Ups, woher der scharfe Ton? Fühlt sich irgendjemand persönlich betroffen? Angeschossene Hunde beissen, oder wie sagt man?
Kommentare wie :
...Ich denke, das würden die meisten, Sie eingeschlossen, nicht verstehen.
...die Sie nicht verstehen und die andere viel besser verstehen und gegen Sie hervorragend anbringen können.
.. Verstehendes Lesen ist nicht so Ihr Ding?sind Ausdruck einer gewissen Kleingeistigkeit. Sorry, aber woher diese Schärfe?
Ebenso fand ich den Kommentar von F__K bemerkenswert, wenn nicht lächerlich:
Und welche Umstände haben sich seit der Erklärung der bundesweiten Versetzungsbereitschaft geändert?
Leider kann ich mich nur bedingt in Ihre Lage versetzen, aber offenichtlich sind Sie Soldat und es freut mich, dass sich in Ihrem einfachen Leben seit ihrer Erklärung der Versetzungsbereitschaft (das dürfte so +/- um das 20. Lebensjahr passiert sein) keine Änderungen in persönlichen Verhältnissen ergeben haben, die diese Versetzungsbereitschaft zumindest temporär einschränken könnten. Auich wenn es für den betrachteten Fall eine untergeordnete Rolle spielt darf ich also festhalten, dass pauschal für alle Soldaten, auch mit Familie etc , die Versetzungsbereitschaft und damit Umzugsbereitschaft über die gesamte Dienstzeit hinweg uneingeschränkt bestehen bleibt - ungeachtet Verwendungsdauer und- ort! (siehe P.S.)
Nachdem ja nun der Nachweis erbracht ist, dass individuelle (ggf medizinische) Kompetenzen einzelner die juristische Fachkenntnis überschreiten mögen, darf ich betonen, dass ich einfach den Sachverhalt aus Sicht eines Soldaten betrachtet haben wollte. Eine juristische Wertung kann und soll hier auch nicht stattfinden. User Andi8111 ist dahingehend natürich im Recht, dass gültige Verordnungen und Gesetzte die Grundlage für ein Entscheiden bilden. Ich denke aber, es gehört nicht zu den Aufgaben eines Soldaten, sich über Merkblätter, Informationen etc und beratenden Aussagen der zuständigen Stellen (welche das auch immer sein mögen) hinaus detailliert mit den Rechtsgrundlagen zu befassen, oder?
Um es auf den Punkt zu bringen: Wie SIE (!) ja nun versucht haben darzulegen, sieht sich der Soldat verantwortlichen Institutionen gegenüber, die ihm beratend zur Seite stehen und seine individuelle, persönliche Situation in die Versetzungs- und Umzugsplanung einfliessen lassen.
Fazit und Siegerehrung:
Wenn also heute auch ein junger Soldat, der vielleicht mit den Gepflogenheiten und Besonderheiten einer Versetzung und Konsequenzen aus verschiedenen Festsetzungen, Bescheiden und Befragungen nicht so betraut ist sich an eine zuständige Stelle wendet um seine Situation darzulegen, erfährt er von dort umfassende Beratung und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (!) Berücksichtigung.
Soweit die Beiträge sachlich und konstruktiv waren bedanke ich mich bei den entsprechenden Usern!
P.S. In Erkenntnis der Tatsache, dass heutige Familien (auch wenn der Soldat seine Versetzungsbereitschaft irgendwann mal erklärt hat) nicht unbedingt immer mit dem Soldaten an neue Standorte umziehen wollen und dies erheblichen Einfluss auf die Attraktivität des Dienstes in den StKr hat, wurde insb aud Drängen BMVg das BUKG dahningehend geändert, dass eine Art Wahlmöglichkeit zwischen UKV und TG besteht. Im Gegensatz zu antiquirten Ansichten einiger Soldaten, die mit Floskeln wie "Am Anfang steht die Berufswahl" oder "Sie haben doch Versetzungsbereitschaft erklärt" versuchen so einfach-strukturiert solche Misständen zu begegnen, hat der Dienstherr hier realitätsnah eine längst überfällige Regelung implementiert, die dem heutigenb Familienbild entspricht. Interessant, dass es immernoch Ehefrauen gibt, die die "Hacken zusammenknallen" wenn der Mann nach Hause kommt
und befiehlt: "Schatz! Neue Lage! Packen! Standortverlegung! Ich habe beriets vor 32 Versetzungsbereitschaft erklärt"
in diesem Sinne