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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lotti200780 am 02. August 2018, 21:20:22

Titel: Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Lotti200780 am 02. August 2018, 21:20:22
Schönen guten Abend. Mich würden Erfahrungen zu einem Dienstvergehen interessieren. Das große WWW gibt zu diesem Thema leider nicht viel her. Es handelt sich um Arbeitszeitbetrug eines Soldaten in Verbindung mit der Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken. Gibt es da Anhaltspunkte für ein Strafmaß?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: dunstig am 02. August 2018, 21:33:47
Bei einer Dienstzeit < 4 Jahren kann sich derjenige wohl darauf einstellen, die längste Zeit Soldat gewesen zu sein.

Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: F_K am 02. August 2018, 21:54:50
Naja, DM sind immer Einzelfallentscheidungen des DV - ich würde als Ausgangspunkt den Schaden Mal 2  für eine Disziplinarstrafe wählen - zusätzlich die ggf. mögliche Entlaasung - dazu natürlich die Wiedergutmachung des Schadens.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: JLo am 02. August 2018, 22:00:44
Hm, ist der Arbeitszeitbetrug nachgewiesen und kam es schon öfter vor?
So sieht es auch mit dem Dienstwagen aus, wurde der Dienstwagen schon mal zu privaten Zwecken nachweislich genutzt?
Wurde der Personalrat mit einbezogen?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: dunstig am 02. August 2018, 22:09:43
Naja nachweislich gegen zwei Kernpflichten verstoßen. Mit treu dienen und der Wahrung des Vermögens des Dienstherrn ists da scheinbar nicht allzu weit her. Da mussten schon Soldaten für weniger gehen.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: ulli76 am 02. August 2018, 22:15:29
Was issn überhaupt passiert?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: DeltaEcho am 02. August 2018, 22:17:40
Hm, ist der Arbeitszeitbetrug nachgewiesen und kam es schon öfter vor?
So sieht es auch mit dem Dienstwagen aus, wurde der Dienstwagen schon mal zu privaten Zwecken nachweislich genutzt?
Wurde der Personalrat mit einbezogen?

Nicht jede Dienststelle hat einen Personalrat. Wenn man ein bisschen Google benutzt, findet man einige Urteile des Bundesverwaltungsgericht zur privaten Nutzung von Dienst KFz.

Sollten sich beides so nachweisen lassen, reicht eine einfache D-Maßbnahme hier nicht mehr aus, wenn der Soldat unter 4 Jahren dabei ist, Antrag auf Entlassung einleiten. Wie bereits gesagt, Soldaten sind schon für weniger gegangen.

Ich habe für beides absolut kein Verständnis, sowohl Zeitbetrug in Zeiten von SAZV hat jeder der viel Einsatz zeigt und viel Arbeit soviele Überstunden und das ein Dienst KFz für etwas anderes als dienstliche Fahrten eingesetzt wird, grenzt an Dummheit.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Lotti200780 am 02. August 2018, 22:25:37
Dienstgrad OSF. Es handelt sich um einen mehrmaligen Verstoß im letzten Jahr. Die Ermittlungen laufen noch.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: DeltaEcho am 02. August 2018, 22:29:42
Bei dem Dienstgrad und der damit gesammelten Erfahrung in der Dienstzeit könnte es interessant werden.

Über wieviele Stunden sprechen wir denn hier und wie kann man ein Stundenbetrug i.V.m. mit der privaten Nutzung eines DienstKfz begehen oder sind dies zwei verschiedene Vorfälle die jetzt einfach nur zusammengefasst werden.

Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: JLo am 02. August 2018, 22:56:56
Über wieviele Stunden sprechen wir denn hier und wie kann man ein Stundenbetrug...
Dienstgrad OSF. Es handelt sich um einen mehrmaligen Verstoß im letzten Jahr. Die Ermittlungen laufen noch.
Das ist schon unglaublich...  ::)
Was ist eigentlich mit den Soldaten, die mit einem BW-Kfz zu gewissen Zeiten zum Supermarkt oder Baumarkt fahren? Haben die alle einen Dienstlichen Zweck? :o
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Andi am 03. August 2018, 11:24:44
Also vom Dienstherrn wird es da zwingend ein gerichtliches Disziplinarverfahren geben. Aus der Historie heraus würde ich eigentlich mit einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis rechnen, da sich die Urteilspraxis der Truppendienstgerichte bei vorsätzlicher Schädigung des Vermögens des Bundes in den letzten Jahren (leider) etwas geändert hat tippe ich etwas mehr darauf, dass Der OStFw am Ende OFw oder HptFw ist. Vorausgesetzt die Dienstvergehen sind so wie beschrieben nachweisbar.

Gruß Andi
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: F_K am 03. August 2018, 11:53:42
Nur damit mein Post eingeordnet werden kann: Ich bin von einem EINMALIGEN Verstoss eines ansonsten untadeligen Soldaten ausgegangen, nicht von mehrerern Verstößen eines Soldaten im Spitzendienstgrad seiner Laufbahn.

Wenn es mehrere Verstöße sind, gibt es die von Andi aufgezeigten Folgen - dazu finden sich ja auch genug Urteile vom Bundesverwaltungsgericht.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Rollo83 am 03. August 2018, 12:04:17
Mich würde der Verstoß mal zumindest im groben Rahmen interessieren.
Ist der OSF im Dienst mit dem Dienst KFZ zum Bäcker gefahren um sich Brötchen zu holen oder hat er am Wochenende mit dem Dienst KFZ den Unzug seiner Oma bewältigt ?
Muss ja nur in groben Zügen sein.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Lotti200780 am 03. August 2018, 12:14:36
Ist das Bundesverwaltungsgericht aber überhaupt für Soldaten zuständig?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: KlausP am 03. August 2018, 12:20:00
Ist das Bundesverwaltungsgericht aber überhaupt für Soldaten zuständig?

Zumindest als Berufungsinstanz schon.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Andi am 03. August 2018, 12:20:48
Ist das Bundesverwaltungsgericht aber überhaupt für Soldaten zuständig?

Ja, mit seinen zwei Wehrdienstsenaten als höchstrichterliche Instanz. Ich empfehle einen Blick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan, wenn nähere Infos gewünscht sind.

Gruß Andi
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: DeltaEcho am 03. August 2018, 12:22:21
Ja wenn vom WDA oder dem Anwalt des Soldaten Berufung eingelegt wird. Einfach mal ein bisschen Google nutzen.

 
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: justice005 am 03. August 2018, 12:41:29
Es ist sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich, auf dieser Basis eine einigermaßen sinnvolle Einschätzung zur Sache abzugeben.

Mehrere Privatfahrten mit dem Dienst-Kfz und zusätzlich Betrug bzgl. der Arbeitszeiten, das klingt auf jeden Fall nach einem gerichtlichen Disziplinarverfahren. Mit welchem Disziplinarmaß zu rechnen ist, kann man nur sagen, wenn man die Einzelheiten kennt.

1. Wieviele Privatfahrten?
2. Wieviele Gesamtkilometer schwarz gefahren?
3. Um wieviele Stunden/Tage wurde in wievielen Fällen getäuscht?

Ohne nähere Informationen ist hier von einer Kürzung der Dienstbezüge über Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst alles drin.

Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 04. August 2018, 01:15:45
Oh je, beim mehrmaligen Lesen das Threads klingt das für mich fast wie eine persönliche Fehde zwischen TE und dem OStFw um dem mal einen reinzuwürgen.
Wer frei von Schuld zu sein möchte, der werfe den ersten Stein.
Mal ganz ehrlich, wenn ich eine 'vermeintlich' private Fahrt mit einem Dienst-Kfz durchführt dürfte im 'Anklagefall' locker eine dienstliche Begründung erfinden um Unheil aus disziplinärer oder justiziabler Ebene abzuwenden.
Hier geht es um einen Soldaten im Spitzendienstgrad des mittleren Dienstes. Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Lotti200780 am 04. August 2018, 10:41:54
Vielen Dank für Eure Antworten.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: StOPfr am 04. August 2018, 14:15:24
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: FwLwSichTrDR am 05. August 2018, 01:30:54
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: bmar am 05. August 2018, 02:50:16
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.

Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden!

Die "Anklage" mehrerer Stabsoffiziere im Internet führt also im Gegensatz zu der eines OStFw nicht auf besagtes Abstellgleis? Ein recht selektives Konzept.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: F_K am 05. August 2018, 08:05:39
.. und Gerichtsverfahren sind öffentlich.

Was für ein Rechtsstaat!?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Tasty am 05. August 2018, 14:38:06
Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten sind aus gutem Grund NICHT öffentlich.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: F_K am 05. August 2018, 14:50:33
@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

In unserem Rechtsstaat finden Gerichtsverhandlungen (Justiz) öffentlich statt, damit eine Überprüfung durch diese Öffentlich vorgenommen werden kann.
Das ist das Prinzip - dies wird nicht dadurch geändert, dass z. B. die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann oder interne Disziplinierung halt intern stattfindet.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: BSG1966 am 05. August 2018, 14:54:44
Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o

Was ist denn Ihr Problem?? Hier sind keine Namen, Dienststellen o.ä. genannt worden, von öffentlicher Anklage kann hier also keine Rede sein.

Und ja, wenn Sie so wenig differenzieren können, und direkt mit Dingen wie "Abstellgleis" und "keine Zukunft mehr im Job" um sich werfen, dann sind Sie wahrscheinlich tatsächlich "zum Glück" nur auf nem A09/A10-DP.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Tasty am 05. August 2018, 22:26:48
@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

Auch vor dem BVerwG sind Verhandlungen in Disziplinarsachen nicht öffentlich.
Onlinne verfügbar sind nicht nur die Disziplinarurteil des BVerwG sondern auch viele Urteile swr Truppendienstgerichte
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Deepflight am 06. August 2018, 16:53:43
Wenn du Disziplinarvorgesetzter bist, wende dich vertrauensvoll an den Rechtsberater deiner Einheit, der hilft dir hier mit genaueren Einschätzungen gerne weiter.

Denn auch hier hängt es genau vom ausermittelten Sachverhalt ab. Es kann also so dicke kommen wie von meinen Vorschreibern beschrieben, muss es aber nicht.
Wie Justice schon schrieb: "Ohne nähere Informationen ist hier von einer Kürzung der Dienstbezüge über Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst alles drin. "


Da du hier als Gast schreibst gehe ich eher davon aus das es dich selber betrifft.
In einem Anflug bösartigen Humors sage ich dir dann entspannt: Warts ab, früher oder später wirst du es erfahren.
Denn wer so dumm ist bei den Privilegien die wir als Soldaten haben auch noch so nen Mist zu bauen, der darf auch mal ruhig was schmoren.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Erik01 am 01. September 2022, 20:01:36
Hallo. Ich habe zu dem EUAZG auch eine Frage. Ist es ein Dienstvergehen tatsächlich geleistete Stunden nicht zu schreiben? Heist bei uns gibt es EUAZR Blatt da steht dann Name, Einheit, DG, Monat Und dann eine Spalte 1 bis 31 Senkrecht daneben eine für den Wochentag und eine für die Uhrzeit und daneben eine Spalte für die Beschreibung des geleisteten Dienst. Bei normaler Dienstzeit schreibt man Grundbegriffe oder Dienst nach Dienstplan. Bei Überstunden dann eben den Grund wie TrpÜbPlz. Also es ist klar das es ein Dienstvergehen und Straftat ist mehr zu schreiben als geleistet. Aber wie sieht es umgedreht aus. Ist es ein Vergehen wenn man keine schreibt? Sprich ich habe als Ordonanz als Beispiel jeden Tag bis 20 oder 00:00 gearbeitet. Jetzt habe ich mir das aber nicht notiert und den Überblick verloren und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden. Nun sagte mir aber ein Kamerad das dies aber eine unwahre dienstliche Meldung sei und das disziplinar gelandet werden kann. Ist das wahr?
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: F_K am 01. September 2022, 20:05:48
Ja.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. September 2022, 06:47:17
…und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden.

Die unwahre dienstliche Meldung liegt ja in jedem Fall vor. Die Bewertung, ob bzw. in welchem Umfang hier ein Schaden für dien Dienstherren entsteht, wird dabei ja noch nicht einmal berücksichtigt. Das würde ja umgekehrt heißen, dass ein Soldat immer dann unwahre dienstliche Meldungen machen kann, wenn kein messbarer Schaden für den Dienstherren entsteht - damit sollte die Sache ja eindeutig sein.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: HubschrauBär am 02. September 2022, 08:32:23
Am einfachsten den Sachverhalt wie hier beschrieben dem TeFhr oder Chef melden.

Dann wird man ihnen schon sagen, wie es dokumentiert werden soll.



Gesendet von meinem moto g41 mit Tapatalk

Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: ulli76 am 02. September 2022, 10:45:51
Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und sprich das VORHER mit deinem TE-Fhr ab. Vielleicht lassen sich die Dienste ja auch noch anhand eines Schichtplans nachvollziehen.

Bei solchen Sachen ist es wirklich einfacher vorher eine Lösung zu finden statt hinterher irgendwas geradeziehen oder gar disziplinar wirken zu müssen.
Titel: Antw:Arbeitszeitbetrug
Beitrag von: Andi am 13. September 2022, 11:40:44
Der "Schaden" entsteht bereits dadurch, dass durch die unterlassene Meldung die Vorgesetzten ihren Pflichten zur Dienstaufsicht nur eingeschränkt nachkommen können und zudem die Mechanismen zur Überwachung der Arbeitszeitvorgaben nicht greifen können. Im nächsten Schritt kommt es dann nahezu sicher zu einem Arbeitszeitbetrug, wenn der betroffene Mitarbeiter/Soldat "aus dem Gedächtnis" die "ungefähren" Zeiten nachträgt und meldet.

Alles für sich einzeln Dienstvergehen - und bei mangelnder Dienstaufsicht leider auch schnell Dienstvergehen von Vorgesetzten.

Gruß Andi