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Zusammenfassung

Autor: LwLauch
« am: 16. Januar 2018, 21:25:36 »

@F_K Ich habe meine SÜ1 Mitte August abgeschickt, Ende Oktober musste ich allerdings noch einmal unterschreiben, da ein Land auf die Staatenliste hinzugefügt wurde und die SÜ sonst nicht hätte fortgesetzt werden können. Ende November (eigentlich auf den Tag genau einen Monat später) kam dann die Bestätigung, dass sie eine Woche vorher durch das MAD-Amt abgeschlossen wurde und sich keine Umstände ergaben, nach denen ich ein Sicherheitsrisiko darstelle. Also sind um die 4 Monate schon das Maximum würde ich sagen, da es nur diesen unglücklichen Zufall gab, dass sie nicht fortgesetzt werden konnte. :o
Autor: Ralf
« am: 16. Januar 2018, 14:53:44 »

Die Ernennung findet nicht statt, wenn die SÜ nach dem SÜG nicht vorliegt. Das wollte ich damit sagen. Eine SÜ für den DP kann ja auch schon mal länger dauern, das hindert nicht die Ernennung.
Autor: F_K
« am: 16. Januar 2018, 09:41:34 »

@ Ralf:

4. 10. bis heute sind ja schon 3,5 Monate - für eine einfache SÜ / Einstellungs SÜ kenne ich allerdings die Bearbeitungszeiten nicht, höre aber "gerüchteweise", dass die Auslastung des MAD durch die neuen Vorgaben schon "hoch" ist.

However: Sold wird ja gezahlt, sehe also erstmal keine Nachteile.
Autor: Ralf
« am: 16. Januar 2018, 09:30:26 »

Vorsicht, es muss unterschieden werden hinsichtlich der SÜ aufgrund des SÜ-Einstellungsgesetzes und der SÜ für den DP. Also wenn in 4 Monaten keine SÜ nach dem SÜ-Einstellungsgesetz vorliegt, dann ist eh was im Busch.
Autor: F_K
« am: 16. Januar 2018, 09:27:07 »

Der Soldat ist aber in einem "faktischen Dienstverhältnis", erhält also insbesondere auch seinen Sold.

Ich sehe da jetzt keine wesentlichen Nachteile.
Autor: SGBunny
« am: 16. Januar 2018, 09:16:00 »

Zitat
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.


Darum vermute ich.
Autor: Ralf
« am: 16. Januar 2018, 04:19:22 »

Zitat
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?
Autor: LoggiSU
« am: 15. Januar 2018, 21:18:53 »

Werde ich morgen mal machen.
Autor: F_K
« am: 15. Januar 2018, 21:15:59 »

Beim SiBe nachfragen?
Autor: LoggiSU
« am: 15. Januar 2018, 20:35:08 »

OK dann habe ich wohl keine.
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Was da wohl wieder schief gelaufen ist?
Autor: LwLauch
« am: 15. Januar 2018, 20:33:09 »

Ich habe einen Brief mit einem A4-Blatt bekommen, wo drauf stand, ob Sie Ü1, Ü2 oder Ü3 überprüft worden sind und wie das Ergebnis darauf lautet. Man wird also in Kenntnis gesetzt.
Autor: LoggiSU
« am: 15. Januar 2018, 20:22:30 »

Bekommt man eigentlich eine Info über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung?
Meine Ernennung zum SaZ steht jetzt an und da kam die Frage danach auf.
Ich habe bisher keinerlei Unterlage dazu bekommen.
Autor: LwPersFw
« am: 08. Juli 2017, 09:03:41 »

Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Das neue Verfahren wird für Bewerber angewendet, die ab 01.07.2017 an einem Auswahlverfahren beim KC/AC teilnehmen.

+ Ziel soll sein, dass das Verfahren noch vor Dienstantritt abgeschlossen wird.

+ Kann dies nicht erfolgen, kann der Bewerber trotzdem eingestellt werden.

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.

+ Wird ein Sicherheitsrisiko festgestellt, wird der Soldat umgehend wieder entlassen.

(Von Dienstantritt bis zur Ernennung zum SaZ ist der Bewerber in einem sog. "faktischen Soldatenverhältnis"./ Eignungsübende können sowieso während der EÜ entlassen werden.)

Betroffener Personenkreis gem. Soldatengesetz (SG):
Aus dem Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz:

„Für  Personen,  deren erstmalige Berufung  in ein  Dienstverhältnis  als  Berufssoldat  oder  Soldat  auf  Zeit  beabsichtigt  ist,  ist  eine einfache Sicherheitsüberprüfung  nach dem  Sicherheitsüberprüfungsgesetz  durchzuführen.“

"Über  den bereits  bestehenden Verweis  in §  58b Absatz  2  SG auf  §  37  SG gilt  die Regelung auch  für  Frauen und Männer,  die  freiwilligen  Wehrdienst  als  besonderes  staatsbürgerliches  Engagement  leisten wollen. 

Sie  gilt  auch für  ungediente  Reservistinnen und Reservisten,  die  in ein Reservewehrdienstverhältnis  nach §  4 des  Reservistinnen- und Reservistengesetzes  (ResG)  berufen  werden (§  5 Absatz  1 Satz  1 ResG).

Die Ergänzung  eines  Verweises  auf  den  neuen §  37 Absatz  3 SG stellt  sicher,  dass  das Erfordernis  der  Sicherheitsüberprüfung  auch  für  Personen gilt,  die  ein Wehrdienstverhältnis  erstmalig  als  Dienstleistende nach  dem  Vierten Abschnitt  des  SG  begründen."




Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet.


Ob Bewerber, die bereits vor dem 01.07.2017 ihr Auswahlverfahren positiv abgeschlossen haben,
aber erst deutlich nach dem 01.07.2017 ihren Dienstantritt haben, in diese Maßnahme noch mit
einbezogen werden, weiß ich nicht.

Ich vermute aber einmal... zur Vereinfachung werden hier nur bei Bedarf dienstpostenbezogene SÜ eingeleitet.
Autor: A.B.
« am: 17. April 2017, 21:58:35 »

Danke für die bisherigen Beiträge.

Nein hab kein Problem damit.
Autor: mailman02
« am: 17. April 2017, 21:57:57 »

Ich darf mich vermutlich auch auf eine SÜ2 einstellen ob das mit dem neuen Gesetz zu tun hat oder nicht weiß ich nicht. Aber wird shcon.
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