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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 08. Januar 2018, 09:05:35 »

Und in beiden Fällen gilt nicht die 41 Stunden Regelung, dies meinte ich mit der flapsigen Formulierung "gilt nicht".
Danke für die Klarstellung.

Zitat
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von 1.
Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere a)
im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,

D. h. egal ob mehrtägige Seefahrt oder nicht bzw. landgestützter Einsatz - bei (mandatierten) Auslandseinsätzen ist die 41 Stunden Regel nicht anzuwenden.
Autor: BSG1966
« am: 08. Januar 2018, 08:55:40 »

Leicht Off-Topic, aber vielleicht trotzdem ganz interessant - es gibt auch Landeinsätze der Marine, bzw Dienstposten an Land im Rahmen von Marine-Einsätzen (UNIFIL/ATALANTA).
Autor: SDW
« am: 07. Januar 2018, 22:25:46 »

Im Einsatz gilt SAZV nicht
Bleiben wir doch militärisch korrekt: selbstverständlich gilt die SAZV auch im Einsatz.
Insbesondere Abschnitt 3 mit z.B. dem §23 - Ausgleich von Belastungen, Ruhepausen, ...

Als gesetzliche Grundlage hierfür ist in §30c des Soldatengesetzes die 41h Woche geregelt, und wo sie eben nicht gilt (§30 Abs. 4).
Für den Fragesteller hierbei interessant ist §30c Abs. 4 Nr. 3: [Die 41h-Regelung ist nicht anzuwenden bei] "mehrtägigen Seefahrten".
Autor: Ralf
« am: 05. Januar 2018, 06:03:01 »

Fragen zur Bewerbung als Thema abgetrennt und in den Bereich Bewerbung verschoben.
Autor: F_K
« am: 04. Januar 2018, 21:22:41 »

Im Einsatz gilt SAZV nicht - und die Marine ist froh, wenn pro Schiff eine Besatzung vorhanden ist - und diese nicht komplett mit Schiff von einem Einsatz in den nächsten verlegt ...
Autor: ü40
« am: 04. Januar 2018, 21:04:25 »

Zitat
"...und gehen dann in einen Einsatz (i.d.R. sechs Monate).

Hallo,
sorry das ich so einen alten Thread wieder ausgrabe.
Ich interessiere sich mich als EX-Heeressoldat für eine Marineverwendung.
Meine Frage dazu wäre:
Kommt man die 6 Monate gar nicht nach Hause, oder erfolgt da ein Wechsel zwischen Alpha und Bravo Besatzung ?
Also mit Hin- und Rückflug vom Einsatzgebiet ?
Wie wird das mit der neuen 41 Stunden-Wochen-Regelung in Einklang gebracht ?

Schonmal vielen Dank für informative Tipps  :D
Autor: Sperrwaffen
« am: 17. Oktober 2012, 22:07:25 »

Sie werden wie geplant Ihren Dienst in Plön antreten und dann "ganz in Ruhe" Ihre Ausbildung durchlaufen. In Einsätze wird man während dieser Zeit nicht geschickt, allerdings kann es immer mal passieren, dass man während einer Lehrgangspause (es kann z.B. mal ein Lehrgang ausfallen) auf eine schwimmende Einheit kommandiert wird, sozusagen als Praktikum. Während dieser Zeit nimmt man natürlich an allen Fahrten der Einheit teil. Auf Einheiten, die sich gerade in einem Einsatz (z.B. UNIFIL) oder einer einsatzgleichen Verpflichtung (z.B. SNMCMG1/2) befinden, wird man in solchen Fällen meist nicht kommandiert, da hier umfangreichere persönliche Vorbereitungen erforderlich sind (persönliche Ausrüstung, Belehrungen, PEBA, Impfungen usw.).

Zum Ende Ihrer Ausbildung hin, werden sie endgültig eingeplant, d.h. dass es unter Umständen gar nicht die "Passau" wird (die ich gut kenne). Hier haben ja auch die Geschwader ein Wörtchen mitzureden, d.h. das Personal wird ggf. recht flexibel eingesetzt.

Nehmen wir einmal an, es wird tatsächlich das MiJ-Boot "Passau". Boote haben eine Betriebsperiode von etwa drei Jahren, das bedeutet, sie befinden sich zuerst in einer mehrmonatigen Instandsetzungsphase in einer Werft (langweilig, viel Freizeit, Chance auf Urlaub und Lehrgänge). Anschließend durchlaufen sie die Einsatzausbildung (intensiv, fordernd, viel Seefahrt [mal Tagesfahrten, mal eine Woche, mal mehrere Wochen]) und gehen dann in einen Einsatz (i.d.R. sechs Monate). Nach dem Einsatz folgt ein Zeitraum, in dem die Einheit für verschiedene Aufgaben zur Verfügung steht, weitere Ausbildung, Teilnahme an nationalen und internationalen Manövern (auch mehrwöchig), Nachwuchswerbung und vieles mehr. Dann sind die (circa) drei Jahre um und es geht wieder in die Werft. Entscheidend ist dabei natürlich, an welcher Stelle dieser Betriebsperiode Sie an Bord kommen.

 VR 23 bedeutet Überwasseroperationsdienst (Radar-Operator), d.h. Sie werden in See in der Operationszentrale sitzen, das Radar überwachen, Kontakte an die Brücke melden, den Datenfunk (Link) betreuen und an entsprechenden Übungen teilnehmen, insgesamt eine sehr abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit. Daneben werden Sie auch für andere Aufgaben eingesetzt werden, z.B. militärische Wache, Unteroffizier oder Gefreiter vom Dienst usw.
Autor: BulleMölders
« am: 28. September 2012, 11:26:50 »

Bei der Fahrt hat das keiner versucht, da alles Marineoffiziere waren aus den unterschiedlichsten NATO-Staaten waren.
Deshalb haben die sich auch mehr für die Messe und die Zolllast interessiert.

Allerdings hatten wir mal drei Wochen bei einem Manöver im Nordatlantik Kameraden von unserem Patengeschwader bei der Lustigwaffe dabei hatten.
Da war dann der eine oder andere dabei, der "schmerzhaft" lernen musste was Luv und Lee sind.  ;D
Autor: KlausP
« am: 28. September 2012, 10:55:15 »

"Amüsant" wird's, wenn sie versuchen, die Fische nach Luv zu füttern.  :D
Autor: BulleMölders
« am: 28. September 2012, 10:38:46 »

VIP-Vorführungen
Immer sehr beliebt bei den Besatzungen, besonders dann wenn großes Kino aufgefahren wird und die VIP's sich in keinster dafür Interessieren.
Sondern es sich lieber in der Messe gut gehen lassen und des weiteren die Zolllast plündern.
Autor: miguhamburg1
« am: 28. September 2012, 08:37:46 »

Das Prinzip "Laufbahnausbildung vor Einsatz" gilt in allen Teilstreitkräften/mil Organisationsbereichen der Bundeswehr, also auch für Sie.

Wenn Sie dann Ihre Verwendung an Bord antreten, werden Sie gewissermaßen dauerhaft im Einsatz sein, weil Sie an allen Vorhaben dieser Einheit als Besatzungsmitglied teilnehmen werden. Ob Ausbildungsfahrt, Teilnahme an einem Seemanöver, VIP-Vorführungen, Besuche in in- und ausländischen Häfen, Teilnahme des Bootes an Einsatzverbänden der NATO oder - wenn es das dann noch gibt - 4 Monate bei UNIFIL... Da kommen die gut sechs Monate im Jahr Abwesenheit vom Heimathafen schnell zusammen....
Autor: BulleMölders
« am: 27. September 2012, 20:58:53 »

Auf die zweite Frage auch Ja!

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Autor: BulleMölders
« am: 27. September 2012, 20:58:15 »

Ich denke mal, du meinst 6 Monate/Jahr, richtig ?
Ja!

Und nur nochmal zum Verständniss, die Information, dass wir/ich erst zu Auslandseinsätzen geschickt werden, wenn wir in unserer "Stammeinheit" sind, ist richtig?
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Autor: k1Lu
« am: 27. September 2012, 20:30:11 »

Vielen Dank für deine Antwort. (:
Ich denke mal, du meinst 6 Monate/Jahr, richtig ?

Und nur nochmal zum Verständniss, die Information, dass wir/ich erst zu Auslandseinsätzen geschickt werden, wenn wir in unserer "Stammeinheit" sind, ist richtig ?

LG
Autor: BulleMölders
« am: 27. September 2012, 20:22:52 »

Wie oft ein Schiff/Boot in den Einsatz geht, ist im voraus schwer zu sagen.
Aber Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, das man mit mindestens 6 Monaten, manchmal auch mehr, Abwesenheit vom Heimathafen rechnen.
Wobei Abwesenheit nicht unbedingt Einsatz heißen muss. Das können auch kürzere oder längere Übungs- und/oder Ausbildungsfahrten sein.

Eine Prognose für 2016 wird zum Heutigen Zeitpunkt nicht möglich sein.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
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