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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 24. Januar 2018, 08:51:43 »

Nein, haben Sie nicht. Bei Ihrer Eignungsfeststellung wurden Sie belehrt, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Der Bezug einer Wohnung ist so eine Änderung - und das haben Sie nicht mitgeteilt. Wenn Sie das getan haetten, wäre ihre Aufforderung zum Dienstantritt dahingehend geändert worden, dass Ihnen die UKV nicht zugesagt wird und Sie vom ersten Tag an TG-berechtigt gewesen wären. Jetzt wird das erst wieder mit der nächsten Versetzung wirksam.

edit: netten Typo korrigiert
Autor: FeVo96
« am: 24. Januar 2018, 08:44:35 »

Da wird auch für Sie nichts Positives in Richtung TG-Anspruch kommen. Die entscheidenden Fehler haben nun mal Sie gemacht, wie ich das hier herauslese.

Was denn für Fehler ? Ich habe genau das gemacht, was mir gesagt wurde.


Ich hatte die Wohnung ja vor der Bundeswehr und diese zu Beginn meiner Grundausbildung anerkannen lassen, als uns vom BAPersBw gesagt wurde, dass dies noch möglich ist und wir sogar für die AGA TG bekommen.
Hier an der OsLw wurde mir dann immer nur gesagt, wenn ich in Köln angerufen habe, dass meine Wohnung zwar anerkannt ist, jedoch nicht berücksichtigt werden kann, da ich U25 bin und zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet bin. Das macht für mich jedoch keinen Sinn, da ich Kameraden kenne die U25 waren und TG beziehen, denke mal dafür gibt es auch den ein oder anderen hier.
Autor: KlausP
« am: 24. Januar 2018, 08:23:51 »

Da wird auch für Sie nichts Positives in Richtung TG-Anspruch kommen. Die entscheidenden Fehler haben nun mal Sie gemacht, wie ich das hier herauslese.
Autor: FeVo96
« am: 24. Januar 2018, 07:59:15 »

Zitat
Nein, der ist nun nicht mehr zuständig. Das ist nun deine Einheit.

Die hat ja schon alles erdenkliche, ihrer Meinung nach, getan. Jedoch keine positiven Nachrichten für mich gehabt.
Autor: Ralf
« am: 24. Januar 2018, 07:56:38 »

Zitat
Also sollte ich jetzt mal mit meinem Einplaner telefonieren ? Oder was könnte ich deiner Meinung noch versuchen ?
Nein, der ist nun nicht mehr zuständig. Das ist nun deine Einheit.
Autor: FeVo96
« am: 24. Januar 2018, 07:51:40 »

Also sollte ich jetzt mal mit meinem Einplaner telefonieren ? Oder was könnte ich deiner Meinung noch versuchen ?

Ich hab mich gestern Abend schon mit dem DBwV in Verbindung gesetzt und erwarte heute einen Rückruf von einem Juristen.
Autor: Ralf
« am: 24. Januar 2018, 07:48:12 »

Zitat
Ich habe mit meinem KC telefoniert und die meinten, dass sie das auch nicht so genau wissen und ich soll das doch einfach mal mit zur AGA nehmen, die sollten das Wissen was damit zu machen ist,
Hmm, das ist tägliches Geschäft, wenn es der Einplaner war. Oder war das nur der Karriereberater?
Dann wurdest du beim ACFüKrBw gefragt. Da hattest du keine. Also ist erst einmal alles richtig gelaufen. Als du dann deine Wohnung hattest, war der Einplaner im ACFüKrBw zuständig. Das ist auch sein tägliches Geschäft und er ist zuständig (nicht das KarrC Bw und dort irgendeine Hotline). Deswegen steht ja auch auf den Schreiben eine TelNr des ACFüKrBw drin.
Autor: FeVo96
« am: 23. Januar 2018, 22:00:31 »

Ich habe mit meinem KC telefoniert und die meinten, dass sie das auch nicht so genau wissen und ich soll das doch einfach mal mit zur AGA nehmen, die sollten das Wissen was damit zu machen ist, habe ich ja dann dort machen lassen und was mich verwundert hatte, bei meiner Versetzung an die OsLw stand in meiner Akte, trotz Änderung in Roth, meine alte Adresse.

Von den ReFüs wusste ich von einem Kameraden und jeder Menge Internet Recherchen. ;D
In Köln zu meiner Offz. Eignung hatte ich die Wohnung, bzw. den Mietvertrag noch nicht, sonst hätte ich das dort gemacht und hätte jetzt kein Theater damit..
Autor: KillBurn93
« am: 23. Januar 2018, 21:36:08 »

Mir fehlt da die Antwort auf meine letzte Frage...
Wieso haben sie die neue eigene Wohnung nicht sofort zusammen mit dem Wechsel der Adresse dem KC mitgeteilt?
Und was mich gerade zusätzlich stutzig macht. Wieso ruft man als Zivilist mehrere Refüs an?
Ich für meinen Teil wusste vor meinem Dienstantritt nicht einmal das es sie gibt ;D
Autor: FeVo96
« am: 23. Januar 2018, 20:56:24 »

Abend KillBurn93,
erstmal danke für die Antwort.

Ich wurde ja quasi von meiner Grundausbildung in Roth, an die OsLw versetzt und habe die Wohnung in Roth bereits versucht anerkennen zu lassen. In Roth habe ich jedoch nachdem ich die Unterlagen eingereicht habe, nichts mehr vom PersFw gehört, bis ich am Ende mal nachgefragt habe, aber er sich nur noch grob erinnern konnte und in der Akte das Kästchen angekreuzt ist für "Kein anerkannter Wohnstand". Er meinte auch ich hätte eigentlich eine Bescheinigung bekommen müssen, diese kam jedoch nie, zumindest habe ich diese nie erhalten.

Jetzt habe ich die Wohnung ja quasi nochmal hier anerkennen lassen und daraufhin eben nur die Aussage erhalten, dass ich kein TG bekomme, da ich U25 bin und zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet bin.

Ich hätte theoretisch eine UKV Zusage, habe aber dafür keinerlei Formulare ausgefüllt, sondern immer auf TG gehofft, bzw. davon die Formulare ausgefüllt.
Heute habe ich von meinem PersFw an der OsLw eine Bescheinigung vom BaPersBw bekommen auf dem steht:

"Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des §10 Abs. 3 BUKG --- Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der UKV nicht berücksichtigt werden, da ich U25 bin und in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen muss"

Und auf Nachfrage, hat mir der PersFw auch nicht sagen können, ob ich da jetzt TG bekomme oder nicht. Werde mich morgen mal mit dem ReFü vor Ort in Verbindung setzen und mir das mal genaustens von dem erklären lassen, da ich der Meinung bin, dass wenn ich keine UKV bekomme, ich automatisch TG bekomme.


Autor: KillBurn93
« am: 23. Januar 2018, 20:43:36 »

1. Auch wenn man U25 ist kann man TG Empfänger sein.
2. Nein Sie können kein TG beantragen die Wohnung ist nur anerkannt aber nicht berücksichtigungsfähig. Dies wird sie erst bei der nächsten Personalmaßnahme (einer Versetzung).
2.1 Die Wohnung ist allerdings nicht nicht berücksichtigungsfähig weil Sie unter 25 sondern weil bei Ihrem Dienstantritt (laut Aktenlage) noch keine Wohnung vorhanden war.
Wieso haben Sie den Adresswechsel der normalerweise mit dem Auszug Zuhause einhergeht nicht zusammen mit den Papieren direkt beim zuständigen KC eingereicht?
Autor: FeVo96
« am: 23. Januar 2018, 18:13:45 »

Guten Abend,

ich habe seit Beginn meiner Zeit, 01.10.2017, bei der Bundeswehr einen ewigen Streit mit den PersFw.

Zu Beginn der AGA kamen welche vom BAPersBW und meinten wir sollen unsere eigenen Wohnstand noch anerkennen lassen und würden dafür noch TG bekommen. Habe ich getan.

Infos:
Wohnung bezogen am 01.07.2017
Einstellungstermin: 01.10.2017 - Unterlagen eingereicht: ca 10.10.2017
Distanz Wohnort-Dienststelle: 180km
Mein Alter: 21

Vor meiner Einstellung habe ich bereits mit verschiedenen ReFüs telefoniert und alle meinten ich soll die Unterlagen mit in die AGA nehmen, die machen das dann schon. Falsch gedacht...

Gegen Ende meiner Grundausbildung bin ich nochmal zum PersFw gegangen und fragte wie es aussieht. Nach Blick in meine Akte wurde mir gesagt, dass ich keinen anerkannten Wohnstand habe und ich mich möglichst schnell darum in der neuen Einheit, OsLw, kümmern soll.

Vor zwei Wochen habe ich dann den PersFw darauf angesetzt und dieser hat viel telefoniert mit Köln und dem ein oder anderen ReFü und nun habe ich einen Brief erhalten in dem steht:
"Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG, [...], wird hiermiet bestätigt, dass er eine Wohnung i.S. des §10 Abs 3 BUKG eingerichtet hat.
Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der UKV nicht berücksichtigt werden, da der Soldat am Standort zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet ist."


Zwischenzeitlich habe ich vom PersFW auch mal gesagt bekommen, dass meine Wohnung zwar anerkannt ist, aber nicht berücksichtigungsfähig für TG, da ich U25 bin.


Jetzt weiß ich nicht ob ich Trennungsgeld beantragen darf, da mir der PersFw hierzu keine eindeutige Aussage geben kann und der Standort ReFü meinte, ich bin unter 25, also bin ich verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaft, somit nicht TG berechtigt.


Wäre super wenn mir hier jemand genaueres sagen kann, der vielleicht fit auf dem Themengebiet ist und mir dabei helfen kann, geht ja doch um einiges an Geld.
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