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Zusammenfassung

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 15. Juni 2018, 17:25:54 »

Die erwähnten "Notunterkünfte" sind sicher sog. "ZbV-Stuben", die es in einigen Liegenschaften/Unterkünften gab/gibt. In der Regel nur für kurzzeitigen Sofortbedarf, z.B. Transportkommandos oder nach Dienstschluß aufschlagende Soldaten, die zuversetzt worden sind, können dort nächtigen. Meist waren dort auch die Spinde der Heimschläfer aufgestellt.
Autor: didi62
« am: 14. Juni 2018, 11:22:07 »

Ein Soldat ist nur unter der Voraussetzung, dass Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (ausgenommen die ersten sechs Dienstmonate).
Kann keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden, besteht auch keine Verpflichtung.
Hierzu reicht es, das der Disziplinarvorgesetzte eine Bescheinigung an das zuständige BVA schickt, das keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann.
Autor: F_K
« am: 14. Juni 2018, 08:30:56 »

Zitat
muss ich dann sobald ich mal wieder 1 Monat in der Stammeinheit bin eine Wohnung bzw ein Hotel dort nehmen?

Das wäre dann die Folge - und auch wenn Du da dann wieder dauerhaft bist.
Autor: HerrZog
« am: 14. Juni 2018, 07:41:24 »

Wo keine Stuben gestellt werden können werden in der Regel Wohnungen in Dienstortnähe bezuschusst. Am besten mal an den ReFü/BwDLZ wenden.
Autor: Thmueller
« am: 14. Juni 2018, 07:27:43 »

Okey ich habe mich etwas doof ausgedrückt.



Meine Stammeinheit ist so klein das es nur 2 Stuben gibt und die sind Laut Einheitsleiter Notunterkünfte. Als ich mein Truppenpraktikum hatte habe ich natürlich dort schlafen können aber ich Zahle ja jetzt für die Stube dort und habe keinen Schlüssel oder irgendwas. Warum soll ich für etwas zahlen was ich nicht nutze?

Auf Lehrgängen schlafe ich natürlich in der Kaserne aber diese Unterkunft ist ja "Unentgeltlich".

Also möchte ich mich von der Pflicht für die Stammeinheit befreien lassen um Monatlich keine 117Euro zu zahlen aber auf Lehrgängen weiterhin in der Kaserne schlafen
Autor: KillBurn93
« am: 14. Juni 2018, 04:47:46 »

Auf Lehrgängen sollte die Unterbringung eigendlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Aber, da Sie unter 25 sind zahlen Sie immer für die Unterkunft...
Auf Lehrgängen sind Sie zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Ihr DV kann allerdings einem Antrag auf Befreiung zustimmen. Diese Zustimmung gilt nur für diesen einen Lehrgang und ist nicht allgemeingültig.
Autor: F_K
« am: 13. Juni 2018, 22:09:41 »

Hä?

Auf Lehrgang bist Du doch verpflichtet?

Was sollen Notunterkünfte sein? Zelte?
Autor: Thmueller
« am: 13. Juni 2018, 21:55:02 »

Hallo,

ich bin unter 25 und zahle jeden Monat für meine Stube bin aber seid circa 6 Monate auf einem Lehrgang und werde dies auch noch die nächsten 2,5 Jahre sein. Wenn ich mich jetzt zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lasse, muss ich dann sobald ich mal wieder 1 Monat in der Stammeinheit bin eine Wohnung bzw ein Hotel dort nehmen? Zur Information: Die Stammeinheit besitzt keine Stuben, das sind Notunterkünfte.



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