+1.
Gleich wie bei Alkohol - und Konsum von Tabak ist sogar im Dienst erlaubt.
- 29. März 2024, 08:59:22
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
1
Fragen und Antworten / Allgemein / Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
am: Heute um 08:57:31
|
||
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K | ||
2
Fragen und Antworten / Allgemein / Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
am: Heute um 08:51:10
|
||
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform | ||
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen. Der Zugang zu Waffen kann mit Blick auf Polizisten, die sich sogar selbst in den Dienst versetzen können, nicht Kern der Argumentationsführung seien.
Auch für den Straßenverkehr werden derzeit zulässige THC Blutkonzentrationen definiert. Selbiges wäre in Kombination mit einer zeitlichen Vorgabe m.E. auf den Dienst übertragbar und sinnvoll. Nochmal: Grundsätzlich lehne ich die Legalisierung ab! |
3
am: Heute um 08:42:28
|
||
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Ich erwarte von einem Soldaten, dass er alle Dienstgrade der Bundeswehr kennt. Denn es ist nichts Peinlicher als wenn man als Obermaat von einem Oberst der Luftwaffe mit Herr Stabsunteroffizier angesprochen wird. Peinlich natürlich für den Oberst.
Nichts desto trotz sollte man natürlich als erstes die Dienstgrade der eigenen TSK kennen. Auch wenn es von den Ausbildern nicht gefordert ist, kann man ja auch mal den Anspruch an sich selber stellen, solch eklatantes Grundwissen zu erlangen. |
4
am: Heute um 08:07:23
|
||
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von 0815newbie | ||
Nur die Marine hat andere Dienstgrade, wenn die AGA in der SKB oder im CIR läuft könnte man das schon verlangen, sonst wird darauf eher weniger wert gelegt. Am Ende entscheidet das der Ausbilder.
|
5
Fragen und Antworten / Allgemein / Antw:Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?
am: 28. März 2024, 22:45:56
|
||
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K | ||
@ LwPersFw:
Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - insbesondere der Handlungsratschlag. Trennung: Unabhängig davon sind die Möglichkeiten im SG, die Nutzung legaler Drogen einzuschränken, eher begrenzt. Bei "allgemeinen" ungünstigen Verhalten (Adipositas, Ernährung, zu wenig Sport, ...) wird es noch schwieriger. |
6
Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:27 SVG / 37 BeamtVG
am: 28. März 2024, 21:46:20
|
||
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von apfelkern231 | ||
Auf die Fragen von LwPersFw:
Was mich persönlich betrifft ist in soweit unerheblich. Wir sollten davon ausgehen das in diesem Szenario die Voraussetzungen nach 27 & 63d SVG als erfüllt gelten (Einsatzunfall im Status BS, GDS >50 danach DU, erhöhtes Unfallruhegehalt ✅) Unter diesen Voraussetzungen, erhält ein Berufsoldat der später den Wechsel in die MilFD Laufbahn gemacht hat und sich dann in der Aufstiegslaufbahn befindet, also vor Abschluss und Beförderung zum L, erhöhtes Unfallruhegehalt nach 27 SVG / 37 BeamtVG (mittlere Laufbahn). Sprich der BS Fhr A07 -> A09 und der BS OFR A08 -> A09, weil diese DG in dieser Fallkonstellation nach 27 SVG als mittlere Laufbahngruppe bewertet werden. Im Beamtenrecht würden beide Aufstiegsbeamte nach A12 bewertet werden. Ironischerweise, gab es ja dieses Bundesverwaltungsgerichtsurteil wo mehrere MilFD einen Wechsel nach 29 SLV angestrebt haben, unter dem Gedanken sie hätten noch einen Fw Dienstgrad inne. Dem sei aber nicht mehr, weder befinden sich diese noch in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere, noch haben sie einen Fw Dienstgrad inne. Urteil findet sich easy mit Google. |
7
Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:27 SVG / 37 BeamtVG
am: 28. März 2024, 21:33:24
|
||
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von apfelkern231 | ||
+ Sie waren in der LB der Feldwebel ✅ + Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw ✅ + in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und BS ? ) ✅ + dann Wechsel in die LB OffzMilFD ✅ + Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD ✅ + Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant 👎 Im Beamtenrecht wäre dies ein so genannter „Aufstiegsbeamter“. Bspw. der SEK Beamte im mittleren Dienst, der später den Aufstieg in den gehobenen Dienst Laufbahn 2 beginnt und während dieser Zeit erkrankt. Der kleine und feine Unterschied ist, dass der Aufstiegsbeamte in der Laufbahngruppe gehobener Dienst bewertet wird, auch wenn dieser die Aufstiegsprüfung und sein Aufstiegsamt (vglw. Ernennung Leutnant) nicht erreicht hat. Die Bundeswehr jedoch, unterscheidet hier: - Möchte der OffzMilFD im Dienstgrad Fhr / OFR nach 29 SLV wechseln, ist dieser in der LaufbahnGRUPPE der Offiziere. Urteile gibt es hierzu. Google hilft. - Wenn auch nur formell, wird dies unterstrichen das diese DG bei BAPersBw Abt 3 geführt werden und nicht mehr bei 4. „Offiziell“ Zugang zum OffzKasino haben und natürlich auch die Uniform der Offiziere tragen. - Eine Bildung einer Referenzgruppe entfällt ebenfalls für diesen Klientenstamm, da eine Beförderungsreihung erst „nach“ Abschluss (Beförderung L) erfolgen kann. Ohne abgeschlossene Ausbildung, keine Reihung, keine Referenzgruppe möglich für MilFD in dieser Zwischenphase. - Ein horizontaler DP Wechsel, ist auch nicht möglich wie bei UmP oder Offizieren, da der MilFD nur für diesen bestimmten Verwendungsaufbau ausgewählt wurde, sprich ist er gesundheitlich / psychisch nicht mehr tauglich für „diesen“ MilFD Werdegang, bleibt nur die Rückführung in UmP. Die Rückführung erfolgt natürlich idR. erst nach Genesung oder Ende der Schutzzeit, ggf. packt es der Klient ja noch. Wenn nicht, oxidiert er halt ewig auf A07 oder A08. - Der BS MilFD welcher noch nicht die Aufstiegslaufbahn beendet hat, also nicht im DG Leutnant ist, wird nach 27 SVG als LaufbahnGRUPPE des mittleren Dienstes betrachtet, anders als es beim Aufstiegsbeamten nach 37 BeamtVG wäre. Dies wurde übrigens im 88 SEG, 1 zu 1 so übernommen aus dem alten 27 SVG. Frage ist, ob dieses Szenario „übersehen“ wurde, weil eigentlich das Bundesgesetz vorgibt wie es zu laufen hat, wobei dies unwahrscheinlich erscheint, wenn man explizit diese DG im Status BS / Beamter auf Lebenszeit, welche sich explizit in der Laufbahngruppe der Offiziere befinden (auch nach dem Gesetz) anspricht. |
8
am: 28. März 2024, 21:29:45
|
||
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von lupo68288 | ||
Hallo zusammen,
ich fange bald meine AGA an und bin gerade schon fleißig dabei die Dienstgrade zu lernen. Jetzt frage ich mich nur, ob ich nur die Dienstgrade meiner TSK(Luftwaffe) wissen muss oder auch die Dienstgrade der anderen TSK? Vielen Dank für eure antworten |
9
am: 28. März 2024, 19:33:36
|
||
Begonnen von Robert Scholz - Letzter Beitrag von Rekrut84 | ||
In Bezug auf Wohnwagen wurde dieser Passus ja korrekt oben zitiert.
Finanzierung nein, Anmietung ja. |
10
Fragen und Antworten / Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
am: 28. März 2024, 19:12:00
|
||
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von Ralf | ||
Done
|