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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 16. Juni 2012, 13:45:25 »

Ohne die Gepflogenheiten beim AufklBtl 6 zu kennen, würde ich Ihnen empfehlen, sich am Montag mit dem KpFw der 2./6 in Verbindung zu setzen. Es ist natürlich durchaus möglich, dass die Aufklärer das so regeln, üblich ist es aus meiner Erfahrung heraus nicht.
Autor: FelixTRD
« am: 16. Juni 2012, 13:25:39 »

Hallo Bundeswehrforum,

Ich bin Wiedereinsteller SaZ4 und trete meinen Dienst am 02.07.12 In 23701 Eutin, bei 2./AufklBtl 6 (laut Einberufungsbescheid) an.

Nun habe Ich aber eine Art "Willkommens-Anschreiben" aus der 5./AufklBtl 6 24791 Alt Duvenstedt bekommen in dem man anscheinend davon ausgeht das ich mich dort melden muss.

Nach einem Telefonat mit dem UvD der Kompanie wurde mir mitgeteilt das ich "HÖCHSTWAHRSCHEINLICH" dort eine Woche die Bürokratie der neuen Rekruten durchlaufen muss, eine zuverlässige Antwort konnte mir dort allerdings niemand geben. Das Problem ist das beide Kasernen etwa 30 km auseinander liegen und ich an meinem ersten Tag weder zu spät noch am falschen Ort sein möchte.

Kennt sich jemand mit der dort üblichen Praxis mit neuen Rekruten und Wiedereinstellern aus und kann nähere Angaben machen ???

Über ein paar Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen und verbleibe,

mkg
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