Ich denke auch das es sich bei der Überweisung um einen Abschlag handelt.
Dem BVA hätten bereits Mitte August alle notwendigen Unterlagen erhalten müssen um Ihre Besoldung zeitgerechnet aufnehmen zu können.
Bei einem DA erst Anfang September ist dies schlicht unmöglich und auch so die Regel.
Sobald Ihr Familienstand und evtl. Kinder durch den S1 erfasst wurden kann auch das BVA tätig werden und sendet Ihnen Unterlagen zum Familienzuschlag zu.
Ohne diese gibt es auch keinen Familienzuschlag.
Zur Berechnung der Nettobezüge schauen Sie dann bitte auf Ihre erste Bezügeabrechnung. Ob der angegebene Nettobetrag richtig ist oder nicht kann hier keiner sagen, da dieser wie schon bemerkt, von den für Sie gültigen Steuerdaten abhängig ist.
Alle weiteren vermeintlichen Fehlerquellen wurden ja bereits genannt.
Gruße aus dem BVA München