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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Eisensoldat am 03. November 2016, 18:02:55

Titel: Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: Eisensoldat am 03. November 2016, 18:02:55
Guten Abend,

ich habe im Forum und im Internet gegoogelt, und ausserdem TrpArzt und Zahnarzt befragt, und ich krieg jedesmal andere Antworten:
Wenn ich einen 90/5 für Auslandsverwendungsfähigleit und Tropenverwendungsfähigkeit mache, wie lange frühestens vor dem Einsatz kann ich den machen?
Also nehmen wir an der wird zum 1.12, abgeschlossen, wann muss mein spätester start of tour sein? Ich kriege da entweder 6 Monate, oder ein Jahr genannt, aber niemend will es genau wissen....
Ist für mich nicht nur akademisch wichtig, da ich Reservist bin und zeitlich schon genau planen muss.
Mitfragezeichenindenaugen
mkg
Eisensoldat
Titel: Antw:Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: F_K am 03. November 2016, 18:22:27
Ggf. die entsprechende FA San zu dem 90/5 geben lassen - die " Nutzungsdauer" von Voruntersuchungen ändert sich auch immer mal.

Unabhängig davon rate ich an, einen ersten 90/5 schnell abzuschließen, um die grundsätzliche Eignung zu klären.

... Im übrigen wird ein 90/5 befohlen, da muss sich der DV Gedanken machen ..
Titel: Antw:Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2016, 18:39:20
Entscheidend ist nicht der Beginn des Einsatzes, sondern das Ende. Bis dahin soll der 90/5er wenigstens halbwegs passen.
Ich weiss aber nicht, ob das 12 oder 24 Monate waren.
Titel: Antw:Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: funker07 am 03. November 2016, 18:53:17
Meines Wissens wurde die Gültigkeit des entsprechenden BA 90/5 letztes Jahr auf 2 Jahre verlängert.
Ne Quelle hab ich aber gerade nicht zur Hand.
Titel: Antw:Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: LwPersFw am 04. November 2016, 09:38:27

Wenn ich einen 90/5 für Auslandsverwendungsfähigleit und Tropenverwendungsfähigkeit mache, wie lange frühestens vor dem Einsatz kann ich den machen?



Diese BA 90/5 sind 24 Monate ab Unterschrift Arzt gültig. (Regelung C1-100/0-8004)

Was die Erstellung betrifft, gilt das "Fachliche Kompendium SanDst":

Die Erstbegutachtung erfolgt i.d.R. nach der Personalauswahl für die beabsichtigte Verwendung im Ausland
und
wird, wenn sie länger als 12 Monate zurückliegt, nochmals vor dem Abreisetermin aktualisiert (Befragung/Untersuchung/Entscheidung nach Aktenlage)



Für RDL gelten die Vorgaben gem. der A2-1300/0-0-2:

"Für Personen, die für eine konkrete Planung in Betracht kamen und nicht ausgewählt wurden,
aber ggf. als Ersatz vorgesehen sind, können die zuständigen KarrC Bw vorab um Durchführung
einer Dienstfähigkeitsuntersuchung zur Abklärung der Auslandsdienstverwendungsfähigkeit gebeten werden.
Ziel ist die medizinische Vorauswahl von RDL ohne erkennbares gesundheitliches Ausschlusskriterium für eine besondere Auslandsverwendung."


Ansonsten gilt:

"Reservistinnen und Reservisten, die zu besonderen Auslandsverwendungen eingeplant
werden, müssen den auf das jeweilige Einsatzgebiet bezogenen gesundheitlichen Anforderungen genügen.

Die Zuständigkeiten und das weitere Verfahren hinsichtlich der truppenärztlich festzustellenden
Auslandsdienstverwendungsfähigkeit sowie ggf. der Tropendienstverwendungsfähigkeit richten
sich nach dem AllgUmdr Nr. 80 (1)  „Fachdienstliche Anweisungen des Inspekteurs des Sanitätsdienstes
der Bundeswehr“ (FA InspSan) (Hinweise in den GAIP)."


(1) Seit 01.08.2016 außer Kraft > überführt in das "Fachliche Kompendium SanDst"
Titel: Antw:Gültigkeitsdauer 90/5
Beitrag von: Eisensoldat am 04. November 2016, 09:49:41
Danke Kameraden,
Dank auch vor allem an LwPersFw. Ich bin eingeplant (für 2017), habe die 90/5 "Testreihe" begonnen (als RDL d.h. im Moment aktiv), und kann nun sicher sein daß bei Abschluß und Unterschrift durch TrArzt in den nächsten Wochen diese auch für den Einsatz gültig ist.
Schönes WE
Eisensoldat