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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Kanonenkugelkopf am 23. Mai 2020, 02:22:57

Titel: GU - Kosten erstatten ?
Beitrag von: Kanonenkugelkopf am 23. Mai 2020, 02:22:57
Guten Tag Kameraden,

ich bin seit 2017 bei der Bundeswehr und habe seitdem bis auf die Lehrgänge nie eine GU genutzt. Nun ist mir nach langer Zeit aufgefallen das ich seit Dienstantritt 2017 monatlich Geld für die GU bezahle.

Ist es möglich nach der Befreiung von der GU das Geld zurückzufordern ? Ich bin damals davon ausgegangen das wenn ich diese nicht nutze ich nix bezahle so naiv wie ich war bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss weil ich jeden Tag nach Hause darf ... ;(

Vielen Dank im Foraus

Kanone
Titel: Antw:GU - Kosten erstatten ?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 23. Mai 2020, 04:34:55
Kamerad bist du jünger als 25 Jahre?

Hast du offiziell einen Antrag gestellt um dich vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien zu lassen?
Hast du darüber einen Bescheid/ ein Schrifstück?
Titel: Antw:GU - Kosten erstatten ?
Beitrag von: KlausP am 23. Mai 2020, 07:52:00
Zitat
... Ist es möglich nach der Befreiung von der GU das Geld zurückzufordern ? ...

Nein.

Zitat
... bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss ...

Der Spieß befreit überhaupt niemanden von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, das kann bei unter 25jährigen nur der zuständige Disziplinarvorgesetzter auf schriftlichen Antrag des Soldaten.
Titel: Antw:GU - Kosten erstatten ?
Beitrag von: Al Terego am 23. Mai 2020, 09:44:10
... Ich bin damals davon ausgegangen das wenn ich diese nicht nutze ich nix bezahle so naiv wie ich war bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss weil ich jeden Tag nach Hause darf ... ;(

Jeder Soldat, der keine Ausgangsbeschränkung oder ähnliches hat darf nach Dienst nach Hause. Mit der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft hat dies nichts zu tun.

Wichtig ist für Dich der Zeitpunkt ab dem Du die Befreiung erhalten hast. Alles davor ist erledigt.