Ich hoffe, dass einer oder mehrere von Ihnen mir evtl ja doch aus eigener Erfahrung sagen können, wie viel Vertrauen ich in die Aussage stecken kann, dass ich 2023 dann auch den gewünschten DP bekomme. Da ich bisher nur gelesen habe, dass SE generell nur eingestellt werden, wenn DP frei und nicht anderweitig zu besetzen sind, daher dann die SE auch nur DP gebunden eingesetzt werden.

Ich bin mir vollkommen bewusst, dass ich am Ende unterschreibe, dass ich gewillt bin mich bundesweit versetzen zu lassen. Ich hätte da auch prinzipiell nichts gegen, auch wenn ich mich natürlich auf diesen DP beworben habe, weil mich genau das anspricht und ich gerne dort eingesetzt werden möchte. Ich weiß auch, dass Sie hier im Forum keine Hellseher sind. Aber vielleicht hat hier ja doch jemand eine grobe Einschätzung ob ich darauf vertrauen kann, dass ich auch auf den DP komme auf den ich mich beworben habe.

Vielen Dank schon einmal!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 17. April 2021, 06:05:21
Zitat
daher dann die SE auch nur DP gebunden eingesetzt werden.
Das ist korrekt, die genaue DP-Bezeichnung ist auch Teil der Einstellungspapiere.
Ohne nicht zu beeinflussende Änderungen (z.B.Einheit aufzulösen, Härtfall-Unterbringung) ist damit auch der DP so vorgesehen,
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: DeltaEcho am 17. April 2021, 07:15:05
Wenn du uns noch ein bisschen was zu deinem Studium sagst, dem geplanten Dienstposten, dann kann man dir ggf. auch sagen welche Lehrgänge da kommen bzw. Dir konkreter helfen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 17. April 2021, 09:13:44
Vielen Dank Ralf, dann hat sich meine Vermutung, dass meine Bekannten, durch die normalen OA Werdegänge und ständigen Versetzungen dort, etwas in ihrer Einschätzung meines Falls beeinflusst sind, ja bestätigt.

DeltaEcho:
Ich bin Biologin mit baldigem Doktortitel (Arbeit ist eingereicht, Verteidigung ist in ca. zwei Monaten) und der DP wäre dann ABCAbwStOffz SK Umweltschutzberater bei der ABC Abwehrschule. Der grobe Ablauf des ersten Jahres (GA, OL SE, Stabsoffizierlehrgang, Englischkurs, kurzer Einsatz am DP — wie das mit dem DP dann geregelt wird, werde ich dann ja bald sehen) ist mir bekannt und ich denke ABC spezifische Inhalte kommen danach.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 17. April 2021, 20:56:36
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Seiteneinstieg. Ich bin immer wieder überrascht, welch vermeintlich exotische Verwendungen es bei der Bundeswehr gibt.  ABCAbwStOffz SK Umweltschutzberater. Irgendwann habe ich ja gelernt, dass die ABCAbw-Truppe auch Spezialisten für Umweltschutz(-fragen) beherbergt bzw. hervorbringt. Ich wünsche einen guten Start in das ungewohnte militärische Umfeld und wünsche "Nebel Ahoi!".
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: UZwGBw am 22. April 2021, 04:54:06
@ Jul1234 D.h. Sie durchlaufen nicht die dreijährige Offizierausbildung mit den drei Offizierlehrgängen?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 22. April 2021, 12:35:41
@ Jul1234 D.h. Sie durchlaufen nicht die dreijährige Offizierausbildung mit den drei Offizierlehrgängen?

Soweit ich weiß, macht das keiner der Seiteneinsteiger mehr. Das ist zumindest das was ich an Informationen im Internet gefunden habe und was der Einplaner mir damals im Gespräch mitgeteilt hat. Der dreimonatige OL SE wurde doch vor einigen Jahren eingerichtet, gerade damit Seiteneinsteiger schneller durch sind und direkt auf die Dienstposten - die ja bekanntlich frei sind und besetzt werden müssen, sonst würde die Einstellung als SE mit höherem Dienstgrad ja nicht erfolgen - kommen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: UZwGBw am 22. April 2021, 13:04:00
Also keiner kann ich nicht bestätigen. Deshalb frage ich :)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: UZwGBw am 22. April 2021, 13:06:10
Werden Sie als regulärer Truppenoffizier geführt?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: 2Cent am 22. April 2021, 13:09:09
Gegenfrage... Gibt es den einen irregulären Truppenoffizier?

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: UZwGBw am 22. April 2021, 13:14:40
Danke, damit kamen wir hier einen entscheidenden Schritt weiter  ;)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 22. April 2021, 13:17:02
Jungs,

da dies ein relativ "neues" Thema ist, gibt es hier eben Veränderungen.

Natürlich werden SE als Truppenoffiziere geführt (nicht z. B. als SanOffz).

Das neuere Konzept ist eben, diese SCHNELL auszubilden und dann fachspezifisch einzusetzen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: 2Cent am 22. April 2021, 13:20:30
Danke, damit kamen wir hier einen entscheidenden Schritt weiter  ;)
Bitte jederzeit wieder,
vielleicht erkennen sie daran wie sinnvoll ihre Frage war.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: UZwGBw am 22. April 2021, 13:21:40
Aber diese Veränderungen scheinen ja nicht alle SE zu betreffen. Was sind denn die Kriterien dafür, ob die verkürzte Ausbildung oder die drei Jahre durchlaufen werden?

2Cent und Ihre Antwort  ;)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 22. April 2021, 14:42:49
Seitens des GenInsp gibt es eine klare Vorgabe, die OffzAusbildung der SE zu straffen, dafür wurde zum einen der separate Lg an der OSH geschaffen, sowie an der OSLw.
Diese sind zu nutzen.
Wenn da nun mal als Einzelabsprache einer die lange Ausbildung macht (aus was für Gründen auch immer), so what. Personalführung/-entwicklung ist oftmals Einzelgeschäft, die Grundsätzlichkeit bleibt bestehen.
Kommt doch nicht immer mit: der Sohn, meines Onkels hat nen Hund und dessen Frauchen sein Schwippschwager kennt einen der...
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinABC am 28. Mai 2021, 13:58:05
DeltaEcho:
Ich bin Biologin mit baldigem Doktortitel (Arbeit ist eingereicht, Verteidigung ist in ca. zwei Monaten) und der DP wäre dann ABCAbwStOffz SK Umweltschutzberater bei der ABC Abwehrschule. Der grobe Ablauf des ersten Jahres (GA, OL SE, Stabsoffizierlehrgang, Englischkurs, kurzer Einsatz am DP — wie das mit dem DP dann geregelt wird, werde ich dann ja bald sehen) ist mir bekannt und ich denke ABC spezifische Inhalte kommen danach.
[/quote]

Hi,

so etwas Ähnliches steht auch mir bevor. Darf ich fragen, mit welchem DR du eingestellt wurdest?

Danke und Glückwunsch!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 28. Mai 2021, 15:41:43
@traunsteinABC Wie zu erwarten wäre wird es ein Dr. rer. nat. der Biologie sein. So als Biologin.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 28. Mai 2021, 15:43:52
DeltaEcho:
Ich bin Biologin mit baldigem Doktortitel (Arbeit ist eingereicht, Verteidigung ist in ca. zwei Monaten) und der DP wäre dann ABCAbwStOffz SK Umweltschutzberater bei der ABC Abwehrschule. Der grobe Ablauf des ersten Jahres (GA, OL SE, Stabsoffizierlehrgang, Englischkurs, kurzer Einsatz am DP — wie das mit dem DP dann geregelt wird, werde ich dann ja bald sehen) ist mir bekannt und ich denke ABC spezifische Inhalte kommen danach.

Hi,

so etwas Ähnliches steht auch mir bevor. Darf ich fragen, mit welchem DR du eingestellt wurdest?

Danke und Glückwunsch!
[/quote]

Aber falls Sie DG und nicht DR meinen, Einstellungsdienstgrad mit Doktortitel ist Major.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinABC am 09. Juni 2021, 13:38:51
"Aber falls Sie DG und nicht DR meinen, Einstellungsdienstgrad mit Doktortitel ist Major."

Guten Tag,

Danke. Ich meinte den Dienstgrad. Weiß auch nicht, wie ich auf DR komme.

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, war, dass auch ich die Voraussetzungen für einen Major mitbringe. Allerdings muss ja auch ein mit Major bewerteter DP frei sein. Insofern war es für mich interessant zu sehen, dass grds. ein Direkteinstieg als M möglich ist. Natürlich mit Rücksicht auf das Fach. Das wird für einen ABC-PhD sicher einfacher, als für einen BWLer, wenn auch mit Berufserfahrung.

MfG
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinABC am 09. Juni 2021, 13:51:20
Guten Tag,

gibt es die gD/hD Aufteilung auch bei der BW, sodass dann als bspw. gD irgendwann bei A13 Schluss ist?

Danke
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 09. Juni 2021, 16:47:29
"Aber falls Sie DG und nicht DR meinen, Einstellungsdienstgrad mit Doktortitel ist Major."

Guten Tag,

Danke. Ich meinte den Dienstgrad. Weiß auch nicht, wie ich auf DR komme.

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, war, dass auch ich die Voraussetzungen für einen Major mitbringe. Allerdings muss ja auch ein mit Major bewerteter DP frei sein. Insofern war es für mich interessant zu sehen, dass grds. ein Direkteinstieg als M möglich ist. Natürlich mit Rücksicht auf das Fach. Das wird für einen ABC-PhD sicher einfacher, als für einen BWLer, wenn auch mit Berufserfahrung.

MfG

Soweit ich die SLV verstanden habe, wird man mit einem Doktorgrad in BWL oder anderen geisteswissenschaftlichen Fächern nicht als Major eingestuft. Da bringt der Doktorgrad nichts und es kommt höchstens die Berufserfahrung zu Gelten um höhere Dienstgrade als den Hauptmann bei Einstellung zu erreichen. Nur als Doktoringenieur/in oder Doktor der Naturwissenschaften kann man allein mit dem Titel auch als Major eingestellt werden.

Dazu kommt dann noch, wie du schon erwähnst, dass der passende Dienstposten vorhanden sein muss. Ich habe mich zum Beispiel 2019 mit meinem Master beworben und eine Absage erhalten. Nach vielem Hin und Her nach einem Truppenbesuch und dem Wunsch der dortigen Personen mich doch einstellen zu können wurde mir angeraten meinen Doktor zu beenden, da dort noch ein DP frei war. Also ja, gerade in der ABC-Truppe KANN es einfacher sein auf einen StOffz Posten eingestellt zu werden, da sonst wirklich nichts frei ist.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 10. Juni 2021, 10:53:52
Guten Tag,

gibt es die gD/hD Aufteilung auch bei der BW, sodass dann als bspw. gD irgendwann bei A13 Schluss ist?

Danke
Die Unterscheidung gD/hD betrifft nur den Bereich der zivilen Beschäftigten, egal ob Beamte oder Angestellte. Angestellte und Beamten benötigen in aller Regel ein abgeschlosses Masterstudium bzw. ein entsprechendes Äquivalent in Form eines Universitätsabschlusses. Ausnahmen gibt es nur bei Aufstiegsbeamten ... oder wenn Soldaten ab Major über den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr zu Beamten werden, da wird dann 1:1 gewechselt (soweit mir bekannt).
OffzmilFD werden in aller Regel maximal Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant (Ausnahmen gibt es auch da).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 10. Juni 2021, 11:27:28
"Aber falls Sie DG und nicht DR meinen, Einstellungsdienstgrad mit Doktortitel ist Major."

Guten Tag,

Danke. Ich meinte den Dienstgrad. Weiß auch nicht, wie ich auf DR komme.

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, war, dass auch ich die Voraussetzungen für einen Major mitbringe. Allerdings muss ja auch ein mit Major bewerteter DP frei sein. Insofern war es für mich interessant zu sehen, dass grds. ein Direkteinstieg als M möglich ist. Natürlich mit Rücksicht auf das Fach. Das wird für einen ABC-PhD sicher einfacher, als für einen BWLer, wenn auch mit Berufserfahrung.

MfG

Soweit ich die SLV verstanden habe, wird man mit einem Doktorgrad in BWL oder anderen geisteswissenschaftlichen Fächern nicht als Major eingestuft. Da bringt der Doktorgrad nichts und es kommt höchstens die Berufserfahrung zu Gelten um höhere Dienstgrade als den Hauptmann bei Einstellung zu erreichen. Nur als Doktoringenieur/in oder Doktor der Naturwissenschaften kann man allein mit dem Titel auch als Major eingestellt werden.

Dazu kommt dann noch, wie du schon erwähnst, dass der passende Dienstposten vorhanden sein muss. Ich habe mich zum Beispiel 2019 mit meinem Master beworben und eine Absage erhalten. Nach vielem Hin und Her nach einem Truppenbesuch und dem Wunsch der dortigen Personen mich doch einstellen zu können wurde mir angeraten meinen Doktor zu beenden, da dort noch ein DP frei war. Also ja, gerade in der ABC-Truppe KANN es einfacher sein auf einen StOffz Posten eingestellt zu werden, da sonst wirklich nichts frei ist.

Die Einstellung als Major hängt vom Erfüllen der Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV ab. Die Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist als förderliche Dienstzeit i. S. der SLV zu verstehen.
Wenn die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit nicht vorhanden sind, dann wird man auch nicht auf den freien DP als Major eingestellt, sondern als Hauptmann. Es gibt sicherlich exotische DP bei der Bundeswehr, wo die UniBw nicht unbedingt die passgenauen Absolventen hervorbringen. Da ist dann halt die Chance größer eingestellt zu werden.
Ist der Bedarf größer als das Angebot, wird eben auch von außen "eingekauft". Das Laufbahnrecht ist nun mal nicht unbedingt so flexibel, wie man sich das als Bewerber wünscht. Der Bund stellt bis 50 Jahre als Beamter ein. Manche Bundesländer ziehen die Grenze bei 40 Jahren.
Dann gilt das schöne Wort: "ISSO".

Vor einigen Jahren habe ich Träume von einer Wiedereinstellung begraben müssen, weil genau 1 cm zu groß lt. der damals gültigen Vorschrift. In Zeiten der Wehrpflicht war die Grenze anders, nämlich höher. Warum wurde die Vorschrift geändert? Wahrscheinlich weil man festgestellt hat, Soldaten ab der Körpergröße brauchen mehr Sonderanfertigungen bei Bekleidung und Ausrüstung. Hat während der Zeiten der Wehrpflicht offenbar nicht interessiert, Warum dann in den Zeiten danach? "ISSO".

Jetzt wird die SLV neu gefaßt. Schauen wir mal, was diese Novelle der SLV bewirkt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 10. Juni 2021, 13:47:59
Die Einstellung als Major hängt vom Erfüllen der Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV ab. Die Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist als förderliche Dienstzeit i. S. der SLV zu verstehen.
Wenn die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit nicht vorhanden sind, dann wird man auch nicht auf den freien DP als Major eingestellt, sondern als Hauptmann.

Der § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV besagt, dass: "Es kann eingestellt werden als Major, wer den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat"

Dementsprechend hat das bei einigen Dienstposten nichts mit Berufserfahrung zu tun. Gerade bei Doktoranden. Mir wurde vom Einplaner sogar gesagt, dass die Arbeit als Doktorand nicht als Berufserfahrung im Sinne der SLV angesehen wird, da man als Doktorand i.d.R. keine Aufgaben erfüllt, die die Bundeswehr für eine Einstellung als Major anerkennt. Sonst hätte ich die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit auch schon vor 1,5 Jahren gehabt.

Der Doktortitel ist (in diesem Fall) ausschlaggebend. Und wie immer wieder betont, der freie Dienstposten auf den der Abschluss passt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 10. Juni 2021, 18:05:56
Die Einstellung als Major hängt vom Erfüllen der Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV ab. Die Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist als förderliche Dienstzeit i. S. der SLV zu verstehen.
Wenn die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit nicht vorhanden sind, dann wird man auch nicht auf den freien DP als Major eingestellt, sondern als Hauptmann.

Der § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV besagt, dass: "Es kann eingestellt werden als Major, wer den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat"

Dementsprechend hat das bei einigen Dienstposten nichts mit Berufserfahrung zu tun. Gerade bei Doktoranden. Mir wurde vom Einplaner sogar gesagt, dass die Arbeit als Doktorand nicht als Berufserfahrung im Sinne der SLV angesehen wird, da man als Doktorand i.d.R. keine Aufgaben erfüllt, die die Bundeswehr für eine Einstellung als Major anerkennt. Sonst hätte ich die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit auch schon vor 1,5 Jahren gehabt.

Der Doktortitel ist (in diesem Fall) ausschlaggebend. Und wie immer wieder betont, der freie Dienstposten auf den der Abschluss passt.

Ich bezog mich ausdrücklich nicht auf den Dr.-Ing. bzw. Dr. rer. nat.. Man darf den Kolleginnen bzw. Kollegen resp. Kameradinnen und Kameraden des BAPersBw schon unterstellen, dass dort gewusst wird, dass ein Biologiestudium den Naturwissenschaften zugeordnet wird und nicht den Ingenieurwissenschaften.
Die Aussage des Einplaners halte ich mMn für gewagt. Ein Doktorand forscht im Allgemeinen (Ausnahmen gibt es davon auch) und das sind höchst wissenschaftliche Tätigkeiten, daher ja auch entsprechend E13 TV-L. Ich hätte höflich auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestanden.
Die Wehrwissenschaftlichen Dienststellen oder wie das heutige Wording dafür lautet, forschen definitiv auch ... da soll eine Tätigkeit in der Forschung nicht berufsförderliche Zeit sein? DAS halte ich persönlich für höchst fragwürdig.
Aber sicher eine Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 10. Juni 2021, 19:10:29
Meine Aussage bezüglich § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV sollte auch eher darauf abzielen, dass es bei der Einstellung als Major nicht unbedingt (nur) auf die Berufserfahrung ankommt, da diese anscheinend manchmal nicht als relevant akzeptiert wird.

Danke für die Erklärung bezüglich der Möglichkeit zur Anrechnung der Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Tatsächlich hatte derjenige, mit dem ich die Vollständigkeit meiner Unterlagen durchgegangen bin (ein ziviler Mitarbeiter im BAPersBw) auch gemeint, dass ich ja die 2,5 Jahre fast voll hätte (ein Monat hat gefehlt) und demnach als Major eingestellt werden kann. Im daran anschließenden Gespräch mit dem Einplaner kam dann die Rückmeldung, dass dies nicht so korrekt sei. Für mich ergibt es nun keinen Sinn mehr dahingehend nachzufragen, aber vielleicht hilft es jemand anderem ja noch weiter.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinABC am 14. Juni 2021, 12:05:41
Meine Aussage bezüglich § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV sollte auch eher darauf abzielen, dass es bei der Einstellung als Major nicht unbedingt (nur) auf die Berufserfahrung ankommt, da diese anscheinend manchmal nicht als relevant akzeptiert wird.

Danke für die Erklärung bezüglich der Möglichkeit zur Anrechnung der Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Tatsächlich hatte derjenige, mit dem ich die Vollständigkeit meiner Unterlagen durchgegangen bin (ein ziviler Mitarbeiter im BAPersBw) auch gemeint, dass ich ja die 2,5 Jahre fast voll hätte (ein Monat hat gefehlt) und demnach als Major eingestellt werden kann. Im daran anschließenden Gespräch mit dem Einplaner kam dann die Rückmeldung, dass dies nicht so korrekt sei. Für mich ergibt es nun keinen Sinn mehr dahingehend nachzufragen, aber vielleicht hilft es jemand anderem ja noch weiter.

Stellt sich für mich jetzt noch die Frage, inwiefern man mit einer "Majors-Qualifikation" auch als Hptm glücklich wird. Ich denke, es ist etwas einfacher, an Hptm-DP dranzukommen, weil man schlicht mehr Auswahl hat und sich nicht auf die 2-3 vorhandenen Majorsstellen einschießt. Wie auch immer: wie sieht es das Forum? Lohnt es sich, eine Stelle unter Qualifikation anzunehmen? Unabhängig vom Finanziellen. Ich habe zB in der freien Wirtschaft die Erfahrung gemacht, dass Stellen unter Qualifikation absolut nicht glücklich machen. Wie würdet ihr es machen? Hat das vllt jemand gemacht?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 14. Juni 2021, 13:17:58
Ich kann an sich nichts dazu sagen wie es im praktischen Alltag ist sich "unter Wert" zu verkaufen, aber mir wurde von allen Seiten davon abgeraten. So wie ich deinem Namen entnehmen kann, hast du ebenfalls deine Qualifikation im naturwissenschaftlichen Bereich? Dann würde ich erst einmal nachfragen ob überhaupt Bedarf besteht. Mir wurde von mehreren Stellen ausdrücklich gesagt, dass es keinerlei freie Dienstposten gibt, die ich mit meinem M.Sc. bekommen könnte und es gäbe nur eine Möglichkeit, wenn ich den Doktortitel habe und direkt auf einen Majors-DP eingesetzt werden kann. Von daher stellt sich die Frage eventuell gar nicht, ob man sich unter Wert verkauft.

Ich hätte mich wegen der fehlenden DP auf der Ebene OLt/Hptm fast als Fw beworben (bevor mir das mit dem Major-DP erzählt wurde), da es dort größeren Bedarf gibt (habe auch eine Laboranten-Ausbildung). Ist nochmal ein ganzes Stück niedriger als Hptm vs M, aber ich denke das Prinzip "unter Wert verkaufen macht nicht Glücklich" in den Aussagen, kann man wahrscheinlich trotzdem anwenden. Besonders wenn man vorher schon bemerkt hat, dass man nicht glücklich auf Stellen ist, die unterhalb der eigenen Qualifikationen sind.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 14. Juni 2021, 13:21:58
Nunja - der "Unterschied" zwischen Hptm / Major in einer "Fachverwendung" ist je nach Dienstposten nicht "spürbar" - insoweit kann ich das Argument "nicht glücklich werden" nicht nachvollziehen.

(Anders natürlich wenn man sich auf Fw DP bewirbt, aber studiert ist).

.. und wenn kein Dienstposten vorhanden ist, also kein "Angebot" da ist, ist der "Wert" bei diesem Arbeitgeber eher "Null".
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinwunder am 16. Juni 2021, 16:20:20
Nunja - der "Unterschied" zwischen Hptm / Major in einer "Fachverwendung" ist je nach Dienstposten nicht "spürbar" - insoweit kann ich das Argument "nicht glücklich werden" nicht nachvollziehen.

(Anders natürlich wenn man sich auf Fw DP bewirbt, aber studiert ist).

.. und wenn kein Dienstposten vorhanden ist, also kein "Angebot" da ist, ist der "Wert" bei diesem Arbeitgeber eher "Null".

Das ist sicher richtig. Und wieder kommt es auf den Individualfall an. Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden). Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht. Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.

Und auch, wenn man als SE mehrere Jahre relevante Berufserfahrung hat, kann es durchaus sein, dass ein A11 DP nicht mehr ausreicht, um einen zu fordern (mal von der Einarbeitung und dem grundsätzlich neuen Arbeitsumfeld abgesehen).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2021, 16:32:54
@ Traunsteinwunder:

Du hast offensichtlich Beförderungen bei der BW nicht verstanden - es ist überhaupt kein Master für eine StOffz Beförderung notwendig - es gibt sogar StOffz, die haben nie studiert.

Und nu?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Nachtmensch am 16. Juni 2021, 16:47:06
Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden).
Wo steht das? Welche Behörden meinst du?

Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht.
Die Frage ist, ob man deine Argumentation gelten lässt. Sie ist grundlegend falsch und du hast überhaupt keine Ahnung.

Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.
Warum sollte der Aufstieg länger dauern? Quelle?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Thomi35 am 16. Juni 2021, 17:49:25
Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

Das war -soweit ich weiß- am Anfang nach der Einführung dieser Abschlüsse ein Problem der Innenministerkonferenz (IMK) gewesen. Offensichtlich sind sich da die Kultusministerkonferenz (KMK) und die IMK dann aber 2007 einig geworden:

Zitat
Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) überprüft.

Sie stellen fest:

  • Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.
  • Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.

[…]

Quelle: Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ der KMK und IMK von 07 und 12/2007 (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_09_20-Vereinbarung-Zugang-hoeherer-Dienst-Master.pdf)

Die KMK wollte schon immer die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig davon, an welcher Art von Hochschule sie erworben wurden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinwunder am 17. Juni 2021, 17:05:19
@ Traunsteinwunder:

Du hast offensichtlich Beförderungen bei der BW nicht verstanden - es ist überhaupt kein Master für eine StOffz Beförderung notwendig - es gibt sogar StOffz, die haben nie studiert.

Und nu?

Ich bin ja auch nicht in der Bw und suche hier nur nach Antworten. Insofern kann ich die Arroganz in deinem Beitrag nicht nachvollziehen. Wenn du konkrete Erfahrungen hast - etwaig den Aufstieg von Offz nach StOffz gemacht hast, kannst du ja gerne dein Wissen teilen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinwunder am 17. Juni 2021, 17:14:25
Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden).


Wo steht das? Welche Behörden meinst du?

Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht.
Die Frage ist, ob man deine Argumentation gelten lässt. Sie ist grundlegend falsch und du hast überhaupt keine Ahnung.

Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.
Warum sollte der Aufstieg länger dauern? Quelle?

Logik. Kennst du das?

...

Wenn es dich interessiert, kannst du ja gerne selber nachforschen, statt hier schnippische Fragen zu stellen. Es steht dir frei, deine Erfahrungen zu teilen. Ich bestehe nicht auf meinem Wissensstand.

Meine Quellen sind allesamt oberste Bundesbehörden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: traunsteinwunder am 17. Juni 2021, 17:21:04
Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

Das war -soweit ich weiß- am Anfang nach der Einführung dieser Abschlüsse ein Problem der Innenministerkonferenz (IMK) gewesen. Offensichtlich sind sich da die Kultusministerkonferenz (KMK) und die IMK dann aber 2007 einig geworden:

Zitat
Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) überprüft.

Sie stellen fest:

  • Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.
  • Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.

[…]

Quelle: Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ der KMK und IMK von 07 und 12/2007 (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_09_20-Vereinbarung-Zugang-hoeherer-Dienst-Master.pdf)

Die KMK wollte schon immer die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig davon, an welcher Art von Hochschule sie erworben wurden.

Danke.

Das ist in manchen obersten Bundesbehörden aber nach wie vor nicht so. Und daher auch meine Sorge, dass es in der Bw auch so sein könnte. Ich glaube, ich konnte aus den obigen Kommentaren aber schon die Antwort herauslesen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 17. Juni 2021, 17:57:16
... argumentiert beim BW Laufbahnrecht mit "logik", und kann keine Quellen zitieren ... ist klar.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Nachtmensch am 17. Juni 2021, 19:38:51
Das ist in manchen obersten Bundesbehörden aber nach wie vor nicht so. Und daher auch meine Sorge, dass es in der Bw auch so sein könnte.
Welche sollen das sein?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 18. Juni 2021, 12:01:10
Eine der wenigen Konstellationen wo ich mir vorstellen kann, dass der Master nicht voranbringt, ist der Fall, dass das FH-/Bachelor-Studium lediglich 180 ECTS umfassten und der Masterstudiengang keine 120 ECTS.

Zugang zum höheren Dienst gewährt nur ein akkreditierter Master der mit dem FH-/Bachelor-Zeugnis 300 ECTS umfasst.

Ansonsten gilt immer noch für Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Leistung, Eignung und Befähigung. Wenn der Mensch trotz Master-Abschluß keine entsprechende Beurteilung hat und/oder sich anderweitig nicht im Auswahlverfahren durchsetzen kann, dann ist das eben so.

In Zivilbehörden gibt es auch immer noch das Juristen-Privileg ... mehr oder minder viele DP erfordern das 2. juristische Staatsexamen. Ob das jetzt immer sachlich/inhaltlich gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Rumpelstielz2021 am 04. Juli 2021, 18:24:38
Nun, es braucht definitiv keinen Master, aber ein Master macht -gerade bei einer Wiedereinstellung oder einem Seiteneinstieg- zum Teil einen deutlichen Unterschied.

Ich kenne ein Beispiel eines Kameraden der auch hier aktiv ist, der wurde mit > 13 Jahren anrechenbarer Berufserfahrung in die Erfahrungsstufe 5 sortiert bei seiner Wiedereinstellung. Da er aber nur ein FH-Diplom -vor Bologna- hatte, war der Dienstgrad nur Oberleutnant, trotz einer Tätigkeit als Abteilungsleiter im zivilen.
Ergebnis war dann A10 mit E-Stufe 5.
Im Gesetz steht immer nur "kann mit Dienstgrad xy eingestellt werden"...muss aber eben nicht.
Über Sinn und Unsinn kann man also streiten.

Spätestens wenn man es zum BS schafft ist es ohnehin egal welchen Abschluss man hat, früher oder später (genug Dienstzeit vorausgesetzt) wird man dann eh A14....ggf. hat man hier und da mal längere Wartezeiten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 31. Januar 2022, 15:32:12
Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu den Übergangsgebührnissen bei Seiteneinsteigern. Mir wurde letzte Woche von einem Kameraden, der ebenfalls Seiteneinsteiger ist, gesagt, dass sich die Zeit in der Übergangsgebührnisse gezählt werden reduziert, da Seiteneinsteiger (Offz) als 'mit Studium' geführt werden und dann nur Anspruch auf 24 Monate haben. Dazu kann ich im Internet aber nichts finden. Kann mir einer von Ihnen mitteilen, ob dies so richtig ist?

VG
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 31. Januar 2022, 15:57:04
@ Jul1234:

Bei aller Liebe: Wer solche Aussagen macht, soll bitte die Quelle dazu nennen ...
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Lukas1999 am 02. Februar 2022, 14:32:12
Hallo zusammen,

Ich bin 22 und aktuell dabei meine Bachelorarbeit in der Fachrichtung Maschinenbau fertigzustellen und wollte fragen wie die Verwendungschancen als SE mit meinem Studium sind.
Welche möglichen Stellen wären zu erwarten (Marine ausgeschlossen)?
Wie würde außerdem ein möglicher Zeitplan aussehen da hier schon geschrieben wurde, dass man z.T. länger als 2 Jahre warten musste.
Im Karrierecenter habe ich schon angerufen dort wurde mir gesagt dass ich mich erst mit einem Bachelorzeugnis bewerben kann.

Danke!

MfG

Lukas
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: KlausP am 02. Februar 2022, 15:03:25
Im ACFüKrBw gibt es eigenes Dezernat für Seiteneinsteiger. Dort sollte man in der Lage sein, Ihnen eine kompetentere Auskunft zu geben. Die Telefonnummer ist hier irgendwo im Thread versteckt oder auf der Seite des ACFüKrBw. Und nein, ich habe die jetzt nicht parat.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. Februar 2022, 15:50:44
Einstellungen von SE können jeweils immer am 1. des ersten und 1. des zweiten Monats eines Quartals erfolgen. Grundausbildung erfolgt für alle bei der Luftwaffe 3 Monate und anschl. den OL für SE (OSH oder OSLw). Dann die fachbezogene Ausbildung.
SE mit einem Ing-Studium haben schon ordentliche Chancen. Die meisten DP, die für SE geeignet sind, sind mit einem Ing-Studium. Falls gewollt, kannst du anfragen, ob du einen Master in MB machen kannst, falls du Interesse hast. Vereinzelt gibt es die Möglich für Ing., auch je nach Performance des BA-Abschlusses und des assessments und des DP, also Einzelfallentscheidungen.
Und wenn es keinen passenden DP gibt, kann man immer noch als Oberfähnrich aufgrund seines BA Abschlusses ohne einen bestimmten DP-Bezug einsteigen (Bewerbungsschluss Ende März!).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 17. Februar 2022, 14:47:31
@ Jul1234:

Bei aller Liebe: Wer solche Aussagen macht, soll bitte die Quelle dazu nennen ...

Aufgrund dieses Kommentars habe ich heute nochmal nachgefragt und danach selbst etwas recherchiert. Ist vielleicht für manche interessant.

§5 SVG Nr. 9:

Zitat
Für Soldaten auf Zeit, die auf Grund eines nach den Laufbahnvorschriften geforderten Studienabschlusses oder vergleichbaren Abschlusses an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in die Bundeswehr eingestellt worden sind, und für Unteroffiziere des Militärmusikdienstes, die im Rahmen ihrer militärfachlichen Ausbildung eine staatliche Hochschule, eine staatlich anerkannte Hochschule oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung besucht und das vorgegebene Studienziel unterhalb eines Studienabschlusses oder vergleichbaren Abschlusses auf Kosten des Bundes erreicht haben, beträgt die Förderungsdauer nach einer Dienstzeit von

1.   4 und weniger als 5 Jahren   bis zu 7 Monate,
2.   5 und weniger als 6 Jahren   bis zu 10 Monate,
3.   6 und weniger als 7 Jahren   bis zu 12 Monate,
4.   7 und weniger als 8 Jahren   bis zu 17 Monate,
5.   8 und weniger als 9 Jahren   bis zu 21 Monate,
6.   9 und weniger als 10 Jahren   bis zu 25 Monate,
7.   10 und weniger als 11 Jahren   bis zu 29 Monate,
8.   11 und weniger als 12 Jahren   bis zu 33 Monate und
9.   12 und mehr Jahren   bis zu 36 Monate.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2022, 15:14:31
Zitat
und dann nur Anspruch auf 24 Monate haben.

Also - das Gerücht ist eine "vollkommene Fehlinformation", die 24 Monaten tauchen weder im Gesetz auf, noch ist die Aussage vom Konzept her richtig, da BfD Leistungen (auch) von der geleisteten Dienstzeit abhängig sind.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 17. Februar 2022, 15:18:02
Ja da habe ich wohl 21 gesagt bekommen und es ist mir falsch im Gedächtnis geblieben, da ich die 24 Monate der Offz-Laufbahn mit Studium im Kopf hatte. Dennoch ist das Erbsenzählerei und eine kompetente Antwort sieht anders aus.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2022, 15:25:50
Hä?

Richtig ist, dass Seiteneinsteiger Offz eine BfD Förderung basierend auf der Verpflichtungszeit erhalten - Quelle hast Du genannt.

Weder stimmt die im "Gerücht" genannte Zeit, noch die Begründung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Jul1234 am 17. Februar 2022, 15:37:50
Im Kern ging meine Frage darüber, ob Offz SE eine geringere Förderung bekommen als 'normale' SAZ mit gleicher Verpflichtungsdauer. Da das Gespräch etwas her war und ich es falsch in Erinnerung hatte, hab ich das unglücklich ausgedrückt. Aber dennoch sollte die Hauptaussage der Frage erkennbar gewesen sein.

Ja, Offz SE erhalten eine geringere Förderung. Sowohl was Zeitraum der Übergangsgebührnisse, als auch die Höhe der Übergangsbeihilfe angeht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2022, 17:18:35
Diese Fragestellung konnte ich tatsächlich nicht erkennen, ich bitte um Entschuldigung.

Frage als Denkanregung:

Welche Förderung erhält denn ein SaZ Offz mit gleicher Verpflichtungszeit, der 4 Jahre studiert hat?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Student am 24. März 2022, 15:50:48
Wie hoch ist der Personalbedarf bei Seiteneinsteigern?
In welchen Bereichen fehlt das meiste Personal?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. März 2022, 15:59:35
Ingenieurstudiengänge sind am stärksten gefragt.
Welche Studiengang genau, hängt vom Dienstposten ab, der zu diesem Zeitpunkt für die Nachbesetzung zur angeboten wird.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Student am 24. März 2022, 16:10:34
Hallo Ralf,

danke für die Antwort.

Heißt Elektro-, Bau,- Maschinenbau?

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. März 2022, 17:04:51
Zitat
Welche Studiengang genau, hängt vom Dienstposten ab, der zu diesem Zeitpunkt für die Nachbesetzung zur angeboten wird.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Das sollte auch reichen, denn ohne eine Bewerbung weiß man ja nicht, ob sein Studiengang mit einem DP auch nachgefragt ist.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Nunu2112 am 04. April 2022, 11:07:56
Hallo Zusammen,

ich hätte ein, zwei Fragen zur Bewerbung bei der Bundeswehr bzw. würde ich gerne eure Einschätzung zu meiner aktuellen Situation hören, ob eine Bewerbung überhaupt in Frage kommt.
Kurz zu mir: w24, habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und werde voraussichtlich Ende dieses Jahres meinen Bachelorabschluss in Bauingenieurwesen machen. Ich arbeite zurzeit als Werkstudentin bei einem Bauunternehmen.
Nun bin ich über Umwege auf die Bundeswehr gekommen und habe auch durch Erzählungen von Bekannten vieles Gutes gehört. Grundsätzlich bin ich zufrieden mit meinem Studium nur habe ich festgestellt, dass ich gerne etwas praktischeres machen möchte. Bei meinem Praktikum auf der Baustelle konnte ich viel mithelfen, was mir sehr viel mehr Spaß gemacht hat als am Schreibtisch zu sitzen. Allgemein macht mir körperliche Arbeit und Sport spaß. Sowas im Job zu integrieren wäre natürlich dann optimal.
Ich überlege also nun mich bei der Bundeswehr zu bewerben. Das Einzige was mich noch verunsichert ist mein Alter. Ich weiß, dass ich an sich nicht zu alt bin für eine Bewerbung aber rundherum sind ja dann doch eher die meisten im Abi-Alter. Dazu befürchte ich, dass ich nach der Dienstzeit mit Mitte/Ende 30 keinen Job mehr finde, da andere dann schon eine längere Berufserfahrung in dem Job bsp. Bauleitung haben.
Wie sehr ihr das?
Kann ich dann in die Offizierslaufbahn (wenn Eignung vorhanden) oder gelte ich dann als Seiteneinsteiger?
Ist es Möglich nur einen Master über die Bundeswehr zu machen?
Leider weiß ich auch nicht welche Verwendungen alle so in Frage kommen würden. Bei meiner Recherche fand ich die Gebirgspioniere am Interessantesten oder generell etwas in Richtung Pioniere.

Danke und liebe Grüße!

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 04. April 2022, 13:46:13
Wenn du als Seiteneinsteiger einsteigst, dann auch nur berufsnah mit dem Dienstgrad Oberleutnant.
D.h. wenn Bedarf bestehen sollte an BauIng, dann wird es mglw. etwas in der Pioniertruppe oder beim BAIUDBw sein.Sollte ein BA nicht ausreichen, dann kannst du versuchen, dass du einen Master zugesagt bekommst, d.h., dass du dann während deiner Ausbildungszeit zur UniBw gehst und dort deinen Master nachholst.
Das kann man aber nur sehen und sagen, wenn man die Bedarfslage dagegen hält.
Sollte eine Einstellung nicht studiennah erfolgen können, käme die Einstellung als Oberfähnrich in Frage; hier ist es dann egal, in welche Verwendung du gehst, ein Studium ist auch nicht mehr weiter vorgesehen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 04. April 2022, 16:03:17
Hallo Zusammen,

ich hätte ein, zwei Fragen zur Bewerbung bei der Bundeswehr bzw. würde ich gerne eure Einschätzung zu meiner aktuellen Situation hören, ob eine Bewerbung überhaupt in Frage kommt.
Kurz zu mir: w24, habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und werde voraussichtlich Ende dieses Jahres meinen Bachelorabschluss in Bauingenieurwesen machen. Ich arbeite zurzeit als Werkstudentin bei einem Bauunternehmen.
Nun bin ich über Umwege auf die Bundeswehr gekommen und habe auch durch Erzählungen von Bekannten vieles Gutes gehört. Grundsätzlich bin ich zufrieden mit meinem Studium nur habe ich festgestellt, dass ich gerne etwas praktischeres machen möchte. Bei meinem Praktikum auf der Baustelle konnte ich viel mithelfen, was mir sehr viel mehr Spaß gemacht hat als am Schreibtisch zu sitzen. Allgemein macht mir körperliche Arbeit und Sport spaß. Sowas im Job zu integrieren wäre natürlich dann optimal.
Ich überlege also nun mich bei der Bundeswehr zu bewerben. Das Einzige was mich noch verunsichert ist mein Alter. Ich weiß, dass ich an sich nicht zu alt bin für eine Bewerbung aber rundherum sind ja dann doch eher die meisten im Abi-Alter. Dazu befürchte ich, dass ich nach der Dienstzeit mit Mitte/Ende 30 keinen Job mehr finde, da andere dann schon eine längere Berufserfahrung in dem Job bsp. Bauleitung haben.
Wie sehr ihr das?
Kann ich dann in die Offizierslaufbahn (wenn Eignung vorhanden) oder gelte ich dann als Seiteneinsteiger?
Ist es Möglich nur einen Master über die Bundeswehr zu machen?
Leider weiß ich auch nicht welche Verwendungen alle so in Frage kommen würden. Bei meiner Recherche fand ich die Gebirgspioniere am Interessantesten oder generell etwas in Richtung Pioniere.

Danke und liebe Grüße!

Eine Alternative zur Offizierlaufbahn wo man auch praktisch und körperlich gefordert ist, ist der gehobene feuerwehrtechnische Dienst der Bundeswehr.

Dienstsport gibt es auch da.

https://www.bundeswehrkarriere.de/laufbahnausbildung-gehobener-feuerwehrtechnischer-dienst/138428 (https://www.bundeswehrkarriere.de/laufbahnausbildung-gehobener-feuerwehrtechnischer-dienst/138428)



Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 07. April 2022, 06:57:53
Aktuell gibt es für Infrastruktur ("Bauwesen" im weitesten Sinne) und Pionierdienst verpflichtungsprämien, da scheint also Bedarf zu bestehen, könntest du also versuchen.

Generell wirst du, wenn du als SE mit höherem DG Oberleutnant eingestellt wirst, studiennah verwendet, heißt du kommst auf einen Dienstposten, der mit deinem Studium hinterlegt ist.
Wenn du dann mit Mitte / Ende 30 raus gehen solltest und nicht zwischendurch Berufssoldat wirst, passt das an sich lückenlos in den Lebenslauf, weil du ja in deinem gelernten Fachbereich eingesetzt warst....das kann man schon vernünftig verkaufen.

An deiner Stelle würde ich mich einfach mal bewerben, das Assessment mitmachen und gucken was man dir anbietet. Wenn es dir gefällt gut, ablehnen geht ja immer noch.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Nunu2112 am 08. April 2022, 11:59:26
Dankeschön für die ganzen Antworten!
Ich denke ich werde demnächst mal zur Karriereberatung gehen und schauen was dabei dann rumkommt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Radeon am 08. April 2022, 18:40:59
Grüße,
vor knapp drei Wochen war ich in Köln.
Beworben hatte ich mich aus der Truppe als Seiteneinsteiger. Selbst bin ich 34 Jahre alt und mit abgeschlossenem Bachelor in Informatik.
Für mich gab es zwei Möglichkeiten.

1. Einstieg mit dem Dienstgrad Oberleutnant. Dafür standen einige wenige Dienstposten, die genau dieses Sutdium benötigen, zur Wahl.
Und nur diese hätte ich begleiten können. Die Ausbildung zum Offizer ist dann sehr kurz, eben nur für diese Dienstposten.
Das liegt mir nicht, da ich noch über zwanzig Dienstjahre habe...

2. Ausbildung zum Truppendienstoffizier als Oberfähnrich. Man durchläuft die normale Offizierausbildung und ist dann nicht so an eng den Dienstposten gebunden, wie Variante eins.
Dank des Studiums wird man einem Jahr schon Leutnant und nach weiteren 2,5 Jahren dann auch Oberleutnant. Dafür habe ich mich entschieden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bome am 08. April 2022, 22:37:58
Da du dir Sorgen um dein Alter machst erzähle ich einmal kurz von mir.
Ich habe bereits 4 Jahre Dienstzeit hinter mir von 2010 bis 2014.
Dann habe ich 5 Jahre erfolgreich Ingenieurwesen Maschinenbau studiert und anschließend gearbeitet.
Jetzt bin ich 30 und steige dennoch im Juli wieder in die Bundeswehr ein (dann mit 31).
Auch ich habe mich erneut für 13 Jahre verpflichtet.
Mir wurde als erste Option eine Majorstelle angeboten. Diese ist aber von meinem Wohnort so heftig weit weg und wäre auf 7 Jahre begrenzt gewesen, dass ich mich dagegen entschieden habe.
Auch ich nutze das über mir beschriebene Oberfähnrichmodell.
Einstieg als Oberfähnrich, nach einem Jahr Leutnant etc...
Der Vorteil ist, dass wir ganz normal die Grundausbildung und anschließend die Lehrgänge besuchen und dann unsere Dienstposten beziehen, ohne Zeit fürs Studium zu opfern da das ja schon vorhanden ist.
Somit sammeln wir deutlich mehr Beurteilungen und auch die Chancen auf Berufssoldat steigen dadurch ein wenig.
Solltest du es als Option sehen überlege es dir gut. Und hör dir nicht nur alles gute sondern auch alles schlechte an. Es ist nicht alles Gold was glänzt und jeder muss selbst entscheiden, ob es für ihn etwas ist.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 09. April 2022, 08:00:09
@Bome

Teile deines Beitrags sind aus meiner Sicht so nicht korrekt.

1. So wie die Regelungen aktuell liegen, hast du bei dem Modell wo du als Oberfähnrich einsteigst keineswegs mehr Beurteilungen in kurzer Zeit als beim Einstieg mit höherem DG. Die erste ABU bekommt man als OLt nach einem Jahr als Offz, verschoben um Abwesenheiten für Lehrgänge >4 Wochen Dauer, die 2. ABU nach einem Jahr auf dem Dienstposten (wieder um Lehrgangszeiten verschoben.
Als Oberfähnrich bist du aber zu dem Zeitpunkt, wo der SE Olt seine 1. ABU bekommt, in der Regel noch garnicht beurteilungsreif. Die Zeiten der Vorschrift / Regelung ist zwar für alle gleich, da du aber erst später auf DP kommst wirst du tendenziell auch erst später deine 2. ABU bekommen.
Fazit ist dann, dass man auch erst später einen BS-Antrag stellen kann, wofür man regelmäßig min. 2 ABU vorweisen muss.

2.) Als SE mit höherem DG ist man nicht zwingend an einen DP gebunden, dass was du sagst bezieht sich auf die Länge der Verpflichtungszeit bei Wiedereinstellung. Man muss dich auf einen freien DP einstellen, wenn in 7 Jahren ein Regenerant bereitsgeht kannst du nur 7 Jahre (neue) Verpflichtungszeit bekommen.
ABER, wenn du erst mal im System bist, kannst du dich genauso versethen lassen wie jeder andere Offz auch, Eignung, Leistung und Befähigung sowie Bedarf vorausgesetzt. Gleiches gilt prinzipiell für Verlängerungen der Verpflichtungszeit.

3.) Der SE mit höherem DG ist prinzipiell erstmal Truppendienstoffizier wie jedern andere Truppendienstoffizier auch, genauso wie der SE Oberfähnrich und diesem auf dem Papier erstmal gleichgestellt...
ABER, der SE OLt ist direkt für eine Fachverwendung eingestellt und hat daher kürzere OffzLehrgänge, die Fachlehrgänge sind bei beiden gleich. Deswegen sind SE OLt eher nicht auf DP mit Disziplinargewalt zu verwenden und in der Hinsicht so ein Zwitter aus Truppendiener und Fachdiener. Mit einem extrem guten Leistungsbild kann man aber auch als SE mit höherem Dkenstgrad kn eine Führungsfunktion mit Disziplinargewalt kommen, auch wenn es schwer ist und man sich dafür sehr gut bewähren muss, z.B. durch viel Chefvertretungszeit. Es ist aber möglich (selbst bei mir so erlebt).
Für Teilnehmer des Oberfähnrich-Modells ist das leichter weil die normalen OffzLehrgänge besucht werden. Hier kan man sagen das die Entwicklungsmöglichkeiten vermutlich etwas breiter sind, während der SE OLt eher nur in Fachverwendungen dienen wird. Aber eben nicht zwingend...

4.) Über die Chance zum BS entscheidet am Ende dein Leistungsbild und der Bedarf der Truppe, möglich ist es für alle SE unabhängig vom SE-Werdegang. Ob das für die eine oder andere SE-Gruppe leichter ist kann noch keiner sagen, denn die SE Oberfähnrich gibts noch nicht lange genug.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 09. April 2022, 10:22:00
Fakt ist:
- SE sind voranging fachlich zu verwenden, Fachkarriere ist hier das Stichwort; die Regelverpflichtungszeit ist grds. 8 Jahre, sie sind im Verwendungsaufbau entsprechend ihres Dienstgrades einzusteuern, so dass anschl. auch weiter gefasste Verwendungen im Werdegang erfolgen können; sie sind in der Truppe manchmal nicht besonders hoch angesehen, weil sich hartnäckig die Meinung des "Neckermanns" dort hält; der OffzLg ist auch kürzer: höhere Besoldung und Dienstgrad und schneller Möglichkeit, zum StOffz aufzusteigen
OFähnr: Regelverpflichtungszeit 13 Jahre (und damit hat ein OFähnr eben auch mehr Zeit BS-Anträge zu stellen; OFähnr werden als "ganz normale TrD-Offz" betrachtet, stehen also auch für alle Verwendungen zur Verfügung; die Chancen als OFähnr eingestellt zu werden sind vielfach größer, weil man eben für alle DP in Frage kommt.

Beide Modelle haben deswegen mE eine Daseinsberechtigung nebeneinander.
Wer vorrangig studiennah 8was ja auch Vorteile nach dem ausscheiden als SaZ hat) verwendet werden will, versucht als SE reinzukommen, wer "ganz normal" OffzTrD werden will, versucht als OFähnr reinzukommen.
Und wer etwas studiert hat, was fachlich nicht gebraucht wird, kann eh nur als OFähnr kommen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 09. April 2022, 23:58:00
Gibt es eigentlich eine Auswertung wieviel DP von StOffz mit DV-Funktion hinterlegt sind?

Nach reiner "Gefühlslage" gibt es deutlich mehr StOffz mit Fachaufgaben in den diversen (Bundes-)Ämtern, Kommandos, Schulen und Zentren, usw., als Soldaten, die tatsächlich Disziplinargewalt ausüben.

Rein optisch ist es also erstmal nachrangig, ob ich als OFhr starte oder dann lieber doch gleich als Offz-SE nach fachlicher Ausbildung in eine Verwendung starte.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 10. April 2022, 07:09:12
Ja, es gibt deutlich weniger DP als DP als andere.
Aber damit sind ja nicht nur DV gemeint, auch Zugführer bspw.
Der große Unterschied sind die eingeschränkten Einstiegs-DP für SE und die Verpflichtungszeit. Je länger man dabei ist, desto mehr schwimmt das, weil dann die Aussagen der BU ausschlaggebend werden.
Es ist aber auch nicht so wahrscheinlich, dass jemand, der keinen klassischen Verwendungsaufbau über ZgFhr (o.ä.!) hat auf einen KpChef DP bringe. Es wird ja auch nicht jeder OA KpChef, sondern hier auch nur diejenigen, die eine schon herausgehobene Führungsfähigkeit attestiert bekommen.
Wir sollten das nicht verkopfen. Wer eine Führungsverwendung anstrebet, ist mit dem Einstieg als OA gut beraten, gleichwohl auch das eben keine Garantie ist.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Deepflight am 10. April 2022, 08:16:18
Eben, ich kann die von Ralf gemachten Punkte nur unterschreiben. Beide "Werdegänge" haben ihre Daseinsberechtigung, beide mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen, wobei sich das dann irgendwann nivelliert. Wie Ralf schon schrieb, wenn man erst mal "drin" ist im System kommt irgendwann der Punkt, wo die BU anteilig wichtiger sind als die Frage, wie man Offz geworden ist.
So oder so liegt der Fokus für jede der beiden Einstiegsmöglichkeiten halt anders, und dass muss man eben wissen und für sich bewerten.

Kleiner Zusatzaspekt ist auch, dass bei den SE mit höherem DG für den DP eine Besonderheit gilt. Die max. Verpflichtungszeit, die bei SE mit höherem DG (zusätzlich, falls bereits vorgedient) gewährt wird richtet sich ja nach der Zeit, für die auf dem DP erstmal kein Regenerant verfügbar ist. Heißt aber im Gegenzug eben auch, dass man für diese Zeit quasi sicher vor Versetzung ist. Ich selbst habe mich nach meiner Wiedereinstellung mit höherem DG ganz bewusst um eine Versetzung auf einen ZgFhr-DP bemüht; als das dann durch war musste ich sogar was unterschreiben, dass ich auf meine DP-Garantie verzichte. Bei mir gab es das Oberfähnrich-Modell noch nicht und ich wollte bewusst den klassischen Verwendungsaufbau, um eben möglichst schnell mit den "normalen" OA vergleichbar zu werden und so mehr Verwendungsmöglichkeiten zu bekommen.
Gerade als lebensälterer Wiedereinsteller / SE kann aber gerade diese Garantie auch sehr attraktiv sein im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wie Ralf schrieb, es ist gut das es jetzt beides mit dem jeweiligen Für und Wieder gibt...ich hätte damals sofort die Oberfähnrich-Option genommen, wenn es die gegeben hätte, musste das dann eben anders machen. Heute ist das durch die beiden Optionen etwas flexibler, wobei ich mich echt frage, ob die Beratung da schon der Interessenten ausreichend gut erfolgt.
In letzter Zeit hat man nämlich sowohl hier als auch über andere Kanäle häufig Fragen dazu und merkt, dass im Vorfeld durch die KarrC und BAPers die Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile nicht ausreichend durchgesprochen wurden. Find ich sehr schade, denn die Chancen die für die PersGewinnung mit SE bestehen (egal ob mit höheren DG oder als Oberfähnrich) werden so imho nicht effizient genug genutzt.

Vielleicht schreib ich mal nen KVP dazu...
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Andi8111 am 10. April 2022, 10:02:07
Vielleicht kann man ein Paar Kernaussagen mal anpinnen. Denn so muss man sich nur ne Stoppuhr stellen, bis wieder einer dieselbe Frage stellt und die wieder infitesimal durchgekaut wird. Ich bin ja schon Experte in dem Thema, alleine vom Mitlesen...
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 10. April 2022, 13:36:21
Stimmt.
Eigentlich haben wir nen ellenlangen Thread dazu:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60302.msg623752.html#msg623752
ich bastel das hier später mal daran.
Auch wenns angepinnt ist, kommen sowieso die Fragen: "ich habe gesucht, aber nicht genau das auf meinen Fall zutreffende gefunden..."
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Interessent1 am 12. April 2022, 15:46:13
Hallo Zusammen,

wie hoch sind denn die Chancen als Bauingenieur als Berufssoldatanwärter eingestellt zu werden? Gibt es die Möglichkeit oder ist dies als äußerst gering anzusehen?

LG Max
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 12. April 2022, 16:07:50
Die Einstellungen als BO/BOA liegen im einstelligen %-Bereich. Die Regelauswahl findet über die Konferenzen statt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Interessent1 am 12. April 2022, 16:28:55
Werden die dann auf einen zugehen oder kann man dies direkt im persönlichen Gespräch ansprechen?

Was für Konferenzen sind das?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 12. April 2022, 16:43:40
Die ganz normale jährliche Auswahlkonferenz der Antragsteller.
Mit -je nach Werdegang- einer oder zwei BU ist man antragsberechtigt und wird in der BS-Auswahlkonferenz vorgestellt; setzt man sich gegen seine Mitbeweberber durch, erhält meine eine Übernahmezusage.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Interessent1 am 13. April 2022, 11:36:05
Hallo Ralf,

vielen Dank für die Antwort.

Ich meine aber grundsätzlich die Möglichkeit nach dem Assessmentcenter die Zusage als BOA zu bekommen. Kann man dies bei den Einplanern ansprechen oder gehen die auf einen zu?

Danke dir!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 13. April 2022, 11:50:15
Klar kann man alles ansprechen, soll er dich wegen einer Frage rauswerfen?
Ob der dich Einplanende das anspricht weiß ich doch nicht, ich bin ich es ja nicht, der dich einplant. So eine Frage führt doch zu nichts.
Wenn du ein herausragendes Ergebnis in der Eignungsfeststellung erreichst, ein Studium für Dienstposten mitbringst, die sonst nur schwer zu besetzen sind und ein Mangel herrscht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er es anspricht größer als wenn nicht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Shirxy am 17. April 2022, 06:18:44
Fakt ist:
- SE sind voranging fachlich zu verwenden, Fachkarriere ist hier das Stichwort; die Regelverpflichtungszeit ist grds. 8 Jahre, sie sind im Verwendungsaufbau entsprechend ihres Dienstgrades einzusteuern, so dass anschl. auch weiter gefasste Verwendungen im Werdegang erfolgen können; sie sind in der Truppe manchmal nicht besonders hoch angesehen, weil sich hartnäckig die Meinung des "Neckermanns" dort hält; der OffzLg ist auch kürzer: höhere Besoldung und Dienstgrad und schneller Möglichkeit, zum StOffz aufzusteigen
OFähnr: Regelverpflichtungszeit 13 Jahre (und damit hat ein OFähnr eben auch mehr Zeit BS-Anträge zu stellen; OFähnr werden als "ganz normale TrD-Offz" betrachtet, stehen also auch für alle Verwendungen zur Verfügung; die Chancen als OFähnr eingestellt zu werden sind vielfach größer, weil man eben für alle DP in Frage kommt.

Beide Modelle haben deswegen mE eine Daseinsberechtigung nebeneinander.
Wer vorrangig studiennah 8was ja auch Vorteile nach dem ausscheiden als SaZ hat) verwendet werden will, versucht als SE reinzukommen, wer "ganz normal" OffzTrD werden will, versucht als OFähnr reinzukommen.
Und wer etwas studiert hat, was fachlich nicht gebraucht wird, kann eh nur als OFähnr kommen.

Hier klinke ich mich mal kurz ein. Ich selbst ein SE seit 2019 mit Dienstgrad Hptm eingestellt worden.
Dabei wurde mir vor Einstellung im Planungscenter Mitgeteilt, dass eine Möglichkeit der Befördung auf ein A13 DP in meinen SAZ von 8 Jahren besteht.

In der Truppe wird man als Neckermann gesehen und auch erstmal so beschnuppert. Damit muss man erstmal zurecht kommen.
Ja es Bedarf einiges an Zeit, bis man sich von der freien Wirtschaft in die Bundeswehrwelt eingelebt hat.
So zum Thema es ist nicht alles Gold was glänzt.
Hat Vorteile/Nachteile andere Blickwinkel, Einstellungen, Arbeitsweisen,...
Ich habe in dieser "Eingewöhnungsphase" einiges Mitnehmen und auch neu etablieren können.
Ich Persönlich fühle mich dort dennoch sehr wohl und kann mich sehr gut damit authentifizieren.

Aber um nochmal auf die Aussage zurück zukommen mit mit der Beförderung zum StOffz.
Meine Aussage, die ich von meinem PersFhr erhalte ist, dass es für ein SAZ nicht Möglich sei in die StOffz Ebene zu wechseln.
Begründung: Ich würde für den DP eingekauft und bin SAZ und somit steht mir kein DP mit A13 zu. Ende des Gesprächs.

Habe aber von einigen anderen Quellen gehört, dass dieses Jedoch Möglich sei.
Sei es eine Gerichtsverhandlung, in der herausgeht, dass ein SE auch für ein BLS Lehrgang zugelassen seien muss.
Eine Beförderung aufgrund SLV zustehen würde und einer verordnung. Habe aktuell nicht die Nummer zur Hand.

Ich habe das Gefühl, dass ich hier nicht mit offenen Karten und vorallem gleichbehandlung in den Bereichen gespielt wird.
Hier habe ich auch schon die Vermutung, dass der PersFhr auf die SE aufgrund des DG neidisch ist und dieses verwehrt.
Was ich auf Grund der vielen Vorteile als SE definitiv verstehen kann.
Nur Sie müssen meiner Meinung nach auch verstehen, dass auch man ein Leben vor der BW Zeit hatte.

Habe Aufgrund meiner Aktuellen Situation, veruscht mit meinem PersFhr seit Anfang des Jahres kontakt aufzunehmen.
Keine Rückmeldung! Werde daher vermutlich über ein PEG Antrag gehen müssen.

Kann mir hier jemand vielleicht einen Hinweis/Tip oder Erfahung mitteilen, wie es Möglich ist in der SAZ als Offz in den StOfz Dienst zu wechseln?
Vielleicht gibt es im Forum ja auch jemanden, der es geschafft hat?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 17. April 2022, 06:47:46
Zitat
Kann mir hier jemand vielleicht einen Hinweis/Tip oder Erfahung mitteilen, wie es Möglich ist in der SAZ als Offz in den StOfz Dienst zu wechseln?
Mit entsprechend steigender Dienstzeit. Dann greifen die normalen Mechanismen der PersEntwicklung. Also wenn du bspw. SaZ 8 bist und verlängerst, wird dieses wohl realisiert werden.

Ob das Neid des PersFhr ist, weiß ich natürlich nicht, das zu unterstellen halte ich aber schon für wenig sachlich. Aber er hat Recht: du bist als SE genau für einen bestimmten DP eingestellt worden, weil dort ein Mangel herrscht, der nicht auf dem klassischen Weg gedeckt werden konnte. Die Einstellung als SE ist immer nur die Ausnahme.
Eine Wegversetzung oder Förderung ist also erst einmal nicht im vorrangigen dienstl. Interesse. Und oftmals auch nicht unbedingt im Sinne des SE (ich will dir nicht zu nahe treten, aber vielleicht hattest du eine anstrengende Nacht, als du den Beitrag geschrieben hast: einen "StOfz Dienst" gibt es nicht, da fehlt es also noch an einem grds. Verständnis der Begrifflichkeiten). Wir haben in einem anderen Thread gerade die Diskussion über Erfahrung sammeln und wie wichtig das ist.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71836.msg727244.html#msg727244

Ja, ich stehe diesem Fordern nach einem schnellen Aufstieg skeptisch gegenüber und nein, das ist kein Neid, es ist die über 30jährige Erfahrung, die ich gesammelt und dabei möglichst viele Verwendungen mitgenommen habe; das schadet nicht.
Das Peter-Prinzip trifft ansonsten viel zu schnell bei einigen ein und dann hat man einen hohen DstGrd, aber ob man das zufrieden ist? Und sich vielleicht damit auch eine BS-Chance verwehrt?

Nachtrag:
Dein Beitrag hat mich noch weiter beschäftigt, sogar beim Laufen. Du scheibst ja selbst über die vielen Vorteile des SE. Vielleicht ist es auch die Erwartungshaltung, die eben manche an den Tag legen, die dazu führt, nicht vorurteilsfrei mit den SE umzugehen. Du zitierst selbst, dass da schon geklagt wurde, um möglichst schnell StOffz zu werden, du selbst suchst nun hier die Möglichkeit StOffz zu werden.
Man muss sich selbst fragen: was qualifiziert mich StOffz zu werden, außer die ein paar wenige Jahre Dienstzeit.
Ein klassischer OS ist 10 Jahre Offizier und hat 13 Dienstjahre hinter sich, bevor er zum StOffz befördert werden. I.d.R. hat sich da bereits im Rahmen einer Bestenauslese in einer Konferenz zum Berufssoldaten qualifizieren müssen. In den 10 Offizierdienstjahren hat wahrscheinlich so rd. 5 BU, davon 4 auf DP bekommen und (um sich in der Konferenz durchzusetzen) ein über mehrere Jahre überdurchschnittliches Leistungsbild gezeigt.
Die Anspruchshaltung eines SE, dann mit den 3 Jahren Hptm-Dienstzeit (und davon ist man i.d.R. auch noch ein Jahr in der Ausbildung, hat einen abgespeckten OL durchlaufen, halte ich für gelinde gesagt schon für „ambitioniert“. Und -nochmal- ob man sich damit einen Gefallen tut weiß ich nicht: denn dann ist man frischer Major, bekommt BU im Konkurrentenfeld von diesen Offz mit min. 13 Jahren Dienstzeit, einige haben den LGAN, anderen StOffz sind bereits Oberstlt seit vielen Jahren und da soll man sich dann z.B. mit einem „B“ durchsetzen, um BS werden zu können?
Es sei denn, man will nicht BS werden und braucht einen Dienstgrad für die Visitenkarte.
StOffz zu werden ist mehr als ein Eichenlaub zu tragen, man muss auch den Anforderungen, die an einen gestellt werden gerecht werden, sonst wird man selbst nicht glücklich (außer man siehst es wie einen 9 to 5 Job und das Geld stimmt).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LwPersFw am 18. April 2022, 17:59:48

...eine Gerichtsverhandlung, in der herausgeht, dass ein SE auch für ein BLS Lehrgang zugelassen seien muss.



BVerwG Beschluss v. 21.11.2019 - 1 WB 28/18

Einplanung zum Stabsoffizierlehrgang für "Seiteneinsteiger"

Leitsatz

Wird für alle Teilnehmer am Stabsoffizierlehrgang eine mindestens 17jährige Verpflichtungszeit gefordert, kann dies zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung von "Seiteneinsteigern" führen.


https://datenbank.nwb.de/Dokument/817087/


Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Calistra am 21. April 2022, 18:47:15
Ich habe es diese Jahr wieder mit einer Bewerbung versucht, mal schauen ob es diesmal vielleicht klappt.
Kennt sich hier jemand mit der Karriere-Seite aus? Ich habe bei meiner erneuten Bewerbung gesehen dass in den Formularen Fehler bei der Darstellung aufgekommen sind und ich Formulare erneut hochgeladen habe. Werden diese dann bei der Bewerbung als Anhang automatisch korrigiert?
Vielleicht ruf ich einfach mal im im BAPersBW an?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Steffen_M am 24. Juni 2022, 09:54:33
Hallo,

wie hoch ist der jährliche Personalbedarf an Seiteneinsteigern und in welchen Bereichen hauptsächlich?

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 10:02:41
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der "Bereiche", diese werden zum jeweiligen Zeitpunkt bedarfsbezogen (also besetzbarer DP)  festgelegt, daraus ergibt sich dann auch die Anzahl. Die jährliche strukturelle Vorgabe liegt jeweils unter 50.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Steffen_M am 24. Juni 2022, 10:11:52
Hallo Ralf,

danke für deine Antwort.

Gibt es denn eine Übersicht über die "freien" DP?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 10:27:10
Nein, weil diese halt eben bedarfsbezogen nachbesetzt werden und da ist der Studiengang ausschlaggebend.
Ein Studiengang muss an diesen DP zwingend Voraussetzung sein. Oftmals sind es MINT-Studiengänge.
Was hast du denn studiert?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Steffen_M am 24. Juni 2022, 10:36:08
Hallo Ralf,

Wirtschaftsingenieurwesen mit der Vertiefung Bau + ein Master Studium im Bereich Bauwesen

Danach habe ich erst in der Bauleitung und nun in der Projektleitung gearbeitet.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 10:48:16
Dann käme eine Verwendung als Pionier und/oder im BAIUDBw (wohl hauptsächlich) in Frage.
Es gibt ja eine eigene Anlaufstelle im ACFüKrBw für SE. Dorthin solltest du dich wenden.
Zitat
Bewerbung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Kölner Straße 262
D-51149 Köln

Ergänzende Fragen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an:

ac-bewerbung-seiteneinsteiger@bundeswehr.org
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Steffen_M am 24. Juni 2022, 10:53:37
Könntest du denn ggfs. nachschauen, inwieweit dort DP frei sind? (Leider bekommt man laufend gute Angebote in der freien Marktwirtschaft, der Bewerbungslauf bei der Bundeswehr dauert ja i.d.R. länger, ohne das man vorab Informationen für DP bekommt).

Grundsätzlich interessiert mich der Dienst bei den Pionieren.

Danke dir!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 11:04:18
Nein, weil sich das täglich ändert und damit eine falsche Erwartungserhaltung geweckt wird.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Steffen_M am 24. Juni 2022, 11:04:54
Alles klar,

trotzdem vielen Dank!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 19. Juli 2022, 15:49:01
Gute Tag an Alle!

Vielen Dank für das Zusammentragen der Informationen.

Zu meiner Person:

- Grundwehrdienst geleistet > als Obergefreiter der Reserve die Bw verlassen
- Bachelor- und Masterstudium abgeschlossen
- Übergang 2018/19 beworben für Laufbahn der Offiziere der Reserve nach § 43 (3) i.V.m. § 26 SLV; AC in Erfurt im Mai 2019
- Schreiben von Bw im März 2021 über Einstellung in die ROA unter Festsetzung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades (Paragraphen s. o.)
- Mitteilung einer Beorderung im Oktober 2021
- 1. Dienstleistung im Dezember 2021 mit Ernennung zum Hauptmann der Reserve (über den Neckermann-Status und allem, was dazu gehört, bin ich mir bewusst)
- noch kein Modul der Reserveoffiziersausbildung besucht, da es aktuell am Schießen hapert...

Wie würde nun ein Seiteneinstieg aussehen:
- Würde es bei dem DP entsprechend der Beorderung bleiben oder ist dieser je nach Bedarf der Bw "wählbar"? Hintergrund: Der Beorderungstruppenteil ist ca. 300 km entfernt - etwas näheres wäre besser mit der Familie vereinbar.
- Verstehe ich es richtig, dass die Offizierausbildung für Seiteneinsteiger verkürzt ist - falls ja, wie sieht diese aus?

OT: Ich frage mich auch, ob es Sinn machen könnte, die Ausbildung als ROA SAZ 2/3 zu durchlaufen, um zumindest die "allgemeine" Offiziersausbildung im Rahmen der Reserve zu absolvieren, da sich der Prozess bis hier sehr in die Länge zieht...?
Mein ziviles Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer dieser Zeit allerdings nicht. Nach 2 bzw. 3 Jahren wäre ich daher erst einmal arbeitssuchend - korrekt?

Mir ist klar, dass ich diesbezüglich mit meinem Personalführer (BAPers) in Kontakt treten muss.
Sicherlich gibt es hier aber auch einige erfahrene Kameraden, die mir vorab schon einmal ein paar Informationen zukommen lassen könnten.

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2022, 16:16:45
WENN Du ein aktives Dienstverhältnis wünscht, musst Du Dich bewerben - ob und wo Stellen verfügbar sind, wird dann geklärt.

ROA i. W. geht nicht mehr - Du bist jetzt schon Offizier (wenn auch Neckermann und k. A.).

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 19. Juli 2022, 17:42:19
Du bist Hauptmann?
Dann kannst du auf jeden DP einsteigen, wo Bedarf besteht. Mit einer kompletten milfach Ausbildung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 19. Juli 2022, 22:15:27
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Sobald ich mit meinem Personalführer gesprochen habe, werde ich hier eine Rückmeldung geben.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Radeon am 19. Juli 2022, 22:29:13
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Sobald ich mit meinem Personalführer gesprochen habe, werde ich hier eine Rückmeldung geben.
Grüße,
in welchen Bereich wurde denn der Master absolviert?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: wolverine am 19. Juli 2022, 22:50:58
Ich lese das so, dass xnos  Hauptmann, vorläufig ist und noch seine Ausbildung abschließen muss. Liege ich da richtig?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 19. Juli 2022, 22:55:45
So auch mein Verständnis - und Dienstgrade vorläufig sind NUR auf RDL / Dvag auf DIESEM einen DP zu führen - ansonsten ist man in diesem Fall OGefr - welche Möglichkeiten dies für Widereinstellung bedeutet, muss ein Personaler sagen ... nicht mein Fachgebiet.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Andi8111 am 19. Juli 2022, 23:01:19
Erst nach beendeter Ausbildung und endgültiger Ernennung zum Hptm der Reserve kann man auch als solcher wieder eingestellt werden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 19. Juli 2022, 23:43:00
@Radeon

Bachelor: Sportwissenschaft mit Biologie im Nebenfach (nicht Lehramt)
Master: Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Trainingswissenschaft und Sportmedizin

Des Weiteren:

Auszug aus einem Schreiben vom BAPersBw:

„Der mit Beginn der ersten Dienstleistung verliehene vorläufige Reserveoffizierdienstgrad kann erst nach ergänzender militärischer Ausbildung und bei Bewährung nach Reservistendienstleistungen (in der Beorderungsverwendung) von insgesamt vierundzwanzig Reservistendienstleistungstagen mit anschließender Beurteilung, die spätestens innerhalb von drei Jahren nach erstmaliger Heranziehung abgeleistet sein sollen, verliehen werden. Mindestens zwölf Tage davon sind als zusammenhängende Reservistendienstleistung abzuleisten.“

Auszug aus der Urkunde:

„… für die Dauer der Verwendung als Einsatzoffizier Streitkräfte zum Hauptmann der Reserve“

Ganz klar ist, dass ich militärisch ausgebildet werden muss UND möchte.
Wie es sich im Rahmen eines Seiteneinstiegs verhalten würde, kläre ich mit meinem Personalführer ab und melde hier dann zurück.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: doc. am 20. Juli 2022, 06:58:40
Es ist eigentlich recht simpel - bis zur endgültigen Verleihung des Dienstgrades bist Du an Deinen Beorderungsdienstposten gebunden, ein Wechsel führt idR dazu, daß Du auch aus dem Seiteneinstieg RO rausfliegst.

Es ist sehr unterschiedlich, wieviel Engagement Dein BeordTrT während der Ausbildungsphase über die angesprochenen 24 Tage hinaus verlangt, ich habe von "die wollten mich noch nicht mal sehen", bis zu "ich mache da regelmäßig im Grundbetrieb mit" alles schon gehört.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2022, 07:24:24
Zitat
Ganz klar ist, dass ich militärisch ausgebildet werden muss UND möchte.
Wie es sich im Rahmen eines Seiteneinstiegs verhalten würde, kläre ich mit meinem Personalführer ab und melde hier dann zurück.
Du wirfst hier Dinge durcheinander. Ein Seiteneinstieg wäre nur auf bestimmte DP aufgrund deines Studium möglich, da ist es egal, welchen Dienstgrad du gerade inne hast. Die Möglichkeiten des SE sind nur begrenzt.
Bist du Hptm (endgültig), kannst du überall einsteigen. Klingt erst einmal einfacher, aber idR wirst du dann auch nur dort eingestellt, wofür du eine Werdegangsausbildung hast. Ob du die dann hast, so dass du nahtlos eingesetzt werden kannst, muss man dann halt sehen, um was es sich handelt und ob dort Bedarf besteht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Radeon am 20. Juli 2022, 17:04:04
Zitat
Ganz klar ist, dass ich militärisch ausgebildet werden muss UND möchte.
Wie es sich im Rahmen eines Seiteneinstiegs verhalten würde, kläre ich mit meinem Personalführer ab und melde hier dann zurück.
Du wirfst hier Dinge durcheinander. Ein Seiteneinstieg wäre nur auf bestimmte DP aufgrund deines Studium möglich, da ist es egal, welchen Dienstgrad du gerade inne hast. Die Möglichkeiten des SE sind nur begrenzt.
Bist du Hptm (endgültig), kannst du überall einsteigen. Klingt erst einmal einfacher, aber idR wirst du dann auch nur dort eingestellt, wofür du eine Werdegangsausbildung hast. Ob du die dann hast, so dass du nahtlos eingesetzt werden kannst, muss man dann halt sehen, um was es sich handelt und ob dort Bedarf besteht.
Es gibt da aber noch den Seiteneinstieg mit dem Oberfähnrichmodell. Dann wird das Studium erst mal nicht "berücksichtigt". Ich selbst durchlaufe als SE die normale Ausbildung wie die anderen TrpDst-Offz auch, nur ohne Studium. Was die Dienstposten angeht, ist man dann genauso breit aufgestellt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2022, 17:31:16
Die Einstellung als OFähnr ist kein Seiteneinstieg, weil man nicht in einem Offizierdienstgrad kommt, aber das nur zum Wording
Wenn du als Hptm kommt, ist es kein Seiteneinstieg, weil du bereits den entsprechenden Offizierdienstgrad innehast. Du nimmst auch nicht mehr an einem Offizierlehrgang -geschweige denn Prüfung- teil, weil du ja eben schon den festen Dienstgrad hast.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Radeon am 20. Juli 2022, 17:36:07
Die Einstellung als OFähnr ist kein Seiteneinstieg, weil man nicht in einem Offizierdienstgrad kommt, aber das nur zum Wording
Wenn du als Hptm kommt, ist es kein Seiteneinstieg, weil du bereits den entsprechenden Offizierdienstgrad innehast. Du nimmst auch nicht mehr an einem Offizierlehrgang -geschweige denn Prüfung- teil, weil du ja eben schon den festen Dienstgrad hast.
Also ich habe die Unterlagen hier liegen. ...eingestellt als Seiteneinsteiger mit dem Dienstgrad Oberfänhrich gemäß §23 Abs. 4 m. §9 SLV.
Im OL3 hatte ich auch einen Hauptmann, der von der Reserve zur aktiven Truppe gewechselt hat. Er hat an den Lehrgängen teilgenommen, aber eben nicht mehr an den Prüfungen. (CIR)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2022, 18:13:05
Wenn du bereits einen Offizierlehrgang hast, nimmst du nicht mehr am Lehrgang teil. Ales andere wäre falsch.
OFähnr: Und -aber das ist wirklich nur Wording- es ist kein Seiteneinstieg, auch wenn man es da so geschrieben hat. Die Definition lautet:
Zitat
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Vordienstzeiten als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten Mannschaftsdienstgrad aufgrund einer verwertbaren zivilberuflichen Qualifikation.
Verwertbar ist klar abgegrenzt. Das ist nun Klugscheißerei, also vergiss es wieder.

Aber da du ja ansch. nun eine Einstellungszusage als OFähnr hast, bist du wohl doch kein Hptm! Dann nimmst du auch am Offizierlehrgang teil. Irgendwie verstehe ich dich nicht, tut mir leid.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 20. Juli 2022, 18:23:22
@  Ralf:

Es sind zwei Personen: radeon und xnos.

Der Eine (xnos) Hptm vorl. / Reservist, der Andere (radeon) Aktiv mit Studium und jetzt OFhnr.

Anmerkung Tr ungleich Trp.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Radeon am 20. Juli 2022, 18:25:22
Wenn du bereits einen Offizierlehrgang hast, nimmst du nicht mehr am Lehrgang teil. Ales andere wäre falsch.
OFähnr: Und -aber das ist wirklich nur Wording- es ist kein Seiteneinstieg, auch wenn man es da so geschrieben hat. Die Definition lautet:
Zitat
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Vordienstzeiten als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten Mannschaftsdienstgrad aufgrund einer verwertbaren zivilberuflichen Qualifikation.
Verwertbar ist klar abgegrenzt. Das ist nun Klugscheißerei, also vergiss es wieder.

Aber da du ja ansch. nun eine Einstellungszusage als OFähnr hast, bist du wohl doch kein Hptm! Dann nimmst du auch am Offizierlehrgang teil. Irgendwie verstehe ich dich nicht, tut mir leid.
Komisch, ich werde aber auch vom Dezernat der Seiteneinsteiger geführt. Ist mir aber auch egal, Hauptsache es läuft.
Ich werde im Oktober die SGA durchlaufen dürfen, um eine ATN zu erweben, die ich schon habe. Verstehe ich auch nicht.  ???

Bei dem Hauptmann handelte es sich um einen Lehrgangsteilnehmer. Ich selbst war auch überrascht und habe deshalb das Gespräch gesucht.
Er musste den OL3 als Hptm durchlaufen aber nicht an den Prüfungen teilnehmen.

(Können Beiträge nicht editiert werden?)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2022, 18:30:09
Nein, kann nicht editiert werden.
Nun verstehe ich das, das mit dem Hptm warst nicht du, sondern xnos. Sry.
Wenn man als SE im OffzDstgrd kommt, hat man bereits die Lfb-Befähigung und muss an der Offz-Prüfung nicht teilnehmen. Unbeschadet dessen nimmt man als SE auch an einem speziellen SE-OffzLehrgang teil.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 21. Juli 2022, 15:44:56
Mittlerweile konnte ich mit meinem Personalführer telefonieren. In Kürze:

- Der vorläufige Dienstgrad sei in meinem Fall an die ROA a.d.W. und die Beorderung gebunden. Die weitere Ausbildung sehe das Schießen (hier mangelt es aktuell an Möglichkeiten - vielleicht hat hier jemand eine Idee?), die drei Module sowie RDL auf dem Dienstposten mit Beurteilung vor. DANACH sei ein Seiteneinstieg im Dienstgrad Hauptmann möglich, da dieser dann endgültig sei.

- Es bestünde auch die Möglichkeit, sich „neu“ auf den aktiven Seiteneinstieg mit ziviler Qualifikation (in meinem Fall Bachelor und Master Sportwissenschaft) zu bewerben - dann im alten Dienstgrad (OG). Sofern ein Bedarf bestünde, sei der Einstieg ggf. mit einem höheren Dienstgrad möglich. Dies müsse allerdings von anderer Stelle geprüft werden.

Bezüglich der zweiten Option frage ich mich:

1) Wer könnte mir etwas zum Bedarf in meinem Fachbereich sagen - vielleicht sogar ein Nutzer des Forums oder Abteilung XYZ?

2) Ist nicht auch ein Bedarf ohnehin durch meine Beorderung gegeben oder anders gefragt (plakativ): Könnte meine „Akte“ bezüglich Dienstgrad/-posten nicht von ROA a.d.W. nach Seiteneinstieg (aktiv) verschoben werden?

So wie ich es aus diversen Threads hier im Forum verstanden habe, laufe die Ausbildung im aktiven Seiteneinstieg unterschiedlich ab - je nachdem, ob schon mal gedient, nSAK/Ersthelfer, Dienstposten…
Gibt es für den Bereich der Sportwissenschaft weitere Informationen ggf. sogar Erfahrungsberichte?

Korrigiert mich gerne, wenn ich etwas falsch wiedergegeben habe.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 21. Juli 2022, 15:54:33
1.) Das wird im Zuge der Bewerbung geprüft und ist DP-bezogen. Eine grds. Bedarf (so wie bspw. Einstellung von 1800 OATrD) gibt es nicht, es muss explizit ein DP sein.
2.) Nein, siehe 1)

Du würdest auf einem DP eingestellt, der zwingend mit eine SpoWi Studium ausgeworfen ist und dort die Werdegangsausbildung machen. Wenn man mal HPE bei der Lw sieht, würdest du zum OffzLwSichTr ausgebildet werden.
Oder es wird nur eine Kurzverwendung (SaZ 2-4) und Einsatz als BGM-Beauftragte. Da gibt es auch DP.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 21. Juli 2022, 15:58:50
In Ergänzung zu Ralf:

Ein Einstieg mit dem bisherigen Dienstgrad (ggf. zukünftig möglich als Hptm d.R.) ist KEIN Seiteneinstieg, sondern eine Wiedereinstellung.

Und NEIN, nur weil eine Beorderung vorliegt, gibt es KEINEN aktiven Dienstposten der entsprechend zu besetzen wäre - selbst bei "V-Dienstposten" wäre diese ja nur im Spannungs- / Verteidigungsfall dauerhaft zu besetzen - und auch dann über RDL und nicht über eine Wiedereinstellung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 21. Juli 2022, 16:54:43
Vielen Dank für die superschnellen Antworten!

@Ralf bezüglich HPE bei der Lw und OffzLwSichTr:

Wo wären denn entsprechende Dienststellen - „nur“ dort, wo auch der Eurofighter stationiert ist?
Oder gibt es das Konzept des HPE auch für andere Bereiche innerhalb der Lw bzw. Heer/Marine?

Welche Verpflichtungszeit wäre für eine Verwendung im HPE von Vorteil?

Für den Bereich der Sportwissenschaft hatte ich bereits online eine Initiativbewerbung „eingereicht“. Daraus wurde letztlich nur ein Telefonat, in dem ich dann doch zu meinem Personalführer verwiesen wurde, da ich als Reservist ein „interner“ sei.
Eine Mailadresse oder Telefonnummer für Interessierte des Seiteneinstiegs konnte ich so nicht finden (bitte entschuldigt, falls ich mich hier einfach nur doof anstelle…).

Wo müsste ich mich diesbezüglich melden, ODER geht der Weg über bundeswehrkarriere.de > Ihr weg zu uns > Beratungsgespräch bzw. Beratungsstelle vor Ort und explizit nach Seiteneinstieg fragen/Bewerbung abgeben?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 22. Juli 2022, 06:05:22
HPE ist bei allen FlgVbde (wobei da manche DP auch zivil ausgebracht sind) und konzeptionell auch beim ZentrLuRMedLw.
Je länger die Verpflichtungszeit, desto besser (idR also SaZ 8).

Infoadresse: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60302.msg730130.html#msg730130
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: MartinMe am 01. August 2022, 12:02:35
Hallo,

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit als SE als BOA eingestellt zu werden?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 01. August 2022, 12:30:18
Nahe bei Null.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: MartinMe am 01. August 2022, 13:05:23
Und wieso ist dies so?

Gibt es dafür eine Begründung?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 01. August 2022, 13:18:44
@ MartinMe:

Das Konstrukt "BOA" soll bei BESONDERS geeigneten OA Bewerbern genutzt werden, um dieses besonders geeignete Personal langfristig an die Bundeswehr zu binden (weil DAFÜR gibt es Bedarf, an BS, die sich aus OA rekrutieren).
Es ist ja auch "konditioniert" - d. h. das Studium / die Laufbahnausbildung ist erfolgreich zu absolvieren.

SE ist ein Konzept, um einen KURZfristigen Bedarf ZEITWEISE (über SaZ) zu decken - ein langfristiger Bedarf ist dort in aller Regel nicht vorhanden. Eine Konditionierung wie oben angesprochen ist hier nicht möglich - und der SE ist ja in aller Regel direkt "Offz" - wie soll da BOA (Anwärter) funktionieren?

Insoweit sollte klar sein, warum BOA bei SE schon konzeptionell keinen Sinn macht - und "Nahe bei" habe ich geschrieben, weil es sicherlich mal eine Ausnahme gibt.

(Der Seiteneinsteiger "Notarztsuperduperchirug" mag ggf. im Einzelfall eine BO Zusage erhalten ...)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 01. August 2022, 13:50:45
Nein - niemand "muss" sich bei der BW als BS bewerben - es ist ein Antragsverfahren - d. h. bei Vorliegen der Voraussetzungen KANN / DARF man sich bewerben.

Natürlich darf man bei der BW jederzeit Anträge stellen, auch ein SE darf dies - ob die notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag auf Dienstpostenwechsel gegeben sind, ist allerdings eine andere Frage.
(Bei DP Wechseln "muss" ggf. der abgebene Personalführer einverstanden sein und es muss Bedarf und ggf. höhere Priorität "woanders" geben ..)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: bauleiter am 22. September 2022, 11:13:33
Hallo Zusammen,

ich bin 47 J. alt und habe mich als SE beworben mit dem Ziel Stabsoffizier mit SAZ12. Ich habe mehrere Dipl-Ings (FH) / Masterabschlüsse und viele Berufserfahrung. 10 Jahre Auslandserfahrung in verantwortlichen Positionen, etc. War 1996 auch als Grundi 10 Monate beim Heer. Mein AC ist im November.
Aus diesem Thread habe ich nun auslesen können, dass ggf mir maximal eine Hauptmann-Stelle angeboten wird. Das wäre mir zu wenig. A13 sollte es schon sein, sonst bleibe ich in der zivilen Wirtschaft.

Was ist eigentlich mit dem Dienstgrad Stabshauptmann? Das ist doch ein klassischer Fachoffizier, auch mit A13 besoldet. Zu diesem DG habe ich bisher noch nichts in diesem Thread gelesen. Auch gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV wird er nicht erwähnt.

Ich würde mich über Antworten freuen! Danke im Voraus!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 22. September 2022, 11:47:17
Weil er den Fachdienstoffizieren vorbehalten ist.
§ 25  regelt die Einstellung für die OffzTrD, nicht § 26.

Mit einer entsprechenden Berufserfahrung UND einem DP StOffz kann auch eine Einstellung in einem höheren DGrad als Hptm erfolgen (§ 25 Abs 2 (2ff))
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 15. Oktober 2022, 17:25:24
Guten Tag an alle,

ich hatte mich bereits in diesem Thread gemeldet (170, 178, 188 und 191) - vielen Dank noch einmal für die Antworten!

Über das Bewerbungsportal bin ich auf die zivile Stelle „Sportlehrerin/Sportlehrer (M/W/D), Eckernförde“ aufmerksam geworden. Allerdings ist diese „nur“ mit E11 ausgewiesen.

In Kürze zu mir:

- Grundwehrdienst geleistet (OG der Reserve)
- Bachelorabschluss: Sportwissenschaft mit Biologie im Nebenfach (nicht Lehramt)
- Masterabschluss: Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Trainingswissenschaft und Sportmedizin
- ROA nach § 43 (3) i.V.m. § 26 SLV mit Ernennung für die Dauer der Verwendung als Einsatzoffizier Streitkräfte zum Hauptmann der Reserve (über den Neckermann-Status und allem, was dazu gehört, bin ich mir bewusst)

Zur oben genannten Stelle frage ich mich, ob diese „nur“ zivil ausgeschrieben wurde, weil die Bw den Bedarf nicht aus dem eigenen Personal heraus decken kann?

Wäre nun grundsätzlich ein Seiteneinstieg auf diesem Dienstposten als Aktiver möglich?
Falls ja: Wie würde es sich dann mit dem Dienstgrad verhalten? Das Äquivalent zu E11 wäre ja der Hauptmann mit A11.

Vielleicht haben manche Mitglieder Erfahrungswerte zu ähnlichen Konstellationen…
Vielen Dank im Voraus für Antworten und viele Grüße!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 15. Oktober 2022, 17:29:06
Das würde nur gehen, wenn der DP als wechselseitig besetztbar ausgebracht wäre. Das bezweifle ich, die meisten Sportlehrer DP sind zivil.
Die mil DP braucht man eher für die soldatischen Tätigkeiten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 15. Oktober 2022, 17:35:40
WOW!

Ralf, vielen Dank für deine superschnelle Rückmeldung!

Am Montag werde ich mal die ausgewiesenen Ansprechpartner kontaktieren.

Schönen Samstag noch!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2022, 18:14:37
Anmerkung:

Wohl diese Stelle https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/bundeswehr/2022/10/B750142OA-2022-00006226-B.html

.. und nach Ausschreibung ist es eine ZIVILE Stelle.

Die Einstufung ist E11, nicht "nur" E11 - Dein Profil passt genau zu dieser Einstufung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 15. Oktober 2022, 18:49:38
@F_K:

Ja genau, das ist die Stelle.

Ich möchte die Entgeldgruppe keinesfalls negativ bewerten(!) - ich für meinen Teil fände einen Seiteneinstieg mit der Möglichkeit auf Beförderungen und Verwendungen auf weiteren Dienstposten aber attraktiver.

Naja, Ralf hatte sich ja bereits diesbezüglich geäußert.

Insofern: Mal sehen, was mir die Ansprechpartner am Montag sagen.

Viele Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2022, 22:46:20
Anmerkung:

Man kann ja "viel finden", aber unabhängig davon ist diese Stelle ausschließlich "zivil", wie die meisten  Sportlehrer BW - so ist der Stellenplan.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Waldcruiser am 27. Oktober 2022, 17:43:14
Hallo zusammen,

habe mich als Seiteneinsteiger beworben und wurde gestern angerufen und gebeten einen Akkreditierungsnachweis für meinen Bachelorstudiengang nachzureichen.
Meinen Bachelor habe ich an einer deutschen Volluniversität gemacht.

Habe dann im Studierendensekretariat der Universität angerufen, wo meine Gesprächspartnerin allerdings nichts über solche Akkrediterungsnachweise wusste.
Dies macht mich etwas stutzig, denn ich hätte schon damit gerechnet, dass eine Nachfrage nach solchen Nachweisen häufiger vorkommt.
Sie hat mich dann an eine Akkreditierungsstelle in der Universitätsleitung weiterverwiesen. Dort habe ich eine Email hingeschickt und warte noch auf Antwort.

Möchte daher gerne fragen, ob jemand hinsichtlich diesen Akkreditierungsnachweisen etwas Genaueres weiß. Ist das ein normaler Vorgang oder hab ich evtl. etwas missverstanden? Wieso wird solch ein Nachweis überhaupt benötigt, wenn mein Zeugnis von einer deutschen Universität kommt?

Vielen Dank für Hilfe

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 27. Oktober 2022, 19:35:35
Wieso reichen nicht Prüfungszeugnis, Urkunde und Transcript of Records - ggf. noch Diploma Supplement?

Haben Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung beigefügt?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Waldcruiser am 27. Oktober 2022, 20:56:47
Wieso reichen nicht Prüfungszeugnis, Urkunde und Transcript of Records - ggf. noch Diploma Supplement?
Haben Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung beigefügt?

Die Unterlagen habe ich vollständig beigefügt. Meinem Verständnis nach ist eine Studiengangsakkreditierung dazu da, vergleichbare Qualitätsstandards sicherzustellen.
Daher müssen solche Nachweise wohl bei ausländischen Zeugnissen erbracht werden.
In meinem Studium habe ich ein Semester im Ausland verbracht, welches allerdings obligatorischer und integrativer Bestandteil des Studiengangs ist und von der deutschen Universität gesteuert wird. Das Zeugnis wurde natürlich auch von der deutschen Universität ausgestellt.

Werde mich dann wohl beim BW-Karrierecenter nochmal telefonisch erkundigen, falls hier niemand Erfahrungen damit hat oder Näheres weiß.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. Oktober 2022, 21:05:38
Ich würde das ACFüKrBw, Bereich SE anrufen, dort sitzen die Profis für den SE.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Waldcruiser am 28. Oktober 2022, 14:48:45
Ich würde das ACFüKrBw, Bereich SE anrufen, dort sitzen die Profis für den SE.

Danke, so werde ich es machen. 
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: FLNGSPN am 02. November 2022, 10:59:16
Hallo zusammen,

kurz zu mir: Ich besitze bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Maschinenbaustudium und werde nächstes Semester noch zusätzlich ein weiteres Studium in Wirtschaftsingenieurswesen MB abschließen. Zusätzlich habe ich 2 Jahre in Frankreich studiert. Dennoch schwebt mir immer noch der Beruf als Jetpilot vor den Augen. Da die "normale" Offizierslaufbahn ja das Studium in Aeronautical Engineering vorsieht, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich mit bereits abgeschlossenen Studiengängen habe? Welche Vorteile/Nachteile würden sich für mich ergeben und wie sähen die verschiedenen Möglichkeiten aus, ohne dass ich nochmals im Bachelor studieren muss? Ein konsekutives Masterstudium wäre hingegen durchaus denkbar für mich . Welche Laufbahnen und entsprechende Werdegänge ergäben sich daraus potenziell?

Zusätzlich habe ich eine weitere Frage, die evtl. nicht direkt mit dem Topic in diesem Thread zu tun hat, aber vllt. kann sie mir ja trotzdem jmd. beantworten: Wie oft und wie viel wird aktuell unter den Kampfflugzeugführern geflogen? Ich brauche keine detaillierte Angabe, jedoch wäre es schon interessant zu wissen, ob es im Schnitt 5h oder eher 30h pro Monat sind, um sich ein Bild von der späteren Tätigkeit zu machen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus!

Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. November 2022, 11:26:32
Ein Seiteneinstieg (also mit einem höheren Offizier-Dienstgrad) könnte in der Verwendung Jetpilot nur erfolgen, wenn du auch eine verwertbare fliegerische Lizenz mitbringen würdest, das wäre dann der SE als OffzMilFD.
Bei dem Einstieg aufgrund eines Studiums als OFähnr würdest du kein erneutes Studium machen (müssen).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: FLNGSPN am 02. November 2022, 12:21:34
Danke schonmal. Die Möglichkeit mit OFähnr wurde mir auch schon kommuniziert. Könnte ich diese auch mit einem Master koppeln? Ab wann wäre ich dann Leutnant?

Falls ich keinen Master machen würde, wie sähe da die Beförderungsreihenfolge aus im Vergleich zur gewöhnlichen Laufbahn mit Studium, welches man als Leutnant beginnt und nach welchem man ja zum Oberstleutnant befördert wird? Wann würde ich vom OFähnr zum Leutnant und anschließend Oberstleutnant befördert werden? Habe ich aufstiegstechnisch überhaupt Vorteile im Vergleich zum konventionellen Weg?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: KlausP am 02. November 2022, 12:24:36
Nach dem Leutnant kommt erstmal Oberleutnant. Der OberstLeutnant ist noch drei Stufen weiter.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. November 2022, 12:36:53
Nach 12 Monaten OFähnr wird man Lt.
Für die Beförderungen zählen alleine die Beurteilungen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Gast 2022 am 10. November 2022, 06:57:01
Guten Tag! Möchte daher gerne fragen: Gibt es Erfahrungen/Beispiele nach §25 (2) 1 (a) SLV ?  Wurde jemand nur mit Bachelor als Hauptmann eingestellt?

Quasi: 

(2) Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad „Oberleutnant“. Es kann eingestellt werden
1.
mit dem Dienstgrad „Hauptmann“, wer
a)
die Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung nach dem Erwerb des Hochschulabschlusses durch eine dieser nach Fachrichtung und Schwierigkeit vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren erworben hat.

Danke.

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 10. November 2022, 10:26:01
Selbstverständlich, gibt es jedes Jahr und war auch schon mit der alten SLV genauso möglich und wurde so gehandhabt.
Ist halt immer eine Einzelfallprüfung, ob den Vorgaben der SLV damit genüge getan wird.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: BewerberThor am 27. Dezember 2022, 10:55:46
Guten Tag an alle!

Folgende Frage zum Seiteneinstieg bei einer Einstellung als SAZ 8 mit dem Dienstgrad Hauptmann:

Die alte Fassung der SLV beinhaltete zu § 26 Offiziere mit Hochschulausbildung den sechsten Absatz:

„Eine Beförderung ist in den Fällen der Absätze 2, 4 und 5 zulässig […] zum Major nach zwei Jahren und sechs Monaten seit Ernennung zum Hauptmann und nach erfolgreicher Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang“

Dieser Passus fehlt nun in der aktuellen SLV (hier § 25 ohne Abs. 6).

Ob der Fall eines Seiteneinsteigers diese Änderung mitbegründet, mag ich nicht beurteilen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/817087/

Im Forum wurde dieser Fall auch diskutiert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=67664.0

Wobei eigentlich auch angemerkt werden sollte, dass § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere Abs. 1 der aktuellen SLV nach wie vor die Beförderung zum Major nach neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant vorsieht.
Einem SE mit dem Dienstgrad Hauptmann werden ja schon einmal fiktiv 5 Jahre angerechnet. Nach mindestens vier Jahren im Dienst stünde also die Beförderung an.

Ist es nun im Rahmen einer Einstellung im Seiteneinstieg als SAZ 8 mit dem Dienstgrad Hauptmann möglich, die Besoldung A13 zu erreichen - ggf. auch ohne Wechsel des Dienstpostens und Beförderung zum Major?

Beste Grüße!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 27. Dezember 2022, 11:13:33
Ein Hptm kann NICHT A13 erhalten - Hptm ist, je nach DP und Einstufung A11 / A12.

Wenn auf einen A11 / A12 DP eingestellt wurde, ist ein DP Wechsel erforderlich, um A13 werden zu können (nur eine der Voraussetzungen).

Aber mal allgemein - ein Seiteneinsteiger wird sich verändern müssen, wenn er mehr als 8 Jahre dienen möchte (Regelfall).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. Dezember 2022, 12:01:07
Bei Einstellung als Hptm kommt eine Beförderung frühestens nach 5 Jahren in Frage. Als SE bist für einen bestimmten DP eingestellt worden, eine Förderung auf einen förderlichen DP ist somit erst einmal per se nicht vorgesehen. Das wird idR dann in Angriff genommen, wenn du auch über die festgesetzte Verpflichtungszeit hinaus bereit bist zu bleiben
A13 bedingt den Dienstgrad Major. Eine Versetzung auf einen A13 DP bedingt, dass du dafür befähigt bist und das bedingt die Teilnahme am Basislehrgang Stabsoffizier.

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Shirxy am 28. Dezember 2022, 09:23:59
Ich bin selbst als Hptm als SE eingestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, das eine Beförderung nach der oben schon genannten Zeit möglich wäre.
Hierbei sind jedoch Voraussetzungen, neben der Befähigung, zu erfüllen.

- Zum einen muss ein Bedarf von A13 vorhanden sein. --> Auch logisch
- Die zweite Voraussetzung muss ein erfolgreicher Englisch SLP 3332 abgelegt worden sein.
- Restdienstzeit von 36 Monaten (Lehrgangsanforderung)

Bezüglich dem SLP habe ich nur eine mündliche Aussage erhalten und konnte diese nicht verifizieren.
Was ich mir jedoch denken kann ist, dass der SLP die Voraussetzung für jeden Offz DP ist.
Daraus resultiert, dass ein SLP vorhanden sein muss. --> Hierbei lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Alex T am 26. Januar 2023, 12:06:44
Guten Tag,

Ich habe mich als Seiteneinsteiger beworben (Ich bin aktiv, OStGefr., mit Bachelorabschluss). Gestern habe ich Nachricht von BAPersBw II 3.1 bekommen:
"Zu Unterstützung einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie gebeten, folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
- BA 90/5 OA-TGL;
und
- Lehrgangs-/Trainingsnachweise ROA-Ausbildung (Module 1-3);   ???

Meine Frage: Ist ROA-Ausbildung ein Muss? Oder nur wenn vorhanden?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2023, 12:09:44
Nein ROA Ausbildung wäre natürlich hilfreich, aber kein "Muss".

Nachfrage: Was für ein Bachelor hast Du denn? Hast Du im Vorfeld geprüft, ob dafür überhaupt DP vorhanden sind?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Alex T am 26. Januar 2023, 12:21:21
Nein ROA Ausbildung wäre natürlich hilfreich, aber kein "Muss".

Nachfrage: Was für ein Bachelor hast Du denn? Hast Du im Vorfeld geprüft, ob dafür überhaupt DP vorhanden sind?

Danke für Ihre Antwort. Ich habe nach DP NICHT gefragt (Ich bin bereit für OFR-Modell).  Bachelor für "Wirtschaftswissenschaft" mit 3 Jahre Arbeitserfahrung (zivil).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2023, 12:26:13
Dann solltest Du BAPersBw Deine Bereitschaft OFR Modell ausdrücklich mitteilen, ggf. ist dies (ebenso wie Dein Status) nicht richtig erkannt worden.

Trennung:

Interessenfrage: Wie wird ein Bachelor mit Arbeitserfahrung aktiver Mannschaftssoldat?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Alex T am 26. Januar 2023, 12:38:23
Dann solltest Du BAPersBw Deine Bereitschaft OFR Modell ausdrücklich mitteilen, ggf. ist dies (ebenso wie Dein Status) nicht richtig erkannt worden.

Trennung:

Interessenfrage: Wie wird ein Bachelor mit Arbeitserfahrung aktiver Mannschaftssoldat?

Mein Studium wurde erst nach dem Dienstantritt  von KMK anerkannt (Studiengangsakkreditierung, vergleichbare Qualitätsstandards, Semester im Ausland, und und  ...).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 26. Januar 2023, 12:41:14
@ Alex T:

... aber es lag doch eine Studienzugangsberechtigung (aka Abitur o. Ä.) vor, mit der eine Bewerbung als FA / OA möglich gewesen wäre - oder halt "erstmal" weiter zivil arbeiten?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Alex T am 26. Januar 2023, 12:59:04
@ Alex T:

... aber es lag doch eine Studienzugangsberechtigung (aka Abitur o. Ä.) vor, mit der eine Bewerbung als FA / OA möglich gewesen wäre - oder halt "erstmal" weiter zivil arbeiten?

Ja, haben Sie Recht. Für FA und UA hatte/habe ich kein Interesse (Sorry. Nicht böse gemeint). Für OA - wegen damaliger Altersgrenze hatte ich keine Chance (Ich bin älter als 32).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 27. April 2023, 19:25:12
Liebe Forum,

demnächst habe ich mein Assessmentcenter als Seiteneinsteiger. Ich selbst bin promovierte Physikerin und es würde mich interessieren, welche Dienstposten für meinen Ausbildungsgang vorgesehen sind.

Vielleicht kann der ein oder andere etwas dazu sagen.

Vielen Dank und schönen Abend!

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. April 2023, 19:40:02
Sehr sehr wenig, die meisten auf Ebene StOffz beim BAAINBw Inst- und MunStOffz und dann noch ein paar als ABC/Se..
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 27. April 2023, 20:03:00
Ah okay, vielen Dank. Kannst du oder jemand ein paar mehr Informationen nennen, z.B. welche Aufgaben dort warten.

Entschuldigt bitte, aber ich bin einfach ein wenig neugierg.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 27. April 2023, 20:14:17
Das macht halt keinen Sinn, da nun diese Dp durchzuschauen und die Aufgaben zu posten.
Die Regeneration der Offizierinnen und Offiziere TrD erfolgt regelhaft über die Offizieranwärter und hier idR mit Studium.
Nur wenn DP eben nicht besetzt werden können, dann kommt ein SE mit einem Offzizierdienstgrad in Frage, wenn diese DP auch dafür grds. vorgesehen sind: max. SÜ2, keine Folgeverwendungen und ein bestimmtes (!) Studium ist zwingende Voraussetzung.
Und da keiner weiß, ob einer der wenigen DP mit dem Studiengang Physik derzeit und absehbar unbesetzt sind, wäre das vergebene Liebesmühe.

Anders sieht es bei einem Einstieg als OFähnr aus: da kommen alle DP und alle Verwendungen in Betracht. Du solltest als dringend auch über diese Möglichkeit nachdenken, weil es ansonsten wahrscheinlich eher nicht klappen wird.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bumblebee am 27. April 2023, 20:39:02
Ich möchte Anmerken, dass diese Absolutheit nach meiner Erfahrung nicht zutrifft.

Im fliegerischen Dienst gibt es Mangel. Also hat man einen Seiteneinsteiger als Offz TD flgDst eingestellt und aufgrund seinen Abschlusses (M.Sc) zum Hauptmann gemacht. Das bestimmte Studium ist keine Voraussetzung und Folgeverwendungen wird der Kamerad auch bestreiten.

Wir haben Personalmangel.
Bei Interesse bitte einfach beraten lassen. Hoffentlich findet das Personalamt dann einen Weg, im konkreten Fall pragmatisch Personalbedarf zu stillen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 27. April 2023, 20:41:01
Im Gespräch hat man mir schon das Gefühl gegeben, dass die Möglichkeit einer Einstellung als Hauptmann oder Major durchaus möglich ist. Nur hat man mir keine genaueren DP genannt und deshalb habe ich hier nachgefragt.  :)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Bumblebee am 27. April 2023, 21:04:52
Naja, eventuell war hier wie auch in dem von mir geschilderten Fall hier die Idee, Dich regulär in eine Laufbahn einzusteuern.
In diesem Sinne wäre das Pferd dann vom anderen Ende her aufzuzäumen - was möchtest Du denn machen?

Wenn es wirklich in erster Linie Physik sein soll, kommt eventuell eher eine zivile Laufbahn im Bereich Erprobung / Nutzung in Frage.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 27. April 2023, 21:15:59
Grundsätzlich wünsche ich mir eine herausfordernde Aufgabe, die mir Potenzial zur Weiterentwicklung bietet.

Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.

Seefahrt ist eher nicht so meins, aber ich bin ein großer Fan der Berge. Ggfs. gibt es Verwendungen in diesem Bereich.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 27. April 2023, 21:50:36
Berge und Physik?

Ralf hat schon Recht, wenn er das OFhr Modell ins Spiel bringt - da sind dann alle Verwendungen möglich, allerdings eher ohne Physik.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 27. April 2023, 22:04:31
Nach der Aussage von Bumblebee scheint ja nichts unmöglich zu sein.

Das OFhr Modell kommt für mich nicht infrage. Sollte es keine DP geben, dann wäre es doch gut, wenn man dies vorher gesagt bekommt bzw. man vorher prüft, welche Möglichkeiten überhaupt in Betracht kommen.

Da können sich dann beide Parteien Arbeit und Zeit sparen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 27. April 2023, 22:16:26
Für OFhr sollte es genug DP geben - für Physiker wenig bis keine - gilt aber für SE generell (bis auf die wenigen Ausnahmen - Mediziner / Ing.).

Dies ist schon recherchierbar - und "logisch", wenn man sich etwas mit dem Thema beschäftigt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 28. April 2023, 06:25:01
Zitat
Im fliegerischen Dienst gibt es Mangel. Also hat man einen Seiteneinsteiger als Offz TD flgDst eingestellt und aufgrund seinen Abschlusses (M.Sc) zum Hauptmann gemacht. Das bestimmte Studium ist keine Voraussetzung und Folgeverwendungen wird der Kamerad auch bestreiten.
Das bestimmte Studium IST eine Voraussetzung für die Einstellung, an der SLV kommt man eben nicht vorbei. Ob man hier eine Möglichkeit gefunden hat, einen bestimmten DP mit diesem Studium (nachträglich) zu hinterlegen (was im FlgDst durchaus möglich ist, weil techn. Studiengänge in Teilbereichen später ja gebraucht werden: bspw. WTD) oder man das Recht gebeugt hat, kann ich natürlich nicht sagen, aber anekdotische Evidenzen helfen eben nicht, wenn es um die Darstellung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen geht. Und ich habe recht häufig Beschwerden darüber auf dem Tisch, dass jemand mit einem Studium eben keine Einplanungsmöglichkeit bekommt und diese dann mit dem allgemeinen Personalmangel argumentieren. Personalmangel ist eben nicht Personalmangel, so herrscht auf Ebene der StOffz eben kaum einer und bei den Offz ist der FlgDst eine Hochmangelverwendung, ABC/Se oder FJg oder oder eben nicht.
Und mglw. ist ja im BAAINBw eben doch ein hoher Bedarf, siehe Materiallage. Ich habe keinem abgeraten sich zu bewerben, nur ich habe die Faktenlage aufgezählt.

Ich wiederhole es gerne nochmal, wie die Rechtslage für die Einstellung als SE OffzTrD aussieht:
Die Einstellung für diese Laufbahn erfolgt regelhaft über die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter im Ausbildungsgang mit Studium an einer der Universitäten der Bundeswehr. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist auch die (Wieder-) Einstellung von gedienten oder ungedienten Bewerbenden als Offizierin oder Offizier mit höherem Dienstgrad möglich. Diese Ausnahmen erfolgen vor dem Hintergrund der zivilberuflichen und ggf. militärischen Qualifikationen der Bewerbenden sowie eines bestehenden Bedarfs in den Streitkräften, der ansonsten nicht gedeckt werden könnte. Voraussetzung ist ein zur Besetzung zur Verfügung stehender Dienstposten, der in den Organisationsgrundlagen explizit für eine Besetzung für den Seiteneinstieg gekennzeichnet ist. Dies bedeutet, dass der Seiteneinstieg in der Regel nur auf Dienstposten möglich ist, die für eine Einstiegsverwendung ausgebracht sind, nur eine einfache Sicherheitsüberprüfung erfordern und einen bestimmten Studiengang als zwingende Voraussetzung bedingen. Insgesamt ist ein Hochschulabschluss allein nicht ausreichend für eine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
Die Einstellung von ungedienten Bewerbenden im Rahmen des Seiteneinstiegs mit höherem Dienstgrad (bzw. die Wiedereinstellung früherer Soldatinnen und Soldaten mit höherem Dienstgrad) in den militärischen Bereich sowie die Direkteinstellung auf Dienstposten im zivilen Bereich ist regelmäßig nur auf einzelne Dienstposten in sehr spezifischen Fachverwendungen beschränkt. Auch ist die Akzeptanz auf Seiten der militärischen Organisationsbereiche mit Blick auf die fehlende militärische Vorerfahrung und Expertise sehr gering.
Um den Bewerbenden trotzdem ein Einstellungsangebot machen zu können wurde durch die Neufassung der SLV die Möglichkeit geschaffen, als Oberfähnrich und damit im höchsten statt niedrigsten Anwärterdienstgrad, in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes eingestellt werden zu können.
Das OFhr Modell kommt für mich nicht infrage. Sollte es keine DP geben, dann wäre es doch gut, wenn man dies vorher gesagt bekommt bzw. man vorher prüft, welche Möglichkeiten überhaupt in Betracht kommen.

Da können sich dann beide Parteien Arbeit und Zeit sparen.
Und deswegen werden eben auch Bewerbende für den SE ins ACFüKrBw eingeladen, weil eben doch eine gerüttelte Anzahl diesen Weg geht und das teilweise auch bewusst, denn man erhält eine umfassende Ausbildung wie jeder OA und keine abgespeckte wie ein SE und stellt sich dementsprechend auch ganz anders auf (siehe Akzeptanz in der Truppe).

Grundsätzlich wünsche ich mir eine herausfordernde Aufgabe, die mir Potenzial zur Weiterentwicklung bietet.

Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.

Seefahrt ist eher nicht so meins, aber ich bin ein großer Fan der Berge. Ggfs. gibt es Verwendungen in diesem Bereich.
Das klingt für mich wie ein Bewerbungsschreiben, bestimmte Vorstellungen von einem Werdegang hast du aber anscheinend nicht. Thema Berge: ein Einstieg als Hptm in der Truppe auf Einheitsebene ist schier unmöglich. Wenn sind solche DP eher an Schulen, KdoBeh, Ämter, also in größeren Bereichen angesiedelt, Stichworte hatten wir ja schon: BAAINBw, aber eben auch Kdo MilOrgBer, Truppenschulen und bei Physik auch im ABCAbwBtl.
Und der fachliche Bezug muss in jedem Fall sein, also ein Einstieg als Hptm ohne fachlichen Bezug:
Zitat
Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.
ist nicht möglich, erneut: OFähnr Modell wählen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Opa_Hagen am 28. April 2023, 07:13:50
Servus,

Physik und Berge gehen schon;)) Ich war neulich in Erding beim WIWeb, und dort beschäftigt man sich u.a. mit "Zerstörungsfreie und physikalische Prüfungen...."
Und es wurde gesagt, dass die einige offene Stellen haben.

Gruss

Hagen
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 28. April 2023, 07:31:54
Und diese militärischen DP erfüllen die Kriterien für den SE und die Einheit weiß, dass diese nicht nachbesetzt sind?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LwPersFw am 28. April 2023, 07:33:16

Wir haben Personalmangel.



Wie @Ralf ja schon dazu anführte:


Und ich habe recht häufig Beschwerden darüber auf dem Tisch, dass jemand mit einem Studium eben keine Einplanungsmöglichkeit bekommt und diese dann mit dem allgemeinen Personalmangel argumentieren. Personalmangel ist eben nicht Personalmangel, ...


Um dies noch zu ergänzen...

Diese pauschale Aussage vom Personalmangel war schon seit Beginn der Trendwende zum Personalaufbau 2016 falsch und erweckte Erwartungshaltungen, die dann nicht befriedigt werden konnten!

Heute gilt dies noch viel mehr! Denn seit 2016 konnte in vielen Verwendungen das Fehl deutlich abgebaut werden. Bis hin zu einer 100 %-Deckung.

Wer sich dann auf solch eine Verwendung den Fokus legt, erlebt natürlich eine Enttäuschung, wenn er/sie trotz positivem Assessment nicht eingestellt wird.


Ja, die Bw hat einen Personalmangel --- aber eben nicht pauschal ... sondern nur in bestimmten Laufbahnen und dort in bestimmten Verwendungen.


Deshalb legt die Bw auch für jedes Jahr ihre Bedarfe fest, die dann der Maßstab der Einstellung bei KC/AC sind, bzw. auch für Bewerbungen von aktiven Soldaten.


Um hier, bezogen auf die Offz Seiteninsteiger/Wiedereinsteller mal ein Gefühl zu vermitteln...

Für 2023 hat die Bw  - SE/WE zusammen - nur einen Bedarf von unter 100 !

Dafür aber an OFähnr 200+ und normalen OA ca. 2000.




Davon strikt zu trennen ist die Möglichkeit einer zivilen Laufbahn bei der Bw.



Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. April 2023, 08:11:18
Darf ich mal pragmatisch fragen, weshalb eine zivile Laufbahn nicht in Frage kommt? Dort wäre als Beamter eine studiennahe Verwendung möglich und als promovierter Naturwissenschaftler auch eine gute Karriereperspektive möglich.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Opa_Hagen am 28. April 2023, 08:34:38
Und diese militärischen DP erfüllen die Kriterien für den SE und die Einheit weiß, dass diese nicht nachbesetzt sind?

Servus - die haben auch zivile Stellen. Und machen furchtbar interessante Sachen;))
(ich hab auch mal Physik studiert, ich weiss, wovon ich rede)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 28. April 2023, 09:04:35
Um das von LwPersFw noch zu ergänzen:
Zitat
Für 2023 hat die Bw  - SE/WE zusammen - nur einen Bedarf von unter 100 !
Und davon sind weit über die Hälfte Fachdienst (San und MilGeo).
Ich werde auch in absehbarer Zeit diesen Thread zusammenbinden mit dem für SE: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60302.msg737881.html#new
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 28. April 2023, 09:10:10
@ Opa_Hagen:

Dir ist schon klar, dass Du zwar Ralf geantwortet hast - aber seine Frage nicht von Dir beantwortet wurde?

(Auch bei den zivilen Stellen wäre ja die Frage, ob es dort einen aktuellen Besetzungsbedarf gibt, insbesondere für einen prom. Physiker auf der Dotierungshöhe).

Randbemerkung:
Gerade die "reinen" Naturwissenschaftler stehen vor dem Problem, dass dort zu viele Menschen für einen zu geringen Bedarf an "echter Forschung" ausgebildet werden - insoweit gibt es dann auf die SEHR WENIGEN ggf. geeigneten Stellen bei der BW sehr viele Bewerber.

Ansonsten: Ich bezog mich mit "Berge" auf eine inf. Verwendung (z. G. GebJg), weniger auf die Lage des Dienstpostens, eben weil die TE auch von "Seefahrt" sprach und sich damit wohl auf die TSK Marine bezogen hat - und nicht auf die Frage, ob der DP irgentwo "am Wasser" liegt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Goldgelber am 28. April 2023, 09:49:53
Zitat
Im fliegerischen Dienst gibt es Mangel. Also hat man einen Seiteneinsteiger als Offz TD flgDst eingestellt und aufgrund seinen Abschlusses (M.Sc) zum Hauptmann gemacht. Das bestimmte Studium ist keine Voraussetzung und Folgeverwendungen wird der Kamerad auch bestreiten.
Das bestimmte Studium IST eine Voraussetzung für die Einstellung, an der SLV kommt man eben nicht vorbei. Ob man hier eine Möglichkeit gefunden hat, einen bestimmten DP mit diesem Studium (nachträglich) zu hinterlegen (was im FlgDst durchaus möglich ist, weil techn. Studiengänge in Teilbereichen später ja gebraucht werden: bspw. WTD) oder man das Recht gebeugt hat, kann ich natürlich nicht sagen, aber anekdotische Evidenzen helfen eben nicht, wenn es um die Darstellung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen geht. Und ich habe recht häufig Beschwerden darüber auf dem Tisch, dass jemand mit einem Studium eben keine Einplanungsmöglichkeit bekommt und diese dann mit dem allgemeinen Personalmangel argumentieren. Personalmangel ist eben nicht Personalmangel, so herrscht auf Ebene der StOffz eben kaum einer und bei den Offz ist der FlgDst eine Hochmangelverwendung, ABC/Se oder FJg oder oder eben nicht.
Und mglw. ist ja im BAAINBw eben doch ein hoher Bedarf, siehe Materiallage. Ich habe keinem abgeraten sich zu bewerben, nur ich habe die Faktenlage aufgezählt.

Ich wiederhole es gerne nochmal, wie die Rechtslage für die Einstellung als SE OffzTrD aussieht:
Die Einstellung für diese Laufbahn erfolgt regelhaft über die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter im Ausbildungsgang mit Studium an einer der Universitäten der Bundeswehr. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist auch die (Wieder-) Einstellung von gedienten oder ungedienten Bewerbenden als Offizierin oder Offizier mit höherem Dienstgrad möglich. Diese Ausnahmen erfolgen vor dem Hintergrund der zivilberuflichen und ggf. militärischen Qualifikationen der Bewerbenden sowie eines bestehenden Bedarfs in den Streitkräften, der ansonsten nicht gedeckt werden könnte. Voraussetzung ist ein zur Besetzung zur Verfügung stehender Dienstposten, der in den Organisationsgrundlagen explizit für eine Besetzung für den Seiteneinstieg gekennzeichnet ist. Dies bedeutet, dass der Seiteneinstieg in der Regel nur auf Dienstposten möglich ist, die für eine Einstiegsverwendung ausgebracht sind, nur eine einfache Sicherheitsüberprüfung erfordern und einen bestimmten Studiengang als zwingende Voraussetzung bedingen. Insgesamt ist ein Hochschulabschluss allein nicht ausreichend für eine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
Die Einstellung von ungedienten Bewerbenden im Rahmen des Seiteneinstiegs mit höherem Dienstgrad (bzw. die Wiedereinstellung früherer Soldatinnen und Soldaten mit höherem Dienstgrad) in den militärischen Bereich sowie die Direkteinstellung auf Dienstposten im zivilen Bereich ist regelmäßig nur auf einzelne Dienstposten in sehr spezifischen Fachverwendungen beschränkt. Auch ist die Akzeptanz auf Seiten der militärischen Organisationsbereiche mit Blick auf die fehlende militärische Vorerfahrung und Expertise sehr gering.
Um den Bewerbenden trotzdem ein Einstellungsangebot machen zu können wurde durch die Neufassung der SLV die Möglichkeit geschaffen, als Oberfähnrich und damit im höchsten statt niedrigsten Anwärterdienstgrad, in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes eingestellt werden zu können.
Das OFhr Modell kommt für mich nicht infrage. Sollte es keine DP geben, dann wäre es doch gut, wenn man dies vorher gesagt bekommt bzw. man vorher prüft, welche Möglichkeiten überhaupt in Betracht kommen.

Da können sich dann beide Parteien Arbeit und Zeit sparen.
Und deswegen werden eben auch Bewerbende für den SE ins ACFüKrBw eingeladen, weil eben doch eine gerüttelte Anzahl diesen Weg geht und das teilweise auch bewusst, denn man erhält eine umfassende Ausbildung wie jeder OA und keine abgespeckte wie ein SE und stellt sich dementsprechend auch ganz anders auf (siehe Akzeptanz in der Truppe).

Grundsätzlich wünsche ich mir eine herausfordernde Aufgabe, die mir Potenzial zur Weiterentwicklung bietet.

Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.

Seefahrt ist eher nicht so meins, aber ich bin ein großer Fan der Berge. Ggfs. gibt es Verwendungen in diesem Bereich.
Das klingt für mich wie ein Bewerbungsschreiben, bestimmte Vorstellungen von einem Werdegang hast du aber anscheinend nicht. Thema Berge: ein Einstieg als Hptm in der Truppe auf Einheitsebene ist schier unmöglich. Wenn sind solche DP eher an Schulen, KdoBeh, Ämter, also in größeren Bereichen angesiedelt, Stichworte hatten wir ja schon: BAAINBw, aber eben auch Kdo MilOrgBer, Truppenschulen und bei Physik auch im ABCAbwBtl.
Und der fachliche Bezug muss in jedem Fall sein, also ein Einstieg als Hptm ohne fachlichen Bezug:
Zitat
Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.
ist nicht möglich, erneut: OFähnr Modell wählen.

Sehr spannend und professionelle Informationen nochmal. Danke dafür @Ralf!
Ich persönlich sehe das OFR-Modell als deutlich attraktiver an, weil man eben die normale Offizierausbildung bekommt. Und damit dann auch völlig normal wie jeder andere Offizier verwendet werden kann. Eben kein Sonderweg.  8)

Horrido - Goldgelber
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 28. April 2023, 10:27:10
 Vielen Dank für die Antworten.  :)

Wenn ich mehr weiß, dann kann ich mich nochmal melden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 28. April 2023, 10:47:13
@ MrsWaterloo:

Interessehalber: Was sind denn Deine Alternativen?
Was machst Du derzeit (halbe Post Doc Stelle?)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: schlammtreiber am 28. April 2023, 10:49:01
Physik und Berge gehen schon;)) Ich war neulich in Erding beim WIWeb...

Der Vollständigkeit halber: in Erding gibt es keine Berge  ;)
Das liegt noch in der Münchner Kiesschotterebene, zu den Alpen fährt man etwas über eine Stunde
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 28. April 2023, 14:06:46
@ MrsWaterloo:

Interessehalber: Was sind denn Deine Alternativen?
Was machst Du derzeit (halbe Post Doc Stelle?)

Aktuell arbeite ich in der Forschung und Entwicklung in einem Unternehmen. Während meiner Promotion habe ich mal eine Auszeit genommen und einen FWD abgeleistet. Dabei habe ich gemerkt, dass ich mich im militärischen Umfeld sehr wohlgefühlt habe und ich gerne meinen Beitrag leisten möchte, sofern es eine vernünftige Möglichkeit gibt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: D1987 am 28. April 2023, 14:16:40
Zitat
Im fliegerischen Dienst gibt es Mangel. Also hat man einen Seiteneinsteiger als Offz TD flgDst eingestellt und aufgrund seinen Abschlusses (M.Sc) zum Hauptmann gemacht. Das bestimmte Studium ist keine Voraussetzung und Folgeverwendungen wird der Kamerad auch bestreiten.
Das bestimmte Studium IST eine Voraussetzung für die Einstellung, an der SLV kommt man eben nicht vorbei. Ob man hier eine Möglichkeit gefunden hat, einen bestimmten DP mit diesem Studium (nachträglich) zu hinterlegen (was im FlgDst durchaus möglich ist, weil techn. Studiengänge in Teilbereichen später ja gebraucht werden: bspw. WTD) oder man das Recht gebeugt hat, kann ich natürlich nicht sagen, aber anekdotische Evidenzen helfen eben nicht, wenn es um die Darstellung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen geht. Und ich habe recht häufig Beschwerden darüber auf dem Tisch, dass jemand mit einem Studium eben keine Einplanungsmöglichkeit bekommt und diese dann mit dem allgemeinen Personalmangel argumentieren. Personalmangel ist eben nicht Personalmangel, so herrscht auf Ebene der StOffz eben kaum einer und bei den Offz ist der FlgDst eine Hochmangelverwendung, ABC/Se oder FJg oder oder eben nicht.
Und mglw. ist ja im BAAINBw eben doch ein hoher Bedarf, siehe Materiallage. Ich habe keinem abgeraten sich zu bewerben, nur ich habe die Faktenlage aufgezählt.

Ich wiederhole es gerne nochmal, wie die Rechtslage für die Einstellung als SE OffzTrD aussieht:
Die Einstellung für diese Laufbahn erfolgt regelhaft über die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter im Ausbildungsgang mit Studium an einer der Universitäten der Bundeswehr. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist auch die (Wieder-) Einstellung von gedienten oder ungedienten Bewerbenden als Offizierin oder Offizier mit höherem Dienstgrad möglich. Diese Ausnahmen erfolgen vor dem Hintergrund der zivilberuflichen und ggf. militärischen Qualifikationen der Bewerbenden sowie eines bestehenden Bedarfs in den Streitkräften, der ansonsten nicht gedeckt werden könnte. Voraussetzung ist ein zur Besetzung zur Verfügung stehender Dienstposten, der in den Organisationsgrundlagen explizit für eine Besetzung für den Seiteneinstieg gekennzeichnet ist. Dies bedeutet, dass der Seiteneinstieg in der Regel nur auf Dienstposten möglich ist, die für eine Einstiegsverwendung ausgebracht sind, nur eine einfache Sicherheitsüberprüfung erfordern und einen bestimmten Studiengang als zwingende Voraussetzung bedingen. Insgesamt ist ein Hochschulabschluss allein nicht ausreichend für eine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
Die Einstellung von ungedienten Bewerbenden im Rahmen des Seiteneinstiegs mit höherem Dienstgrad (bzw. die Wiedereinstellung früherer Soldatinnen und Soldaten mit höherem Dienstgrad) in den militärischen Bereich sowie die Direkteinstellung auf Dienstposten im zivilen Bereich ist regelmäßig nur auf einzelne Dienstposten in sehr spezifischen Fachverwendungen beschränkt. Auch ist die Akzeptanz auf Seiten der militärischen Organisationsbereiche mit Blick auf die fehlende militärische Vorerfahrung und Expertise sehr gering.
Um den Bewerbenden trotzdem ein Einstellungsangebot machen zu können wurde durch die Neufassung der SLV die Möglichkeit geschaffen, als Oberfähnrich und damit im höchsten statt niedrigsten Anwärterdienstgrad, in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes eingestellt werden zu können.
Das OFhr Modell kommt für mich nicht infrage. Sollte es keine DP geben, dann wäre es doch gut, wenn man dies vorher gesagt bekommt bzw. man vorher prüft, welche Möglichkeiten überhaupt in Betracht kommen.

Da können sich dann beide Parteien Arbeit und Zeit sparen.
Und deswegen werden eben auch Bewerbende für den SE ins ACFüKrBw eingeladen, weil eben doch eine gerüttelte Anzahl diesen Weg geht und das teilweise auch bewusst, denn man erhält eine umfassende Ausbildung wie jeder OA und keine abgespeckte wie ein SE und stellt sich dementsprechend auch ganz anders auf (siehe Akzeptanz in der Truppe).

Grundsätzlich wünsche ich mir eine herausfordernde Aufgabe, die mir Potenzial zur Weiterentwicklung bietet.

Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.

Seefahrt ist eher nicht so meins, aber ich bin ein großer Fan der Berge. Ggfs. gibt es Verwendungen in diesem Bereich.
Das klingt für mich wie ein Bewerbungsschreiben, bestimmte Vorstellungen von einem Werdegang hast du aber anscheinend nicht. Thema Berge: ein Einstieg als Hptm in der Truppe auf Einheitsebene ist schier unmöglich. Wenn sind solche DP eher an Schulen, KdoBeh, Ämter, also in größeren Bereichen angesiedelt, Stichworte hatten wir ja schon: BAAINBw, aber eben auch Kdo MilOrgBer, Truppenschulen und bei Physik auch im ABCAbwBtl.
Und der fachliche Bezug muss in jedem Fall sein, also ein Einstieg als Hptm ohne fachlichen Bezug:
Zitat
Wenn es eine Verwendung ist, die auch noch einen fachlichen Bezug hat, dann wäre dies natürlich super, muss aber nicht unbedingt sein.
ist nicht möglich, erneut: OFähnr Modell wählen.

Sehr spannend und professionelle Informationen nochmal. Danke dafür @Ralf!
Ich persönlich sehe das OFR-Modell als deutlich attraktiver an, weil man eben die normale Offizierausbildung bekommt. Und damit dann auch völlig normal wie jeder andere Offizier verwendet werden kann. Eben kein Sonderweg.  8)

Horrido - Goldgelber

Hätte es das nach meinen Studium gegeben, ich wäre sofort eingestiegen mit fertigem Bachelor  :-X
Aber man muss die Karten spielen, die einem zugeteilt werden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: xnos am 28. April 2023, 18:38:54
Nach der Aussage von Bumblebee scheint ja nichts unmöglich zu sein.

Das OFhr Modell kommt für mich nicht infrage. Sollte es keine DP geben, dann wäre es doch gut, wenn man dies vorher gesagt bekommt bzw. man vorher prüft, welche Möglichkeiten überhaupt in Betracht kommen.

Da können sich dann beide Parteien Arbeit und Zeit sparen.

Ich kann deine Gedanken einerseits verstehen, allerdings musst du andererseits auch im Kopf behalten, dass du 1. erst einmal das AC mit einem positiven Ergebnis bestehen musst und 2. sofern es keinen DP geben sollte, für zwei Jahre weiterhin betrachtet werden kannst für "zukünftig-vakante" DP.

Insofern macht es schon Sinn, dass AC zu durchlaufen - zumal du unabhängig vom Ausgang sicherlich Erfahrungswerte für deinen weiteren Werdegang mitnehmen kannst.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LY77 am 29. April 2023, 12:52:20
Ich möchte Anmerken, dass diese Absolutheit nach meiner Erfahrung nicht zutrifft.

Im fliegerischen Dienst gibt es Mangel. Also hat man einen Seiteneinsteiger als Offz TD flgDst eingestellt und aufgrund seinen Abschlusses (M.Sc) zum Hauptmann gemacht. Das bestimmte Studium ist keine Voraussetzung und Folgeverwendungen wird der Kamerad auch bestreiten.

Wir haben Personalmangel.
Bei Interesse bitte einfach beraten lassen. Hoffentlich findet das Personalamt dann einen Weg, im konkreten Fall pragmatisch Personalbedarf zu stillen.

Kannst du das bitte genauer ausführen? Ist für mich sehr interessant und relevant, da ich mich nun schon eine lange Zeit mit dem SE nach Master beschäftige.

Allerdings habe ich eine genau gegensätzliche Erfahrung gemacht, als du sie beschrieben hast. Motivierte SE mit abgeschlossenem und in diesem Sinne selbst finanzierten Studium sind bis auf wenige Ausnahmen und im OFR-Modell nicht erwünscht.
 
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 29. April 2023, 13:13:56
Quelle?

Das SE / OFhr Modell ist doch EXTRA für "Studierte" in die SLV aufgenommen worden - und mit 200 Einstellungen im Jahr doch dokumentiert gewollt.
(Änderung SLV und Einstellungen ist "Wille").
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LwPersFw am 29. April 2023, 13:14:16

... bis auf wenige Ausnahmen und im OFR-Modell nicht erwünscht.


Wie ich hier schon erwähnte... falsches pauschales wording...

Denn auch noch so positives Prüfergebnis führt nicht zur Einstellung... wenn aktuell kein Bedarf!

Weil

Zitat
Für 2023 hat die Bw  - SE/WE zusammen - nur einen Bedarf von unter 100 !

Zitat
Und davon sind weit über die Hälfte Fachdienst (San und MilGeo).


Btw...  wenn ein ziviles Unternehmen aktuell keinen Bedarf hat ... stellt es auch keine/n noch so gute/n Bewerber/in ein...

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: mrswaterloo am 29. April 2023, 13:23:09
Der Vergleich zu einem zivilen Unternehmen hinkt ein wenig.

Wenn kein Bedarf da ist, wird man auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch/Assessment eingeladen.

Das meinte ich auch. Es ist doch vorher genau bekannt, wer und was benötigt wird.

Das könnte man doch transparent vor dem Assessment ansprechen und somit vermeiden Kapazitäten unnötig zu verschwenden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Heinrich35 am 29. April 2023, 13:27:52
Hallo,

ich wollte mal fragen ob es eine Nachfrage als SE (klassisch als OLtd, nicht OFhn), bezüglich Bauingenieuren gibt, oder ob das alles zivile/beamtete Dienstposten sind.

MFG
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Angemon84 am 29. April 2023, 13:35:33
Hallo,

ich wollte mal fragen ob es eine Nachfrage als SE (klassisch als OLtd, nicht OFhn), bezüglich Bauingenieuren gibt, oder ob das alles zivile/beamtete Dienstposten sind.

MFG

Für diesen Studiengang gibt es Nachfrage. Ein Kamerad von mir wurde so in den Bereich Infrastruktur in Kiel eingestellt und ist jetzt in KdoLw Infrastruktur in Köln tätig.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 29. April 2023, 13:58:27
Der Vergleich zu einem zivilen Unternehmen hinkt ein wenig.

Wenn kein Bedarf da ist, wird man auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch/Assessment eingeladen.

Das meinte ich auch. Es ist doch vorher genau bekannt, wer und was benötigt wird.

Das könnte man doch transparent vor dem Assessment ansprechen und somit vermeiden Kapazitäten unnötig zu verschwenden.
Dazu hatte ich hinlänglich etwas geschrieben und es versucht zu erklären, aber vielleicht ist es zu komplex für Außenstehende zu verstehen.
Mithin können auch kurzfristig Bedarfe durch Versetzungen entstehen  und man deswegen auch lieber zu viel als zu wenig einlädt.
Kernargument ist aber, das man eben bei guter Eignung und Leistung immer eine OFähnr Einstellung anbieten kann. Und deswegen - ich wiederhole es dir gerne erneut - man einlädt. Aus Sicht der Bundeswehr ist es keine Verschwendung von Ressourcen und ein Stück weit muss man das auch machen, da man Art 33 (2) GG eben bedienen muss, da kann man nicht dem einen einfach absagen und dem anderen nicht.

Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Heinrich35 am 01. Mai 2023, 13:15:46
Hallo,

danke für die Antwort, kann noch jemand etwas detailiertes zu möglichen Dienstposten mit Bauingstudium sagen. Die BW bietet das Studium ja auch selbst an.

LG
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 03. Mai 2023, 20:57:53
Die Fragen helfen doch nicht wirklich weiter: es kommt doch darauf an, wo gerade welche nachzubesetzen sind. Zählt man nun einige auf und die sind besetzt, hilft das nicht. Welche nachzubesetzen sind, wird man dir erst aufgrund der aktuellen Stellenbesetzungslage sagen könne, wenn die Bedarfsabfrage erfolgt.
Zitat
Die BW bietet das Studium ja auch selbst an.
Das hat ja damit nichts zu tun, denn nicht alle DP, die einen BauIng erfordern, sind auch für den SE geeignet. Die Kriterien hierzu hatte ich ja bereits mehrfach beschrieben.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Goldgelber am 09. Mai 2023, 19:38:15
Edit by Ralf: diese Diskussion bezieht sich auf diesen Beitrag: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73468.msg741436.html#msg741436

Also dieser Beitrag stösst mir sauer auf!  >:(

1.
Zitat
In meinem Fall war das quasi ein Vortrag, wie toll doch die Laufbahn des OFR sei, welche Vorteile man ggü. "normalen" Offizieren habe, welche Möglichkeiten man alle hat, wie sicher es doch sei, Berufssoldat zu werden und so weiter. Fand ich persönlich etwas übertrieben positiv dargestellt, Stichwort Seelenfänger fiel mir hier ein.
Die Bezeichnung Ihrerseits ist wirklich eine Frechheit gegenüber dem Einplanungsoffizier OFR-Modell und dem Büroleiter. Beides sind freundliche, hilfsbereite Menschen. Ich und andere Bekannte wurden ausführlich und persönlich beraten. Auch nach dem Assessment antwortete man schnell auf Mails, es wurden Telefonate bei Fragen angeboten und auch mein Stammtruppenteil während der Offizierausbildung eben in SAP geändert. Mir persönlich wurde sogar geraten, erst zivil mein Masterstudium abzuschließen, weil dies für mich (sic!) besser wäre. Also genau das Gegenteil eines „Seelenfängers“. Denn die BW hätte mich ja direkt einstellen können mit Bachelorabschluss.

2.
Zitat
Am Ende kann man dann sagen, welchen Bereich man sich vorstellt. Aufgrund des MINT Hintergrunds wird man natürlich Richtung CIR verortet, was ja sicherlich auch sinnvoll ist.
Den grössten Unfug verbreiten Sie hier! Man wird eben NICHT „Richtung CIR“ verortet! Daran liegt ja gerade der Vorteil des OFR-Modells: Bachelor+Medizinische Eignung+gutes Abschneiden Asssessment = Einstellung in jeder möglichen Verwendung.
Ich selber fange als Maschinenbauingenieur bei den Heeresaufklärern an, ein Freund als Pädagoge bei den Panzergrenadieren und ein weiterer Freund als BWL-Master bei den Fallschirmjägern. Wenn Sie nicht richtig zuhören können oder die SLV nicht verstehen, dann verbreiten Sie nicht so einen Unfug und irritieren damit andere Interessierte oder Bewerber!
Außerdem sind die genannten Vorteile des OFR-Modells von mehreren mir bekannten Offizieren bestätigt worden, die in der Personalführung arbeiten. Bzw. sie leuchten einem auch als Zivilisten ein, wenn man sich genug mit der Bundeswehr befasst.

Horrido - Goldgelber
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Skepsis am 09. Mai 2023, 20:54:49
@Goldgelber

Mit Verlaub, Sie haben noch keinen Tag gedient! ...und tun so als ob Sie hochrangiger Militärexperte sind!
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LY77 am 09. Mai 2023, 23:03:07
Hallo zusammen,

nachdem ich vor Kurzem beim Assessmentcenter war und mir vorher auch hier einige Erfahrungsberichte dazu durchgelesen habe, möchte ich gerne auch meine Erfahrung mit euch teilen.
Ich verzichte allerdings auf den Großteil der Details zum Ablauf, da dieser in fast jedem der existierenden Erfahrungsberichte bechrieben wird und auch weiterhin genau so passt.
Daher nun also nur meine wesentlichen Erkenntnisse:

Zu mir:
Beworben als Seiteneinsteiger, mit Masterabschluss im MINT Bereich und paar Jahren Berufserfahrung. Alter 30 Jahre.


1. Tag:
Hier gibt es (quasi) noch keine Prüfung, sondern nur Vorträge. Daher kann ich empfehlen, hier noch nicht komplett mit Anzug und Krawatte zu erscheinen, sondern nur halbwegs ordentlich auszusehen (zB Jeans mit Freizeithemd), letztendlich ist es aber egal. Insbesondere bei Anreise mit der Bahn will man vielleicht nicht stundenlang im Anzug reisen. Alle militärischen Bewerbe kommen allerdings im Dienstanzug und relative viele zivile Bewerber sind auch eher ordentlich angezogen, daher würde ich hier mehr als nur T-Shirt empfehlen, um sich nicht underdressed zu fühlen.

Man sollte am besten 2 leere Umschläge mitnehmen, einen für die Sicherheitsüberprüfung und einen für den ärztlichen Fragebogen. Schien mir aber auch unproblematisch zu sein, wenn man das nicht, wie gewünscht, in den Umschlägen abgibt.

Dass es keine Prüfung am ersten Tag gibt, stimmt nur fast. Es wird nämlich bereits ein Personalfragebogen ausgeteilt, für den man 30 Minuten Zeit bekommt, ihn auszufüllen. Dort sind Fragen zur Persönlichkeit, Erfahrung, Motivation, Lebenslauf, etc. drauf. Ich finde die Zeit relativ knapp bemessen, zumindest wenn man viel zu sagen hat :-) Es gibt hier kein richtig und falsch, es geht einfach darum, wer und wie man ist. Die Antworten werden später beim individuellen Interview aufgegriffen, aber nur teilweise.

Der übliche Tipp, am ersten Tag seine Mitbewerber aus der eigenen Auswahlkommission anzusprechen, ist natürlich sinnvoll. Ich hatte den Eindruck, dass hier auch schon ein bisschen auf die Hintergründe eingegangen wird und halbwegs homogene Gruppen gebildet werden. Soll heißen, ich war als einer der ältesten und mit Berufserfahrung jetzt nicht nur mit 17-jährigen Abiturienten in einer Gruppe und andersrum. Das hat natürlich seine Grenzen, da man als Seiteneinsteiger die Ausnahme ist, der Großteil kommt frisch von der Schule oder macht gerade FWDL.

Später gibt's noch den Termin mit den Betreuungsoffizieren, den ich persönlich allerdings nicht so spannend fand, kann man m.E. auch drauf verzichten, wenn man möchte. Andererseits hat man ja eh nichts zu tun sonst.


2. Tag:
Hier finden dann die eigentlichen Prüfungen statt. Für mich als Seiteneinsteiger beschränkte sich das auch auf den einen Tag, da ich weder den Mathe Kompetenz Test machen musste (da kein Studium mehr nötig ist), noch irgendeine Sonderprüfung wie Sanitätsdienst, Fliegerischer Dienst, etc.
Entsprechend muss/kann man sich auch nicht wirklich vorbereiten, finde ich. Die Tests am PC (CAT) sind die bekannten Wortpaare, Matrizen, Zahlenreihenfolgen, einfache Mathematik (okay, hier muss sich der ein oder andere vielleicht vorbereiten, je nach Hintergrund) und dazu Persönlichkeitsfragen.

Ärztliche Untersuchungen wie man sie erwartet: Hörtest, Sehtest, Maße nehmen, Urin abgeben, körperliche Untersuchung.

Gruppensituationsverfahren und Vortrag fand ich eher entspannt. Man bringt sich halt ein wo man kann, ohne die ganze Zeit das Ruder an sich zu reißen oder still in der Ecke zu sitzen. Ansonsten ist man halt wie man ist, keine Ahnung was da das "Idealbild" der Prüfer ist, aber ich würde sagen, "normal sein" reicht locker, um zu bestehen.

Beim Interview ist es dann aufgeteilt, einmal vom militärischen Prüfer und einmal vom Psychologen. Da hatte ich mich eigentlich am meisten drauf vorbereit, indem ich die Aufgaben der Bundeswehr, aktuelle Einsätze, Zahlen und Fakten, etc. gelernt hatte. Wurde aber (zumindest bei mir) alles nicht gefragt. Es ging mehr um die persönliche Motivation, zur BW zu gehen und was die Arbeit als Soldat ausmacht. Dazu noch Fragen zu Antworten aus dem oben erwähnten Personalbogen.
Hier hab ich glaub ich nicht überdurchschnittlich gut abgeschnitten, aber gereicht hat es trotzdem. Auch da weiß ich nicht, was das "Idealbild" wäre. Ich denke, je konkreter man seine Motivation und Vorstellungen darstellen kann, desto besser. Was aber natürlich schwierig sein kann, als ungedienter Zivilist.

Nach dem Interview kriegt man dann auch sofort die Rückmeldung, ob man geeignet für die Offizierslaufbahn ist oder nicht bzw. für welche Laufbahn alternativ. Danach hat man frei (in meinem Fall ohne sonstige Tests).


3. Tag
Hier geht's dann Richtung Einplaner. Als Seiteneinsteiger stehen einem ja prinzipiell 2 Wege offen: Einstieg als Oberfähnrich (OFR) und Direkteinstieg auf konkreten Dienstposten (mit höherem Dienstgrad, jenachdem was besetzt werden muss und die eigene Erfahrung hergibt).
Zuerst kommt man zum Einplaner für das Oberfähnrich Modell.
In meinem Fall war das quasi ein Vortrag, wie toll doch die Laufbahn des OFR sei, welche Vorteile man ggü. "normalen" Offizieren habe, welche Möglichkeiten man alle hat, wie sicher es doch sei, Berufssoldat zu werden und so weiter. Fand ich persönlich etwas übertrieben positiv dargestellt, Stichwort Seelenfänger fiel mir hier ein. Am Ende kann man dann sagen, welchen Bereich man sich vorstellt. Aufgrund des MINT Hintergrunds wird man natürlich Richtung CIR verortet, was ja sicherlich auch sinnvoll ist. Den Einstellungsvorschlag kriegt man dann nochmal schriftlich und hat 2 Wochen Zeit, sich zurückzumelden.
Bei Interesse an dem Direkteinstieg muss man das dort nochmal explizit ansprechen, von alleine wird man nicht gefragt (mein Eindruck). Liegt natürlich daran, dass es ja auch kaum entsprechende Posten gibt und der Bedarf gering ist. Außerdem ist das wohl auch ein Auslaufmodell, soweit ich es verstehe und der Fokus liegt in Zukunft ganz klar auf dem OFR Modell.
Auch beim Direkteinstieg kriegt man am Ende wieder was schriftliches, hier muss man sich allerdings nicht schon nach 2 Wochen entscheiden, sondern man kommt auf die Liste mit den Mitbewerbern und falls ein Dienstposten frei wird und man oben in der Liste steht, wird man kontaktiert. Entsprechend kann es sein, dass man hier 2 Jahre lang nichts hört (solange ist die Offizierstauglichkeit gültig) und es sich dann erledigt hat.

Das war's dann auch quasi schon, im Anschluss hat man nur noch einen kleinen Termin wegen der Sicherheitsüberprüfung und kann dann abreisen.

Die außerordentliche Bewerbung des OFR-Modells kann ich bestätigen. Wer da Lust zu hat, nur zu. Aber auch ich finde das Angebot als MSc mit Berufserfahrung etwas mager. Aber das ist nun mal eben das, was aktuell angeboten wird. Dadurch gehen sicherlich einige sehr gute, geeignete und motivierte Leute einen anderen Weg. Bin gespannt was dahingehend die Zukunft bringt, falls der Bedarf irgendwann doch noch einmal steigen sollte.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Goldgelber am 10. Mai 2023, 10:06:26
@Goldgelber

Mit Verlaub, Sie haben noch keinen Tag gedient! ...und tun so als ob Sie hochrangiger Militärexperte sind!

Was soll dieses Argumentum ad hominem? Meine Aussagen und Erfahrungen beziehen sich auf den Bewerbungsprozess, das Assessment und die Betreuung danach. Und nicht auf den Dienst als SaZ!

Aber den Autor kritisieren, anstatt auf die Argumente eingehen ist einfach, ne? ;D
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: christoph1972 am 10. Mai 2023, 10:34:32
Es steht doch jedem geeigneten (!) Bewerber frei, ob er sich mit vermutlich deutlich besseren Chancen als Oberfähnrich in seiner möglichen Wunschverwendung einstellen lässt und eben entsprechend da schon an seinem persönlichen Netzwerk werkelt oder als SE-Offizier mit vermutlich deutlich weniger Möglichkeiten auf Einstellung auf einen geeigneten DP hofft.

Das man mit einem geeigneten Studium und entsprechender Erfahrung vermutlich eher Richtung CIR beraten wird, halte ich aus Dienstherrensicht durchaus für eine legitime Maßnahme. Wie man als Bewerber damit umgeht, steht doch auf einem völlig anderen Blatt.

In erster Linie steht eben die soldatische "Berufung" im Fordergrund. Ohne den meisten SE-Offizieren in die Parade fahren zu wollen, es ist eben ein Spezialisten-Dasein, weil es an elementaren soldatischen Erfahrungen und dem gewollten Aufbau eines Offiziers zum Truppenführer fehlt.

Ausnahmen mag es natürlich geben, wenn man vorher schon entsprechend tätig war, aber die Bundeswehr ist kein "normaler" Arbeitgeber, sondern ein öffentlicher Arbeitgeber resp. Dienstherr mit einem Laufbahnrecht, dass nicht unbedingt jede Besonderheit abbilden kann und will. Entweder man kann damit leben oder nicht. Wenn nicht, das sollte man vor der Bewerbung mit einem Master-Grad oder ggf. noch höheren akademischen Weihen für sich klar haben.

Ansonsten sollte man in seinem zivilen Beruf bleiben, dort das vermeintlich große Geld verdienen und sich vielleicht in der Reserve engagieren. Die Bundeswehr ist auf der Suche nach Personal, auch mit hohen Bildungsabschlüssen, aber nicht um jeden Preis und es ist eben kein Wunschkonzert i. S. totaler Wahlfreiheit.

Man kann sicherlich außerhalb der Bundeswehr unter Umständen mehr Geld verdienen, schneller aufsteigen und einen Dienstwagen fahren. Wenn das die berufliche Zukunft sein soll, dann ist die Bundeswehr als Dienstherr definitiv die falsche Wahl.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Skepsis am 10. Mai 2023, 10:40:25
@Goldgelber

Bitte mal nachdenken - Argumentum ad hominem? Es war nur meine Feststellung ihres Posts vs. Scooter123
Zitat
Goldgelber - Zitat -Den grössten Unfug verbreiten Sie hier!

Scooter123 hat nur seine persönliche Erfahrungen hier beschrieben und Sie bezeichnen das als Unfug und Frechheit!

Ein wenig Demut, Respekt, Anstand gegenüber dem Anderen wäre angebracht, sonst laufen Sie gegen die Wand bei ihrem Dienst in der Truppe.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2023, 10:52:28
Bleiben wir sachlich, das OFR Modell hat viele Vorteile, und nur einen "einzigen", zeitlich begrenzten Nachteil.

Wer dies sachlich unzutreffend darstellt, macht einen sachlichen Fehler.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Indi84 am 10. Mai 2023, 18:19:19
Ich bin jedenfalls dankbar dass es das Modell gibt.
Nicht wegen dem Einstieg als Oberfähnrich, das ist für mich nicht der Hauptgrund, sondern dass die bisherige Berufserfahrung nach dem Studium Abschluss als Erfahrungsstufen angerechnet wird.
Sonst könnte ich mir einen Wechsel zur Bundeswehr finanziell überhaupt nicht leisten.
Noch dazu hab ich (quasi) freie Wahl bei den Verwendungen und bin nicht gezwungen in meinem bisherigen Beruf weiterzumachen.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Scooter123 am 10. Mai 2023, 22:22:29
Edit by Ralf: diese Diskussion bezieht sich auf diesen Beitrag: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73468.msg741436.html#msg741436

Also dieser Beitrag stösst mir sauer auf!  >:(
Es tut mir leid, dass Sie durch meinen Beitrag ein schlechtes Gefühl entwickelt haben (Tut es wirklich! Ist ja schließlich nur ein Post im Internet), aber ich freue mich, auch Ihre Meinung lesen zu können und möchte kurz darauf eingehen.

Zitat
1.
Zitat
In meinem Fall war das quasi ein Vortrag, wie toll doch die Laufbahn des OFR sei, welche Vorteile man ggü. "normalen" Offizieren habe, welche Möglichkeiten man alle hat, wie sicher es doch sei, Berufssoldat zu werden und so weiter. Fand ich persönlich etwas übertrieben positiv dargestellt, Stichwort Seelenfänger fiel mir hier ein.
Die Bezeichnung Ihrerseits ist wirklich eine Frechheit gegenüber dem Einplanungsoffizier OFR-Modell und dem Büroleiter. Beides sind freundliche, hilfsbereite Menschen. Ich und andere Bekannte wurden ausführlich und persönlich beraten. Auch nach dem Assessment antwortete man schnell auf Mails, es wurden Telefonate bei Fragen angeboten und auch mein Stammtruppenteil während der Offizierausbildung eben in SAP geändert. Mir persönlich wurde sogar geraten, erst zivil mein Masterstudium abzuschließen, weil dies für mich (sic!) besser wäre. Also genau das Gegenteil eines „Seelenfängers“. Denn die BW hätte mich ja direkt einstellen können mit Bachelorabschluss.
Freundlich und hilfsbereit sind dort definitiv alle, soweit ich es erlebt habe, keine Frage. Ich habe auch keine Zweifel, dass ich bei weiteren Fragen ausführlich beraten werden würde. Das ändert leider trotzdem nichts an meinem Eindruck, dass mir das OFR Modell über die Maße schmackhaft gemacht wurde, worauf sich mein Kommentar bezog. Sie mögen mir den Ausdruck "Seelenfänger" verzeihen, falls er eine allzu negative Konnotation aufruft.

Zitat
2.
Zitat
Am Ende kann man dann sagen, welchen Bereich man sich vorstellt. Aufgrund des MINT Hintergrunds wird man natürlich Richtung CIR verortet, was ja sicherlich auch sinnvoll ist.
Den grössten Unfug verbreiten Sie hier! Man wird eben NICHT „Richtung CIR“ verortet! Daran liegt ja gerade der Vorteil des OFR-Modells: Bachelor+Medizinische Eignung+gutes Abschneiden Asssessment = Einstellung in jeder möglichen Verwendung.
Ich selber fange als Maschinenbauingenieur bei den Heeresaufklärern an, ein Freund als Pädagoge bei den Panzergrenadieren und ein weiterer Freund als BWL-Master bei den Fallschirmjägern. Wenn Sie nicht richtig zuhören können oder die SLV nicht verstehen, dann verbreiten Sie nicht so einen Unfug und irritieren damit andere Interessierte oder Bewerber!
Man "kann" sicherlich so einiges (sogar alles, wenn die Eignung entsprechend ist), trotzdem wurde mir von Anfang an deutlich angeraten/vorgeschlagen, zum CIR zu gehen. Ich habe das auch nicht zwangsläufig als negativ aufgefasst, sondern das ist einfach meine erlebte Erfahrung gewesen :-) Auf Ihre Unterstellungen gehe ich einfach mal nicht ein, Sie können das ja in einer ruhigen Minute nochmal reflektieren.

Zitat
Außerdem sind die genannten Vorteile des OFR-Modells von mehreren mir bekannten Offizieren bestätigt worden, die in der Personalführung arbeiten. Bzw. sie leuchten einem auch als Zivilisten ein, wenn man sich genug mit der Bundeswehr befasst.
Das Modell hat sicherlich Vorteile, ebenso wie Nachteile (objektiv und subjektiv für jeden einzelnen). Mein persönlicher Eindruck war definitiv, dass die Vorteile sehr deutlich herausgehoben wurden und zum Teil auch sehr großzügig interpretiert wurden. Insbesondere bei Kommentaren, die sich auf spätere Zeitpunkte in der Karriere bezogen (z.B. die Chancen, Berufssoldat zu werden), wenn man bedenkt, wie lange es das OFR Modell überhaupt erst gibt und wie groß der entsprechende Erfahrungsschatz sein kann und demgegenüber sehr selbstbewusst Aussagen getroffen werden.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: LY77 am 10. Mai 2023, 23:27:03
Zitat
Das Modell hat sicherlich Vorteile, ebenso wie Nachteile (objektiv und subjektiv für jeden einzelnen). Mein persönlicher Eindruck war definitiv, dass die Vorteile sehr deutlich herausgehoben wurden und zum Teil auch sehr großzügig interpretiert wurden. Insbesondere bei Kommentaren, die sich auf spätere Zeitpunkte in der Karriere bezogen (z.B. die Chancen, Berufssoldat zu werden), wenn man bedenkt, wie lange es das OFR Modell überhaupt erst gibt und wie groß der entsprechende Erfahrungsschatz sein kann und demgegenüber sehr selbstbewusst Aussagen getroffen werden.

So ist es. Wenn es das schwarz auf weiß geben würde wäre es das eine, doch wer weiß schon was in 13 Jahren ist. Im Zweifel scheidet man dann mit Ende 30/Anfang 40 als Hauptmann aus und dann war es das. Für mich stimmt das Verhältnis aus Chance/Risiko, wenn man es so nennen kann, nicht. Trotzdem sehe ich natürlich die Vorteile einer spannenden Berufung und einem sicheren Arbeitsverhältnis, das muss hier nicht diskutiert werden, denke ich.

EDIT: Zitat kenntlich gemacht.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Altgedienter_1 am 11. Mai 2023, 10:05:11
Guten Morgen. Ich persönlich finde das OFR- Modell gut, da ein ziviler Studiengang als Ausbildungszeit angerechnet wird, der Offizierbewerber nicht auf eine Fachverwendung festgelegt wird und ihm somit alle Möglichkeiten eines OffzTrDst inkl. der kompletten Ausbildung und der Werdegänge offenstehen. Dazu Bezüge A8 schon bei Einstieg. Dazu gibt sich das Personal in Köln wirklich viel Mühe und ist freundlich.
Bei so vielen Bewerbern keine Selbstverständlichkeit.
Sind eigentlich mittlerweile die ERF aufgelöst für 2023?


Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 11. Mai 2023, 10:16:36
@ Scooter123:

Offensichtlich hast Du KEINE Kenntnisse über das System Bundeswehr. Ist ja von einem Bewerber auch kaum zu erwarten.

Für die Beurteilung der CHANCEN eines OA ist die Frage des "Alters eines Einstiegsmodells" völlig unerheblich.

Wichtig für die Chancen sind die Beurteilungen - und diese gibt es schon (mit Veränderungen) seit dem es Offiziere in der BW gibt (also "immer" schon).
Ein (zukünftiger) OFR OA hat aufgrund des schon absolvierten Studiums einfach MEHR Dienstzeit (in einer Verwendung, in der er beurteilt wird), und dies verbessert die Chancen eben erheblich.

Dies mag ein "Bewerber" vielleicht nicht verstehen - aber dann sollte er zu dem Thema auch kein Urteil fällen.

Ansonsten: BAPers hat die Aufgabe, einen Personalbedarf zu "decken" - wie im Zivilen die entsprechenden Personalabteilungen auch - ich habe ja jede Menge Bewerbungsgespräche / Verfahren durchlaufen, und habe nie erlebt, dass das Unternehmen sich oder den "Job" schlecht dargestellt hat - komisch, oder?

(... und noch komischer - ich habe diese Unternehmen / Abteilungen dann nie negativ als "Seelenfänger" (oder ähnliches) bezeichnet, selbst wenn ich das Angebot nicht angenommen habe ..)
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Altgedienter_1 am 11. Mai 2023, 10:39:36
Ich schließe mich den Aussagen von F_K an.
Was nützt es einem DP-Inhaber in kürzester Zeit beurteilt zu werden? Und das auf einem DP und einer Höhe, die ein SE Olt oder Hptm gar nicht kennt, wenn er frisch als Zivilist von außen kommt.
Der Vorgesetzte und der Nächsthöhere haben dann zu beurteilen. Auf was für einer Grundlage denn innerhalb kurzer Zeit?
Lieber den SE OFR, wo mehr Ausübungszeit auf einem DP verfügbar ist, der OA richtig hineinwachsen kann, sie/er als regulärer OA TrDst alles von der Pike auf in seinem Werdegang lernt.
Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 11. Mai 2023, 10:58:23
In Ergänzung:

Was hier viele nicht zu erkennen scheinen:

- Ein SE ist ein "Lückenfüller" für einen BEGRENZTEN Zeitraum, eine Weiterverwendung über diesen Zeitraum oder Weiterentwicklung ist eben NICHT geplant (wenn auch ggf. möglich).

- Ein OA (auch der OFR) wird entsprechend eines Werdegangmodells ausgebildet und verwendet, diese OA sind grundsätzlich für die Regeneration der Berufssoldaten VORGESEHEN (natürlich nach Bewerbung und Auswahlentscheidung).

... und nochmal zum Thema Beurteilungen:

- Der SE steht gegebenenfalls in einer Vergleichsgruppe mit Soldaten des GLEICHEN Studium, aber eben einer kompletten militärischen Ausbildung und Vorerfahrung im Werdegang - also hat er dort "Mitbewerber", die systemimmanent deutliche Vorteile haben.

- Der OFR / OA hat eine Vergleichsgruppe, die die GLEICHE / ähnliche Ausbildung (mil. / Studium) gehabt hat - er hat allerdings den Vorteil, LÄNGERE Zeit der Verpflichtungszeit in solchen Verwendungen zu sein - damit hat er systemimmanent deutliche Vorteile.

(Natürlich wird sich ein "Überflieger" ggf. auch als SE durchsetzen können, oder der OFR / OA als "Lowperformer" eben nicht - aber statistisch sind die Chancen halt anders verteilt).

(Und hier nochmal deutlich - dies ist keine "Meinung" von mir, sondern einfach eine Darstellung der Tatsachen / Verfahren).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Johanneslouis3 am 15. Mai 2023, 15:01:55
Hallo, hat man bei dem SE OFR eigentlich auch einen höheren Zieldienstgrad, also mit Beförderung zum Ltd nach 1 Jahr wäre ja auch Major drin. bzw. A12 Hauptmann
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 15. Mai 2023, 16:41:25
Nein, als SaZ ist die Perspektive immer A11. Wer sich besonders bewährt kann auch auf A12 DP entschieden werden.
Und bitte wenn Abkürzungen, dann richtig: Leutnant = Lt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Johanneslouis3 am 15. Mai 2023, 16:59:47
okay danke

Und wie ist das als OFR SE und Studium, hab da teilweise unterschiedliches gelesen. Manche sagen man kann auch in dem Werdegang ganz normal noch 4 Jahre studieren, andere sagen es geht nur ein fachbezogener Master und wieder andere meinten Studium geht nicht mehr.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 15. Mai 2023, 17:15:26
Das kommt ja darauf an, was du vorher studiert hat: also mit einem Sportstudium wirst du sicherlich kein Master LRT draufsatteln können.
Und ob du ein Master noch bekommst, hängt davon ab, in welchen Werdegang du gehst (Technischer Dienst, IT, PzGren...) und und welches Studium bereits vorliegt.
Also lass dich auf deine individuelle Situation im Assessmentcenter für Führungskräfte beraten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Olfar am 20. Mai 2023, 17:32:06
Hallo zusammen,

ich werde zum 01.07.23 im OFR-Modell eingestellt.

1. Wird mir in der Zeit der Ausbildung zum Offizier eine Unterkunft von der BW gestellt (ich bin "Ü25" Jahre alt)?

2. Kommt nach der Verpflichtungserklärung die Aufforderung zum Dienstantritt?

Vielen Dank!

Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 20. Mai 2023, 22:33:48
Auf Lehrgängen wird eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, anschl. nur wenn verfügbare Kapazitäten gegeben sind. Wenn TG Empfänger werden bis zur ortsüblichen Miete auch Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt bezahlt.

Selbstverständlich kommt eine Aufforderung zum Dienstantritt, ohne diese kann ein Dienstantritt ja auch nicht stattfinden, es fehlt die Grundlage dafür.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: HansPflegel am 24. Mai 2023, 21:45:12
Hallo,

ich hab auch eine Frage zum Seiteneinstieg als OFR. Und zwar bis wann kann man sich noch rausprüfen? Bei der klassischen Laufbahn hat man ja die ersten 6 Monate Widerruf, dann noch die laufbahnprüfung, und dann noch mindestens 2,75 Jahre Bachelor, wo man sich einfach rausprüfen lassen kann wenn man doch keine Lust hat. Wie ist das als OFR?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2023, 04:10:55
Ziemlich blöde Einstellung, hat nichts mit Lust zu tun, sondern mit fehlendem Studienerfolg:
Zitat
wo man sich einfach rausprüfen lassen kann wenn man doch keine Lust hat.
Von daher hab ich auch keine Lust auf etwas sachlich antworten.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: unknown00 am 24. August 2023, 08:25:27
Guten Morgen zusammen,

ich habe mich als SE für die Offz-Laufbahn beworben (Fach-/ oder Truppendienst, je nach Möglichkeit und Attraktivität) und hätte hierzu ein paar Fragen. Ich habe bereits zwölf Jahre gedient und bin 2016 als OFw ausgeschieden, somit wäre ich ein Wiedereinsteller. Ich habe ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt erfolgreich absolviert und diene aktuell als bei einer Behörde (A 10, Beamter auf Lebenszeit). Mir ist klar, dass ich bei einer evtl. Einstellung meinen Status als BaL aufgeben müsste. Da hier im Forum eine hohes Maß an Expertise und know-how vorhanden ist, stelle ich folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung soweit möglich.

1. Gibt es aktuell überhaupt Bedarf an meiner Qualifikation (habe gelesen, dass der Bedarf an SE für 2023 nicht sehr hoch ist)? Besondere Eignung liegt vor für die Bereiche Personal und Ausbildung und Organisation. Wenn sich mein PSBS anschaut wird man über 20 "gelbe" ATN finden, jedoch möchte in diesem Bereich nicht unbedingt tätig werden.
2. Inwieweit würde sich meine zwölfjährige Dienstzeit "positiv" bei einer Einstellung auswirken (evtl. Wegfall der AGA, etc...).

Vielen Dank im Voraus für die Mühe und falls noch Fragen bestehen immer gerne!

unknown00
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 09:55:49
Zitat
Offz-Laufbahn beworben (Fach-/ oder Truppendienst,
Der Seiteneinstieg kann nur in die LfbTrD erfolgen, es sei denn du meinst den SE als San, MilMus, MilGeo oder aber als OffzMilFD FlgDst o.ä.

Wenn du truppennahe Verwendungen meinst, ist hier per se kein SE als OffzTrD möglich, weil diese DP kein Studium zwingend erfordern (ein ZgFhr FschJg braucht kein Studium für Wahrnehmung der Tätigkeit auf DP). Ausnahmen bei truppennahen Werdegängen wären -falls überhaupt - in Ämtern oder KdoBeh, wo konzeptionelle mit studiennahen Inhalten erforderlich wären. Und da man dort ja diese Truppenerfahrung braucht, sind diese DP idR nicht für den SE freigegeben.
Der Sinn jemand mit einem höh. DGrad einzustellen ist, dass man überwiegend die Studienkenntnisse nutzt.

1. Die Bedarfe an SE sind grds. gering, in den von die benannten Bereichen PAO noch deutlich geringer. In den "gelben" Bereichen ist er höher.

2. Ja, keine Grundausbildung, ein verkürzter OffzLg SE und anschl. die milfach. Ausbildung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 24. August 2023, 10:14:50
Nachfrage:

Ist "Diplom Verwaltungswirt" nicht ein Studium, das im Rahmen einer Beamtenwerdeganges absolviert wird?

Dann ist nahezu ausgeschlossen, dass ein Bundeswehr Dienstposten entsprechend geschlüsselt ist.

Daher bleiben meiner Bewertung nach Einstieg als OFhr (mit Studium) oder halt als SE mit höherem Dienstgrad und "normaler" Verwendung als OffzTrD (ohne "Nutzung" des Verwaltungswirtes).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: unknown00 am 24. August 2023, 10:29:14
Nachfrage:

Ist "Diplom Verwaltungswirt" nicht ein Studium, das im Rahmen einer Beamtenwerdeganges absolviert wird?

Dann ist nahezu ausgeschlossen, dass ein Bundeswehr Dienstposten entsprechend geschlüsselt ist.

Daher bleiben meiner Bewertung nach Einstieg als OFhr (mit Studium) oder halt als SE mit höherem Dienstgrad und "normaler" Verwendung als OffzTrD (ohne "Nutzung" des Verwaltungswirtes).

Korrekt! Das Studium "Diplom-Verwaltungswirt" dient der Erlangung der Befähigung für die Qualifikationsebene 3 (früher gehobener Dienst). Einstellung als Beamter auf Widerruf, dann Beamter auf Probe und schlussendlich Beamter auf Lebenszeit.

Wenn ich mir die Beiträge durchlese habe ich mit meinen Verwendungswünschen POA wohl kaum eine Chance. Einstieg als OFhr mit Studium ist eher keine Option, da ich zwei Besoldungsgruppen ggü. meiner aktuellen verlieren würde und Jahre bräuchte um erneut auf das aktuelle Gehaltsniveau zu kommen.

Da wäre dann eher der SE als OffzTrD interessant. Wie muss ich mir das dann vorstellen? Die Einstellung mit höherem DG macht ja für die BW nur Sinn, wenn Inhalte meines Studiums genutzt werden können. Bei dieser Variante würden sie ja gerade nicht genutzt werden, da als Truppendiener ja nicht zwangsläufig erforderlich ist, oder verstehe ich das falsch?

Sind mit dieser Art Studium andere Verwendungen bspw. als OffzMilFD denkbar, ggf. auch in Kombination mit den (als Portepee) erworbenen ATN?

Vielen Dank schon einmal für die schnelle Rückmeldung.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 24. August 2023, 10:38:41
@ Unknown:

So wie ich es verstanden habe (ich bin kein Personaler, also Vorsicht):

- Die OA Laufbahn beinhaltet ein Studium, dass zur "allgemeinen akademischen Ausbildung" der Offiziere dient, und eben KEINEN Bezug zum Dienstposten hat (jedenfalls in der Regel nicht) - es ist egal, ob der FschJg ZgFhrOffz Polikik, Wirtschaft oder Sport studiert, es geht um das Studium.

- Daher hat die BW die Möglichkeit geschaffen, "fertige" Absolventen als Oberleutnant einzustellen, und dann "normal" zum Offizier auszubilden - die BW "spart" sich ja Zeit (das Studium).

So wie ich es verstanden habe, kann damit im Prinzip auf alle DP OffzTrD eingestellt werden (sofern Bedarf und kein spezifisches Studium notwendig).
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 10:48:52
Zitat
Da wäre dann eher der SE als OffzTrD interessant. Wie muss ich mir das dann vorstellen? Die Einstellung mit höherem DG macht ja für die BW nur Sinn, wenn Inhalte meines Studiums genutzt werden können. Bei dieser Variante würden sie ja gerade nicht genutzt werden, da als Truppendiener ja nicht zwangsläufig erforderlich ist, oder verstehe ich das falsch?
Ja falsch verstanden: die Laufbahn heißt OffzTrD, dort sind Piloten, Personaler, PzGren, IT, FschJg etc. Die Lfb an sich sagt nichts über die Verwendung aus.
Der SE ist möglich, ich zitiere mich:
Zitat
Der Seiteneinstieg kann nur in die LfbTrD erfolgen, es sei denn du meinst den SE als San, MilMus, MilGeo oder aber als OffzMilFD FlgDst o.ä.
Von daher wäre der SE unabhängig von der Verwendung in der LfbOffzTrD und dort eben auf einen bestimmten DP, der dein Studium zwingend erfordert. Und da wird es recht wenig bis nichts geben geben.
Deswegen auch der Hinweis mit der Einstellung als OFähnr, denn da geht jeder DP.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: unknown00 am 24. August 2023, 11:57:29
Vielen Dank für die Antworten. Tja dann kann ich das Thema vermutlich begraben.

Ich warte jetzt einfach mal ab welcher Rückläufer von BAPersBw kommt. Vielleicht sollte ich dann aber gleich noch die Info geben, dass OFhr für mich nicht in Frage kommt. Wenn dann von vorne herein absehbar ist, dass keine Verwendung möglich ist, spare ich mir das Assessment. Diese würde ich ja dann nur durchlaufen, um anschließend den OFhr auszuschlagen.

Wobei, nur weil heute Verwendung möglich ist muss das ja nicht auch für die nächsten Jahre gelten. Wie länge wäre denn ein Assessment - sofern erfolgreich - gültig?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 11:59:39
Wobei, nur weil heute Verwendung möglich ist muss das ja nicht auch für die nächsten Jahre gelten. Wie länge wäre denn ein Assessment - sofern erfolgreich - gültig?
2 Jahre, aber da wird sich nichts signifikant ändern, weil sich DP-Aufgaben auch nicht signifikant ändern.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Michael_BW am 29. August 2023, 11:34:45
Hallo!

Meine 1. Frage wäre, hat man eine Chance als Quereinsteiger ab dem 50.Lebensjahr?

Gruss
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 29. August 2023, 13:16:13
Die Chancen sind wie immer, vom Bedarf und der eigenen Eignung / Qualifikationen abhängig.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Michael_BW am 29. August 2023, 13:34:59
Dann werde ich konkreter.

Eine zivile Laufbahn wäre in diesem Lebensabschnitt wohl die bessere Alternative. Falls diese Alternative mäßigen, bis garkeinen Erfolg hat, gäbe es noch die Möglichkeit einer militärischen Laufbahn?!
Als gelernter Ingenieur im technischen Bereich, welche Möglichkeiten gibt es? Eine Grundausbildung müsste erneut absolviert werden?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 29. August 2023, 14:11:54
Für zivile Laufbahnen gibt es Ausschreibungen (auch im Internet), oder die Möglichkeit einer Initiativbewerbung.
Eine GA ist dann nicht notwendig.

Ob ein "Seiteneinstieg" als Soldat möglich ist, muss im EINZELfall geprüft werden, dazu gibt es eine Emailadresse / Kontaktinfo (auch hier im Forum), einfach mal suchen,

viel Erfolg.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: noco am 02. September 2023, 14:59:03
Hallo,

gibt es die Möglichkeit im OFR-Modell eine Option auf Promotion zu erhalten?
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 02. September 2023, 15:06:36
Diese OA sollen ja baldmöglichst nach Ausbildung verwendet werden, diese "Idee" passt daher nicht zur Laufbahn.

Die Freistellung für eine Promotion ist immer eine individuelle Ausnahme.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: noco am 02. September 2023, 16:39:22
Diese OA sollen ja baldmöglichst nach Ausbildung verwendet werden, diese "Idee" passt daher nicht zur Laufbahn.

Die Freistellung für eine Promotion ist immer eine individuelle Ausnahme.

Danke für die Rückmeldung.

Ginge mir um eine sichergestellte Vermittlung eines Betreuers durch die BW bei Verpflichtung auf SaZ 13, Anfertigung dann möglicherweise berufsbegleitend neben dem Dienstalltag berufsbegleitend.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 02. September 2023, 16:56:53
Bewerbe Dich und spreche das Thema halt an - wie gesagt, eher ein Sonderfall - und Sonderfälle sind halt speziell.

(Kosten / Nutzen / dienstlichen Zweck ... )
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Johannes19767 am 02. September 2023, 17:16:48
Wohl kaum, wenn man promovieren will gibt es dazu zivile Stellen am den Bundeswehrunis, auch die Promotion in der Laufbahn OA mit Studium ist fast immer nebenberuflich.

Wenn die Bundeswehr dienstliches Interesse an deiner Promotion hat  würdest du auch wahrscheinlich nocht als Oberfähnrich sondern Hauptmann angestellt.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: noco am 02. September 2023, 18:03:39
Bewerbe Dich und spreche das Thema halt an - wie gesagt, eher ein Sonderfall - und Sonderfälle sind halt speziell.

(Kosten / Nutzen / dienstlichen Zweck ... )

Werde es ansprechen. Naja, die BW hätte für mindestens 13 Jahre einen Offizier mehr. Unter der Prämisse würde ich unterschreiben. Denke Kosten/Nutzen des Vorhabens an sich ist vernachlässigbar, da ich meiner Arbeit nachkomme und die BW lediglich Vermittler wäre. Den dienstlichen Zweck sehe ich erst einmal nicht gegeben, da der Posten natürlich auch ohne Promotion besetzt werden kann.

Wohl kaum, wenn man promovieren will gibt es dazu zivile Stellen am den Bundeswehrunis, auch die Promotion in der Laufbahn OA mit Studium ist fast immer nebenberuflich.

Wenn die Bundeswehr dienstliches Interesse an deiner Promotion hat  würdest du auch wahrscheinlich nocht als Oberfähnrich sondern Hauptmann angestellt.

Das es dazu zivile Stellen in der Wissenschaft gibt habe ich mir tatsächlich schon fast denken können. Ich rede hier vom OFR-Modell und nicht SE m. höherem Dienstgrad und einem Vorhaben während meiner Zeit als SaZ 13 zu promovieren. Ich weiß nicht was ich Ihrem Beitrag entnehmen soll.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: F_K am 02. September 2023, 18:44:53
Herausforderung wird sein, dass die Personalgewinnungsorganisation eben NICHT einen "Pool" an Betreuern / Doktorvätern / Promotionsthemen bereithält, und daher entsprechende Zusagen nicht geben kann - dies müßte man daher selber im Vorfeld der Bewerbung klären ... viel Erfolg.

Vielleicht hat ja einer der Personalprofis hier noch eine Idee.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: Ralf am 02. September 2023, 18:58:56
Zum einen ist grds. für den OATrD  keine Promotion vorgesehen, von daher ist das schon dann eine Einzelfallentscheidung, wenn ein studierender OATrD als Offz promoviert und das halt eben auch nicht sofort nach dem Studium.
Es steckt ja durchaus schon ein tieferer Sinn dahinter, jemanden zum Offz auszubilden UND einzusetzen. Diese werden auf Dienstposten gebraucht, um Aufgaben in der Truppe wahrzunehmen . Eine Promotion steht dem diametral entgegen. Und es ist Auftrag jemanden im Werdegang auszubilden, damit derjenige auch die Voraussetzungen erfüllt, sich einer B-Auswahlkonferenz zu stellen, damit keine Lfb-Nachteile entstehen.

Und wenn man dann das OFR-Modell sich anschaut, in dem grds. auch kein Studium vorgesehen ist, st die Hürde noch einmal höher. Es wird mehr Geld bezahlt und schnelle Beförderungszeiten garantiert, damit man eben auch früher af Dienstposten zur Verfügung steht. Bei einer Promotion ist das nicht gegeben.
Titel: Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
Beitrag von: noco am 03. September 2023, 08:19:44
Zum einen ist grds. für den OATrD  keine Promotion vorgesehen, von daher ist das schon dann eine Einzelfallentscheidung, wenn ein studierender OATrD als Offz promoviert und das halt eben auch nicht sofort nach dem Studium.
Es steckt ja durchaus schon ein tieferer Sinn dahinter, jemanden zum Offz auszubilden UND einzusetzen. Diese werden auf Dienstposten gebraucht, um Aufgaben in der Truppe wahrzunehmen . Eine Promotion steht dem diametral entgegen. Und es ist Auftrag jemanden im Werdegang auszubilden, damit derjenige auch die Voraussetzungen erfüllt, sich einer B-Auswahlkonferenz zu stellen, damit keine Lfb-Nachteile entstehen.

Und wenn man dann das OFR-Modell sich anschaut, in dem grds. auch kein Studium vorgesehen ist, st die Hürde noch einmal höher. Es wird mehr Geld bezahlt und schnelle Beförderungszeiten garantiert, damit man eben auch früher af Dienstposten zur Verfügung steht. Bei einer Promotion ist das nicht gegeben.

Herausforderung wird sein, dass die Personalgewinnungsorganisation eben NICHT einen "Pool" an Betreuern / Doktorvätern / Promotionsthemen bereithält, und daher entsprechende Zusagen nicht geben kann - dies müßte man daher selber im Vorfeld der Bewerbung klären ... viel Erfolg.

Vielleicht hat ja einer der Personalprofis hier noch eine Idee.

Okay, schade. Danke für die Infos.