Autor: Roadrunner76
« am: 18. Mai 2018, 09:44:14 »Danke Ralf, ich sollte Gesetze wirklich immer zu Ende lesen
Sony 2009, da du anscheinend einen "verhaltensauffälligen" Chef hast, solltest du, falls dieser, trotz Kündigungsschutzes, tatsächlich beginnt, Gründe für eine geplante Kündigung zu sammeln, alle besonderen Vorkommnisse sauber dokumentieren (Ort, Datum, Uhrzeit, kurze Beschreibung der Situation). Deine Ausbildung liegt ja noch nicht lang zurück und Berichtsheftführung ist dir möglicherweise nicht fremd. So ein "Bericht" kann in einem möglichen Arbeitsgerichtsprozess sehr hilfreich sein.
Ich verstehe das so, dass mit der Abgabe der "Aufforderung zum Dienstantritt" beim AG das ArbPlSchG greift, unabhängig von meinem aktuellen Status (befristet, unbefristet, Probezeit).ZitatIst damit das Thema Probezeit definitiv vom Tisch?Die Frage verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.
Sony 2009, da du anscheinend einen "verhaltensauffälligen" Chef hast, solltest du, falls dieser, trotz Kündigungsschutzes, tatsächlich beginnt, Gründe für eine geplante Kündigung zu sammeln, alle besonderen Vorkommnisse sauber dokumentieren (Ort, Datum, Uhrzeit, kurze Beschreibung der Situation). Deine Ausbildung liegt ja noch nicht lang zurück und Berichtsheftführung ist dir möglicherweise nicht fremd. So ein "Bericht" kann in einem möglichen Arbeitsgerichtsprozess sehr hilfreich sein.