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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 04. Oktober 2017, 11:40:54 »

Na ja, der Abrechnungslauf war zwischen 18.09. und 22.09.2017! Wenn da noch nicht alle relevanten Daten in SAP vorlagen, kann es durchaus sein, dass zweimal ein Abschlag gezahlt wird! Aber das sieht er dann, wenn er die Abrechnung hat! Und ... das wichtigste ... er bekommt alles nachbezahlt ;) !
Autor: KlausP
« am: 04. Oktober 2017, 11:38:45 »

Jetzt dürfte er aber die Bezüge für Oktober bekommen haben und dafür sollte es bei einem DE Anfang September eigentlich schon kein Abschlag mehr sein.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. Oktober 2017, 11:31:10 »

Ich denke auch das es sich bei der Überweisung um einen Abschlag handelt.

Dem BVA hätten bereits Mitte August alle notwendigen Unterlagen erhalten müssen um Ihre Besoldung zeitgerechnet aufnehmen zu können.
Bei einem DA erst Anfang September ist dies schlicht unmöglich und auch so die Regel.

Sobald Ihr Familienstand und evtl. Kinder durch den S1 erfasst wurden kann auch das BVA tätig werden und sendet Ihnen Unterlagen zum Familienzuschlag zu.
Ohne diese gibt es auch keinen Familienzuschlag. :)

Zur Berechnung der Nettobezüge schauen Sie dann bitte auf Ihre erste Bezügeabrechnung. Ob der angegebene Nettobetrag richtig ist oder nicht kann hier keiner sagen, da dieser wie schon bemerkt, von den für Sie gültigen Steuerdaten abhängig ist. :)

Alle weiteren vermeintlichen Fehlerquellen wurden ja bereits genannt.

Gruße aus dem BVA München ;D
Autor: LwPersFw
« am: 04. Oktober 2017, 08:25:57 »

Wenn es die erste Zahlung durch die Bw war ... liegt es nahe, wie BulleMölders vermutet, dass es der Abschlag bei Aufnahme der Besoldung war ... ca. 80 % vom Netto. Würde also passen.

Ansonsten meine Empfehlung:

PersFw bitten zu prüfen, ob Ehe, Kinder und Steuerklasse korrekt erfasst sind...

Und dann die erste Bezügeabrechnung abwarten.

Bzgl. Ehe und Kinder kann es sein, dass das BVA noch weitere Formulare zum Ausfüllen übersendet...
Autor: BulleMölders
« am: 03. Oktober 2017, 17:38:16 »

Kommt auf die Steuerklasse drauf an und ob Kichensteuer und wenn ja, in welchem Bundesland.
Autor: luem999
« am: 03. Oktober 2017, 13:25:51 »

O.K
Aber mit 2400 € netto liege ich richtig oder ?
Autor: Tommie
« am: 03. Oktober 2017, 12:06:37 »

Warten Sie doch einfach bis Sie eine Abrechnung in Ihren Händen halten! Dann sehen Sie nicht nur, welcher Bezügerechner bei welcher Außenstelle des BVA für Sie zuständig ist, sondern dann sehen Sie auch, wo der Hase im Pfeffer liegt!

Hier gibt es mehrere potenzielle Fehlerquellen:

1. Falsche Einstufung: A3 anstatt A4
2. Falsche Daten zum Familienzuschlag: Entweder komplett vergessen oder nur verheiratet eingepflegt und die Kinder vergessen
3. Falsche Steuerklasse, I oder IV anstatt III
4. Unterkunftspauschale mit berechnet während der Grundausbildung, weil sie kasernenpflichtig sind
...

So lange Sie nicht zweifelsfrei identifizieren können, woran es hängt, ist alles nur Spekulation! Und nachvollziehen können sie die Berechnung der Bezüge und des Überweisungsbetrages erst dann, wenn Sie eine Abrechnung haben!
Autor: KlausP
« am: 03. Oktober 2017, 11:37:07 »

Dann fragen Sie Ihren PersFw, ob das inzwischen alles eingegeben wurde. Falls der Sie abblitzen lässt, gehen Sie zu Ihrem Spieß.
Autor: luem999
« am: 03. Oktober 2017, 11:21:43 »

Habe die Urkunden schon zum 2 mal abgegeben
Autor: BulleMölders
« am: 03. Oktober 2017, 08:29:47 »

Selbst ohne Familienzuschlag müsste Netto mehr als 2020 heraus kommen. Nach meiner Berechnung ca. 100 Euro mehr.

Einstig zum 04.09., kann es sich da um einen Abschlag handeln?
Autor: JLo
« am: 03. Oktober 2017, 01:12:31 »

Ich nehme mal an, dass der Familienzuschlag nicht berechnet wurde.
Sind alle Unterlagen abgegeben worden? Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder? Kann auch mal vorkommen, dass es in SAP nicht richtig gepfelgt ist.  :o
Wie schon hier erwähnt, alles mal beim PersFw prüfen lassen und die Urkunden nicht vergessen.
Autor: Tommie
« am: 02. Oktober 2017, 16:33:28 »

Das ist alles schon richtig, und die Bundeskasse wird Ihnen dazu definitiv nicht helfen, weil die nur die Überweisung ausführt!

Sie sollten demnächst eine schriftliche Abrechnung in Ihren Händen halten, bei uns kommt die immer in der ersten Woche des Monats. Das steht dann ein Bearbeiter drauf, der beim Bundesverwaltungsamt für Sie zuständig ist. Und wenn der Familienzuschlag nicht eingepflegt wurde, wenden Sie sich unter Vorlage der Heirats- und Geburtsurkunden an Ihren PersFw, der pflegt das in SAP ein und Sie werden nachbezahlt!
Autor: CIRK
« am: 02. Oktober 2017, 16:29:45 »

... ich meine das es nicht stimmen kann es sind 2020 € netto
Laut Besoldungstabelle  müssten es aber 2440€ sein A4 Stufe 1 2189€ +400 € Zulagen

Die Besoldungstabellen geben das Bruttogehalt an.
Autor: luem999
« am: 02. Oktober 2017, 16:23:18 »

Die Bundeskasse konnte mir auch nicht helfen
Autor: KillBurn93
« am: 02. Oktober 2017, 16:11:33 »

Und was sollen wir jetzt tun?
Sie haben keine Frage gestellt sondern einfach nur Fakten und Vermutungen geäußert.
Bei Fragen zu den Bezügen soll die Abrechnung oder ein Telefonat mit der bearbeitenden Stelle helfen.
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