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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Kate am 25. Januar 2016, 19:17:49
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Hallo,
mein Freund hat sich vor ca. 4 Monaten für 8 Jahre verpflichten lassen mit 28 Jahren.
Der Grundwehrdienst ist schon was länger her.
Er macht jetzt grad ne einsatzvorbereitende Ausbildung und ist im Logistikbataillon stationiert.
Muss jeder, der sich verpflichten lässt, diese Ausbildung absolvieren?
Oder müssen nur die Soldaten, die auch ins Ausland gehen werden, diese Ausbildung machen?
Hab Sorge, dass er bald ins Ausland geschickt wird.
Viele Grüße
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Nein jeder muss das machen.
Und er hat sich doch mit seiner Unterschrift selbst verpflichtet und nicht verpflichtet lassen, oder? ;-)
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Wenn er erst 4 Monate wieder dabei ist, wird es wohl eher nicht "bald" ins Ausland gehen, weil erstmal Ausbildung vorgeht.
Aber grundsätzlich sollte man diese Möglichkeit schon auf dem Zettel haben.
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Die Inhalte der früheren EAKK (jetzt ELUSA?) sollte eigentlich jeder Soldat durchlaufen haben. Ein Teil davon ist ja in die GA integriert.
Wir wissen ja auch nicht genau, was für eine einsatzvorbereitende AUsbildung er macht- nSAK? Übungsplatzaufenthalt? Allgemeine Einsatzthemen in der Weiterbildung der Einheit?
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Er wird vermutlich, so wie ich im Moment, den ELUSA AP2 machen. Dabei werden einige Dinge aus der Grundausbildung wiederholt z.b Alarmposten, Posten & Streife, ABC-Schutz.
Aber es gibt auch neue Inhalte z.b MG schießen,Checkpointaufbau, Verhalten im Ausland etc.
Allerdings wird das aktuelle Konzept schon wieder überarbeitet obwohl der 1. Durchgang noch nicht einmal abgeschlossen ist...
Uli ich muss dich leider korrigieren in der Grundausbildung entfallen jetzt dank 41h Woche Inhalte die früher zum EAKK bzw der Grundausbildung gehörten.
Mfg KillBurn
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Vielen Dank!
Das hat mir sehr weitergeholfen :)