Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Trixer222 am 25. Juli 2021, 15:41:04
-
Moin, nur eine kurze Frage, weil ich dazu nichts in der Suche gefunden habe. Ist es erlaubt EPA das auf dem Übungsplatz übergeblieben ist (nur das selbst erworbene, also auch nur geringe Mengen) und Ausrüstung die zwar eindeutig aus Bundeswehr beständen stammt, die aber privat beschafft wurde, bei z.B. Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Flohmarkt oder in Facebookgruppen zu verkaufen?
Danke euch im Voraus!
Grüße
Josh
-
Wenn ich Eigentümer bin, kann ich auch die Sachen verkaufen.
-
Man kann auch etwas verkaufen, wenn man nicht Eigentümer an der Verkaufssache ist.
-
Man kann auch wegen Hehlerei belangt werden, wenn man Sachen verkauft, von denen man weiß, dass sie gestohlen sind.