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Zusammenfassung

Autor: BulleMölders
« am: 06. April 2018, 09:00:20 »

Die in keinster weise hilfreichen letzten drei Beiträge habe ich mal entsorgt.
Autor: BSG1966
« am: 05. April 2018, 16:20:31 »

Vielen Dank für die Antworten ;) Ich hab tatsächlich schon gesucht und gelesen, aber nichts zum Thema AT gefunden.
Genau, bei der Marine heißt der Fw Bootsmann :)

 8)

Österreich ist Ausland. Ergo trifft so ziemlich alles, was auf Ausland zutrifft, auch auf Österreich zu.
Autor: Ziege14
« am: 05. April 2018, 16:00:32 »

Vielen Dank für die Antworten ;) Ich hab tatsächlich schon gesucht und gelesen, aber nichts zum Thema AT gefunden.
Genau, bei der Marine heißt der Fw Bootsmann :)

 8)
Autor: StOPfr
« am: 05. April 2018, 15:24:50 »

Was mich in diesem Zusammenhang sehr irritiert ist diese Passage:

Fragt bitte nicht wo ich sie kennengelernt habe und wieso ich an ihr festhalte, mit haben schon viele geraten es zu beenden  ;)

Das "wo und wieso" spielt doch gar keine Rolle bei der gestellten Frage. Und wenn es schon keine Rolle spielt und uns auch nichts angeht, ist in dieser Hinsicht auch nicht zu raten.
Autor: KlausP
« am: 05. April 2018, 15:17:44 »

Warum sollte man sich mit der Suchfunktion beschäftigen und sich dann noch langwierigen Lesestress machen? Irgend welche ***** (hier darf jeder einfügen was er möchte  ;)) werden das schon zum elfunddrölfzigsten mal ausklamüsern ...  ::)
Autor: BSG1966
« am: 05. April 2018, 15:13:29 »

Nutzen Sie doch einfach mal die Suchfunktion und geben ein "Wohnsitz im Ausland" - ich denke da finden Sie einige Threads in denen die ein oder andere Frage von Ihnen beantwortet wird.
Autor: KlausP
« am: 05. April 2018, 15:07:45 »

Ein Berufssoldat ist zu entlassen, wenn er ohne Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung seibern Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Soldatengesetzes nimmt. Quelle: § 46 (2) Nr. 8. Gemäß § 55 (1) gilt das auch für Soldaten auf Zeit. Na heulenden hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__46.html und hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html
Autor: Andi
« am: 05. April 2018, 15:06:48 »

Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate.

Als aktiver Soldat darfst du deinen Wohnsitz nur mit Genehmigung des BMVg ins Ausland verlegen. Ansonsten: Viel Erfolg. :)

Gruß Andi

PS: Ich dachte immer die Fw heißen bei der Marine Btsm.
Autor: BulleMölders
« am: 05. April 2018, 14:56:11 »

Eine konkrete Frage kann ich im besten Willen in dem ganzen Post nicht finden.
Das einzige, was einer Frage am nächsten komt ist das hier:
Nun zu meiner Frage: Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate.

Und da kann die Antwort eigentlich nur lauten: Gut sieht das aus!
Autor: SGBunny
« am: 05. April 2018, 14:46:56 »

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62558.msg643748.html#msg643748

Interessante und ähnlich gelagerte Diskussion.
Zu dem BFD Thema kann sicher der zuständige BFD Berater etwas sagen, keine Ahnung wie das gehandhabt wird
Autor: Ziege14
« am: 05. April 2018, 14:20:38 »

Hallo liebe Kameraden,
bin neu hier und weiss nicht weiter, da mir keiner helfen kann. Lese schon eine Weile als Gast mit und habe mich nun hier angemeldet um selbst etwas zu fragen. Mein ReFü konnte mir nicht helfen, war ihm zu stressig.
Zu meiner Person:

Bin Fw, 25 Jahre alt und führe seit nun gut 2 Jahren eine erfolgreiche Fernbeziehung nach Österreich. Meine Freundin habe ich damals in DE kennengelernt.

Nun zu meiner Frage: Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate. Will nach meiner Dienstzeit in AT bleiben und auch dort meinen Bfd machen. Fragt bitte nicht wo ich sie kennengelernt habe und wieso ich an ihr festhalte, mit haben schon viele geraten es zu beenden  ;)
Ich hoffe ich habe nun gegen keine Regel verstoßen und bin gespannt auf eure Antworten.

LG
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