Autor: Ralf
« am: 17. April 2015, 13:48:53 »In Auswertung des Zitates des InspL wirst du auch heraus lesen können, dass da steht, dass für alle Angehörigen des FlgDstLw ein akademisches Niveau etc vorgesehen ist.
Ich könnte dir auch die Bedarfsträgerforderung Luftwaffe hier rein kopieren, wenn sie nicht VS-NfD wäre. Da steht bei "Ausbildungsgang mit Studium" eine Zahl und bei "Ausbildungsgang ohne Studium" eine 0. Und die erste Zahl steht dann wiederrum bei Aeronautics.
Unbenommen dessen, dass es natürlich grundsätzlich die Möglichkeit geben wird, auch mal einen ohne einzustellen. Aber das sind Ausnahmen und schon gar nicht die Vorgabe mit "5". Und ab und an auch einen LRT für Testpilotenverwendungen. Diese Flexibilität wollen wir uns erhalten. Also ich weiß schon, wovon ich schreibe
Ich könnte dir auch die Bedarfsträgerforderung Luftwaffe hier rein kopieren, wenn sie nicht VS-NfD wäre. Da steht bei "Ausbildungsgang mit Studium" eine Zahl und bei "Ausbildungsgang ohne Studium" eine 0. Und die erste Zahl steht dann wiederrum bei Aeronautics.
Unbenommen dessen, dass es natürlich grundsätzlich die Möglichkeit geben wird, auch mal einen ohne einzustellen. Aber das sind Ausnahmen und schon gar nicht die Vorgabe mit "5". Und ab und an auch einen LRT für Testpilotenverwendungen. Diese Flexibilität wollen wir uns erhalten. Also ich weiß schon, wovon ich schreibe