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Zusammenfassung

Autor: sosnik
« am: 27. Juni 2018, 13:49:32 »

Vielen Dank, LwPersFw! ;D

Kann ich mich nur anschließen. Danke an alle, die sich rege beteiligt haben :)
Autor: LwLauch
« am: 19. Juni 2018, 12:44:08 »

Vielen Dank, LwPersFw! ;D
Autor: LwPersFw
« am: 19. Juni 2018, 09:38:40 »


... da man noch darüber unterrichtet wird, oder (außer die Pflegepflichtversicherung)?



JEDER bekommt bei Ernennung zum SaZ die Broschüre des BMVg

"Hinweise zur sozialen Absicherung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr"

Nur leider wird diese nicht sofort gelesen und Wichtiges daraus aufgenommen und umgesetzt ... sondern wandert gern in die große "Rundablage"  ;)

Geht dann später etwas schief ... ist natürlich der Dienstherr schuld ... weil er dem Soldaten ja nichts gesagt hat...  ;D


Dabei ist darin nahezu das gesamte Basis-Wissen rund um Besoldung, Sozialrecht und mehr zu finden:

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Seite 7

1. Besoldung Seite 8

1.1 Besoldung im Inland Seite 8
1.2 Besoldung bei Auslandsverwendungen Seite 10

2. Versorgung Seite 11

2.1 Überblick Seite 11
2.2 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten Seite 11
2.3 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Seite 14
2.4 Beschädigtenversorgung Seite 18

3. Absicherung im Krankheitsfall Seite 22

3.1 Überblick Seite 22
3.2 Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienstverhältnis Seite 22
3.3 Soldatinnen und Soldaten nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis Seite 24
3.4 Ärztliche Versorgung für krank aus dem Dienst ausscheidende Soldatinnen und Soldaten Seite 29
3.5 Familienangehörige Seite 30

4. Pflegeversicherung Seite 33

4.1 Allgemeines Seite 33
4.2 Versicherungspflicht Seite 33
4.3 Beitragssatz Seite 35
4.4 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seite 35
4.5 Freiwillige private Vorsorge Seite 36

5. Arbeitslosenversicherung (Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) Seite 37

6. Fürsorge für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten Seite 40

7. Wohnungsfürsorge Seite 43

8. Besondere Regelungen Seite 45

8.1 Rechtsschutz Seite 45
8.2 Schulbeihilfen Seite 46
8.3 Unverzinslicher Gehaltsvorschuss/Vorschussrichtlinien Seite 47
8.4 Werk-, Schul- und Fürsorgefahrten Seite 47
8.5 Rahmenvertrag über zusätzliche Lebensversicherungen Seite 48

9. Wo finden Sie Auskunft, Rat und Hilfe? Seite 50

9.1 Allgemeines, Info-Punkt, Notfälle, PTBS Seite 50
9.2 Sozialdienst der Bundeswehr Seite 52
9.3 Psychologischer Dienst der Bundeswehr Seite 54
9.4 Militärseelsorge Seite 55
9.5 Nahestehende Organisationen Seite 56

10. Militärische Gleichstellungsbeauftragte Seite 60



Die Broschüre findet sich auf den Seiten der Bundeswehr im Internet, IntranetBw, oder hier

Anhang zum Beitrag vom 06.01.2016

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html
Autor: LwLauch
« am: 19. Juni 2018, 00:42:00 »

Die waren für mich klar und logisch. Pflegeversicherung und Anwartschaft waren im Rechenbeispiel von IcemanLw ja schon dabei, mögliche Diensthaftpflicht, Privathaftpflicht, Unfallversicherung und diese ganzen Versicherungen waren für mich jetzt außen vor und hätte ich separat vom Nettolohn noch abgezogen. "Steuerliche Seite" verwirrte mich nur etwas.

Man bekommt das aber alles nochmal schriftlich in den ersten Tagen der GA, damit man auch keine Formulare verpasst? Versicherungen soll man, soweit ich das hier im Forum gelesen habe, vor Dienstantritt nicht abschließen, da man noch darüber unterrichtet wird, oder (außer die Pflegepflichtversicherung)?
Autor: christoph1972
« am: 19. Juni 2018, 00:12:25 »

@DerLauch so gemeine Dinge wie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Als Tarifbeschäftigter des Bundes darfst Du auch noch einen Eigenanteil zur zusätzlichen und verpflichtenden Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) tragen.
Autor: LwLauch
« am: 19. Juni 2018, 00:01:11 »

Die BC50 kostet für die Leute U27 übrigens grade mal 69€/Jahr, also hast du nicht so viel raus, wenn du die Hälfte zurück bekommst.
Abgesehen davon, dass Kleinvieh (34,50 € Erstattung) auch Mist macht, lohnt sie sich trotzdem. Ich muss für eine einfache Fahrt nach Hause Flexpreis 150 Euro berappen. Mit My BahnCard 50 bekomme ich darauf 50% Rabatt. Die Ersparnis für eine Fahrt ist also schon höher als der Kauf der BC50 an sich (U27).

Für die erste Steuererklärung muss man, so habe ich es hier gelesen, eigentlich gar nicht so viel machen. Zumindest trifft bei mir der Fall zu, dass ich nur 3 Monate (Oktober, November, Dezember) dieses Jahr Geld verdiene und damit unter der Untergrenze bin, also nicht noch Werbungskosten usw. geltend machen muss, weil ich sowieso alles zurückbekomme. Für meine nächste werde ich aber allerdings auch eine geeignete Person danach befragen. Das ganze Thema ist mir doch etwas zu komplex..

Wie meinst Du das mit der steuerlichen Seite? Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sind doch bereits abgezogen. Was fehlt da also noch? Die absetzbaren Dinge aus der Steuererklärung, wo man evtl. Geld zurückbekommt?
Autor: IcemanLw
« am: 18. Juni 2018, 23:28:22 »

Mir ist da noch dieser Thread von IcemanLw in den Sinn gekommen; den möchte ich Dir nicht vorenthalten. Vor allem soll er aber auch nochmals meine Aussage bekräftigen, dass wir schon nicht am schlechtesten verdienen und die ein oder andere Heimfahrt schon drin sein wird - auch ohne sich hoffnungslos zu verschulden. ;)
Danke, auf meinen Thread wollte ich auch verweisen ;)

Nur fehlt die steuerliche Seite in meinem Thread.
Also unter Vorbehalt, da ich hab mich nur grob informiert und zu meiner ersten Steuererklärung auch einen Fachmann/Fachfrau zu Rate ziehen werde.

Wenn man auf dem Stützpunkt wohnt ist dieser der Hauptwohnsitz, zumindest wenn man dort mehr als 3 Monate verbringt.
Deine Unterkunft bei den Eltern muss keine eigene Wohnung sein, aber zumindest über eine eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen verfügen um als Zweitwohnsitz zu gelten.
In dem Fall kann man die Heimfahrten absetzen, wenn du dir Klo und Küche mit deinen Eltern teilst, dann geht das nicht und du kannst das nicht steuerlich absetzen.

Die BC50 kostet für die Leute U27 übrigens grade mal 69€/Jahr, also hast du nicht so viel raus, wenn du die Hälfte zurück bekommst.

@OT
Ich finde das System wie es ist nicht ganz so perfekt, ich finde die Bahnfahrten/Bahncards sollten ein geldwerter Vorteil sein.
Autor: Ralf
« am: 18. Juni 2018, 05:56:27 »

Trennungsgeld/Fahrkosten sind ja keine Bundeswehr-eigene Sache, sondern gilt für alle staatlichen Bediensteten. Im Unterschied zu vielen anderen im Staatsdienst bekommst du selbst als Anwärter volle Dienstbezüge und kein Anwärtergehalt. Also im Falle "ledig" sind es so ca. 1.700,- Taschengeld, daher auch die Aussage, "du bekommst genug und gut Geld", denn ehrlich gesagt trägst du als OA ja die ersten rund 6 Jahre erst einmal nichts bei, weil du keinen Dienstposten besetzt, sondern nur in Ausbildung bist.
Autor: LwLauch
« am: 18. Juni 2018, 03:49:25 »

Mir ist da noch dieser Thread von IcemanLw in den Sinn gekommen; den möchte ich Dir nicht vorenthalten. Vor allem soll er aber auch nochmals meine Aussage bekräftigen, dass wir schon nicht am schlechtesten verdienen und die ein oder andere Heimfahrt schon drin sein wird - auch ohne sich hoffnungslos zu verschulden. ;)
Autor: LwLauch
« am: 17. Juni 2018, 22:46:50 »

Genau das meinte ich - also gibt es doch TG, obwohl keine eigene Wohnung vorhanden ist?

Ähm, nein. Ich meinte mit "nur bekommst du auch genug Geld von der Bw, um Dir diesen Spaß mit Freunden und Familie leisten zu können" eigentlich die A3 Besoldung als Schütze, Flieger oder Matrose. Dazu gibt es hier auch genügend Threads sowie Rechenbeispiele auf der Karriereseite, was vom brutto alles (nicht) abzuziehen ist. Also für den ersten Monat ist das schon ordentlich, andere Anfänger in anderen Branchen bekommen zum Anfang deutlich weniger. Studenten leben z.B. auch nicht so fürstlich.
Autor: christoph1972
« am: 17. Juni 2018, 22:37:37 »

Es hilft ein Blick in die entsprechende Vorschrift und die nennt sich Trennungsgeldverordnung (TGV).
Autor: Marvin90
« am: 17. Juni 2018, 22:36:04 »

Genau das meinte ich - also gibt es doch TG, obwohl keine eigene Wohnung vorhanden ist?
Der Zuschuss zur Bahncard hat nichts mit Trennungsgeld zu tun.
Und das weiß auch ich als ungedienter ;)
Autor: sosnik
« am: 17. Juni 2018, 22:29:21 »

Genau das meinte ich - also gibt es doch TG, obwohl keine eigene Wohnung vorhanden ist?
Autor: LwLauch
« am: 17. Juni 2018, 22:19:21 »

Schon klar, nur bekommst du auch genug Geld von der Bw, um Dir diesen Spaß mit Freunden und Familie leisten zu können. Wenn Du dazu noch eine eigene Wohnung hast, müsstest Du diese ja bezahlen, ohne sie wirklich nutzen zu können, da Du in der Kaserne bist und nicht zu Hause. Dafür gibt es dann u.a. das TG. Hast du keine Wohnung (oder wohnst noch bei den Eltern), entstünden Dir (im Regelfall) auch keine Extrakosten. Da man aber sowieso noch einen Zuschuss zur Bahncard 50 bekommt, geht das - denke ich mal - schon schwer in Ordnung.
Autor: sosnik
« am: 17. Juni 2018, 22:04:46 »

Kein Thema. Ich bin zwar auch noch ungedient, aber mit der Zeit schnappt man hier schon die passenden Begriffe auf [...]

Habe mich bis zum jetzigen Zeitpunkt primär mit der eigenen Truppengattung u.Ä. beschäftigt, zu sehr ins Detail bin ich noch nicht gedrungen.
Ich gebe dir soweit Recht, allerdings ändert sich ja einiges dazu mal von Zeit zu Zeit... und warum z.B. zwischen Wohnung haben und Wohnung nicht haben differenziert wird, verstehe ich nicht. Ich möchte doch so oder so ab und zu bei Freunden und Familie sein (und somit Fahrkosten entstehen), egal ob ich in einer WG / Wohnung der Eltern wohne oder eigene / gemietete 4 Wände habe (welche ja wortwörtlich wieder nicht ausreichen :D)...


[...] Denn es ist eben nicht Aufgabe eines Forums, dass Mitglieder bei den wöchentlich immer wieder gleichen Fragen jedem Nutzer die Links auf einen Teller präsentieren, wenn diejenigen düse mit 30 Sekunden Eigeninitiative auch selber finden können. ;)

Und ebenso wie KlausP ist ja hier auch sonst niemand dazu verpflichtet, zu antworten oder sich zu bemühen, wenn ihm eine zugegebenermaßen recht kurze Artikulation nicht ausreichend ist (was ich persönlich im Internet in Textform als nicht schlimm empfinde) ;)
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