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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Michel1988 am 23. August 2017, 16:03:09
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Moin, kann sich ein FWDL stunden auszahlen lassen?
Bsp.: Wehrdienstleistender X hat noch 200+ Stunden auf seinem AZE Konto, wird aber zum 01/09/17 entlassen und hat somit keine Möglichkeit die Stunden abzubauen.
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Angeordnete Mehrarbeit oder selbst erwirtschaftete Überstunden?
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Angeordnete Mehrarbeit kann auch bei FWDL ausbezahlt werden, wenn keine Möglichkeit des Ausgleichs in Freizeit innerhalb von 12 Monaten möglich ist. Alles weitere steht in der "Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung".
Das einem FWDL über 200 Stunden Mehrarbeit angeordnet wurden, die nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnten, ist natürlich mehr als fragwürdig, aber wenn dem so ist, liegt der Fehler natürlich beim Vorgesetzten und kann dem Soldaten nicht zur Last gelegt werden.
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Der Soldat, war kurz vor DZE auf einer recht langen Übung.
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Ist doch ganz einfach. Wenn aus wichtigen dienstlichen Gründen Mehrarbeit nicht zeitlich ausgeglichen werden kann, ist sie finanziell auszugleichen.
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in welcher Vorschrift kann ich das nachlesen?
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In der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und evtl. dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen.
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Wir reden also von angeordneter Mehrarbeit (keine Überstunden) von über 200h? Das sind bummelig 25 Arbeitstage an Mehrarbeit. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieses zzgl. zur normalen Arbeitszeit auf einer Übung zusammen kommt.
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in welcher Vorschrift kann ich das nachlesen?
https://www.gesetze-im-internet.de/wsemvergv/BJNR289200016.html
Ergänzt durch:
Personalfachliche Weisung zur DV-Unterstützung des Personalwesens - der Bundeswehr
Nr. 16 / 2016
1. Änderung