Autor: OSB
« am: 16. März 2018, 09:13:35 »Ich denke hier fehlen ein paar wesentliche Angaben seitens des TE, z.B. wann wo und wie es zu dem Alkoholexzess kam, was beim Arzt zum Thema Alkoholkonsum angegeben wurde, etc. Wegen einmalig ein paar Bier zuviel in der Freizeit ergibt das alles wenig Sinn.
WENN natürlich der Truppenarzt Indikatoren für einen langfristigen und gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus vorfindet und/oder der Kamerad ggf. auch noch zu den Low Performern seiner Einheit gehört, wäre die Reaktion des DV nachvollziehbar: Weg mit Schaden.
@TE: Natürlich bleiben relevante Informationen in Deiner Akte, hierzu gehören auch die Umstände der Beendigung des Dienstverhältnisses. Und natürlich werden sich Details Deines alkoholbedingten Besuchs beim Truppenarzt in Deiner G-Akte finden.
WENN natürlich der Truppenarzt Indikatoren für einen langfristigen und gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus vorfindet und/oder der Kamerad ggf. auch noch zu den Low Performern seiner Einheit gehört, wäre die Reaktion des DV nachvollziehbar: Weg mit Schaden.
@TE: Natürlich bleiben relevante Informationen in Deiner Akte, hierzu gehören auch die Umstände der Beendigung des Dienstverhältnisses. Und natürlich werden sich Details Deines alkoholbedingten Besuchs beim Truppenarzt in Deiner G-Akte finden.