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Zusammenfassung

Autor: TomTom2017
« am: 04. April 2018, 20:03:01 »

Nur mit dem Unterschied: Volljurist ist ein geschützter Begriff, Jurist dagegen nicht, d.h. jeder kann sich Jurist nennen.  ;)
Autor: M05W12S69
« am: 04. April 2018, 10:43:58 »

Absolut richtig, deswegen heißen die mit dem 2. StEx ja auch Volljuristen, alles andere (Bachelor of Law, Dipl.-Wirtschaftsjuristen, Dipl.-Verwaltungswirte, etc.) sind dann Juristen....

Juristen = gehobener Dienst
Volljuristen = höherer Dienst
Autor: dunstig
« am: 04. April 2018, 10:38:41 »

Naja, wobei dort ja das 2. Staatsexamen gefordert ist, während es hier um den Bachelor geht.
Autor: M05W12S69
« am: 04. April 2018, 10:12:01 »

Autor: TomTom2017
« am: 04. April 2018, 10:03:31 »

Juristen haben grds. Sehr gute Chancen

Auf Basis welcher Quelle?
Autor: Martin Sch:
« am: 03. April 2018, 22:48:48 »

Hallo,

Ich haben ebenfalls den Bachelor of Law(Wirtschaftsrechrsrecht) und zzgl. 2.5 Jahre BE in der freien Wirtschaft im Personalbereich. Ich bin im direkteinstieg verbeamtet worden. BAPersBw. Es handelt sich um den zivilen gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Juristen haben grds. Sehr gute Chancen
Autor: BWDSF
« am: 30. Dezember 2017, 18:03:46 »

also um es aufzulösen, es geht definitiv - Bachelor of Laws IST förderlich für den gehobenen nichttechnischen Dienst.
Als Bachelor of Laws sollte man auch akademischen Titel und Grad unterscheiden können ;)
Autor: Fightclub
« am: 30. Dezember 2017, 12:46:48 »

Hey,
Vielen Dank  für eure Antworten!
Das mit dem Master hab ich auch schon gelesen,  dass nur mit diesem akademischen Titel, der höhere Dienst angestrebt werden kann.

Ich werde mich dann zur gegebener Zeit, nochamal an die Karriereberatung wenden und hier dann mal berichten.
Des weiteren ein Lob an das Forum, an die Macher und  Mitmacher.

Bleibt Gesund und kommt gut in s neue 2018.  8)

Autor: M05W12S69
« am: 29. Dezember 2017, 23:33:52 »

Der Bachelor of Law ist ja in einigen Bundesländern das Konstrukt des Bologna-Prozesses und ist aus dem Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeleitet, also für den Direkteinstieg gntD sollte dieser Abschluss zielführend sein...
Autor: woodstock
« am: 29. Dezember 2017, 23:00:24 »

Für den Direkteinstieg fehlt meines Wissens ein verwendbares Studienfach.
Die nötige Berufserfahrung zur Anrechnung wäre im Bereich IT im öffentlichen Dienst zwar erreichbar, aber der Bachelor ist nicht angeführt.
Oder irre ich?
Autor: Hello2018
« am: 29. Dezember 2017, 22:42:29 »

Ja, genau man kommt nur mit einem Master in den höheren Dienst. Also mit dem Bachelor könntest du ja in den Direkteinstieg gntD gehen. Dieser eignet sich am besten für dich... siehe hier https://www.bundeswehrkarriere.de/blob/42880/1c1d4ab4520a6e6027fda468a8593ba4/ausschreibung-direkteinstellung-gntd--04-17-direkt--data.pdf

 :) ;D
Autor: M05W12S69
« am: 29. Dezember 2017, 21:32:25 »

Wie jetzt?

Seit wann reicht denn ein Bachelor aus, um in den höheren Dienst zu kommen????
Autor: Shinee7
« am: 29. Dezember 2017, 21:07:03 »

Also, mit deinem Bachelor Abschluss kannst du auch in den "Höheren Dienst" gehen. Da der mittlere Dienst eher die Zielgruppe: Realschulabschluss hat und der gehobene Dienst hat die jenigen mit Fachabitur und Abitur als Zielgruppe.
Autor: Fightclub
« am: 29. Dezember 2017, 16:15:40 »

Hallo Gemeinde,
bin noch recht neu hier und hatte gestern schon mal einwenig gelesen.

Meine Frage richtet sich auf den zivilen Bereich der Bundeswehr.
Mein letzter Abschluss ist der Bachelor of Laws (Rechtswissenschaft - Sozialjurist (jedoch kein klassischer Volljurist) und habe davor Bürokaufmann gelernt (jedoch nur Ausbildung, diese abgeschlossen 3 jahre Standard) dann Fachabitur nachgeholt und dann zum Studium).
Zur Zeit arbeite ich seid Oktober im öffentlichem Dienst jedoch eher in Richtung IT.

Würde jedoch lieber im Personalbereich /Verwaltungs od auch Sozialdienst arbeiten.
Hatte die Tage auch schon bezüglich Karriere BW geschaut aber war da einwenig am Zweifeln, da ich bei der Annahme bin, dass bei dem Verwaltungswirt, meine Qualifikationen nicht ganz den Anforderungen entsprechend. So würde dann eher für mich der m.n.t Dienst  anstatt der g.n.t Dienst in Frage kommen oder?

Vielleicht kanm mir ja noch jemand eins, zwei Sachen darüber berichten.

Schon mal Vielen Dank und einen guten Start in's neue Jahr gewünscht,
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