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Zusammenfassung

Autor: Der Noch-HG
« am: 25. Juni 2015, 14:15:01 »

Ich danke vielmals für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Autor: KlausP
« am: 25. Juni 2015, 14:04:55 »

Zitat
Wird eine offizielle Beförderung zum StUffz vollzogen oder geschieht dies "still und heimlich" mit Dienstantritt?

Sie sind mit Dienstantritt Stabsunteroffizier, dieser Dienstgrad wird Ihnen für die Dauer der Eignungsübung vorläufig verliehen. Brechen Sie die EÜb an, sind Sie wieder HptGefr d.R.. Die engültige Verleihung des Dienstgrads erfolgt mit der "Berufung in das Dienstverählltnis eines Soldaten auf Zeit" und Aushändigung der entsprechenden Urkunde zum Ende der EÜb.

Zitat
Sollte der Einheit dann bereits eine BAN vorliegen?

Ist eigentlich nicht nötig, die LHBw solltet das elektronisch gespeichert haben. Das ist durch jede Servicestation auch bei der Einkleidung abrufbar. Ob das beim KC so richtig überhaupt noch ankommt, wage ich zu bezweifeln.
Autor: Der Noch-HG
« am: 25. Juni 2015, 13:56:33 »

Hallo zusammen!

Zu meiner Person:
23 Jahre alt, HG d.R., Wiedereinstellung zum 01.07. als StUffz mit "berufsnaher Tätigkeit" in der neuen Stammeinheit. Hier meine jetzigen Kopfzerbrechen:
 
 - Wird eine offizielle Beförderung zum StUffz vollzogen oder geschieht dies "still und heimlich" mit Dienstantritt?
 - Ich bin nach meinem DZE als Reservist eingekleidet worden und bringe selbstverständlich sämtliche Ausrüstung und Bekleidung mit. Sollte der Einheit dann bereits eine BAN vorliegen? Laut Bekleidungskammer passiert dies nämlich automatisch durch dass KWEA / KC mit Übermittlung meiner Akte und Daten. Nur ist dort bis heute noch Nichts eingetroffen.

Soviel zu den Kleinigkeiten , die mir auf der Seele brennen momentan.

Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe!

Der angehende StUffz
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