Autor: Tommie
« am: 27. September 2017, 11:42:54 »Wenn beide Ehepartner gleich verdienen, ist am besten die Steuerklasse IV für beide! Die Verteilung III/V macht Sinn, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere! Aber letztendlich relativiert sich alles wieder bei der (gemeinsamen) Einkommensteuererklärung !