Autor: Derdiedas
« am: 24. März 2018, 08:09:36 »Ok das werde ich machen. Jetzt bin ich auf jeden Fall schon mal weiter gekommen und danke für die vielen Antworten!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ok, aber wenn es die Kapazität zulässt und ich in der kaserne schlafe, ist es für mich kostenfrei?Nein, zusammen mit der erforderlichen Genehmigung wird das an das BVA geneldet, das die Unterkunftspauschale einbehält und den geldwerten Vorteil versteuert.
Ok, aber wenn es die Kapazität zulässt und ich in der kaserne schlafe, ist es für mich kostenfrei?Nein, zusammen mit der erforderlichen Genehmigung wird das an das BVA geneldet, das die Unterkunftspauschale einbehält und den geldwerten Vorteil versteuert.
Warum sollen sich die Meinungen trennen?
§39 (2) BBesG
"Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. [...]"
Einige - unter anderem auch ich - hatten in der Vergangenheit argumentiert, dass der Anrechnungsbetrag pauschal unter 25 zu zahlen ist, was aber bei TG- Empfängern falsch ist.
Gruß Andi
Warum sollen sich die Meinungen trennen?
... Das Thema wurde bestimmt schon oft aufgegriffen ...