Autor: sputn!k
« am: 13. Januar 2020, 12:25:24 »Sie können vom Bund zu einem Land oder einer Kommune wechseln, wenn Sie einen Dienstherrn finden, der Sie aufnimmt.
Entweder per Versetzungsantrag oder per Raubernennung.
Grundlage ist jeweils das BeamtStG und das BBG.
Entweder per Versetzungsantrag oder per Raubernennung.
Grundlage ist jeweils das BeamtStG und das BBG.