Autor: StOPfr
« am: 23. April 2018, 22:29:40 »Selbst ich, der (siehe anderer Thread) mit einer Vorstrafe wegen fahrlässiger Tötung gerade versucht, wieder zum Bund zu kommen, behandele die Kameraden anständiger!
Die Qualität "anständiger Behandlungen" lässt sich selten neutral gegeneinander aufrechnen.
Das selbstverständliche Recht zur Kritik wurde doch schon anerkannt. Wir nehmen entsprechende Anmerkungen ernst.