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Zusammenfassung

Autor: christoph1972
« am: 15. Mai 2018, 11:31:28 »

Schon einmal bei den ABCisten selbst versucht?  ??? Den ZSanDst hinter sich zu lassen wäre ja schon ein Wert an sich ...

Da ist natürlich was Wahres dran. Aber wer steckt schon gerne stundenlang im "Zodiac"? Der Schweiß läuft ja schon beim anziehen der Heimsauna.Aber ich habe mich mal interessehalber an das ABCAbweBtl 907 gewandt.
Autor: PzPiKp360
« am: 14. Mai 2018, 17:30:26 »

Das ABC-Abwehrbataillon 907 in Bruchsal suchte neulich, auch per Facebook usw., nach Reservisten:

https://www.facebook.com/ReservistenBruchsal

Zitat
Wir brauchen Sie! Reservisten der ABCAbw-Truppe melden sich bitte bei ABC-Abwehrbataillon 907 in der General Dr. Speidel-Kaserne in 76646 Bruchsal unter der Telefonnummer 07251-... oder ...
Autor: wolverine
« am: 14. Mai 2018, 15:42:35 »

Schon einmal bei den ABCisten selbst versucht?  ??? Den ZSanDst hinter sich zu lassen wäre ja schon ein Wert an sich ...
Autor: christoph1972
« am: 14. Mai 2018, 14:20:45 »

@KlausP Der Unterschied zwischen aktiver Wehrpflicht und deren Reservisten und heute ruhender Wehrpflicht mit zu einer Beorderung bereiten Reservisten ist mir schon bewusst.

Ich bin ja selbst davon "betroffen". Aussage des Kommandos Sanitätsdienst war mir gegenüber sinngemäße Wiedergabe: "Bewerben Sie sich erst mal beim BAPersBw als RFA wegen Ihrer Vorbildung und dann finden "wir" schon eine Beorderungsmöglichkeit.".

Also habe ich brav alle Unterlagen in beglaubigter Ausfertigung, die Einverständniserklärung und die anderen Formulare im Original nach Siegburg geschickt und harre nun der Dinge die da kommen.

Wie soll ich bei der Aussage einen Beorderungstruppenteil finden?

Mit meiner früheren Mangel-ATN (SanSoldABCAbw) bin ich heute Exot, weil es, soweit ich es verstanden habe, nur noch im SanLehrRgt und im SanRgt 1 überhaupt noch eine ABCAbw-Komponente gibt.
Autor: KlausP
« am: 14. Mai 2018, 12:19:09 »

Das war ja auch was Anderes. Die Reservisten, über die wir hier reden, sind Freiwillige und keine "Wehrpflichtigen". Zu der Zeit, die Sie beschreiben, wurden die Reservisten durch die Leit-Kreuswehrersatzämter auf Alarmreservestellen geplant. Da ging es, insbesondere bei Mannschaften, ausschließlich nach der erworbenen Erst-ATN, wenn es gar nichts zu verplanen gab auch nach Zweit-ATN oder ähnlicher ATN. So konnte es passieren, dass bei mir in der FErsKp/PzGrenBtl Jäger oder Fallschirmjäger anstatt PzGren eingeplant wurden. Da war vorrangig, dass die V-Stellen befüllt waren.

Zu meiner anderen Aussage: Ich habe selbst ein paar ROA a.d.W. erlebt, für die wir Betreuungstruppenteil waren und die bis zu ihrer Ernennung zum Leutnant auch ihre WÜb bei uns abgeleistet haben. Kaum waren sie ResOffz haben wir nichts mehr von ihnen gehört und gesehen.

Ich war 10 Jahre lang Reservistenbearbeiter im Bataillon.
Autor: christoph1972
« am: 14. Mai 2018, 12:04:04 »

Andererseits hat es aber keinen Sinn jemanden zu testen, für den dann kein Beorderungsdienstposten zur Verfügung steht. Das BAPers plant bestimmt keinen Reservisten gegen den Willen eines Beorderungstruppenteils auf eine von dessen Stellen ein. Ich jedenfalls würde meine Reservisten schon vorher kennenlernen bevor ich mein "go" dazu gebe.

Naja, damalsTM, in den Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht, fand ich, in Berlin wohnhaft, plötzlich eine Beorderung als Alarmreservist im Gebirgssanitätsbataillon 8 in Kempten/Allgäu, in meinem Briefkasten. Auf Nachfrage beim dortigen S 1 Fw Mob, ob das denn ein Fehler sei, da ich ja nicht mal meinen GWDL dort abgeleistet hätte, kam die prosaische Antwort, mit Ihrer ATN haben wir sonst keine Reservisten, die eingeplant werden können.

Nix mit kennenlernen, mal üben und beschnuppern. Gleich beordert und fertig.
Autor: KlausP
« am: 14. Mai 2018, 11:46:19 »

Andererseits hat es aber keinen Sinn jemanden zu testen, für den dann kein Beorderungsdienstposten zur Verfügung steht. Das BAPers plant bestimmt keinen Reservisten gegen den Willen eines Beorderungstruppenteils auf eine von dessen Stellen ein. Ich jedenfalls würde meine Reservisten schon vorher kennenlernen bevor ich mein "go" dazu gebe.
Autor: christoph1972
« am: 14. Mai 2018, 11:36:29 »

Horrido. Ich hatte änhlich gedacht wie Kamerad christoph1972. Allerdings habe ich gerade eine LoNo von BAPers erhalten. Tatsächlich muss ein Bewerber erst einen Dienstposten in Aussicht haben, bevor er sich überhaupt zum Eignungsfeststellungsverfahren bewerben kann.

Danke für die Information. Ich bin ja mal wieder überrascht, mit welcher Logik die Personalgewinnung bei Reservisten funktioniert. Ich suche mir einen Dienstposten für den ich "Vielleicht" geeignet bin, um dann im schlimmsten Fall feststellen zu lassen, ich bin nicht geeignet.

FrüherTM hätten meine geschätzten Ausbilder wohl das liebste aller Kommandos gegeben: Nochmal!.

Autor: Der Reservist
« am: 14. Mai 2018, 11:07:31 »

Horrido. Ich hatte änhlich gedacht wie Kamerad christoph1972. Allerdings habe ich gerade eine LoNo von BAPers erhalten. Tatsächlich muss ein Bewerber erst einen Dienstposten in Aussicht haben, bevor er sich überhaupt zum Eignungsfeststellungsverfahren bewerben kann.
Autor: christoph1972
« am: 09. Mai 2018, 21:50:50 »

Reservefeldwebelanwärter (RFA)

Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
[...]
+ erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.
[...]


Mir ist aus der Vorschrift nicht erkennbar, was von beiden zuerst angegangen werden muss:
Ein zugewiesener Dienstposten oder ein Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahren am Assesmentcenter.

Meiner Logik nach, ohne Eignung als RFA, keine Suche nach einem geeigneten und freien Dienstposten. Ergo, erst das Casting (Eignungsfeststellung), dann die Show (Ausbildungsplanung etc.).
Autor: Der Reservist
« am: 09. Mai 2018, 21:15:07 »

Reservefeldwebelanwärter (RFA)

Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
[...]
+ erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.
[...]


Mir ist aus der Vorschrift nicht erkennbar, was von beiden zuerst angegangen werden muss:
Ein zugewiesener Dienstposten oder ein Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahren am Assesmentcenter.
Autor: LwPersFw
« am: 09. Mai 2018, 11:31:48 »

Das gibt das BAPersBw vor ... Stand 04/2018

Reserveunteroffizieranwärter (RUA)

Die Zulassung zum RUA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / Reservistendienst Leistende (RDL) möglich, wenn sie
+ sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine „Ungedienten“)
+ mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.

Die Zulassung ist möglich in Verwendungen, für die kein verwertbarer Berufsabschluss erforderlich ist. Zwingende Voraussetzung ist jedoch das Vorhandensein eines "beliebigen" Berufsabschlusses.

Die Zulassung für Verwendungen, welche als Voraussetzung ein verwertbaren Berufabschluss erfordern(z.B. PersUffz SK, KfzMectrUffz SK), ist nicht möglich.

Bewerber, die über die verwertbare Berufsausbildung verfügen, können gem. § 22 Abs 5 SLV mit vorläufig höherem Dienstgrad beordert / eingestellt werden


Reservefeldwebelanwärter (RFA)

Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
+ sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine „Ungedienten“)
+ eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen oder
+ das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
+ erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.

Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen. In Verwendungen, in denen eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- oder Facharbeiterebene vermittelte Befähigung erforderlich ist, jedoch nur, wenn die Bewerber diese Befähigung nachweisen.

Verwendungen, die eine Qualifikation auf Meisterebene erfordern, sind nur für Bewerber geöffnet, welche bereits bei Antragstellung über diese verfügen. Verfügt der Antragsteller über eine solche Qualifikation ist eine Einstellung mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 22 Abs. 5 SLV vorgesehen



Ausbildung ... Stand 09/2017

Allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung

Allgemeinmilitärische Laufbahnlehrgänge werden durch BAPersBw VI 3.3.1 zentral geplant, gesteuert und überwacht.

Die Inhalte der Laufbahnlehrgänge sind streitkräftegemeinsam. Die Lehrgänge können daher unabhängig vom Uniformträgerbereich an den Schulen der durchführenden OrgBer absolviert werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Laufbahnlehrgängen ist:
+ Abgeschlossene Grundausbildung oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung
+ Gültige Ausbildung zum Ersthelfer A

3.1 Ausbildung zum Unteroffizier der Reserve

+ Unteroffizierlehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung)

Die Lehrgangsnummern und Ausbildungseinrichtungen werden veröffentlicht, sobald diese feststehen

3.2 Ausbildung zum Feldwebel der Reserve

+ Unteroffizierlehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung) Teilnahme nur für RFA/vorläufige Feldwebeldienstgrade ohne bereits abgelegte Fachunteroffizierprüfung
+ Feldwebellehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung)

Die Lehrgangsnummern und Ausbildungseinrichtungen werden veröffentlicht, sobald diese feststehen


Militärfachliche Laufbahnausbildung / Qualifikation

Die militärfachliche Laufbahnausbildung wird grundsätzlich zu Beginn der Beorderung durch den Beorderungstruppenteil in enger Zusammenarbeit mit dem RDL und BAPersBw VI 3.3.1 geplant. Die fachliche Ausbildung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Ausbildungs- und Verwendungskatalog der Streitkräfte (AVK SK).

Nach Abschluss der Ausbildung sind die Beorderungstruppenteile für die Aufrechterhaltung der erworbenen Qualifikation/Tätigkeitsbereich (ATB) / TIV-ID (ATN) verantwortlich.

Autor: KlausP
« am: 09. Mai 2018, 07:49:27 »

Nur, weil irgendwo geschrieben steht, dass etwas angeboten werden kann bedeutet das nicht gleichzeitig, dass es auch angeboten werden muss. Beim Heer ist mir das auch nicht bekannt, das es aktuell die Möglichkeit gibt, als RUA im Wehrdienst ausgebildet zu werden. Das funktioniert schon deshalb nicht, weil es UOP nur im Fachdienst gibt und dazu immer ein entsprechender Zivilberuf gehört. Und eine ZAW gibt es für Reservisten nun mal nicht. Die Bewerber, die dort angenommen werden, haben den Berufsabschluß ja schon. Deshalb werden sie auch nicht RUA sondern ResUffz mit vorläufigem höherem Dienstgrad.
Autor: LwPersFw
« am: 09. Mai 2018, 07:17:59 »

Hallo,

auf Seite 23 wird es explizit aufgezeigt.

http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FVkUvcUtaVGkycXdyZ09TVUJoMjVpS2Fnb1BFUTlxckZyYisrazljN1F4R1BmSmd6UmRIQ2JycXhhdS9PSTllSTA9/Bereichsanweisung%20D1_227_0_2004.pdf

Ich finde die Anhänge irgendwie nicht bei Ihnen... Würden Sie mir wohl auf die Sprünge helfen, wo ich die in Ihrer Antwort finde und öffne?

MfG Peter

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Als "Gast" geht dies nicht. Ein Anhang ist u.a. Ihr Link...

Wie ich sagte... um mich auf Ralf zu beziehen .... es wäre neu... das die Lw dies aktuell umsetzt...
Autor: Ralf
« am: 09. Mai 2018, 05:28:50 »

Im Wehrdienst werden derzeit keine Möglichkeiten als RUA durch die Lw angeboten.
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