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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: BerlinerM28 am 01. Oktober 2018, 11:01:43
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Hi Kameraden,
ich bin hier langsam am verzweifeln.
Im Juli habe ich eine Wehrübung angefangen, seit dem bestimmt 5x beim Refü gewesen und neue Anträge abgegeben, weil angeblich immer was fehlte. Mal eine fehlende Unterschrift, mal fehlte der Zuziehungsbescheid, mal war der Antrag gar nicht da. Heute war ich wieder beim Refü, angeblich alles fertig, es fehlte mal wieder die Unterschrift. Nachdem ich ankam, stellte ich fest, das war der erste Antrag, der angeblich nicht mehr auffindbar war. Ich sagte dem, dass diese Daten in einem anderen Antrag drinn stehen, den ich mal wieder vor 3 Wochen abgab. So würde eine Überzahlung stattfinden - so denn ich endlich mal etwas bekomme -.
Er zerriss prompt den Antrag und schmiss Ihn weg.
Der neue Antrag würde immer noch nicht bei Ihm auf dem Tisch liegen, er hätte noch andere Anträge die er zuerst bearbeiten müsse. Er hätte auch keine Zeit meinen zu suchen.
Wir gehen nun in den 4 Monat und ich bin mit meiner Geduld am Ende, die Wehrübung endet nun bald und ich habe bisher über 2000€ an Fahrkosten, die mir bisher kein Mensch erstattet hat. Welche Möglichkeiten habe ich? Es ist ein ziviler Angestellter, muss ich erst eine Untätigkeitsklage einreichen?
Viele Grüße
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Eine Beschwerde schreiben.
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Eine Beschwerde schreiben.
Wo geb ich die am besten ab?
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Bei deinem Disziplinarvorgesetzten.
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Bei deinem Disziplinarvorgesetzten.
... und der ist dafür verantwortlich, dass die Beschwerde an die für die Entscheidung zuständige Stelle weitergeleitet wird.
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Danke,
nach Rücksprache bin ich erstmal zum Spieß - Stab gegangen, der hat wohl den kürzesten Weg.
Ohne das wir gleich so hoch eskalieren müssen, wäre das zumindest erstmal vorstellbar das ohne Probleme zu lösen. Sollte es nicht wirken, werd ich die Beiträge von euch beherzigen und doch eskalieren lassen.
Vielen Dank für die Hilfe :)
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Nur mal als Tipp:
Ich lasse meine Anträge immer gleich vor Ort "kontrollieren" - habe ich alles richtig gemacht, Herr / Frau Dienstgrad?
Damit waren meine Anträge immer vollständig und stimmig - weil geprüft.
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Nur mal als Tipp:
Ich lasse meine Anträge immer gleich vor Ort "kontrollieren" - habe ich alles richtig gemacht, Herr / Frau Dienstgrad?
Damit waren meine Anträge immer vollständig und stimmig - weil geprüft.
Das hab ich immer, alles korrekt. Leider ist es bei uns sehr kompliziert, ich muss erst zum PersRes S1, der schickt das dann nach Genehmigung (dann bin ich raus) zum ReFü. Und hier gehen anscheinend immer wieder irgendwelche Unterlagen verloren und Daten werden nicht korrekt übermittelt. Der Refü ruft mich dann an und will immer irgendwelche Daten oder gibt das wieder an PersRes weiter, der dann mich wieder zitiert.
Sehr schwierig hier, hatte das noch nie in der Form.
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Deshalb könnte ja eine Beschwerde durchaus hilfreich sein, um die Abläufe in den Griff zu bekommen.
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Ohne das wir gleich so hoch eskalieren müssen, wäre das zumindest erstmal vorstellbar das ohne Probleme zu lösen. Sollte es nicht wirken, werd ich die Beiträge von euch beherzigen und doch eskalieren lassen.
Es geht hier um die Wahrung deiner Rechte und Ansprüche.
Und spätestens, wenn ein ReFü vor meinen Augen einen Antrag von mir zerreißt wäre der Punkt erreicht an dem er mal einem Disziplinarverfahren ausgesetzt werden muss.
Gruß Andi
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Absolut d'accord, Andi! Ich hatte das auch mal, allerdings nicht an der aktuellen Dienststelle ;) !
Ich ging aus dem Büro des zivilen ReFü, der mich mehr als nur dumm von der Seite angepflaumt hatte und meine Anträge wohl auch verschlampt hatte, raus und habe ihm gesagt: "Ihnen lasse ich den Gleichschritt beibringen, und zwar mit dem eisernen Ladestock!" Daraufhin hat er mich "A....loch" genannt! Leider war der nächste Wartende ein Stabsoffizier, der alles mitbekommen hat! Na ja, DIN A 4 linksgelocht … und ab ging die Post ;D ! Der ReFü hat mir danach schier die noch die Schuhe geputzt, als ein einen Antrag abgeben wollte!
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Ohne das wir gleich so hoch eskalieren müssen, wäre das zumindest erstmal vorstellbar das ohne Probleme zu lösen. Sollte es nicht wirken, werd ich die Beiträge von euch beherzigen und doch eskalieren lassen.
Es geht hier um die Wahrung deiner Rechte und Ansprüche.
Und spätestens, wenn ein ReFü vor meinen Augen einen Antrag von mir zerreißt wäre der Punkt erreicht an dem er mal einem Disziplinarverfahren ausgesetzt werden muss.
Gruß Andi
Ich muss da aber kurz einhaken, der Refü hat zwar den Antrag zerrissen, allerdings erst als ich zu Ihm sagte, dass ich eigentlich einen neuen Antrag stellte und das eigentlich mit Ihm so abgesprochen war. Und weil ich nicht will das mir 2 Fahrten doppelt berechnet werden, ist dieser Antrag obsolet. - ich hätte zumindest jetzt erwartet das er diesen bei Seite legt und meinen neuen Antrag raussucht um dies zu prüfen - Er zerriss aber sogleich den Antrag und schmiss ihn in den VS-Müll. Zugegeben, ich war etwas sprachlos, fragte Ihn nach den neuen Antrag und er verneinte es mit dem Hinweis er hätte noch andere wichtigere Anträge die auch bearbeitet werden müssen.
Ich finde es langsam nur Unzumutbar das ich auf allen Kosten selbst sitzenbleibe, diesen Monat beende ich die Wehrübung und habe nicht einmal eine Zahlung bekommen, nach bald 4 Monaten. Solche Probleme habe ich übrigens noch in keiner Kaserne gehabt.
Viele Grüße
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...dann wäre wohl die Beschwerde das Mittel der Wahl...
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Zumindest ein gespräch mit dem Leiter der Truppenverwaltung (Chef vom Refü ;) )
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Sehe ich auch so: Beschwerde wäre der richtige Weg. § 1 Abs. 2 WBO wäre dein Freund:
Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist.
Demnach wären vier Monate deutlich zu lang.
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Wenn man es damit begründet, bekommt man direkt den Bescheid, dass die Beschwerde wegen Fristüberschreitung unzulässig ist.
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Negativ - man darf auch nach Überschreiten der 4 Wochen Frist hoffen, nunmehr zeitnah einen Bescheid zu erhalten.
Sonst wäre man ja gezwungen, nach 4 Wochen und einer Nacht Beschwerde einzureichen ...
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Ab den 4 Wochen läuft die Frist für die Beschwerde.
Been there...
Ermittelt wird ja trotzdem.
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Ich kenne das anders - weil sonst wäre man bei jedem Dauerdelikt gezwungen, sich direkt (innerhalb von 4 Wochen) zu beschweren - dies würde andere Lösungsmöglichkeiten stark einschränken.
Waren wir Mal auf juristischen Rat ....
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Untätigkeitsbeschwerden haben keine Frist. Man ist beschwert, solange die Untätigkeit andauert.
Niemand ist gezwungen, exakt nach einem Monat (und ggf. einer Nacht) Untätigkeitsbeschwerde einzulegen. Und demgemäß ist es abwegig anzunehmen, dass bereits am Folgetag eine Beschwere unzulässig wäre.
Wenn man auf einen Antrag innerhalb eines Monats keinen Bescheid erhält, kann man Untätigkeitsbeschwerde einlegen (§ 1 Abs. 2 WBO). Man kann aber auch noch weitere 2, 3 oder 4 Monate geduldig sein, bis einem der Kragen platzt.
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Ist doch völlig egal. Die Rechtsprüfung obliegt dem, der die Beschwerde bescheidet und nicht dem Beschwerdeführer. Selbst wenn sie unzulässig wäre, muss dem beschriebenen Sachverhalt im Rahmen der Dienstaufsicht nachgegangen werden und dann sollte man schnell sein Geld bekommen.
Also: Schreiben wann man wo welchen Antrag gestellt hat und das bisher kein Zahlungseingang festzustellen ist obwohl man Anspruch hierauf hat. Den Rest macht die Bürokratie.