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Zusammenfassung

Autor: burner71
« am: 09. Oktober 2018, 11:29:18 »

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das ganze Ausbildungsbetrieb...

Mir erschließt sich gerade nicht, warum, gerade in einer Ausbildung, so etwas nicht gelehrt werden sollte?!?

Wenn es hinterher im Tagesbetrieb auf andere art und weise gehandhabt wird, ist das ja ok, aber gerade innerhalb einer Aus- oder Weiterbildung sollte doch ALLES gelehrt werden, oder iire ich dort?

Meine persönliche Meinung: Es ist ein Stückchen zusätzliche Sicherheit! Wenn etwas passiert, kann man sich zumindst deswegen keine vorwürfe machen (lassen)!
Autor: F_K
« am: 09. Oktober 2018, 08:39:43 »

Nur zur Info: Die Ausbildungsgruppe Nachschüler lief heute im AusbStP Altenstadt mit Marschsicherungssatz zur Ausbildung (reflektierende Dreieck plus Armbinde), und der Ausbilder hat extra gefragt, ob der Kram dabei ist.

Scheint also auch im Bereich Heer so zu sein ...
Autor: IcemanLw
« am: 08. Oktober 2018, 22:13:43 »

Wollte FFB auch als Beispiel erwähnen :D
Autor: dunstig
« am: 08. Oktober 2018, 19:33:14 »

Naja bei der Strecke und dem Verkehr auf den großen Straßen zu gewissen Zeiten im Fliegerhorst FFB (und der Tatsache wie viele junge OA mit ihren finanzierten Schlitten dort rasen) finde ich es jetzt auch nicht allzu dramatisch, wenn es gemacht wird. Hat doch keiner einen Schaden dran.
Autor: miguhamburg1
« am: 08. Oktober 2018, 19:22:34 »

Das ist aus meiner Beurteilung mal wieder ein völlig überflüssiges Beispiel für Treudeutsch-Zweihundertprozentig.

Dass bei Märschen im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs Marschsicherungsmaßnahmen durchzuführen sind, ist seit Jahrzehnten Befehlslage. Dafür gibt es auch Marschsicherungsausrüstung. Hierfür benötigt es auch keine Sensinbilisierung mehr, denn das wird auch durchgehend so durchgeführt.

In Kssernenbereichen gilt meiner Kenntnis nach flächendeckend neben der STVO auch eine Tempobeschränkung auf 30 km/h. Außerdem sind Kasernenbereiche auf den Durchgangsstrapßen bei schlechter Witterung/Dunkelheit auch ausreichend durchgehend beleuchtet. Wenn sich Marschgruppen zu Fuß auf diesen Straßen bewegen, können sie von anderen Verkehrsteilnehmern auch gesehen werden.
Autor: wolverine
« am: 04. Oktober 2018, 21:13:54 »

So „train as you train“ mäßig?! 8)
Autor: ulli76
« am: 04. Oktober 2018, 21:04:07 »

Mussu das mit dem "fight" eher im übertragenen Sinne sehen. Von wegen Straßenverkehr draußen in freier Wildbahn.
Autor: wolverine
« am: 04. Oktober 2018, 20:32:22 »

Train as you fight
Du stellst im Kampf einen Schülerlotsen aus? ;D
Autor: Angemon84
« am: 04. Oktober 2018, 18:56:44 »

Ich kannte es von meinen Lehrgängen bei der Marine, dass keine Marschsicherung austritt.
In der Luftwaffe wurde ich in Germersheim Zeuge, dass man es auch anderest macht. Ich persönlich finde es Unfug, da die Fahrzeuge die lange Menschenschlange sehen, bzw. sich von einem einzelnen Menschen auf einer zwei-spurigen Straße eher irritiert fühlen.
In der Kasernenordung findet man dazu aber keine Grundlage. Die Marschsicherung bei einem Leistungsmarsch wird aber im entsprechenden Befehl festgelegt.
Autor: ulli76
« am: 04. Oktober 2018, 18:27:01 »

Auch wenn es befremdlich wirkt- es macht Sinn, Abläufe immer gleich zu machen. Setze ich IMMER meinen Sicherungsposten ein, auhc innerhalb der Kaserne, werde ich es auch auf der öffentlichen Straße nicht vergessen. Und die Kameraden wissen, was sie machen sollen.

GA und OSLw sind ja zum lernen und üben gedacht.

Train as you fight
Autor: IcemanLw
« am: 04. Oktober 2018, 18:12:06 »

Ja Klaus das machen wir. Sowohl GA als auch jetzt an der OSLw.
Autor: KlausP
« am: 04. Oktober 2018, 14:53:25 »

Marschsicherung beim Überqueren der Straße innerhalb der Kaserne?? Also Kommando "Abnsperrposten links und rechts raus"? Dann muß ich das 35 Jahre lang falsch gemacht haben. Oder das ist so'n Luftwaffendingens, so nach LDv 0815/4711/(Name Ihres Chefs) :D.

Etwas ernsthafter: Vielleicht steht so'n Zeugs in der Kasernenordnung.

Wenn nicht, einfach heeresmäßig stumpf mit "Jawoll, Herr (Dienstgrad)" qittieren.  ;)

Dran - Drauf - Drüber! aus Mecklenburg.
Autor: Muepli
« am: 04. Oktober 2018, 14:13:14 »

Moin Leute,

kurze Frage...
Befinde mich gerade wieder an der OSLw und musste heute meinen Zug durch die Kaserne führen.
Da ich vom Heer zur Luftwaffe gewechselt habe, ist für mich gerade sowieso vieles neu. So auch heute, als der Chef zu mir meinte, ich solle das nächste mal beim Überqueren der Straße die Marschsicherung austreten lassen.
Ich kenne es, dass man beim Joggen im Zugrahmen jemanden austreten lässt, aber nicht aus einer Formation heraus.
Finde dazu auch nichts dazu in der A2-221... also der ehemaligen ZDv 3/2.

Kann mir dazu irgendjemand einen Hinweis geben, wo das geschrieben stehen könnte?

Danke euch schonmal


LG

Alex
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