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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Phine_mx am 07. August 2018, 18:29:55

Titel: Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: Phine_mx am 07. August 2018, 18:29:55
Hallo ich wurde heute angenommen und werde am 1.10 in Bayern meine Grundausbildung haben allerdings wohne ich in Mecklenburg-Vorpommern also ist es etwas weiter zu fahren. Nun habe ich mich gefragt ob ich dort denn wieder fahrgutscheiene bekomme und wie diese sind. Muss ich das Geld für die Fahrt vorstrecken? Oder bekomme ich die Fahrkarte schon vor dienstantritt per Post zugeschickt?   :[ wenn ich es nämlich vorstrecken müsste wäre das echt doof da ich ja eig direkt nach der Schule anfange und somit kein Einkommen hatte wo ich was hätte Weg packen können.
Titel: Antw:Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: dunstig am 07. August 2018, 18:35:37
Such mal nach Bahnberechtigungsausweis.
Titel: Antw:Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: KlausP am 07. August 2018, 18:38:26
Sie erhalten eine  "Berechtigungsausweis fur Familienheimfahrten" für Fahrten mit der DB zwischen Dienst- und Wohnort. Mit können Sie die Bahn kostenlos nutzen. Im Forum hatten wir auch schon mehrfach die Nutzungsbedingungen, einfach mal mit dem von mir genannten Begriff die Suche füttern.
Titel: Antw:Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: BulleMölders am 08. August 2018, 08:10:39
Und Ergänzend, für die erste Fahrt zum Dienstantritt bekommen Sie wieder einen Bahngutschein, wie bei der Fahrt zum Test auch. Das vorgestreckte Geld für die Fahrkarte bekommen Sie dann über die erste Reisekostenabrechnung erstattet.
Titel: Antw:Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: KlausP am 08. August 2018, 08:26:07
Und Ergänzend, für die erste Fahrt zum Dienstantritt bekommen Sie wieder einen Bahngutschein, wie bei der Fahrt zum Test auch. Das vorgestreckte Geld für die Fahrkarte bekommen Sie dann über die erste Reisekostenabrechnung erstattet.

Welches "vorgestreckte Geld"?
Titel: Antw:Fwdl und fahrgeld der Deutschenbahn
Beitrag von: BulleMölders am 08. August 2018, 08:31:49
Ja, mein Fehler.
Bei dem Gutschein braucht man ja nichts zahlen.
Also streichen wir den zweiten Satz.