Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Der ewige FA am 20. März 2024, 10:45:32

Titel: Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 10:45:32
Hallo und guten Tag,

ich bin zur Zeit etwas verunsichert wie es mit mir weitergehen wird bzw. weitergehen soll.

Kurz zu mir: OFw allg. Fachdienst (Rad/Kette), DP Ausbildung begeonnen (absolviert SysTecI, FL II und MFT, es fehlen noch Meister, SysTecII sowie FLIII und Englisch), SaZ 25 (derzeit Ende 7. Dienstjahr)

Was ist passiert: Ich habe im Rahmen des Dienstsports einen Unfall erlitten (Unfallmeldung fristgerecht erstellt). Es war eine Patellaluxation mit ausbrechen von Knochen und Knorpel sowie Bonebruise. Es wurde alles repariert und auch der Knochen nebst Knorpel sind gut angewachsen. Ich hatte 8 Wochen erweiterte ambulante Physio, kann mittlerweile wieder ohne Krücken gehen und bin - grundsätzlich - wieder halbwegs gut zu Fuß. Radfahren und Joggen geht nur an "guten" Tagen, mindestens ein leichter Schmerz ist stets mein begleiter. Während einer MRT anfang diesen Jahres wurde der Verdacht einer Arthrofibrose im Kniegelenk gestellt. Ein "abschließender" Facharzttermin findet Ende April statt. Ich war bis zum jetzigen Zeitpunkt etwa 6 monate deswegen krankgeschrieben. Derzeit habe ich 5 Einheiten Stoßwellentherapie, mit der ich gerade begonnen habe. Ich habe Einschränkungen vor allem in Belastung über eigenes Körpergewicht sowie beim beugen des Beines oder knien und hocken (quasi unmöglich)

Da ich auf meinem DP seit jeher eher unzufrieden bin und diesen meiner Ansicht nach auch nichtmehr vollumfänglich, dauerhaft und uneingeschränkt ausführen kann, möchte ich gern einen Versetzungs - bzw. Verwendungswechselantrag stellen.

Das "Problem" dabei ist, dass ich in den letzten 2 Jahren bereits 2 Verwendungswechselanträge eingereicht habe (Veränderungswunsch allgemein gesprochen) und beide negativ entschieden wurden (einmal nicht für DP geeignet und einmal DP am anderen Ende der Republik). Es gab gerade beim ersten Versetzungsantrag einige kleine Querelen mit meinem PersFhr. Bei dem zweiten Antrag war davon aber nichts mehr zu merken, dennoch möchte ich es hier ansprechen.

Der Truppenarzt ist in den ganzen Prozess involviert, bestätigte mir mündlich (wie bereits 2 andere Truppenärzte), dass das eine chronische "Erkrankung" wird und ich sehr wahrscheinlich auf meinem derzeitigen DP wohl nicht mehr Verwendungsfähig sein werde. Papier wurde dahingehend aber noch nicht schwarz gemacht. Die einzige Möglichkeit wäre für mich (als "chronisch Kranker") dann noch der Stabsdienst, womit ich mich grundsätzlich auch zufrieden wäre (habe ich bereits 3 meiner 7 Jahre gemacht, aber als StUffz). Einen Antrag auf WDB habe ich noch nicht gestellt, mache ich aber noch!

Ich bin derzeit wieder im Dienst, damit ich keine Grundlage für ein DU Verfahren aufgrund langer Krankheit biete. Ich wurde "Innendienst, ohne körperliche Belastung" geschrieben, was aber für mich wegen fehlender Plätze nicht wirklich ermöglicht werden kann, dementsprechend istze ich jetzt auf meinem DP und versuche zu machen was geht. Ich bin hier komplett fehl am Platze, verstehe aber grundsätzlich auch den Truppenarzt.

Nun möchte ich demnächst, möglichst vorgestern, einen Versetzungsantrag stellen. Ich hatte das Gespräch mit zwei Vorgesetzten (UmP und Offz) gesucht und beide meinten ich solle mit dem schlimmsten, also DU Verfahren, rechnen - vor allem wergen o.g. "Reibereien" mit meinem PersFhr habe ich wahrscheinlich "einen roten Zettel" in der Akte.

Damit komme ich zu meiner Frage...Kann der PersFhr "einfach" ein DU Verfahren anordnen/starten, wenn ich meinen Versetzungsantrag mit Begründung "Krankheit" einreiche? Ich habe mal gelesen, dass immer erst geprüft wird, ob Soldat XY in einer anderen Verwendung untergebracht werden kann, bevor er zu entlassen ist. Wir haben uns durch die gewisse Planungssicherheit vor 4 Jahren ein Haus gekauft, ich habe zwei kleine Kinder und ein DU Verfahren würde mit ziemlicher Sicherheit einen finanziellen Ruin oder extreme Belastung bedeuten.

Falls ein DU Verfahren gestartet wird, wie lang dauert das ganze (inkl. vorherigem Versetzungsantrag)? Ich bin derzeit beim BFD Anspruch aufgehangen wie ein SaZ 4, falls ich so rausgehen müsste, kann ich mir direkt einen Strick nehmen, da ich auch nicht in meinen ursprünglich erlernten Beruf zurück kann.

Sehe ich das alles zu schwarz? Wie würdet Ihr/würden Sie nun vorgehen? Am Freitag möchte ich mich mit meinem Pers und Chef zusammensetzen, wie wir dieses Problem nun lösen können, ich hole mir aber immer schon gern im voraus Informationen und vor allem Möglichkeiten ein.

Hinzu kommt bei mir, dass ich noch keine wirklich kostspielige Ausbildung (z.B. ZAW) genießen durfte, dementsprechend sollte eine Umschulung nicht übermäßig problematisch sein. Meine Frau steht hinter mir, indem sie keine Einwände hat, wenn ich (zumindest Temporär) woanders und nicht heimatnah untergebracht bzw. täglich zu Hause sein würde (z.B. während einer eventuellen Ausbildung oder auch dann auf DP eingesetzt, sofern es eben nicht quer durch die Republik geht).

Vielen Dank fürs lesen bis hier her. Es wäre schön wenn ich ggfs ein paar Ratschläge aus der Praxis für die Praxis mitbekommen könnte, wie nun der korrekte Ablauf ist und was nun meine Chancen, Möglichkeiten sowie Gefahren des ganzen Procedere sind...

Vielen Dank und mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: F_K am 20. März 2024, 10:52:58
Es ist doch der "normale" Weg zu gehen:

- 90/5 Verwendungsfähigkeit auf dem DP, wenn Verletzung ausgeheilt, falls dies nicht gegeben ist, wird man weitersehen müssen.

Gute Besserung.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 10:57:31
Guten Tag F_K, darin besteht ja genau das Problem...Wer stellt fest, dass die Verletzung ausgeheilt ist oder eben nicht mehr besser wird? Der Facharzt, bei dem ich Ende April den Termin habe oder der Truppenarzt während des 90/5? Gibt es "Fristen" in denen solch Verletzungen geheilt zu sein haben? Ich weiß, ist eine dumme Frage aber irgendwie muss ja sowas auch geregelt sein, WER das WIE und WANN bestimmen kann...

Danke für die Genesungswünsche, irgendwann schwindet die Hoffnung auf vollständige Genesung  :-X
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 11:04:13
Nachtrag zu Post #3 (gibt es eigentlich keine "editieren" - Funktion?)

Wann soll den der 90/5 gemacht werden? Vor Versetzungsantrag angewiesen durch KpChef oder währenddessen angewiesen durch BaPersBw?
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: F_K am 20. März 2024, 11:34:10
@ FA:

Die Verletzung, die ja offensichtlich schwerer gewesen ist, scheint sich ja nun langsam in der Ausheilung zu befinden - aktuell kommt wohl eine Folgeerkrankung dazu.

Ich rate an, mit dem KpChef das weitere Vorgehen zu besprechen - dieser kann einen 90/5 anordnen, dies kann auch nach einem Personalgespräch geschehen - dies scheint hier ebenfalls eine Möglichkeit zu sein.

Solange nicht ein 90/5 die Untauglichkeit für den DP festgestellt hat, geht natürlich jeder positiv davon aus, "es wird schon wieder".

Rein mündliche Einschätzungen von Ärzten helfen hier nicht weiter.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Ralf am 20. März 2024, 11:37:44
Kann auch durch den PersFhrg beauftragt werden, unterschrieben wird es durch den DV.

Was sagt denn der DV dazu? Ich als DV würde nämlich in so einem fall ein "BA 90/5" erstellen lassen mit dem Ziel "Verwendungsfähig für xy?", damit ich auch als Chef schon mal Fakten habe.

Die Feststellung trifft immer der Truppenarzt nd der zieht Facharztgutachten etc zu rate.

Ein DU-Verfahren kann auch die PersFhrg eröffnen, d.h. aber ja nicht, dass das dabei auch rauskommen muss. Der berühmte "Rote Zettel" aka "Schwarzer Reiter" wäre -falls es ihn überhaupt gibt - ohne Belang, denn die Entscheidung trifft nicht der PersFhrg sondern die wird in einem umfangreichen verfahren durch verschiedene med. Stellen festgestellt.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 11:53:07
@ F_K:
Ja genau, die eigentliche Verletzung ist soweit durch und die Folgeerkrankung bringt nun die Einschränkung (wenn ich das als Laie richtig verstehe). Gespräch mit DV findet voraussichtlich (hoffentlich) am Freitag statt.

Personalgespräch mit DV bedeutet in diesem Fall also: wo stehe ich, wie geht es weiter?

@ Ralf:
Ich persönlich zweifle auch an "dem roten Zettel", man macht sich zu leicht zum Ziel - für mein Verständnis.
Der Truppenarzt wird ja dann dementsprechend wahrscheinlich abwarten was der Termin Ende April bringt, aber das kläre ich hier vor Ort nach dem Termin mit meinem DV.
Dass der PersFhr nicht allein sondern durch mehrere med. Stellen bestimmen kann, beruhigt mich schon sehr, da ich für mein Empfinden nicht Dienstunfähig sondern eben "nur" für den DP nicht mehr Verwendungsfähig bin...Wie es sich mit den anderen soldatischen Tätigkeiten (Geländedienst etc.) verhält, muss ich eh erst noch herausfinden...

Der Truppenarzt bemerkte letztens schon, dass ich ja eine psychotherapeutische Maßnahme gehabt haben müsse (siehe meine älteren Posts - bei Interesse)(hatte keine Maßnahme und ist wieder alles okay) und dass dies der einzige Ausschlussgrund für StDstFw sei...


Ich bin gespannt, was das Ergebnis des Gespräches mit dem DV ist und werde anschließend auch mit unserem San die weiteren Schritte klären (ggf. VU Termin etc.)

Vielen Dank bereits jetzt für die Informationen =)

Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: LwPersFw am 20. März 2024, 12:05:48
Um @Ralf zu ergänzen...

Bevor ein DU-Verfahren ggf. eingeleitet wird ist immer erst die Möglichkeit der Weiterverwendung zu prüfen -- Ausnahme : es liegt eine offensichtliche DU vor.

Beschrieben ist das Verfahren in den GAIP des BAPersBw Abt III/IV die jeder im IntranetBw nachlesen kann.

Hier: GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)

darin der Punkt 2.1.2. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit

Auszug:

"a) Vorstellung der Soldatin bzw. des Soldaten bei einer Truppenärztin oder eines Truppenarzt (TrArzt) mit der "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (Bw 3454) zur "Feststellung der Verwendungsfähigkeit".
Sie darf sich nur auf die Verwendungsfähigkeit in der gegenwärtigen Dienststellung beziehen.

b) Auf der Grundlage dieser "Ärztlichen Mitteilung für die Personalakte" (Bw 3454) mit dem ärztlichen Begutachtungsergebnis des TrArzt zur Verwendungsfähigkeit Teil B schlägt die nächste Disziplinarvorgesetzte
bzw. der nächste Disziplinarvorgesetzte der Soldatin bzw. den Soldaten im Falle der festgestellten Verwendungsunfähigkeit eine "Versetzung/- Dienstpostenwechsel" der zuständigen
personalbearbeitenden Stelle (PersBSt) unter Berücksichtigung des Bezuges 11 (A-1420/37) vor
. Der Vorschlag ist zu begründen und sollte alternative Verwendungsvorschläge beinhalten.

( ... ) "



Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 12:34:00
@ LwPersFw

Vielen Dank, das ist sehr informativ. ich habe die GAIP gefunden, man muss nur wissen wonach man suchen muss =)

Also ist für mich, wenn ich das jetzt richtig verstehe, folgender Ablauf:

1. Gespräch mit DV
2. DV leitet 90/5 zur "Feststellung d. Verwendungsfähigkeit" ein
3. 90/5 wird durchgeführt und geht zurück zum DV
4. Ergebnis (nehmen wir an) "nicht verwendungsfähig für [aktuellen DP]" und "Verwendungsfähig für [z.B. StDst]"
5. Anhörung des Soldaten durch DV je nachdem wie Stellungnahmen des/der DV ausfallen
6. erst DANN wird PersBSt ins Boot geholt (inkl. Begründung UND alternativen Verwendungsvorschlägen)

In dem Moment wo die Verwendungsfähigkeit für einen anderen Dienstposten gegeben ist, ist doch das DU Verfahren grundsätzlich erstmal vom Tisch, oder?

Entschuldigt bitte die vielen und wahrscheinlich blöden Fragen, aber die ganze Sache beschäftigt mich doch sehr...
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: F_K am 20. März 2024, 12:36:55
Zwischenfrage:

Auf wie viele Jahre bist Du denn (Zwischen) festgesetzt?

Laufbahnausbildung ist noch nicht abgeschlossen?
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 12:42:29
@ F_K

Meine Dienstzeitfestsetzung ist auf 25 Jahre durch...

Mein Werdegang:

FWDL 23 Msch
SaZ 12 UoP
Antrag SaZ 25, durchgegangen und durch fertige Ausbildung als StUffz direkt auf 25 Jahre festgesetzt
jetzt SaZ 25 in der Laufbahn UmP

BS möchte ich derzeit (aus verschiedenen Gründen und auch unguten Erfahrungen) nicht werden, was mit dem Knie wahrscheinlich eh nichts werden würde...
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 20. März 2024, 12:47:51
 ::) nur die Hälfte beantwortet...

Ich habe von meiner derzeitigen (nach "alter" Struktur) Dienstpostenausbildung folgendes:

SysTEc 1
UL/FL 1
FL 2
MFT
CE (wobei ich nichtmal sicher bin, ob ich überhaupt noch fahren darf)

Was mir noch (meines Wissens nach) fehlt:

Meister
FL 3
Englisch
SysTec 2

Nach enuer Struktur kommen noch etliche Lehrgänge für einen neue Systemfamilie hinzu (mehr möchte ich nicht offen preisgeben, da sonst recht einfach zu identifizieren)
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: LwPersFw am 21. März 2024, 10:07:47
@ LwPersFw

Vielen Dank, das ist sehr informativ. ich habe die GAIP gefunden, man muss nur wissen wonach man suchen muss =)

Also ist für mich, wenn ich das jetzt richtig verstehe, folgender Ablauf:

1. Gespräch mit DV
2. DV leitet 90/5 zur "Feststellung d. Verwendungsfähigkeit" ein
3. 90/5 wird durchgeführt und geht zurück zum DV
4. Ergebnis (nehmen wir an) "nicht verwendungsfähig für [aktuellen DP]" und "Verwendungsfähig für [z.B. StDst]"
5. Anhörung des Soldaten durch DV je nachdem wie Stellungnahmen des/der DV ausfallen
6. erst DANN wird PersBSt ins Boot geholt (inkl. Begründung UND alternativen Verwendungsvorschlägen)

In dem Moment wo die Verwendungsfähigkeit für einen anderen Dienstposten gegeben ist, ist doch das DU Verfahren grundsätzlich erstmal vom Tisch, oder?

Entschuldigt bitte die vielen und wahrscheinlich blöden Fragen, aber die ganze Sache beschäftigt mich doch sehr...

2 × Ja

Chef und Pers sollen sich einfach genau an die Vorgaben der GAIP halten...

Und es kann nicht schaden wenn der Chef dies parallel schon vorab mit dem PersFhr im BAPersBw bespricht...

Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 21. März 2024, 12:01:42
@ LwPersFw
@ F_K
@ Ralf

Vielen Dank für die Hilfe, der Schrecken DU hat ziemlich an schrecken eingebüßt!

Danke auch für die Informationen zum Ablauf des ganzen Verfahrens!

Bei Bedarf halte ich euch gern auf dem laufenden!

Liebe Grüße
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: F_K am 21. März 2024, 12:52:16
@ der ewige FA:

DU spielt nur dann eine Rolle, WENN der Soldat selber "raus" will oder es Extremfälle sind (bzw. Weiterverpflichtung).

Beispiel: Ein FwRes hat einen Herzinfarkt - als Folge Herzschrittmacher, damit tatsächlich Untauglichkeit - er wird aber bis zur Pension mit entsprechenden Einschränkungen weiterverwendet - der Dienstherr ist da tatsächlich sehr fürsorglich.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: LwPersFw am 21. März 2024, 17:27:12

 Ich bin derzeit beim BFD Anspruch aufgehangen wie ein SaZ 4,


Wenn Sie Ende des 7. Dienstjahres sind... haben Sie doch mehr Ansprüche.

Für einen SaZ 7 bis < 8  sind dies 30 Monate.

Und im Falle das doch später eine DU zu prüfen wäre gilt:

Regelung A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

"7 Entlassung einer dienstunfähigen Soldatin auf Zeit oder eines dienstunfähigen Soldaten auf Zeit

701. Eine dienstunfähige bzw. ein dienstunfähiger SaZ ist zu entlassen.22

702. Von der Entlassung einer bzw. eines SaZ ist abzusehen, wenn ihre bzw. seine Dienstzeit
innerhalb des nächsten halben Jahres abläuft. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die
Entlassung wirksam würde, wenn die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre.

• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für welche das
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat
aber eine Dienstzeit von zwölf Jahren vollenden, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit von zwölf Jahren zu entlassen; Nr. 702, Satz 2 gilt entsprechend.

• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für die bzw. den
das SVG Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat aber ein weiteres
Dienstjahr – zwischen vier und zwölf Jahren – vollenden
, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit dieses Dienstjahres zu entlassen; Nr. 702,Satz 2 gilt entsprechend.

Mit ihrer oder seiner Zustimmung kann die Soldatin bzw. der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen
1 und 2 sowie in der ersten und zweiten Punktaufzählung bestimmten Fristen, entlassen werden.23"



D.h. Sie würden mindestens den SaZ 8 erreichen.

Dann mit 36 Monaten Förderdauer.

Würde es auf Grund der zeitlichen Abläufe sogar der SaZ 9...

... wären es 42 Monate Förderdauer.

Damit wäre also eine berufliche Neuorientierung möglich.


Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 22. März 2024, 09:25:43
So ist es halt, wenn man sich nur auf Aussagen anderer verlässt =)

Gespräch mit DV hat genau den von euch besagten Ablauf bestätigt...

Er telefoniert mit dem PersFhr und informiert ihn bereits im Voraus. Parallel wird 90/5 Verwendungsfähigkeit inkl. möglicher Verwendungen gemacht, danach Gespräch bei PersFhr. Danach werden wir weitersehen.

Soviel zum derzeitigen Stand...

Schönes Wochenende =)
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 08. April 2024, 10:28:37
Moin Kameraden, kurzer Zwischenstand:

Truppenarzt wartet mit Bewertung 90/5 Verwendungsfähigkeit auf Facharztbefund, den ich (hoffentlich) am 24.04. direkt beim Termin bekomme...

Alternativ muss ich dann halt doch danach einen regulären Versetzungsantrag schreiben...

Schauen wir mal, was da noch kommt =)

Lieben Gruß
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 25. April 2024, 12:20:06
Hallo Kameraden, ich war gestern im BwK und heute beim Truppenarzt mit folgendem Ergebnis:

Facharzt BwK sagt "[...]sehen wir eine Verwendung mit körperlicher Belastung wie im Bereich der KFZ-Mechatronik als nicht förderlich an und empfehlen die Versetzung in den Stabsdienst im Sinne der Gesundheitserhaltung des Patienten.[...]"

Truppenarzt hat 90/5 gemacht mit "nicht verwendungsfähig für min. 12 Monate"

Termin mit Chef steht für Montag an (selbiger ist gerade auf einem Lehrgang).

Ist dieser 90/5 mit dem Befund (habe ich als Kopie mit beim Pers gelassen) denn für Köln ein Grund mit mir eine neue Verwendung zu suchen oder sagt man da eher "das sitzen wir aus, is ja "nur" n jahr"?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure/ihre Expertise!
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: F_K am 25. April 2024, 12:51:00
Ohne Med zu sein - in einem Jahr würde ich keine Besserung sehen - ein Verwendungswechsel erscheint angezeigt.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: christoph1972 am 06. Mai 2024, 12:39:38
Jetzt schon WDB-Antrag stellen.

Das Verfahren dauert bei komplizierteren Fällen schon etwas länger.
Titel: Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
Beitrag von: Der ewige FA am 09. Mai 2024, 18:40:21
Hallo, ja den mache ich auch demnächst mit unserer Truppenärztin fertig.

Nun heißt es erstmal auf den Anruf aus Köln warten. Meine Sorge ist nun natürlich, dass ich sonstwohin geschickt werde, weil "is ja nötig".

Könnte ich - rein hypothetisch - eine Stelle die mir Aufgrund des ganzen zugeteilt wird auch ausschlagen? Mein Lebensmittelpunkt ist mittlerweile mein Wohnort (15km von Kaserne entfernt) mit Haus, Frau, Kindern und ganz wichtig: Hund =)

Könnte ich gegebenenfalls auch sagen "wir sitzen das eine Jahr aus und sehen dann weiter, trotz des Hinweises aus dem BwK"? Wie ich schon einmal schrieb, Verwendungswechsel grundsätzlich gern, aber eben nicht um jeden Preis...

Liebe Grüße und schönes langes (und wahrscheinlich befohlenes) Wochenende =)