Autor: LwPersFw
« am: 12. Mai 2018, 20:58:54 »Bitten Sie... im Zweifel... um amtliche Entfernungsfeststellung durch das ZGeoBw.
Noch als Hinweis:
Ist ggf. der Hin- und Rückweg nicht identisch...
Und sollte der Mittelwert aus Hin- u. Rückweg 30 km und mehr sein...
Die Verwaltung aber nur den Hinweg berücksichtigen...anstatt den Mittelwert
Siehe hier:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss verkündet am 22.10.2001
Aktenzeichen: 4 S 2258/99